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Nicht erhaltener Ebay-Artikel

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
L1SAS1MPS0N - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2007
60 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 14:38 Uhr

Ich hab Anfang Dezember was bei Ebay ersteigert und auch sofort das Geld überwiesen. Seither hab ich vom Verkäufer nix mehr gehört und auch keine Ware erhalten. Nen "Streitfall" hab ich auch schon generiert, aber das scheint den Verkäufer auch nicht zu jucken. Standardkäuferschutz bringt mir auch nicht viel, da es um über 800 € geht. Nun beabsichtige ich Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Verkäufer zu stellen.

Was muss ich dabei beachten?
Kann ich das bei jeder X-beliebigen Polizeidienststelle tun?
Welche Unterlagen brauch ich dafür?
...

Hat da vielleicht jemand von euch Erfahrung? Mir wächst das alles etwas über den Kopf, bin schon ganz verzweifelt.
-An-Dy- - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2006
2143 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 14:43 Uhr

Ich denke du solltest erstmal einen Bankauszug mitbringen, auf dem die Überweisung drauf steht...
Dann noch um welchen Artikel es sich handelt, vielleicht noch Daten aus dem bisherigen E-Mail-Verkehr, den du mit dem Verkäufer hattest...

Du musst eben beweisen dass du das Geld überweisen, die Ware aber noch nicht erhalten hast...

Meine Foto-Galerie: http://darkestsun.deviantart.com/gallery

Makaay10 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 01.2004
3891 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:03 Uhr

Genau hab dies auch mal gemacht...!

Du musst den kompletten Schriftverkehr und alle vorhandenen Daten vom verkäufer mitbringen. Dazu musst du beweisen können, das du es überwiesen hast!


Und dann brauchst noch viel viel Glcük das du damit erfolg hast

Es gibt viele HSV-Spieler, aber es gibt nur einen HSV 1887!

CoolDespo - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
226 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:07 Uhr

Ist mir auch passiert, hab im Dezember ein Akku ersteigert und das Geld gleich überwiesen. Seitdem hab ich nichts mehr von ihm gehört.
Der Akku hat zwar nur 2 € plus n paar Euro Versand gekostet, lohnt sich das eigentlich kaum den anzuzeigen oder? Voll die Abzocke

ay ay ay

L1SAS1MPS0N - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2007
60 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:12 Uhr

Ich hab die Artikelbeschreibung, Einzelheiten zum Einkauf (Name und Bankverbindung des Verkäufers) und nen Ausdruck von der Umsatzanzeige meines Giros. Das sollte doch vorläufig mal genügen, oder? Schriftverkehr mit dem Verkäufer gibts ja leider nicht.

Hab ich eigentlich erwähnt, dass der die Nummer scheinbar nicht nur mit mir abgezogen hat? Sollte ich mich vielleicht mal mit den anderen Geschädigten in Verbindung setzen?
-An-Dy- - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2006
2143 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:16 Uhr

Wäre eine möglichkeit, allerdings ist das sehr schwer unter Dach und Fach zu bekommen wenn das mehreren passiert ist und viele dann gleichzeitig oder zusammen eine Anzeige erstatten...

Aber ich denke bei dem Betrag solltest du auf jeden Fall so schnell wie möglich zur Polizei gehen, ist ja nicht gerade nichts ;-)
Eine andere Möglichkeit (bevor du zur Polizei gehst) wäre, dass du bei der Polizei anrufst...
(eben nicht die Notruf-Nummer, sollte ja klar sein :-) )und dich erkundigst, wie s aussieht, was du mitbringen musst etc..

Meine Foto-Galerie: http://darkestsun.deviantart.com/gallery

Madre52 - 70
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
85 Beiträge
Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:23 Uhr

hast Du es bei Ebay auch gemeldet ?
Die helfen Dir eigentlich schon weiter :-)

Versuch es dort zuerst
rainer1 - 59
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
198 Beiträge
Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:31 Uhr

Zitat von L1SAS1MPS0N:

Ich hab Anfang Dezember was bei Ebay ersteigert und auch sofort das Geld überwiesen. Seither hab ich vom Verkäufer nix mehr gehört und auch keine Ware erhalten. Nen "Streitfall" hab ich auch schon generiert, aber das scheint den Verkäufer auch nicht zu jucken. Standardkäuferschutz bringt mir auch nicht viel, da es um über 800 € geht. Nun beabsichtige ich Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Verkäufer zu stellen.

