Toasterkabel - 28
Profi
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Geschrieben am: 30.11.2007 um 14:34 Uhr
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bin ich schon mal
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_Silbermond_ - 36
Champion
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Geschrieben am: 30.11.2007 um 14:35 Uhr
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Zitat von -Tobi-93: Zitat von _Silbermond_: Zitat von _Engelchen: lasst es doch gar nich erst drauf ankommen ...
die fahrkarte kostet vielleicht 2 € .. besser als 40 € oder?
ja meine Meinung.. ich fahr auch nicht schwarz, hab kein Bock auf Ärger mit Der Polizei
man muss es nur 20mal schaffen!
 Dann lohnt es sich!
hehe trotzdem würd i des net amchen wollen
SSV ULM ale ale SSV ULM schwarz und weiß ole in meinem Herzen wirst du immer sein
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mogway
Champion
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Geschrieben am: 30.11.2007 um 14:46 Uhr
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Zitat von -Tobi-93: man muss es nur 20mal schaffen!
 Dann lohnt es sich!
richtig lohnt es sich erst ab dem 21ten mal..
surprise, motherf***!
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ITA_Freestyl - 20
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.12.2007 um 18:03 Uhr
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löl spart es auch ist besser
www.car-scene-nu.de
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jassii- - 31
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 08.12.2007 um 21:13 Uhr
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also riskieren würd ichs nicht
boomboompow!♥
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Rey_mk619 - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.12.2007 um 21:18 Uhr
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Zitat von bastinio: Jo auf jedenfall. Bei Schwarzfahren bekommste immer ne Anzeige, weil des ja schließlich ne Straftat ist.
achwas da bekommst keine anzeige wegen sowas...
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-Tobi-93 - 31
Champion
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Geschrieben am: 09.12.2007 um 18:42 Uhr
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Zitat von Rey_mk619: Zitat von bastinio: Jo auf jedenfall. Bei Schwarzfahren bekommste immer ne Anzeige, weil des ja schließlich ne Straftat ist.
achwas da bekommst keine anzeige wegen sowas...
du musst halt deine 40€ zahlen und dann wars des!
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da_rabbrdack
Champion
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Geschrieben am: 09.12.2007 um 20:38 Uhr
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Zitat von -Tobi-93: Zitat von Rey_mk619: Zitat von bastinio: Jo auf jedenfall. Bei Schwarzfahren bekommste immer ne Anzeige, weil des ja schließlich ne Straftat ist.
achwas da bekommst keine anzeige wegen sowas...
du musst halt deine 40€ zahlen und dann wars des!
also nach ulm mit dem Zug würds sich fast lohnen, sooft wie man da kontroliert wird^^
Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!
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Moonsorrow
Profi
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Dabei seit 08.2007
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Geschrieben am: 09.12.2007 um 20:51 Uhr
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Zitat von -Tobi-93: Zitat von Rey_mk619: Zitat von bastinio: Jo auf jedenfall. Bei Schwarzfahren bekommste immer ne Anzeige, weil des ja schließlich ne Straftat ist.
achwas da bekommst keine anzeige wegen sowas...
du musst halt deine 40€ zahlen und dann wars des!
+ 5€ bearbeitungsgebühren^^
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enricoth - 46
Champion
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Dabei seit 06.2007
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Geschrieben am: 10.12.2007 um 08:03 Uhr
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Zitat von Rey_mk619: Zitat von bastinio: Jo auf jedenfall. Bei Schwarzfahren bekommste immer ne Anzeige, weil des ja schließlich ne Straftat ist.
achwas da bekommst keine anzeige wegen sowas...
Finde ich auch das man eine Anzeige gleich bekommt ist Blödsinn.
SÄGEBLATT MACHT ALLES PLATT!!
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hopper94 - 31
Anfänger
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Geschrieben am: 10.12.2007 um 12:30 Uhr
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Zitat von enricoth: Zitat von Rey_mk619: Zitat von bastinio: Jo auf jedenfall. Bei Schwarzfahren bekommste immer ne Anzeige, weil des ja schließlich ne Straftat ist.
achwas da bekommst keine anzeige wegen sowas...
Finde ich auch das man eine Anzeige gleich bekommt ist Blödsinn.
Joo klar bekommst eine
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enricoth - 46
Champion
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Dabei seit 06.2007
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Geschrieben am: 15.12.2007 um 09:15 Uhr
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Die wollen nur Angst machen damit.Wenn einer das erste Mal erwischt wird bekommt er keine Anzeige.Nur wenn er die 40 Euronen nicht zahlt oder ein Unverbesserlicher ist.
