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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Unsaubere Arbeit = Überstunden?

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hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 28.08.2012 um 17:44 Uhr

Zitat von iLiKETRAiNS:

Zitat von hipi:

Zitat von FAKEGAYTU:



wegeunfall gem § 8 SGB VII


Wo soll da stehen dass der Versicherungsschutz mit dem ausstempeln endet?


Aufmerksam lesen.
Steht alles da.


Vielleicht bist du ja Jurist und ließt da was anderes als ein Normalsterblicher.
Aber sag mir doch bitte wo da stehen soll "Der Versicherungsschutz endet mit dem Ausstempeln" (in welcher Form auch immer formuliert)

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iLiKETRAiNS - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
176 Beiträge

Geschrieben am: 28.08.2012 um 22:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.08.2012 um 22:23 Uhr

Zitat von hipi:



Vielleicht bist du ja Jurist und ließt da was anderes als ein Normalsterblicher.
Aber sag mir doch bitte wo da stehen soll "Der Versicherungsschutz endet mit dem Ausstempeln" (in welcher Form auch immer formuliert)


"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit)." Vgl. § 8 SGB VII

"Versicherte Tätigkeiten sind auch
1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkei", Vgl. SGB VII § 8 Abs. 2 Nrn. 1

Besonderes Augenmerk bitte auf die begründeten Tätigkeiten gemäß §§ 2, 3 und 6 SGB VII richten.

Rechtliche Beratung kann ich hier leider nicht durchführen (RDG).

Intilligenz hat nicht nur mit der Schulbildung zu tun.

-platzhirsch - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2010
87 Beiträge

Geschrieben am: 29.08.2012 um 00:30 Uhr

ganz ehrlich genug getrollt. du weist genauso wie gut wie ich dass du scheiße laberst. da steht NICHTS drin was mit dem ausstempeln zu tun hat.

fu.

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 29.08.2012 um 06:46 Uhr

Zitat von iLiKETRAiNS:

Zitat von hipi:



Vielleicht bist du ja Jurist und ließt da was anderes als ein Normalsterblicher.
Aber sag mir doch bitte wo da stehen soll "Der Versicherungsschutz endet mit dem Ausstempeln" (in welcher Form auch immer formuliert)


"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit)." Vgl. § 8 SGB VII

"Versicherte Tätigkeiten sind auch
1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkei", Vgl. SGB VII § 8 Abs. 2 Nrn. 1

Besonderes Augenmerk bitte auf die begründeten Tätigkeiten gemäß §§ 2, 3 und 6 SGB VII richten.

Rechtliche Beratung kann ich hier leider nicht durchführen (RDG).


Ja ist alles schön un dgut, trotzdem steht da rein gar nichts von ausstempeln.
Hätte mich auch schwer gewundert. denn wie solll es denn deiner Meinung nach in Betrieben hne Stempeluhr se? Da sind die Leute nie versichert weil se nicht einstempeln oder vielleicht immer weil sie nicht ausstempeln? Ergibt nicht wrklich Sinn! So lang du Arbeiten fuer die Firma verrichtets bist du auch versichert!


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iLiKETRAiNS - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
176 Beiträge

Geschrieben am: 29.08.2012 um 14:19 Uhr

Der Arbeiter verrichtet seine Zeit wissentlich in seiner Freizeit. Da muss nicht explizit stehen, dass er sprichwörtlich "ausstempelt".

Intilligenz hat nicht nur mit der Schulbildung zu tun.

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 29.08.2012 um 14:31 Uhr

Der Arbeiter fährt aber auch wissentlich in seiner Freizeit zur Arbeit und von der Arbeit heim und ist da auch versichert. Schreib doch mal den Absatz, wo genau steht, dass er nichtmehr versichert ist.
iLiKETRAiNS - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
176 Beiträge

Geschrieben am: 29.08.2012 um 14:45 Uhr

Zitat von DonaldSuck:

Der Arbeiter fährt aber auch wissentlich in seiner Freizeit zur Arbeit und von der Arbeit heim und ist da auch versichert. Schreib doch mal den Absatz, wo genau steht, dass er nichtmehr versichert ist.


Wegeunfall.

So, nun wirds mir zu blöd.
Tschuess Thread ;-)

Intilligenz hat nicht nur mit der Schulbildung zu tun.

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 29.08.2012 um 17:52 Uhr

Zitat von iLiKETRAiNS:

Der Arbeiter verrichtet seine Zeit wissentlich in seiner Freizeit. Da muss nicht explizit stehen, dass er sprichwörtlich "ausstempelt".


Nein, seine Arbeit war noch nicht beendet, er musste lediglich ausstempeln! Nix mit Freizeit, unbezahlte Ueberstunden!

Das ist nicht die feine englische Art, hat aber nichts mit der Versicherung zu tun.

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MackieMesser - 41
Champion (offline)

Dabei seit 08.2007
3916 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2012 um 12:00 Uhr

Zitat von --sebi--:


folgendes Problem: ich habe mir beim putzen in der Firma etwas Zeit gelassen und trotz aufforderung einige stellen nicht beachtet.


Dein Fehler. Du hast eine Sorgfaltspflicht. Gerade als Azubi.
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