Was muss ich dabei beachten?
Kann ich das bei jeder X-beliebigen Polizeidienststelle tun?
Welche Unterlagen brauch ich dafür?
...

Hat da vielleicht jemand von euch Erfahrung? Mir wächst das alles etwas über den Kopf, bin schon ganz verzweifelt.


Ein Blick ins Bewertungsprofil ist aber auch ganz nützlich, wenn er so was schon mal abgezogen hat. Oder war das alles kurz nacheinander?

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten...

L1SAS1MPS0N - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2007
60 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.01.2008 um 15:34 Uhr

Hab mich bereits an Ebay gewandt und folgende Antwort erhalten:

Zitat:

Was koennen Sie tun?

1) Beantragen Sie Kaeuferschutz
2) Erstatten Sie Anzeige (optional)

1) Beantragen Sie Kaeuferschutz

Sie haben uns bereits ueber die Unstimmigkeit in Mein eBay informiert.
Damit wurde der Verkaeufer automatisch ueberprueft und noch einmal zur
Kontaktaufnahme mit Ihnen aufgefordert.

Da es zu keiner Klaerung gekommen ist, koennen Sie unter bestimmten
Voraussetzungen den von eBay angebotenen Standard-Kaeuferschutz
beantragen. Dazu muessen seit dem Kaufdatum mindestens 30 Tage vergangen
sein.

Im Rahmen dieser kostenlosen Kulanzleistung zahlt eBay einen Ausgleich
bis zu 200 Euro. Der Kaeufer uebernimmt dabei selbst einen Betrag von 25
Euro.

Haben Sie den Artikel mit PayPal bezahlt und war der Artikel fuer den
PayPal-Kaeuferschutz qualifiziert, koennen Sie sogar den
PayPal-Kaeuferschutz bis zu einer Hoehe von 500 Euro in Anspruch nehmen.

Fuehren Sie bitte folgende Schritte durch, um Kaeuferschutz zu
beantragen:

- Gehen Sie in Mein eBay.
- Klicken Sie auf "Unstimmigkeiten online klaeren" und rufen Sie den
aktuellen Fall auf.
- Klicken Sie auf "Ich sehe keine andere Moeglichkeit, als einen Antrag
auf Standard-Kaeuferschutz zu stellen".

Detaillierte Informationen rund um den Kaeuferschutz und Unstimmigkeiten
online klaeren finden Sie hier:

http://pages.ebay.de/help/tp/using-dispute-console.html

2) Erstatten Sie Anzeige (optional)

Sollten Sie Anzeige gegen Ihren Handelspartner erstatten, wird eBay
selbstverstaendlich mit der entsprechenden Behoerde zusammenarbeiten, um
diese bei ihren Ermittlungen zu unterstuetzen.

Was tut eBay?

Ihre Meldung hat in Mein eBay, eine automatische Pruefung des
Verkaeufers veranlasst. Moegliche Unstimmigkeiten anderer Kaeufer
unterstuetzen das Sicherheits-Team ebenfalls bei der Pruefung von
Unregelmaessigkeiten.

Wenn der Verkaeufer wiederholt gegen unsere Allgemeinen
Geschaeftsbedingungen oder unsere Grundsaetze verstoesst, kann er
verwarnt oder vom Handel auf eBay ausgeschlossen werden.

Ich bedauere sehr, dass Sie diese unerfreuliche Erfahrung
gemacht haben. Fuer Ihre kuenftigen Kaeufe und Verkaeufe, wuensche ich
Ihnen, dass alles wieder zufriedenstellend verlaeuft.


Käuferschutz hilft mir leider nicht sonderlich weiter, da es wie gesagt um über 800 Flocken geht.

rainer1 - 59
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
198 Beiträge
Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:37 Uhr

Auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei, auch der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich. Hast du Rechtsschutz?

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten...

L1SAS1MPS0N - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2007
60 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:38 Uhr

Zitat von rainer1:

Zitat von L1SAS1MPS0N:

Ich hab Anfang Dezember was bei Ebay ersteigert und auch sofort das Geld überwiesen. Seither hab ich vom Verkäufer nix mehr gehört und auch keine Ware erhalten. Nen "Streitfall" hab ich auch schon generiert, aber das scheint den Verkäufer auch nicht zu jucken. Standardkäuferschutz bringt mir auch nicht viel, da es um über 800 € geht. Nun beabsichtige ich Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Verkäufer zu stellen.

