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schwarzfahren

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enricoth - 46
Champion (offline)

Dabei seit 06.2007
2107 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2007 um 16:56 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Viele denken sich, dass sich das Lösen eines Fahrscheins nicht lohnt, weil die Strecke so kurz ist oder fahren aus Prinzip ohne gültigen Fahrschein. Was viele nicht wissen: Schwarzfahren ist ein echter Straftatbestand, nämlich die Leistungserschleichung nach § 265a StGB. Auch der Versuch ist strafbar.

In jüngster Zeit wird im Rahmen von Protestaktionen gegen zu hohe Nahverkehrspreise versucht, das Merkmal der Erschleichung zu umgehen, indem man ganz offen durch ein großbedrucktes T-Shirt zeigt, dass man schwarz fährt. Dies schützt jedoch vor Strafe nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Leistungserschleichung weit auszulegen ist und die Verkündung der Straftat nicht vor Strafe schützt (BVerfG, Beschluss vom 9. 2. 1998 - 2 BvR 1907/ 97).

Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, hängt von der Kontrollhäufigkeit des Verkehrsunternehmens ab. Kann man halbwegs nachvollziehbar erklären, dass der Fahrscheinautomat kaputt war, man seinen Fahrschein vergessen hat oder ihn vergessen hat zu entwerten, fehlt es am notwendigen Vorsatz. Üblicherweise erstatten die Fahrbetriebe bei Ersttätern keine Anzeige, sondern beschränken sich auf die Einziehung des erhöhten Beförderungsentgelts. Dieses ist keine Geldstrafe, wie oft behauptet, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Erst wenn eine Person zum dritten Mal erwischt wird, muss mit einer Anzeige gerechnet werden.

Ein Verstoß gegen § 265a StGB wird mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Ein nicht vorbestrafter Ersttäter muss mit einer Strafe von 20 bis 30 Tagessätzen rechnen.


Wen interessieren diese Pharagraphen?Die Fahrpreise sind allgemein zu hoch und der Service lässt nach!Richtig es sollten mehr solscher Protestaktionen geben.Ich kannte jemand der ist mindestens 10 mal erwischt worden in 2 Jahren und hatte keine Gefängnisstrafe bekommen.Also alles Humbug und Panikmache.:-D

SÄGEBLATT MACHT ALLES PLATT!!

Kampfschneck - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
659 Beiträge
Geschrieben am: 16.12.2007 um 11:04 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Viele denken sich, dass sich das Lösen eines Fahrscheins nicht lohnt, weil die Strecke so kurz ist oder fahren aus Prinzip ohne gültigen Fahrschein. Was viele nicht wissen: Schwarzfahren ist ein echter Straftatbestand, nämlich die Leistungserschleichung nach § 265a StGB. Auch der Versuch ist strafbar.

In jüngster Zeit wird im Rahmen von Protestaktionen gegen zu hohe Nahverkehrspreise versucht, das Merkmal der Erschleichung zu umgehen, indem man ganz offen durch ein großbedrucktes T-Shirt zeigt, dass man schwarz fährt. Dies schützt jedoch vor Strafe nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Leistungserschleichung weit auszulegen ist und die Verkündung der Straftat nicht vor Strafe schützt (BVerfG, Beschluss vom 9. 2. 1998 - 2 BvR 1907/ 97).

Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, hängt von der Kontrollhäufigkeit des Verkehrsunternehmens ab. Kann man halbwegs nachvollziehbar erklären, dass der Fahrscheinautomat kaputt war, man seinen Fahrschein vergessen hat oder ihn vergessen hat zu entwerten, fehlt es am notwendigen Vorsatz. Üblicherweise erstatten die Fahrbetriebe bei Ersttätern keine Anzeige, sondern beschränken sich auf die Einziehung des erhöhten Beförderungsentgelts. Dieses ist keine Geldstrafe, wie oft behauptet, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Erst wenn eine Person zum dritten Mal erwischt wird, muss mit einer Anzeige gerechnet werden.

Ein Verstoß gegen § 265a StGB wird mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Ein nicht vorbestrafter Ersttäter muss mit einer Strafe von 20 bis 30 Tagessätzen rechnen.


hm, ich wurde schon an die 6 mal erwischt. ne anzeige hab ich nicht bekommen, immer nur die 40 euro halt...

WE WANT GORE!

