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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Reise gebucht - keinen Urlaub

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Juice83 - 42
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1231 Beiträge
Geschrieben am: 13.02.2012 um 15:24 Uhr

Zitat von Planlos-:

also falls du doch krank machen solltest

es darf nicht kontrolliert werden ob du zuhause bist oder nicht
wenn die krankmeldung vorliegt hat der betrieb dann zu akzeptieren

falls sie meinen du warst nicht zuhause dann sag du warst bei deiner tante die dich fit gepflegt hat



Was n das für ne Scheisse? Wäre ja erbärmlich wenn man sich so durch´s Leben schummeln müsste.
djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2012 um 15:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.02.2012 um 15:26 Uhr

Also um das mal klar zu sagen: Krank feiern ist Betrug. Manchmal muß man Sachen klar benennen um was auszudrücken. Hier eine Mogelei, dort eine - das geht nicht. Das schlaueste ist, daraus zu lernen und zukünftig erst dann Urlaub zu buchen wenn selbiger auch genehmigt ist. Das hat mit Lehre hin oder her, oder andere Abteilung nix zu tun. Da kann man sich trotzdem VORHER absichern und net nachher wenn's zu spät ist rumlamentieren und betrügen. Such das Gespräch mit Chef und Kollegen - falls es keine Lösung gibt - Pech gehabt. Dein Wohl und wehe Deines zukünftigen Lebens wird nicht davon abhängen ob Du diese Reise antreten kannst. Deine berufliche Zukunft vielleicht schon.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

colonalhogan
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
413 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2012 um 17:01 Uhr

Zitat von Planlos-:

also falls du doch krank machen solltest

es darf nicht kontrolliert werden ob du zuhause bist oder nicht
wenn die krankmeldung vorliegt hat der betrieb dann zu akzeptieren

falls sie meinen du warst nicht zuhause dann sag du warst bei deiner tante die dich fit gepflegt hat


Selbstverständlich darf dein Chef kontrollieren kommen, vor allem wenn wie in so einer Situation ein begründeter verdacht besteht.
Er kann dir auch einen Privatdetektiv auf den Hals setzten um nachzuweisen das Du nicht krank warst.

Ein neues Profil ändert weder Charakter, IQ, Niveau noch das Verhalten. Lass dir das eine Lehre sein

mjb
Profi (offline)

Dabei seit 11.2003
412 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2012 um 17:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.02.2012 um 17:12 Uhr

@ Andy_21
Warum hast Du den Urlaub nicht schon in der alten Abteilung beantragt?
Wenn der Genehmigt worden wäre hätte die neue Abteilung das zu Akzeptieren.
Wenn deine alte Abteilung gesagt hat das Sie den nicht genehmigen dürfen weil Du da nicht mehr bei Ihnen bist, hättest eben gleich in die neue Abteilung gemusst.

So könnte es durchaus sein das Du Pech hast und die Reise entweder stornieren musst, oder eben schauen ob Du umbuchen kannst.

Was das Krankmachen angeht, ich würde davon abraten wegen den schon bereits genannten Gründen.

@ Planlos
Was die rechtliche Sache angeht machst Du leider deinem Namen alle Ehre, selbstverständlich darf ein Chef nachprüfen ob jemand wirklich Krank ist.
Meinem Azubi hat sowas mal den Job gekostet. Er war krank (mal wieder) und da hat der Chef beschlossen ihn zu besuchen. Statt aber im Bett zu liegen, oder im Haus zu sein, hat er zusammen mit seinem Vater am neuen Gartenteich gegraben. Folge: fristlose Kündigung.

www.markus-braig.de **** www.seelenfänger.net **** www.maushausen.net

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:14 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Ein ganz klarer Kündigungsgrund. Und nachdem ja nach dem Urlaub gefragt wurde, ist es durchaus möglich, dass der Chef einen Krankenbesuch abstattet.


Absolut richtig mit dem Kündigungsgrund. Einen Urlaub mit einem Krankenschein zu machen, halte ich für eine der größten Dummheiten, die man im Beruf machen könnte.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Ice_Man_89 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2005
247 Beiträge
Geschrieben am: 17.02.2012 um 21:26 Uhr

sorry wenn ich mich hier so einfach einmische, aber ist es nicht auch son, das wenn der artz nicht sagt das man das bett hüten muss, das man dann auch machen kann was man will?
und wenn der chef vorbeikommt um nach dem rechten zu sehen, kann man ja grad zufällig in der apotheke sein oder so?
kxy - 26
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2011
19 Beiträge
Geschrieben am: 18.02.2012 um 21:37 Uhr

Zitat von Castaway1887:

Hallo Community,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe als Azubi bei der Deutschen Bahn eine Reise frühzeitig gebucht, für die Woche nach Ostern, da das mit den Sparpreisen bei der DB immer so eine Sache ist.
Nachdem bei mir nicht sicher war in welche Abteilung ich komme, stand es heute fest und ich hab direkt nach Urlaub gefragt, wurde mir allerdings (vorerst, allerdings mit Tendenz zu Nein) nicht genehmigt.
Was soll ich nun am besten tun? Hat jemand Tipps? Oder hab ich einfach Pech gehabt?

