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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Unsaubere Arbeit = Überstunden?

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hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 24.08.2012 um 17:20 Uhr

Zitat von iLiKETRAiNS:

Ab zum Anwalt!!!

Sobald du ausstempelst, hast du keinen Versicherungsschutz mehr. Was also, wenn wir während der Überstunden ein Ziegelstein auf den Kopf fällt?
In diesem Land gibt es nicht umsonst Gesetze und nur wenn jeder sein Recht einklagt, haben wir auch etwas davon.


Bitte wo steht das du kein Versicherungsschutz mehr hast wenn man ausstempelst?
Das du sogar auf dem Weg zur und von der Arbeit versichert bist, ist dir schon bewusst oder?
UNd ganz ehrlich zwischen nen Lehrling putzen lassen und ihm vorhalten wenn er etwas falsch macht und Mobbing ist wohl ein meilenweiter Unterschied.

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, klar gibts Grenzen aber es hat noch keinem Charakter gut getan wenn man ständig "gepampert" wird!

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DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 26.08.2012 um 11:12 Uhr

Er könnte ja auch seine Mutter vorschicken, damit Sie sich beim Ausbildungsleiter beschwert. Also bei manchen Aussagen wunder ich mich ehrlich, dass es noch Betriebe gibt, die ausbilden.
guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 26.08.2012 um 17:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.08.2012 um 17:31 Uhr

Ich bin in meiner Lehrzeit immer mit dem JArbSchG in der Tasche rumgerannt und habe, wenn mir etwas nicht koscher vorkam, gleich nach dem schriftlichen Beleg gesucht.
Ich eckte zwar oft mit Kollegen und Vorgesetzten an, aber wenn man Selbstvertrauen besitzt und seine Arbeit souverän erledigt, dann wirkt man eher schneidig und kompetent als quengelig und besserwisserisch.
Mir sagte unser Abteilungsleiter nach einer Auseinandersetzung mit ihm, bei der ich ihm durch meinen Gesetzesauszug argumentatorisch überlegen war, dass er hohen Respekt vor meiner Art habe und er es nicht anders gemacht hätte.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 26.08.2012 um 18:09 Uhr

Zitat von --sebi--:

Hi,

folgendes Problem: ich habe mir beim putzen in der Firma etwas Zeit gelassen und trotz aufforderung einige stellen nicht beachtet.
Daraufhin wurde mir aufgezwungen nach Feierabend abzustempeln und alles versäumte Aufzukehren.
Hab ich auch ohne was zu sagen gemacht bloß frag ich mich ist das rechtens?
Ich meine das gehört zur arbeitszeit und wärend dieser habe ich ja den anderen rest meiner aufgaben erledigt.
PS. bin azubi

danke mal für antworten ;)

Verhalte Dich nicht wie ein Trottel als Azubi.
iLiKETRAiNS - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
176 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2012 um 12:53 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Ich bin in meiner Lehrzeit immer mit dem JArbSchG in der Tasche rumgerannt und habe, wenn mir etwas nicht koscher vorkam, gleich nach dem schriftlichen Beleg gesucht.
Ich eckte zwar oft mit Kollegen und Vorgesetzten an, aber wenn man Selbstvertrauen besitzt und seine Arbeit souverän erledigt, dann wirkt man eher schneidig und kompetent als quengelig und besserwisserisch.
Mir sagte unser Abteilungsleiter nach einer Auseinandersetzung mit ihm, bei der ich ihm durch meinen Gesetzesauszug argumentatorisch überlegen war, dass er hohen Respekt vor meiner Art habe und er es nicht anders gemacht hätte.


Genau so sehe ich das auch!

Intilligenz hat nicht nur mit der Schulbildung zu tun.

iLiKETRAiNS - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
176 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2012 um 12:56 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von iLiKETRAiNS:

Ab zum Anwalt!!!

Sobald du ausstempelst, hast du keinen Versicherungsschutz mehr. Was also, wenn wir während der Überstunden ein Ziegelstein auf den Kopf fällt?
In diesem Land gibt es nicht umsonst Gesetze und nur wenn jeder sein Recht einklagt, haben wir auch etwas davon.


