--sebi-- - 32
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 19:34 Uhr
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Hi,
folgendes Problem: ich habe mir beim putzen in der Firma etwas Zeit gelassen und trotz aufforderung einige stellen nicht beachtet.
Daraufhin wurde mir aufgezwungen nach Feierabend abzustempeln und alles versäumte Aufzukehren.
Hab ich auch ohne was zu sagen gemacht bloß frag ich mich ist das rechtens?
Ich meine das gehört zur arbeitszeit und wärend dieser habe ich ja den anderen rest meiner aufgaben erledigt.
PS. bin azubi
danke mal für antworten ;)
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 19:40 Uhr
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nunja, kommt drauf an, wenn du dich mit der firma gutstellen willst belässt es dabei. wenn nicht gehst vor gericht und verlierst den job, weil du nicht mehr tragbar bist, da du nicht machst, was man dir aufträgt. ;)
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Don-Sebo - 38
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 19:42 Uhr
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Azubi?
Wenn ja dann bist du selber schuld, ansonsten erwartest du ja auch volles gehalt und nicht nur ein teil nur weil die sachbearbeiterin vergessen hat es zu berechnen...
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ught - 38
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 19:43 Uhr
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Wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, würde ich diesen einfach mal fragen.
Ansonsten klingt es für mich sehr nach Willkür und einer Art Strafarbeit.
Für mich stellt sich hier noch die Frage, ob du "wertvolle" Arbeitszeit vertrödelt hast, oder ob einfach die Aufgabe "Putzen" gar nicht im regulären Zeitrahmen machbar war.
Ist es das zweite, dann ist es für mich auf alle Fälle nicht rechtens.
Wobei ich mir selbst im ersten Fall nicht klar darüber bin. Ich denke so oder so ist es reguläre Arbeitszeit.
Aber kenn deinen Arbeitsvertrag nicht. Möglicherweise steht bei dir im Vertrag etwas bzgl. Mehrarbeit ohne Lohnzahlung. (Kann ich mir bei einem AzuBi aber irgendwie nur schwer vorstellen).
Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus
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Benmon - 37
Experte
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 19:54 Uhr
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Welcher Azubi musste nicht mal nach Feierabend mal noch was zusammenkehren weil mans nicht sauber gemacht hat?
Stellt dich nicht an wie n kleinen Mädchen
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ught - 38
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:00 Uhr
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Zitat von Benmon: Welcher Azubi musste nicht mal nach Feierabend mal noch was zusammenkehren weil mans nicht sauber gemacht hat?
Stellt dich nicht an wie n kleinen Mädchen
Die Frage die sich hier stellt ist der zeitliche Aspekt. Sind es nur ein paar Minuten und ist der Vorfall rein als didaktisches Mittel stimm ich dir zu.
Ist das aber eine Marotte des Unternehmens, Stunden zu sparen und findet im großen Rahmen statt, dann ist es schlecht.
Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus
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--sebi-- - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:01 Uhr
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Vertrödelt habe ich die zeit ja nicht.
Ich habe lediglich meine Abteilung sauber gemacht, wie jeden Freitag.
Nur wurde mir an diesem tag noch extra was aufgetragen das ich nicht ordentlich gemacht habe.
Also ich denke zumindest nicht das mein Vorgesetzter das machen darf.
Die halbe Stunde ist mir eigentlich total egal ich würde nur gerne wissen ob die dreistigkeit rechtens ist.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:04 Uhr
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Zitat von ught: Zitat von Benmon: Welcher Azubi musste nicht mal nach Feierabend mal noch was zusammenkehren weil mans nicht sauber gemacht hat?
Stellt dich nicht an wie n kleinen Mädchen
Die Frage die sich hier stellt ist der zeitliche Aspekt. Sind es nur ein paar Minuten und ist der Vorfall rein als didaktisches Mittel stimm ich dir zu.
Ist das aber eine Marotte des Unternehmens, Stunden zu sparen und findet im großen Rahmen statt, dann ist es schlecht.
Fakt ist doch: er hat es nicht sauber gemacht, also ist er auch dafür zuständig, dass es sauber gemacht wird. In dem Fall ist dies wohl als didaktisches Mittel zu sehen. Nächstes mal richtig und sauber und es gibt keine Probleme.
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--sebi-- - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:05 Uhr
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Zitat von Benmon: Welcher Azubi musste nicht mal nach Feierabend mal noch was zusammenkehren weil mans nicht sauber gemacht hat?
Stellt dich nicht an wie n kleinen Mädchen
Ich mach eigentlich regelmäßig Überstunden und hab da auch nix gegen
Die Paar Minuten sind mir egal.
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Alexx91 - 33
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.08.2012 um 20:06 Uhr
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Fragt sich nur, ob die Dreistigkeit nicht deinerseits zu finden ist. Wenn du langsamer arbeitest als es dir möglich wäre und nicht auf gegebene Hinweise achtest - dann hat dein Vorgesetzter richtig gehandelt.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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Mamba80 - 44
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:07 Uhr
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Zitat von --sebi--: Hi,
folgendes Problem: ich habe mir beim putzen in der Firma etwas Zeit gelassen und trotz aufforderung einige stellen nicht beachtet.
Daraufhin wurde mir aufgezwungen nach Feierabend abzustempeln und alles versäumte Aufzukehren.