Was muss ich dabei beachten?
Kann ich das bei jeder X-beliebigen Polizeidienststelle tun?
Welche Unterlagen brauch ich dafür?
...

Hat da vielleicht jemand von euch Erfahrung? Mir wächst das alles etwas über den Kopf, bin schon ganz verzweifelt.


Ein Blick ins Bewertungsprofil ist aber auch ganz nützlich, wenn er so was schon mal abgezogen hat. Oder war das alles kurz nacheinander?


Zu dem Zeitpunkt als ich gesteigert habe, hatte er noch 100 %, als ich dann stutzig wurde weil kein Päckchen kam, hatte er alle seine Bewertungspunkte schon weg und rund ein Dutzend negative Bewertungen erhalten. Teilweise scheint er jedoch das Geld zumindest zurück überwiesen zu haben.
L1SAS1MPS0N - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2007
60 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:39 Uhr

Zitat von rainer1:

Auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei, auch der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich. Hast du Rechtsschutz?


Leider nein.

Deshalb hab ich irgendwie Hemmungen nen Anwalt einzuschalten. Am Ende ist bei dem Arsch nix zu holen und ich bleib sogar noch auf den Anwaltskosten sitzen.
dieaerzte13
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1340 Beiträge
Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:43 Uhr

ging mir auch schon so.... allerdings nicht bei ebay deswegen kann ich nur sagen was ich gemacht hab:
also ich hab erstmal der verkäufer aufgefordert das geld zurückzuüberweisen als dann nichts kam bin ich mit allem was ich an infos hatte (produkt, preis/betrag den man überwiesen hat, name des verkäufers und alles was man über den rausfinden kann) zu polizei maschiert..... da wurde dann eine anzeige aufgenommen und wochen später kam dann ne antwort dass der sachen wegen nichtigkeit ("nur" 150€) nicht nachgegangen wird. vom verkäufer kam gleichzeitig dass dieser insolvenz angemeldet hat und man sich für 19€ in den gerichtsprozess einkaufen kann(einziges problem: da dieser in Östererich stattfand hätte man einen innländischen vertreter gebraucht)

Also mein tipp: versuchs mit ner anzeige vllt mit hilfe von ebay (daten des verkäufers) kann halt nur sein dass mehr als 800€ auch noch als nichtig zählen.


rainer1 - 59
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
198 Beiträge
Geschrieben am: 07.01.2008 um 15:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.01.2008 um 15:48 Uhr

Zitat von L1SAS1MPS0N:

Zitat von rainer1:

Auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei, auch der Gang zum Rechtsanwalt lohnt sich. Hast du Rechtsschutz?


Leider nein.

Deshalb hab ich irgendwie Hemmungen nen Anwalt einzuschalten. Am Ende ist bei dem Arsch nix zu holen und ich bleib sogar noch auf den Anwaltskosten sitzen.


Hmm, ich hab da keine Ahnung, was das kostet, aber eine erstmalige Beratung ist nicht teuer. Manchmal hilft es auch schon, wenn der Anwalt nen "netten" Brief schreibt.
Aber fragen kostet nichts, der Anwalt kann dir auf jeden Fall sagen, wieviel so was kostet. Würde ich auf jeden Fall versuchen.

Zu einer Rechtsschutzversicherung würde ich dir auf jeden Fall raten, die sind nicht teuer. Gibt schon welche für 50 Euro, es lohnt sich auf jeden Fall.

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten...

ybste - 53
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2007
41 Beiträge

Geschrieben am: 07.01.2008 um 16:44 Uhr

Was hat die Ratte für ein e-Bay Name??? Bin auch schon mal aufs Maul gefallen. :schlaeger:

Auferstanden aus Ruinen

Madre52 - 70
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
85 Beiträge
Geschrieben am: 07.01.2008 um 16:54 Uhr

du kannst Dich kostenlos bei einem Anwalt beraten lassen .
Das erste Kennenlernen kostet nichts, er berät Dich dann.

Hast Du einen Rechtsschutz ist die Bezahlung des Honoras ja kein Problem., ansonsten wir ein gescheiter Anwalt für Dich Kostenbefreiung beantragen.
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