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Forum / Wissenschaft und Technik

Tuning Gesetzt (was is erlaubt was nicht?)

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Rossi13 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
206 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 17:23 Uhr

Zitat:

Zitat:

Isch des mit dem Eintragen dann eignetlich auch noch ne Vorschrift...
Oder darf mer die ganzen Lichter auch hinmachen aber halt aushaben in bereichen der StVO
Und wenn mers Einträgt.... muss dann die Sicherung im Zündschloss sein... oder kann mer die selber Einbaun bzw. Umbaun *gg*


Was des für einer Sicherung ist weiß ich nicht...aber ich schätze wenn du sie manipulierst erlischt die Fahrerlaubnis.


das denke ich auch

Motocross 4-ever

RS4Quattro - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
288 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 17:26 Uhr

Oh mann, hier wird ein Zeug geschrieben...
Viele Köche verderben den Brei!

Also, da ich mich ja seit ein paar Jahren privat und beruflich mit diesem Thema auseinander setze, gebe ich hier einfach mal meinen Senf dazu ab.

Rein rechtlich ist das mit der Beleuchtung so:

Wenn sich das Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z.B.: abgemeldet in der Garage, in der Halle auf der Tuning World, usw.) kann man dran bauen was man will!

Wird das Fahrzeug jedoch im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, gilt dies nicht mehr. Dann sind nur noch leuchten zulässig, die als solche zugelassen sind. D.h.: Unterbodenbeleuchtung, Fußraumneons, usw. sind nicht zulässig und würden ein erlöschen der Betriebserlaubnis darstellen!

Ob die Unterbodenbeleuchtung (UB) oder die Fußraumbeleuchtung (FB) nun über ein Relais läuft, von aussen nicht sichtbar ist, oder nur angeht wenn die Tür auf ist, ist egal. Diese Leuchten wurden nicht als solche geprüft und auch nicht als solche zugelassen! Die einzigste UB die zugelassen ist, die ich kenne ist die Einstiegsbeleuchtung von Foliatech! Ansonsten gibts nichts zulässiges.

Ob man bei einer Polizeikontrolle mit einer FB durchkommt die nur angeht wenn die Tür offen ist, hängt vom Polizisten ab. Rein rechtlich ist es jedoch so, das es nicht zulässig ist. Nachlesen kann man das ganze in §§ 50 ff StVZO.

Farbige Standlichter sind ebenso nicht zugelassen. Da hast du eben Glück gehabt das die Polizisten wohl nicht so fit waren im Bereich Tuning...

Und falls jetzt jemand sagen will auf meinen Neons ist ein E- Zeichen wie auf meinen Scheinwerfern, also geht das, denen muß ich auch widersprechen. Das E- Prüfzeichen bedeutet das es irgendeiner Richtlinie entspricht. Nicht aber, das man es eintragungsfrei verbauen darf. Denn- Diese Leuchten sind auch nicht eintragungsfähig!

Naja ich denke ich habe jetzt alles geschrieben zum Thema Neon Röhren und co. Falls ich was vergessen hab kann ichs ja nachposten...

Und ansonsten: Es gibt soviel TÜV Richtlinien, Gesetze, Ordnungen, usw. da hätte es keinen Sinn alles aufzuzählen was erlaubt ist und was nicht. Da solltest du vielleicht konkretere Fragen stellen falls du mal etwas verbauen willst du aber nicht sicher bist ob du es darfst.

Mein Tipp: Erst den TÜVer deines Vertrauens fragen was geht und dann einkaufen!
Und nicht in irgend einem Forum fragen, da kommmen meist nur Halbwahrheiten raus die dich dann 3 Punkte, 50 Euro und evtl. die Probezeit kosten...

Gruß, quattro, der Spielverderber... :trinker:

...charged!

Taktspiel - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2003
199 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 19:12 Uhr

Zitat:

Das mitder Unterbodenbeleuchtung ist nicht ganz richtig, Du darfst sie auch auf öffentlichen Parkplätzen anmachen solange der Motor aus ist oder das Fahrzeug nicht bewegt wird


Falsch! schon allein wenn die Beleuchtung montiert ist erlischt die Betriebserlaubnis!

