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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Freiheitsberaubung durch Arbeitsamt?

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guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 08:18 Uhr

Zitat von Twister75:

Zitat von DonaldSuck:

Zitat von Twister75:


und wichtig selbst wenn du "ohne Bezüge " gemeldet bist, bist du weiterhin krankenversichert. Was nicht so wirklich unwichtig ist ;-)

Bist da sicher? Ich musste damals die Krankenkasse selber zahlen. Weil wenn keinen Anspruch auf ALG hast, bekommst auch keine Krankenkasse gezahlt. Dafür hätte ich dann wieder Hartz4 beantragen müssen und dafür vorher meine Ersparnisse verbraten.


Ja,wenn du Hartz4 beantragst. Genau du beantragst Hartz4 die sagen hö,ihre Ersparnisse reichen gut ein Jahr,dann leben sie nun "rechnerrich" davon.Dann bleibst du sozialversichert,bekommst aber nix vom Amt.Nach einem Jahr hast du (nachweislich) deine Ersparnisse verbraucht und bekommst entsprechende Bezüge.

@Guy- was hast du für Auflagen als Hartzler? Sry,ich weiß es echt nicht. Sind die den anders als Alg1 oder Alg2 Empfänger?

Also Alg2 Empfänger="Hartzer". Was genau man für Auflagen hat, weiss ich auch nicht. Aber halt die Sache mit der Ortsanwesenheit/Verfügbarkeit und eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen muss geschrieben werden.
Und hast du da irgendwas offizielles, wo steht, dass man auch ohne Bezüge krankenversichert ist?
Würde mich schon mal interessieren.
DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 23.08.2012 um 11:22 Uhr

Du bist nur krankenversichert, wenn du offiziell ALG oder Hartz4 bekommst. Ansonsten zahlst du eben die 150€ oder sowas monatlich an die Krankenkasse.
elvis78 - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2008
3 Beiträge
Geschrieben am: 23.08.2012 um 12:34 Uhr

Also ich war vor ein paar jahren hartz4 empfänger aber die auflage die stadt nicht zu verlassen oder so hatte ich nicht. war auch zwischendurch arbeitslos und es war nicht der fall
Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 24.08.2012 um 02:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.08.2012 um 02:40 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Und hast du da irgendwas offizielles, wo steht, dass man auch ohne Bezüge krankenversichert ist?
Würde mich schon mal interessieren.


Nein,hab ich leider nicht. Hatte vor Jahren selber mal den Fall in der Familie,aber Unterlagen darüber hab ich selber keine.

edit: okay ich glaub ich nehms zurück ;-) das war wohl mal :-(

Krankenversicherung

Hier könnte ihre Werbung stehn !

moni_toring - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
115 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2012 um 02:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2012 um 02:08 Uhr

Zitat von elvis78:

Also ich war vor ein paar jahren hartz4 empfänger aber die auflage die stadt nicht zu verlassen oder so hatte ich nicht. war auch zwischendurch arbeitslos und es war nicht der fall


dann warst du darüber nicht informiert. das sgb fordert es aber.
vgl: http://www.jobcenter-bochum.de/fileadmin/filebase/bochum/Downloadcenter/Jobcenter/Ortsabwesenheit_9_2011.pdf



Zitat von Der666Diablo:



nun, jemand der krank ist wird aber prinz. noch über den AG versorgt oder eben die KK, nicht über das AA^^

Sprich: komplett was anderes, aber 1D ist eine Super Perspektive.


übertreibung veranschaulicht & meine perspektive ist allenfalls etwas weitsichtiger als deine.

in diesem thread geht es um arbeitslosengeld ;-) ich spreche also nicht von jemanden, der kurzzeitig erkrankt, sondern von chronisch kranken, die auf grund ihrer erkrankung auf unbestimmte zeit nicht am arbeitsleben teilnehmen können und zwangsläufig auf arbeitslosengeld 2 (wenn auch ergänzend) angewiesen sind.
ich kann nicht nachvollziehen, welchen sinn die ortsabwesenheitsklausel hier erfüllt.
wenn du es verstehst, sei so freundlich und erklärs mir.

mir persönlich ist es auch gleichgültig, was ein arbeitsloser macht, während er arbeitslos ist, und schon zweimal, wo. wenn ihn doch keiner braucht... ;-)
solange er seine auflagen erfüllt und sich bemüht, wieder arbeit zu finden, ist das meiner meinung nach seine sache. nicht die der gesellschaft, des gesetzgebers oder des arbeitsamts.

man verzeihe mir mein freiheitliches gedankengut.

