Filmriss - 35
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 17:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.08.2012 um 17:46 Uhr
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Hi
meine Freundin ist gerade arbeitssuchend, kommt aber nicht von hier. Wir wollen zusammenziehen, was aber noch nicht geht (wegen noch kein job bzw geld). Nun musste sie zum Arbeitsamt zuhause (weil sie dort wohnt und nicht hier) und erfuhr dort, dass sie, um dieses zu derlassen eine Genehmigung des Arbeitsamtes braucht.
(Begründung: sie muss erreichbar sein - telefon und handy sind anscheinend nicht genug erreichbarkeit)
Sie hat am Montag hier Probearbeiten, hat dafür eine "Ausreiseerlaubnis" des Arbeitsamtes bekommen. Diese gilt nur für Montag, am Abend muss sie zurückfahren.
Bin ich der einzige der das komisch findet? Ist das normal? Ist das nicht Freiheitsberaubung?
Into the motherland the german army marches...
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Lavardon - 30
Profi
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 17:55 Uhr
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is bei denen ganz normal, die haben se aber alle nicht ganz richtig, das darf normal nur die polizei, müsste aber genauer nachschlagen
i used to post stupid things in every thread i watched into but then »»â”€â”€â”€(knee)───■º
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xbreakdown - 33
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 17:57 Uhr
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erreichbar ja. die wird sich doch eh ummelden müssen im einwohnermeldeamt. das arbeitsamt darf sie nicht zwingen am selben wohnort zu bleiben
Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen
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MelonenSaft - 33
Anfänger
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 18:07 Uhr
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Es ist einfach folgender Punkt:
Wenn sie für Sie Arbeit finden, muss sie sofort vllt. zur Arbeit oder muss vorsprechen! Deswegen muss sie ständig erreichbar sein!
Zudem hat sie da zu sein! Sie bekommt immerhin Geld vom Staat & sollte daher auch an ihrem Ort zu bleiben!
ich bin selber arbeitssuchend & ich finde es gut..
Sonst würden wir von dem Geld nur noch Urlaub machen & um die Arbeit scheißen, weil wenn man ja Geld bekommt...warum dann noch arbeiten?! also ist das schon gut! Weil du sollst dir selbstständig Arbeit suchen & nicht herumreisen.
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RealGeizt
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 18:40 Uhr
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Wenn sie in Deutschland wohnt, darf sie sich rumtreiben wo und wie sie will, in angemessenem Rahmen natürlich.
Wenn Sie jemanden hat der ihr Post für sie öffnet und bescheid gibt kann sie auch länger weg bleiben.
Ansonsten ist halt darauf zu achten die Fristen der Briefe einzuhalten.
Eine Telefonnummer MUSS nicht zwingend hinterlassen werden.
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 18:40 Uhr
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Zitat von Filmriss: Hi
meine Freundin ist gerade arbeitssuchend, kommt aber nicht von hier. Wir wollen zusammenziehen, was aber noch nicht geht (wegen noch kein job bzw geld). Nun musste sie zum Arbeitsamt zuhause (weil sie dort wohnt und nicht hier) und erfuhr dort, dass sie, um dieses zu derlassen eine Genehmigung des Arbeitsamtes braucht.
(Begründung: sie muss erreichbar sein - telefon und handy sind anscheinend nicht genug erreichbarkeit)
Sie hat am Montag hier Probearbeiten, hat dafür eine "Ausreiseerlaubnis" des Arbeitsamtes bekommen. Diese gilt nur für Montag, am Abend muss sie zurückfahren.
Bin ich der einzige der das komisch findet? Ist das normal? Ist das nicht Freiheitsberaubung?
wenn sie auf jegl. arbeitslosengeld etc etc verzichtet ist es es unnormal, andernfalls ist das wohl sowas wie ein gesellschaftsvertrag. ;)
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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ZombieCherry - 38
Profi
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 18:49 Uhr
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Zählt deine Adresse nicht als Erreichbarkeit?
Sie macht ja keinen Urlaub, wie manche hier das schön betiteln, sondern ist quasi hier auf Arbeitssuche/Probearbeit etc .. dass das Amt nicht will, dass man dauernt bei Freunden zu Besuch ist anstatt sich in dem Ort indem man arbeitslos gemeldet ist um welche zu bemühen ist ja klar, aber sie will doch deswegen her, weil sie hier was finden will.. find ich in dem Zusammhang eher kontraproduktiv vom Amt wenn sie immer nur einzelne Tage her darf, was das an Fahrtkosten sind , unnötig, anstatt n paar Wochen am Stück hier nach Arbeit suchen zu können.. Hauptsache ma Steine in den Weg legen wo keine nötig wären D:
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botzes
Profi
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 18:49 Uhr
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Zitat von RealGeizt: Wenn sie in Deutschland wohnt, darf sie sich rumtreiben wo und wie sie will, in angemessenem Rahmen natürlich.
Wenn Sie jemanden hat der ihr Post für sie öffnet und bescheid gibt kann sie auch länger weg bleiben.
Ansonsten ist halt darauf zu achten die Fristen der Briefe einzuhalten.
Eine Telefonnummer MUSS nicht zwingend hinterlassen werden.
genau so ist es! es geht vorallem darum dass sie die post erhält bzw. ist sie verpflichtet alle tage den briefkasten zu überprüfen ob was vom amt gekommen ist! wenn sie paar tage bei dir verbringt und ne einladung zum vorstellungsgespräch oder ne aufforderung für eine bewerbung erhält kann sie wohl schlecht den aufforderungen nachkommen! Also ich finde, wenn sie geld vom staat erhält, muss sie sich eben an bestimmte regeln halten!