RPM Junkie - Life begins over 6000U/min

NCGSash
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
160 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 00:17 Uhr

Bräuchte auch alle Infos die ihr habt zum Thema Felgen Eintragung was man beachten muss und wo ich da mehr dazu nachlesen kann ??
Taktspiel - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2003
199 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 06:30 Uhr

Zitat:

Bräuchte auch alle Infos die ihr habt zum Thema Felgen Eintragung was man beachten muss und wo ich da mehr dazu nachlesen kann ??


Sag mir welche Felgen du eingetragen haben willst gib mir ein paar Infos und du bekommst die eingetragen!

RPM Junkie - Life begins over 6000U/min

Timmsen - 39
Profi (offline)

Dabei seit 11.2004
446 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 11:27 Uhr

Zitat:

Zitat:

Das mitder Unterbodenbeleuchtung ist nicht ganz richtig, Du darfst sie auch auf öffentlichen Parkplätzen anmachen solange der Motor aus ist oder das Fahrzeug nicht bewegt wird


Falsch! schon allein wenn die Beleuchtung montiert ist erlischt die Betriebserlaubnis!


auch falsch!!!!!
ich hab mir mal von einem bullen sagen lassen, du darfst eine unterbodenbeleuchtung montiert haben und du darf sie als ein- und austeigsbeleuchtung benützen.

du darfst die unterbodenbeleuchtung nicht auf der straße oder auf nem parplatz dauerhaft leuchten lassen.

EH-KLAR!!!!

Sessl3r - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
31 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 11:59 Uhr

Mein Fahrlehrer hats auch so gesagt... aber die darf dann anscheinend nur ausserhalb von öffentlichen Plätzen angehen... oder auch nicht..

Und innenbeleuchtung darf anscheinend solang diese mit dem Türlichschalter gekoppelt ist und die Leuchten sicher sind (bei Unfall keine erhöhte Gefährdung) und nicht stören drin sein....

Kein Plan was jetz stimmt... in der Scheiß StVO steht des auch nicht wirklich genau drin.... erst recht nicht im 50§ sondern da in der Umgebung *gg* aber es isch nix eindeutiges

WAS IST RICHTIG... ich glaub ich frag da echt beim TÜV nach

aber andere frage... wie is des mit anlagen.... muss ich da irgendwas eintragen lassen oder kann ich boxen subwoofer endstufen radio so einbauen wie ich will solang es SICHER befestigt ist und keine gefährdung durch strom und ähnliches da is.... und WIE LAUT DARF ICH... was hab ich für begrenzungen *gg*

Taktspiel - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2003
199 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 15:01 Uhr

Das Thema wurde in anderen Foren schon so oft durchgekaut! Aber ich find ne UBB sowieso :kotzer:

Wer braucht sowas?!

RPM Junkie - Life begins over 6000U/min

Timmsen - 39
Profi (offline)

Dabei seit 11.2004
446 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 15:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.02.2006 um 15:08 Uhr

Zitat:

Mein Fahrlehrer hats auch so gesagt... aber die darf dann anscheinend nur ausserhalb von öffentlichen Plätzen angehen... oder auch nicht..

Und innenbeleuchtung darf anscheinend solang diese mit dem Türlichschalter gekoppelt ist und die Leuchten sicher sind (bei Unfall keine erhöhte Gefährdung) und nicht stören drin sein....

Kein Plan was jetz stimmt... in der Scheiß StVO steht des auch nicht wirklich genau drin.... erst recht nicht im 50§ sondern da in der Umgebung *gg* aber es isch nix eindeutiges

WAS IST RICHTIG... ich glaub ich frag da echt beim TÜV nach

aber andere frage... wie is des mit anlagen.... muss ich da irgendwas eintragen lassen oder kann ich boxen subwoofer endstufen radio so einbauen wie ich will solang es SICHER befestigt ist und keine gefährdung durch strom und ähnliches da is.... und WIE LAUT DARF ICH... was hab ich für begrenzungen *gg*


also du musst die anlage (sobwoofer und endstufen) nicht eintragen lassen wenn sie nicht mit der Karosserie fest verbunden ist
und bei den boxen und radios da ist es scheiß egal!!!

du darfst so laut musik so das du ein martinshorn gerade noch hörst
(mich und nen kumpel haben die bullen letzten sommer angehalten da wir zu laut musik gehört haben, dannach hat der kumpel zahlen müssen, weis nur nicht mehr wieviel)


EH-KLAR!!!!