ॐ vade tecum ☮

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2012 um 02:10 Uhr

Zitat von moni_toring:



mir persönlich ist es auch gleichgültig, was ein arbeitsloser macht, während er arbeitslos ist, und schon zweimal, wo. wenn ihn doch keiner braucht... ;-)
solange er seine auflagen erfüllt und sich bemüht, wieder arbeit zu finden, ist das meiner meinung nach seine sache. nicht die der gesellschaft, des gesetzgebers oder des arbeitsamts.

man verzeihe mir mein freiheitliches gedankengut.


ist das gleiche, weshalb das fahren mit überhöhter geschwindigkeit bestraft wird. Einige haben scheisse gebaut (es gab auch mal zeiten, da bruachte man nichtmal nen führerschein) - dann haben sich eben ein paar hingesetzt und sich gesagt, dass das so nicht gehen kann und das ist eben in die Gesetze geflossen.

Der "Verdienst" des arbeitslosen ist praktisch das ALG (o. vgl.) d.h er ist auch an die Auflagen des Verdienstzahlenden (Staates) gebunden, ähnlich des Beruftätigen an die des AGs ist doch eigtl. logisch, selbst für eine(n) so freiheitlich denkenden. Aber ist wahre Freiheit nicht komplette unabhängigkeit? ;)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

moni_toring - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
115 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2012 um 02:21 Uhr

Zitat von Der666Diablo:



Der "Verdienst" des arbeitslosen ist praktisch das ALG (o. vgl.) d.h er ist auch an die Auflagen des Verdienstzahlenden (Staates) gebunden, ähnlich des Beruftätigen an die des AGs ist doch eigtl. logisch, selbst für eine(n) so freiheitlich denkenden.

Aber ist wahre Freiheit nicht komplette unabhängigkeit? ;)


ich hab kein logikproblem. ich versteh das system, sonst würd ichs nicht in frage stellen. du konntest mir denn SINN hinter dem o.g. auch nicht erläutern. darum gings, nicht um ursachenforschung.
aber egal. wie ich eben gelesen habe, hat man 2011 bereits beschlossen, eben diese von mir bemängelte generalisierung der ortsanwesenheitspflicht im sgb zu überholen, weil sie nicht sinnvoll ist. mal schauen, wann/ob es umgesetzt wird... also kann meine sicht wohl kaum so falsch sein, oder?

wahre freiheit ist ein ganz anderes thema ;-)



ॐ vade tecum ☮

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 12.09.2012 um 17:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.09.2012 um 17:44 Uhr

Zitat von moni_toring:

du konntest mir denn SINN hinter dem o.g. auch nicht erläutern. darum gings, nicht um ursachenforschung.


Das ist häufig so, dass ein Gesetz nicht für jeden Einzelfall die optimalste Regelung parat hat. Oft wird es auch erst bemerkt, wenn das Gesetz in Vollzug ist. Und im besten Fall kümmert sich dann irgendwann auch mal jemand drum und ändert es.

edit:
Den Begriff der Freiheitsberaubung sehe ich trotzdem als zu heftig an.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Noctu
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2012
43 Beiträge
Geschrieben am: 12.09.2012 um 17:52 Uhr

Zitat von Filmriss:

Hi
meine Freundin ist gerade arbeitssuchend, kommt aber nicht von hier. Wir wollen zusammenziehen, was aber noch nicht geht (wegen noch kein job bzw geld). Nun musste sie zum Arbeitsamt zuhause (weil sie dort wohnt und nicht hier) und erfuhr dort, dass sie, um dieses zu derlassen eine Genehmigung des Arbeitsamtes braucht.
(Begründung: sie muss erreichbar sein - telefon und handy sind anscheinend nicht genug erreichbarkeit)

Sie hat am Montag hier Probearbeiten, hat dafür eine "Ausreiseerlaubnis" des Arbeitsamtes bekommen. Diese gilt nur für Montag, am Abend muss sie zurückfahren.

Bin ich der einzige der das komisch findet? Ist das normal? Ist das nicht Freiheitsberaubung?


Wenn sie blöderweise eine Vereinbarung mit dem Jobcenter / Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat dann haben Sie Sie im Sack. Denn Vertrag ist Vertrag. Natürlich verstösst die gegen das Grundgesetz und muss nicht unterschrieben werden.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 12.09.2012 um 18:01 Uhr

Zitat von Noctu:

Natürlich verstösst die gegen das Grundgesetz


aha?