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_Rubinella_ - 57
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 20:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.08.2012 um 20:36 Uhr
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Alleine schon wenn ich die Überschrift lese krieg ich Gänsehaut.
Zitat von MelonenSaft: Es ist einfach folgender Punkt:
Wenn sie für Sie Arbeit finden, muss sie sofort vllt. zur Arbeit oder muss vorsprechen! Deswegen muss sie ständig erreichbar sein!
Zudem hat sie da zu sein! Sie bekommt immerhin Geld vom Staat & sollte daher auch an ihrem Ort zu bleiben!
ich bin selber arbeitssuchend & ich finde es gut..
Sonst würden wir von dem Geld nur noch Urlaub machen & um die Arbeit scheißen, weil wenn man ja Geld bekommt...warum dann noch arbeiten?! also ist das schon gut! Weil du sollst dir selbstständig Arbeit suchen & nicht herumreisen.
Ich seh das auch so.... wenn Sie vom Staat eine gewisse Hilfe bekommt dann muß Sie sich eben auch an die Regeln halten.
So ist das Leben eben......
Ich drück Euch die Daumen dass Sie bald wieder was findet... im heutigen Zeitalter nicht gerade einfach
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Twister75 - 50
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 20:37 Uhr
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Zitat von RealGeizt: Wenn sie in Deutschland wohnt, darf sie sich rumtreiben wo und wie sie will, in angemessenem Rahmen natürlich.
Wenn Sie jemanden hat der ihr Post für sie öffnet und bescheid gibt kann sie auch länger weg bleiben.
Ansonsten ist halt darauf zu achten die Fristen der Briefe einzuhalten.
Eine Telefonnummer MUSS nicht zwingend hinterlassen werden.
Nein so ist es eben nicht. Du hast dich zuhause bzw in unmittelbarer Nähe auf zuhalten und hast erreichbar zusein. Möchte ein ALG oder auch HarzIV Empfänger länger weg,warum auch immer,hat er die Möglichkeit jeder Zeit 4 Wochen "Urlaub" zu beantragen.
Hier könnte ihre Werbung stehn !
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Bravestarr - 41
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 20:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.08.2012 um 20:54 Uhr
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Und wenn sie hier hergezogen ist, kann sie sich auch hier arbeitslos melden.
Das mit der Freiheitsberaubung zu behaupten ist ziemlich dreist. Schliesslich kassiert sie ja Arbeitslosengeld und ist sozialversichert.
Wenn sie darauf verzichten will/kann, dann brauch sie sich auch vor keiner Arbeitsagentur rechtfertigen und darf überall hinreisen solange sie will.
Sarah Jane brings the pain.
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 21:44 Uhr
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Zitat von Bravestarr: Und wenn sie hier hergezogen ist, kann sie sich auch hier arbeitslos melden.
Das mit der Freiheitsberaubung zu behaupten ist ziemlich dreist. Schliesslich kassiert sie ja Arbeitslosengeld und ist sozialversichert.
Wenn sie darauf verzichten will/kann, dann brauch sie sich auch vor keiner Arbeitsagentur rechtfertigen und darf überall hinreisen solange sie will.
was erwartet irh von einem user, welcher sich "filmriss" nennt?
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Bravestarr - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.08.2012 um 22:35 Uhr
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Zitat von Der666Diablo:
was erwartet irh von einem user, welcher sich "filmriss" nennt?
Hm, Freibier?
Sarah Jane brings the pain.
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RealGeizt
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.08.2012 um 12:38 Uhr
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Zitat von Twister75: Zitat von RealGeizt: Wenn sie in Deutschland wohnt, darf sie sich rumtreiben wo und wie sie will, in angemessenem Rahmen natürlich.
Wenn Sie jemanden hat der ihr Post für sie öffnet und bescheid gibt kann sie auch länger weg bleiben.
Ansonsten ist halt darauf zu achten die Fristen der Briefe einzuhalten.
Eine Telefonnummer MUSS nicht zwingend hinterlassen werden.
Nein so ist es eben nicht. Du hast dich zuhause bzw in unmittelbarer Nähe auf zuhalten und hast erreichbar zusein. Möchte ein ALG oder auch HarzIV Empfänger länger weg,warum auch immer,hat er die Möglichkeit jeder Zeit 4 Wochen "Urlaub" zu beantragen.
Das ist genau der Kadavergehorsam was das Land von dir erwartet....
Erstens, will die Dame nicht in Urlaub, sie möchte die Stadt wechseln.
Zweitens, was ist das dann? Hausarrest 2.0?? Wie wollen die dich kontrollieren? Kommen sie vorbei und kucken ob du daheim bist? Wenn nicht dann gibt's den Hintern voll??
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 17.08.2012 um 12:41 Uhr
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Zitat von RealGeizt:
Das ist genau der Kadavergehorsam was das Land von dir erwartet....
Erstens, will die Dame nicht in Urlaub, sie möchte die Stadt wechseln.
Zweitens, was ist das dann? Hausarrest 2.0?? Wie wollen die dich kontrollieren? Kommen sie vorbei und kucken ob du daheim bist? Wenn nicht dann gibt's den Hintern voll??
wie bereits oben beschrieben: willst du kein geld vom staat kannst du machen, was du willst^^
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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FerdiFuchs - 38
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Geschrieben am: 17.08.2012 um 14:33 Uhr
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Zitat von Lavardon: is bei denen ganz normal, die haben se aber alle nicht ganz richtig, das darf normal nur die polizei, müsste aber genauer nachschlagen
Nope. Die Polizei darf derart gar nichts. Dies darf die Exekutive. Polizei ist nur die ausführende Hand der Exekutive, sprich Staatsanwaltschaft, welche wieder unter der Bundesregierung steht.
"wo" ist eine ORTSANGABE
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