Vielen Dank für Antworten!


Gruß,
Andy_21


Bevor du irgendeine Form von Urlaub buchst, solltest du vorher diesen genehmigt haben. Andernfalls trägst du das Risiko.

Sofern du "krankmachen" solltest und dein AG findet das heraus, kann dies auch durchaus zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung, führen.
(http://www.123recht.net/Die-Kuendigung-im-Ausbildungsverhaeltnis-__a16083.html)

Als Fazit würde ich dir raten, mit deinem Arbeitgeber im März nochmals zu reden, ob der Urlaub nun genehmigt wird oder nicht.
bredator - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 24.02.2012 um 22:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.02.2012 um 22:31 Uhr

Also bevor noch mehr Halb- und Unwahrheiten hier gesammelt werden:

- NEIN! Ein Arbeitgeber darf zwar einen Krankenbesuch machen, aber hereinlassen oder die Tür öffnen muss niemand. Völlig egal, ob was anderes auch im Arbeitsvertrag steht. Hier gibts nicht szu rütteln.
- JA! Ein Arbeitgeber kann trotzdem auf den Verdacht hin, den Mitarbeiter observieren lassen.
- Nein! Ein Arbeitgeber hat den gelben Schein zunächst mal zu akzeptieren, ohne wenn und aber. Auch kann der Mitarbeiter nicht zu einer weiteren Untersuchung durch einen Betriebsarzt verpflichtet werden (das würde jedes Arbeitsgericht in der Luft zerreißen)
- Ja, krank feiern ist ein Kündigungsgrund, auch in der Ausbildung

Wie schon oft erwähnt wurde: im Zweifelsfall hast du halt einfach Pech gehabt. Ich weiß aber nicht, was du dir von so einem Tipps einholen versprichst? Ich habe schon oft genug die Erfahrung gemacht, dass man die besten Lösungen am einfachsten erreicht, wenn man einfach mit den Leuten redet. Meist lösen sich die Probleme ziemlich schnell in Luft auf und man hat sich völlig umsonst aufgeregt. Klar, es gibt natürlich auch Fälle, bei denen trotzdem nichts gedreht werden kann, aber auch das kriegt man beim direkten Gespräch gleich mitgeteilt und damit ist der Käse gegessen. Es gibt dann keine Tricks oder Kniffe wie man trotzdem ohne Nachteile doch seinen Willen bekommt. Insbesondere so Schlauberger, die mit ihrem "trotzdem krank machen" daher kommen, kannst du in der Pfeife rauchen. Solche Mitarbeiter sind das Letzte, die dann halt trotzdem krank machen und ihren Kollegen damit ans Bein pissen. Ich würde mit einer solchen Arschgeige nicht arbeiten wollen und würde demjenigen das auch deutlich zu verstehen geben.

Grundsätzlich gilt: Erst Urlaub beantragen, dann buchen. Wenn du dann zu spät für besonders tolle Preise bist: Pech gehabt. Willkommen in der Arbeitswelt. Gewöhn dich dran, es wird selten besser und öfters sogar noch schlimmer.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

Castaway1887 - 31
Experte (offline)

Dabei seit 05.2006
1680 Beiträge

Geschrieben am: 27.02.2012 um 15:46 Uhr

So, nach knappen 2 Wochen sieht der Stand der Dinge doch schonmal viel besser aus.

Ich habe mit meiner Auszubildenenleiterin gesprochen, die mir den Urlaub verweigert hatte, da ich in ihre Abteilung gekommen wäre.

Sie hat das so hingenommen, unter dem Kommentar das ich nicht kooperationsbereit wäre. Somit wollte Sie nochmals mit dem Chef sprechen. Nun kam dabei raus das ich den Urlaub bekomme, dadurch das ich in der aktuellen Abteilung bleibe bis Ende April, da bei denen das kein Problem darstellt wenn der Azubi Urlaub hat.

Nun wollte Sie aber noch Auftragsbestätigung "für Ihre Unterlagen".
Ich hab die Bestätigung kommentarlos auf Ihren Tisch gelegt.
Meine Frage - hätte ich die Ihr geben müssen oder nicht?
Falls ja, kann sich jemand vorstellen wozu diese dort gebraucht werden?

Und an alle die genatwortet haben, DANKE für eure Tipps ;-)

"10 Minuten! Wenn Sie in München Hbf in den Zug einsteigen, sitzen Sie quasi schon im Flieger!"

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