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

moni_toring - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
115 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2012 um 13:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.09.2012 um 13:15 Uhr

Zitat von Cymru:



Das ist häufig so, dass ein Gesetz nicht für jeden Einzelfall die optimalste Regelung parat hat. Oft wird es auch erst bemerkt, wenn das Gesetz in Vollzug ist. Und im besten Fall kümmert sich dann irgendwann auch mal jemand drum und ändert es.

edit:
Den Begriff der Freiheitsberaubung sehe ich trotzdem als zu heftig an.


stimmt, war ja gar nicht abzusehen, dass logische folgen in aller logik und konsequenz erfolgen werden! :-)

( oder: war nicht abzusehen, dass alle erwerbsunfähigen (einzelfälle bei alg 2?) völlig irrsinniger weise unter das beil der ortsabwesenheitsregelung fallen...? :autsch:)

ich denke, dass vielen dieser gesetze aufgrund weniger einzelfälle von sozialleistungsmissbrauch erlassen wurden, die für viele betroffene ungerecht und ungerechtfertigt sind.

spätrömische dekadenz, um kurz auf meinen ersten post bezug zu nehmen, gibt es in deutschland. die betroffenen wissen, dass es purer hohn ist, diese begrifflichkeit auf die ärmsten und oft schwächsten im staat anzuwenden.
diese auf sozialneid begründete politik führt u.a. dazu, dass fragwürdige gesetze hingenommen werden und eine gesellschaftliche existensberechtigung erlangen, wie man an deinem post und anderen sieht.
die politik funktioniert.

aber ich stimme dir insofern zu: freiheitsberaubung ist nicht der richtige begriff dafür.


ॐ vade tecum ☮

BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 15.09.2012 um 21:20 Uhr

Zitat von Filmriss:

so anscheinend wurde das alles hier falsch verstanden


1. sie will keinen urlaub machen, sondern herziehen. da sie das ohne geld noch nicht kann ist sie weiterhin zuhause angemeldet
2. geld vom staat kriegt sie noch gar nicht, ebenso muss sie fahrtkosten aus eigener (da sie ijetzt nach ihrer ausbildung keinen job mehr hat schwindender) tasche bezahlen.
3. sie will einen job in ulmn, sodass auch eventuelle vorstellungsgespräche etc in ulm wären.
und 4. sie darf nicht nach ulm.

Für mich klingt das einfach nur so als wäre alles in Butter sobald sie sich bei ihrem gewünschten neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt anmeldet. Dann ist automatisch das dortige Arbeitsamt für sie zuständig und nicht mehr das alte, oder?

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

Filmriss - 35
Experte (offline)

Dabei seit 11.2009
1497 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2012 um 23:29 Uhr

Zitat von BlackRock:

Zitat von Filmriss:

so anscheinend wurde das alles hier falsch verstanden


1. sie will keinen urlaub machen, sondern herziehen. da sie das ohne geld noch nicht kann ist sie weiterhin zuhause angemeldet
2. geld vom staat kriegt sie noch gar nicht, ebenso muss sie fahrtkosten aus eigener (da sie ijetzt nach ihrer ausbildung keinen job mehr hat schwindender) tasche bezahlen.
3. sie will einen job in ulmn, sodass auch eventuelle vorstellungsgespräche etc in ulm wären.
und 4. sie darf nicht nach ulm.

Für mich klingt das einfach nur so als wäre alles in Butter sobald sie sich bei ihrem gewünschten neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt anmeldet. Dann ist automatisch das dortige Arbeitsamt für sie zuständig und nicht mehr das alte, oder?


sie hat aber hier noch keine wohnung

status ist jetzt:
sie hat nen job, vertrag unterschrieben
sie sucht nach ner wohnung
sie bekommt keine genehmigung nach ulm zu gehen

Into the motherland the german army marches...

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2012 um 23:31 Uhr

Zitat von Filmriss:

Zitat von BlackRock:

Zitat von Filmriss:

so anscheinend wurde das alles hier falsch verstanden


1. sie will keinen urlaub machen, sondern herziehen. da sie das ohne geld noch nicht kann ist sie weiterhin zuhause angemeldet
2. geld vom staat kriegt sie noch gar nicht, ebenso muss sie fahrtkosten aus eigener (da sie ijetzt nach ihrer ausbildung keinen job mehr hat schwindender) tasche bezahlen.
3. sie will einen job in ulmn, sodass auch eventuelle vorstellungsgespräche etc in ulm wären.
und 4. sie darf nicht nach ulm.

Für mich klingt das einfach nur so als wäre alles in Butter sobald sie sich bei ihrem gewünschten neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt anmeldet. Dann ist automatisch das dortige Arbeitsamt für sie zuständig und nicht mehr das alte, oder?


sie hat aber hier noch keine wohnung

status ist jetzt:
sie hat nen job, vertrag unterschrieben
sie sucht nach ner wohnung
sie bekommt keine genehmigung nach ulm zu gehen


hat sie denn einen deutschen pass?

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Filmriss - 35
Experte (offline)

Dabei seit 11.2009
1497 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2012 um 23:35 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Filmriss:



sie hat aber hier noch keine wohnung

status ist jetzt:
sie hat nen job, vertrag unterschrieben
sie sucht nach ner wohnung
sie bekommt keine genehmigung nach ulm zu gehen


hat sie denn einen deutschen pass?

deutscher pass, deutsche eltern, deutscher freund ...

Into the motherland the german army marches...

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