LYON13 - 33
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
852 Beiträge

Geschrieben am: 16.12.2007 um 14:22 Uhr

wer tut es nicht^^ ich wurde noch nie erwischt

ändert extra für dönerman seine fusszeile :/

THOTRS - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2007
163 Beiträge

Geschrieben am: 16.12.2007 um 14:24 Uhr

Zitat von bernd1991:

Zitat von Cool-Man:

Zitat von bernd1991:

man hat mich heute erwischt beim schwarzfahren ^^ warnet so toll aber was soll ich machen ich muss jetzt die 40 € überweisen und wollte jetzt faregn ob da noch en brief von der deitschen bahn zu mir kommt oder ob sich das erledigt wenn ich die 40 € überweis


wurdest du im bus oder im zug erwischt???

zug und hat die deutsch bahn auch busse???

und zu dem oberen machen die sich da die mühe wenn ich des üebrweiß???

ahne ....buss machhof ..db buss
Maxi228 - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
298 Beiträge

Geschrieben am: 16.12.2007 um 14:27 Uhr

Ich fahre nie Schwarz :)

Monatskarte 4-ever :-D

Glaubt immer noch an den grün-weißen Zauber! :D

Kill--Bill - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2006
74 Beiträge

Geschrieben am: 17.12.2007 um 21:26 Uhr

ich wurde noch nie erwischt
manchmal hab ihc meine alte fahrkarte gezeigt des haben die nicht gemerkt.
und das einen ganzen monat lang

einfach umdrehn und gehn

-Melissa- - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
349 Beiträge

Geschrieben am: 21.12.2007 um 14:22 Uhr

also ne anzeige kriegst auf jedenfall wenn du erwischt wirst

Fröhlichkeit ist nicht die Flucht vor Traurigkeit, sondern der Sieg über sie.

Murdah_M
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2007
146 Beiträge
Geschrieben am: 21.12.2007 um 14:26 Uhr

man muss 40 euro zahlen wenn man erwischt wird und wenn man sagt das man ne monatskarte hat muss man die vorzeigen und nur noch sieben euro zahlen (bei uns in ulm halt)
shadow87 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2007
131 Beiträge

Geschrieben am: 21.12.2007 um 14:43 Uhr

Zitat von Maxi228:

Ich fahre nie Schwarz :)

Monatskarte 4-ever :-D


dito

bin viel zu feige

Memento te hominem esse

Regine90 - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2007
96 Beiträge
Geschrieben am: 21.12.2007 um 14:45 Uhr

Hab auch ne Monatskarte und mit der kann man eh fast überall hinfahren!
ebay - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
101 Beiträge

Geschrieben am: 23.12.2007 um 22:23 Uhr

schwazfahren mit dem zug oder bus....neee lass mal
ich dacht hier geht es um auto´s;-)

█║▌│█│║▌║││█║⠖Œâ”‚║║█║│█║│

DonEscobar
Champion (offline)

Dabei seit 08.2006
3533 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2009 um 13:36 Uhr

Zitat von ebay:

schwazfahren mit dem zug oder bus....neee lass mal
ich dacht hier geht es um auto´s;-)


ja geht wohl auch um autos ?! o_O

naja also ich bin schon schwarz gefahrn wo mein vater neben mir war, erwisch that man mich nicht, aber ich glaube wenn man auf so feldwegen fährt, der vater neben dran ist und man nicht polizei bekannt it, machen die nicht viel vll ne verwarnung !

Die guten Dinge kommen zu denen, die warten können.

slash_93
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
832 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2009 um 13:43 Uhr

Das ganze macht doch erst Spaß, wenn man mit ner 450er Vollkross, die einen höllen Lär macht, durch die Innenstadt mit 120 fährt.

§328: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

KayDeeStyles - 37
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2005
5 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 12:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.06.2009 um 12:15 Uhr

Jeder redet mit aber keiner weis es genau.
Ich bin selber Lokführer und erklärs euch jetzt mal.


Fahren ohne Fahrkarte ist VORERST keine Straftat ABER,
Man kann es unter Vorsatz machen oder sie wirklich vergessen haben aber das steht nicht zur Debatte.

Dabei muss man jetzt folgende 2 Themen unterscheiden:

1.) Man wird mehrmals erwischt beim Schwarzfahren. Das hat zur Folge dass um eine sogenanntes "Erschleichen von Leistungen handelt" und es wird zur Strafttat und hat gerichtliche Folgen.

2.) Der härtere Fall. Person A leiht Person B (oder Person A wird von Person B beklaut) seine Monatsfahrkarten(Achtung Monatsfahrkarten sind nicht übertragbar, das heist sie gelten nur für die Person auf dessen Name sie ausgestellt wurde) und wird dabei erwischt.
Das hat für die erwischte Person zur Folge dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahrung wegen Urkundenfälschung(!!!) und dazu noch erschleichen von Leistungen eingeleitet wird.

Bei diesem Vorfall wird zudem noch von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen hier in Ulm von DING (mit Absprache RAB - Regionalverkehr Alb Bodensee) die Person A befragt ob ihre nicht üübertragbare Fahrkarte entwedet wurde oder ob sie von diesem ganzen Tat wusste. Kam es zu keinem Diebstahl sondern um eine "Beihilfe zur Erschleichung von Leistungen" wird auch ein Ermittlungsfahren gegen Person A eingeleitet.


Also überlegt euch gut ob ihr wegen den paar Eurobeträgen eure Zukunft selbst vermasseln wollt.



Gruß von einem Lokführer der damit täglich zu kämpfen hat !

KayDeeStyles - Lokführerbua / http://www.flickr.com/photos/kaydeestyle s

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