Bitte wo steht das du kein Versicherungsschutz mehr hast wenn man ausstempelst?
Das du sogar auf dem Weg zur und von der Arbeit versichert bist, ist dir schon bewusst oder?
UNd ganz ehrlich zwischen nen Lehrling putzen lassen und ihm vorhalten wenn er etwas falsch macht und Mobbing ist wohl ein meilenweiter Unterschied.

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, klar gibts Grenzen aber es hat noch keinem Charakter gut getan wenn man ständig "gepampert" wird!


Auf dem Weg von Arbeit/Haus ist man versichert. Stimmt!
Wenn aber bei deiner Tätigkeitsausübung ein Unfall passiert, in der Zeit, wo du eigentlich unterwegs nach Hause sein müsstest ("ausgestempelt") wird sich jede Versicherung krümmen auch nur einen Cent zu bezahlen. Das sind also zwei völlig unterschiedliche Dinge.


Intilligenz hat nicht nur mit der Schulbildung zu tun.

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2012 um 17:39 Uhr

Bitte zeig mir wo das steht?

Ich bin gespannt!

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FAKEGAYTU
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
393 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2012 um 17:48 Uhr

Zitat von hipi:

Bitte zeig mir wo das steht?

Ich bin gespannt!


wegeunfall gem § 8 SGB VII

XO classic genug.

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2012 um 18:00 Uhr

Zitat von FAKEGAYTU:

Zitat von hipi:

Bitte zeig mir wo das steht?

Ich bin gespannt!


wegeunfall gem § 8 SGB VII


Wo soll da stehen dass der Versicherungsschutz mit dem ausstempeln endet?

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DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2012 um 20:46 Uhr

Ach lass Ihn doch. Dann hat er evt. jetzt Recht und nach seiner Ausbildung hat er auch evt. keinen Job mehr. Wieder ein Hartzer mehr, der Recht hat ;-)
iLiKETRAiNS - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
176 Beiträge

Geschrieben am: 28.08.2012 um 13:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.08.2012 um 13:58 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von FAKEGAYTU:

Zitat von hipi:

Bitte zeig mir wo das steht?

Ich bin gespannt!


wegeunfall gem § 8 SGB VII


Wo soll da stehen dass der Versicherungsschutz mit dem ausstempeln endet?


Aufmerksam lesen.
Steht alles da.

Intilligenz hat nicht nur mit der Schulbildung zu tun.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 28.08.2012 um 14:11 Uhr

Zitat von iLiKETRAiNS:



Auf dem Weg von Arbeit/Haus ist man versichert. Stimmt!
Wenn aber bei deiner Tätigkeitsausübung ein Unfall passiert, in der Zeit, wo du eigentlich unterwegs nach Hause sein müsstest ("ausgestempelt") wird sich jede Versicherung krümmen auch nur einen Cent zu bezahlen. Das sind also zwei völlig unterschiedliche Dinge.


du bist auch versichert, wenn du ausgestempelt hast. Die Frage ist ob das Arbeitsrecht das zulässt - und da es offensichtlich nur einmal vorkam und nicht dauerhaft (in ausbildung) auftritt: kein problem. alles andere ist gelaber.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

-platzhirsch - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2010
87 Beiträge

Geschrieben am: 28.08.2012 um 14:24 Uhr

he zugliebhaber. das is echt n zeichen dafür, dass man der mega fag is, wenn man seine beiträge hinterher abändert

fu.

iLiKETRAiNS - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
176 Beiträge

Geschrieben am: 28.08.2012 um 14:47 Uhr

Zitat von -platzhirsch:

he zugliebhaber. das is echt n zeichen dafür, dass man der mega fag is, wenn man seine beiträge hinterher abändert


Zahlen sind auch nicht deine Stärke, hm? Ich hab meinen Beitrag editiert, da gab es deinen noch nicht mal.

Intilligenz hat nicht nur mit der Schulbildung zu tun.

-platzhirsch - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2010
87 Beiträge

Geschrieben am: 28.08.2012 um 14:54 Uhr

FAAAAAAG!

fu.

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