Hab ich auch ohne was zu sagen gemacht bloß frag ich mich ist das rechtens?
Ich meine das gehört zur arbeitszeit und wärend dieser habe ich ja den anderen rest meiner aufgaben erledigt.
PS. bin azubi
danke mal für antworten ;)
Deinem Text entnehme ich das du dir zeit gelassen hast bei der Arbeit, und trotz anweisung hast du ein paar stellen nicht gemacht. Das geschieht dir ganz recht das du es in deiner Freizeit machen mußt, hättest es gleich gescheit gemacht hättest es dir sparen können.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:08 Uhr
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Zitat von Alexx91: Fragt sich nur, ob die Dreistigkeit nicht deinerseits zu finden ist. Wenn du langsamer arbeitest als es dir möglich wäre und nicht auf gegebene Hinweise achtest - dann hat dein Vorgesetzter richtig gehandelt. Aber ist doch gut, wenn man aufs Arbeitsrecht pochen kann - bis eben keiner mehr arbeitet oder koplette Firmen geschlossen werden.;)
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Kleterman - 34
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:16 Uhr
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was machst du für ne ausbildung? im handwerk (bin selber schreiner geselle) ist es zwar gengige praxsis das man den azubi zu arbeiten wie zusammen kehren und aufräumen verdonnert was sicher bis auf ein bestimmtes maß auch noch zu recht fertigen ist aber es ist eigentlich nicht ganz rechtlich das es gegen die ausbildungspflicht des ausbilders verstöhst die so weit ich weiß besagt das man azubis nicht für tätigkeiten die nicht der ausbildung dienen herangezogen werden dürfen so wie du das schilderes ist es eigentlich ein unding und ist glaub auch nicht rechtens es seiden in deinem vertrag steht irgend ne klausl darüber kann ich mir aber nicht vorstellen
aber ich kann dir nur sagen akzepiers so langs nicht überhand nimmt denn vor arbeits gericht zu ziehen halt ich für keine all zu gute idee denn dann bist du die stelle los denn der chef wird dich dann recht schnell los egal ob der dich weiter beschäftigen muss oder nicht denn wenn er dich weiter beschäftigen muss macht der dir deine ausbildung zur hölle das du freiwillig gehts
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--sebi-- - 32
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:16 Uhr
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Ich habe vergessen besagte stellen zu putzen und bin weiter in meine abteilung um dort fortzufahren.
Was mich aber eher interressiert ist ob er rein rechtlich die befugniss hat (wie er behauptet) mich zum stempeln zu schicken und dann weiter arbeiten lässt.
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ught - 38
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:20 Uhr
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Zitat von --sebi--: Ich habe vergessen besagte stellen zu putzen und bin weiter in meine abteilung um dort fortzufahren.
Was mich aber eher interressiert ist ob er rein rechtlich die befugniss hat (wie er behauptet) mich zum stempeln zu schicken und dann weiter arbeiten lässt.
Diese Befugnis hat er meiner Ansicht nach nicht. Denn abstempeln bedeutet zeitgleich auch, dass man nicht mehr versichert ist, da man nicht mehr arbeitet. Außer es gibt hier in deinem Vertrag eben eine Regelung hierzu.
Aber stellen wir uns mal vor, dir passiert bei dem Putzvorgang ein solches Missgeschick, dass unbemerkt über Nacht ein Schaden von mehreren Tausend Euro entsteht (Wasserschaden, etc.).
Die Versicherung prüft den Schaden, du wirst festgestellt, und dabei kommt auf, dass du in deiner Freizeit im Unternehmen warst. Ich denke, das Szenario wäre interessant.
Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus
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--sebi-- - 32
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Geschrieben am: 13.08.2012 um 20:24 Uhr
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Zitat von Kleterman: was machst du für ne ausbildung? im handwerk (bin selber schreiner geselle) ist es zwar gengige praxsis das man den azubi zu arbeiten wie zusammen kehren und aufräumen verdonnert was sicher bis auf ein bestimmtes maß auch noch zu recht fertigen ist aber es ist eigentlich nicht ganz rechtlich das es gegen die ausbildungspflicht des ausbilders verstöhst die so weit ich weiß besagt das man azubis nicht für tätigkeiten die nicht der ausbildung dienen herangezogen werden dürfen so wie du das schilderes ist es eigentlich ein unding und ist glaub auch nicht rechtens es seiden in deinem vertrag steht irgend ne klausl darüber kann ich mir aber nicht vorstellen
aber ich kann dir nur sagen akzepiers so langs nicht überhand nimmt denn vor arbeits gericht zu ziehen halt ich für keine all zu gute idee denn dann bist du die stelle los denn der chef wird dich dann recht schnell los egal ob der dich weiter beschäftigen muss oder nicht denn wenn er dich weiter beschäftigen muss macht der dir deine ausbildung zur hölle das du freiwillig gehts
Ich will weder meinem Meister ans Bein pissen, noch will ich mir Feinde machen.
Die Situation ist nur etwas angespannt da ich merke wie ich den sinn meiner Ausbildung verfehle, damit ich andere Gesellen entlasten kann.
Ich möchte mich lediglich für eine Konfrontation wappnen, da man mir auch jede Kleinigkeit vorhällt und einen riesen terz drum macht.
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