Sessl3r - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
31 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 15:12 Uhr

Gibts da auch irgend ne genau definition von fest verbunden mim Fahrzeug....
Festgeschraubt oder Richtig irgendwie reingemacht kp
Oder wie müssen se sein das se nicht eintragen werde...
Sessl3r - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
31 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2006 um 15:12 Uhr

Gibts da auch irgend ne genau definition von fest verbunden mim Fahrzeug....
Festgeschraubt oder Richtig irgendwie reingemacht kp
Oder wie müssen se sein das se nicht eintragen werde...
SteffenOFH - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2005
98 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:30 Uhr

Zitat:

Zitat:

Zitat:

Das mitder Unterbodenbeleuchtung ist nicht ganz richtig, Du darfst sie auch auf öffentlichen Parkplätzen anmachen solange der Motor aus ist oder das Fahrzeug nicht bewegt wird


Falsch! schon allein wenn die Beleuchtung montiert ist erlischt die Betriebserlaubnis!


auch falsch!!!!!
ich hab mir mal von einem bullen sagen lassen, du darfst eine unterbodenbeleuchtung montiert haben und du darf sie als ein- und austeigsbeleuchtung benützen.

du darfst die unterbodenbeleuchtung nicht auf der straße oder auf nem parplatz dauerhaft leuchten lassen.


Das mit der Ein-Ausstiegsbeleuchtung ist auf jeden Fall erlaubt, Brabus bietet das ja auch an mit LEDs.
Russe_S55 - 37
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1363 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 17:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.02.2006 um 17:37 Uhr

Zitat:

Zitat:

Zitat:

Zitat:

Das mitder Unterbodenbeleuchtung ist nicht ganz richtig, Du darfst sie auch auf öffentlichen Parkplätzen anmachen solange der Motor aus ist oder das Fahrzeug nicht bewegt wird


Falsch! schon allein wenn die Beleuchtung montiert ist erlischt die Betriebserlaubnis!


auch falsch!!!!!
ich hab mir mal von einem bullen sagen lassen, du darfst eine unterbodenbeleuchtung montiert haben und du darf sie als ein- und austeigsbeleuchtung benützen.

du darfst die unterbodenbeleuchtung nicht auf der straße oder auf nem parplatz dauerhaft leuchten lassen.


Das mit der Ein-Ausstiegsbeleuchtung ist auf jeden Fall erlaubt, Brabus bietet das ja auch an mit LEDs.


Nicht nur Brabus auch FoliaTec....Teilegutachten ist auch mitgeliefert....aba bei FoliaTec haben es nur die weißen LED's :-( die blauen net:-(.

МHОГО HAС, МHОГО HAС, РУССAКИ ВИЗДЕ RUSSEN SIND ÜBERALL, И ПО ВСЕЙ СТРAHЕ!!! Tunnel Rulez!!

Ifrit - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
297 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 18:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.02.2006 um 18:46 Uhr

Zitat:

Kein Plan was jetz stimmt... in der Scheiß StVO steht des auch nicht wirklich genau drin.... erst recht nicht im 50§ sondern da in der Umgebung *gg* aber es isch nix eindeutiges


Wer lesen kann ist klar im Vorteil....

Es geht um die StraßenverkehrsZULASSUNGSordnung (StVZO) und nicht um die Straßenverkehrsordnung (StVO) ;-)

Ich wurde vom Glück verfolgt, doch ich war schneller!!!

Timmsen - 39
Profi (offline)

Dabei seit 11.2004
446 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2006 um 19:05 Uhr

Zitat:

Gibts da auch irgend ne genau definition von fest verbunden mim Fahrzeug....
Festgeschraubt oder Richtig irgendwie reingemacht kp
Oder wie müssen se sein das se nicht eintragen werde...


damit ist gemeint, wenn du z. b. die endstufe an den sitz hinschraubst
aber da achtet kein bulle drauf, hab das auch 2 jahre so gehabt

EH-KLAR!!!!

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