Kannst das hinterlegen das einer nach einer Schwarzfahrt eine Anzeige bekam??Habe ich nie was gehört oder gelesen davon.
SÄGEBLATT MACHT ALLES PLATT!!
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ZER0-CooL - 35
Champion
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Geschrieben am: 15.12.2007 um 10:45 Uhr
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Viele denken sich, dass sich das Lösen eines Fahrscheins nicht lohnt, weil die Strecke so kurz ist oder fahren aus Prinzip ohne gültigen Fahrschein. Was viele nicht wissen: Schwarzfahren ist ein echter Straftatbestand, nämlich die Leistungserschleichung nach § 265a StGB. Auch der Versuch ist strafbar.
In jüngster Zeit wird im Rahmen von Protestaktionen gegen zu hohe Nahverkehrspreise versucht, das Merkmal der Erschleichung zu umgehen, indem man ganz offen durch ein großbedrucktes T-Shirt zeigt, dass man schwarz fährt. Dies schützt jedoch vor Strafe nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Leistungserschleichung weit auszulegen ist und die Verkündung der Straftat nicht vor Strafe schützt (BVerfG, Beschluss vom 9. 2. 1998 - 2 BvR 1907/ 97).
Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, hängt von der Kontrollhäufigkeit des Verkehrsunternehmens ab. Kann man halbwegs nachvollziehbar erklären, dass der Fahrscheinautomat kaputt war, man seinen Fahrschein vergessen hat oder ihn vergessen hat zu entwerten, fehlt es am notwendigen Vorsatz. Üblicherweise erstatten die Fahrbetriebe bei Ersttätern keine Anzeige, sondern beschränken sich auf die Einziehung des erhöhten Beförderungsentgelts. Dieses ist keine Geldstrafe, wie oft behauptet, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Erst wenn eine Person zum dritten Mal erwischt wird, muss mit einer Anzeige gerechnet werden.
Ein Verstoß gegen § 265a StGB wird mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Ein nicht vorbestrafter Ersttäter muss mit einer Strafe von 20 bis 30 Tagessätzen rechnen.
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-Tobi-93 - 31
Champion
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Geschrieben am: 15.12.2007 um 10:55 Uhr
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Zitat von enricoth: Die wollen nur Angst machen damit.Wenn einer das erste Mal erwischt wird bekommt er keine Anzeige.Nur wenn er die 40 Euronen nicht zahlt oder ein Unverbesserlicher ist.
Kannst das hinterlegen das einer nach einer Schwarzfahrt eine Anzeige bekam??Habe ich nie was gehört oder gelesen davon.
Meine Meinung!
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Xcountry - 36
Halbprofi
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 15.12.2007 um 13:52 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Viele denken sich, dass sich das Lösen eines Fahrscheins nicht lohnt, weil die Strecke so kurz ist oder fahren aus Prinzip ohne gültigen Fahrschein. Was viele nicht wissen: Schwarzfahren ist ein echter Straftatbestand, nämlich die Leistungserschleichung nach § 265a StGB. Auch der Versuch ist strafbar.
In jüngster Zeit wird im Rahmen von Protestaktionen gegen zu hohe Nahverkehrspreise versucht, das Merkmal der Erschleichung zu umgehen, indem man ganz offen durch ein großbedrucktes T-Shirt zeigt, dass man schwarz fährt. Dies schützt jedoch vor Strafe nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Leistungserschleichung weit auszulegen ist und die Verkündung der Straftat nicht vor Strafe schützt (BVerfG, Beschluss vom 9. 2. 1998 - 2 BvR 1907/ 97).
Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, hängt von der Kontrollhäufigkeit des Verkehrsunternehmens ab. Kann man halbwegs nachvollziehbar erklären, dass der Fahrscheinautomat kaputt war, man seinen Fahrschein vergessen hat oder ihn vergessen hat zu entwerten, fehlt es am notwendigen Vorsatz. Üblicherweise erstatten die Fahrbetriebe bei Ersttätern keine Anzeige, sondern beschränken sich auf die Einziehung des erhöhten Beförderungsentgelts. Dieses ist keine Geldstrafe, wie oft behauptet, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Erst wenn eine Person zum dritten Mal erwischt wird, muss mit einer Anzeige gerechnet werden.
Ein Verstoß gegen § 265a StGB wird mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Ein nicht vorbestrafter Ersttäter muss mit einer Strafe von 20 bis 30 Tagessätzen rechnen.
Richtig! Es kommt halt noch auf den einzelnen Fall an, ob § 263 StGB (Betrug) dazu genommen wird. Wie schon von spectre (2. Seite) erwähnt.
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