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Tuning Gesetzt (was is erlaubt was nicht?)

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Sessl3r - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
31 Beiträge
Geschrieben am: 08.02.2006 um 12:24 Uhr

Wollte einfach mal den Thread hier aufmachen um ne kleine Sammlung zu machen was ihr so wisst was beim Tunen erlaubt is und was verboten...

Was wichtig is das dazugeschrieben wird was erlaubt is ein bzw. umzubaun... ob mer des Zeug anmelden muss oder Eintragen muss... oder auch wann mers anhaben darf...

Schreibt alles rein von Anlagen über Unterbodenbeleuchtung innenraumbeleuchtung einfach ALLES (Unterboden darf ja beispielsweise nur auf Privatgrund also ausserhalb öffentlicher Plätze an sein....)

Schreibt Schreibt Schreibt...

Will alles wissen und ich denk da bin ich nicht der Einzige *gg*

Gruß vom Sessl3r :winker:
Thorkason - 43
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
976 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 12:27 Uhr

Das mitder Unterbodenbeleuchtung ist nicht ganz richtig, Du darfst sie auch auf öffentlichen Parkplätzen anmachen solange der Motor aus ist oder das Fahrzeug nicht bewegt wird

Mich hat keiner gefragt ob ich Leben will deswegen frage ich auch nicht wie ich Leben soll.

Sessl3r - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
31 Beiträge
Geschrieben am: 08.02.2006 um 12:28 Uhr

Also ich hab des auch gedacht aber nen Fahrlehrer hat mir gsagt er wüsst es so das ich z.B. wenn i am Bahnhof steh Motor aus is ich die nicht anhaben darf... is des irgendwo gescheit geklärt?? Weil genau dieses Thema isch glaub ne wissenslücke bei fast allen (wie auch mir *g*)
MasterChef - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
355 Beiträge
Geschrieben am: 08.02.2006 um 12:33 Uhr

ICh glaub das jegliche lichter die nicht zu den standartlichtern gehörn verbotn sind weil sie verwirren und ablenken.Also während der fahrt.
aber wie es is wenn das auto steht keine ahnung!

Thorkason - 43
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
976 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 12:36 Uhr

Zitat:

ICh glaub das jegliche lichter die nicht zu den standartlichtern gehörn verbotn sind weil sie verwirren und ablenken.Also während der fahrt.
aber wie es is wenn das auto steht keine ahnung!
Stimmt nicht mein Standlicht bei meinem Auto ist Blau u. die Polizei hat es auch schon gesehn u. nichts gesagt

Mich hat keiner gefragt ob ich Leben will deswegen frage ich auch nicht wie ich Leben soll.

Sessl3r - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
31 Beiträge
Geschrieben am: 08.02.2006 um 12:42 Uhr

Tjaaaa also sie dürfen mal auf jeden fall montiert sind solang se sicher sind und nicht den Verkehr behindern können...

Bei unterbodenbeleuchtung fragt sich jetz nur wann darf se an sein und wann muss se aus sein?!

Und das gleiche mal es frage für Innenraumbeleuchtung.... was gibts da für regelungen????
Thorkason - 43
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
976 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 12:50 Uhr

Innenbeleuchtung darf den Verkehr netbehindern, also im Fußraum habe ich auch welche . da sagt auch keiner was

Mich hat keiner gefragt ob ich Leben will deswegen frage ich auch nicht wie ich Leben soll.

Brzzk - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2005
211 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 12:56 Uhr

Zitat:

Innenbeleuchtung darf den Verkehr netbehindern, also im Fußraum habe ich auch welche . da sagt auch keiner was


is aber nicht erlaubt und darf nur als einstiegsbeleuchtung benutzt werden. muss also während der fahrt aus sein ... aber wayne juckt das schon

i am your doom, the opposite of your destiny - better make sure you run faster than me ...

Thorkason - 43
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
976 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 13:02 Uhr

Zitat:

Zitat:

Innenbeleuchtung darf den Verkehr netbehindern, also im Fußraum habe ich auch welche . da sagt auch keiner was


is aber nicht erlaubt und darf nur als einstiegsbeleuchtung benutzt werden. muss also während der fahrt aus sein ... aber wayne juckt das schon

Genau meine ist trotzdem an :-D

Mich hat keiner gefragt ob ich Leben will deswegen frage ich auch nicht wie ich Leben soll.

evo2 - 47
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2004
233 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 13:11 Uhr

Zitat:

Zitat:

Zitat:

Innenbeleuchtung darf den Verkehr netbehindern, also im Fußraum habe ich auch welche . da sagt auch keiner was


is aber nicht erlaubt und darf nur als einstiegsbeleuchtung benutzt werden. muss also während der fahrt aus sein ... aber wayne juckt das schon

Genau meine ist trotzdem an :-D

Die Versicherrung wenn es geknalt hat.
King-Leibi - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2005
51 Beiträge
Geschrieben am: 08.02.2006 um 13:12 Uhr

An die hält sich doch sowieso keiner...ich kann zwar net von autos reden aber ich hab n mofa mit nem größeren zylindersatz(80ccm anstatt 50)und de läuft wenn ich fertig bin ca80km/h...langweilt euch hier vllt. aber ich finds goil
Sessl3r - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
31 Beiträge
Geschrieben am: 08.02.2006 um 13:16 Uhr

Also laut Gesetz isch während der Fahrt jedes licht verboten das nicht standard ist so wie ihr das schreibt oder?!

Und wenn ich steh kann ich alles an haben oder?! oder nur auf Privatgrundstück oder auch solang der Motor aus ist...

(sagt mal noch andere sachen ausser licht z.b. anlage... scheiben alles einfach)
Neo_m85 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
285 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 15:11 Uhr

im bezug auf Unterbodenlicht/sonstige Lichter aussen am Auto:
Es ist alles erlaubt, solange sich das KFZ nicht im Bereich der StVZO befindet.

hell awaits...

Russe_S55 - 37
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1363 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 15:41 Uhr

Zitat:

Das mitder Unterbodenbeleuchtung ist nicht ganz richtig, Du darfst sie auch auf öffentlichen Parkplätzen anmachen solange der Motor aus ist oder das Fahrzeug nicht bewegt wird


Jepp sie lässt sich sogar eintragen...mittels einer Sicherung....sobald man den Schlüssel einsteckt ist die Unterbodenbeleuchtung "tot"!

МHОГО HAС, МHОГО HAС, РУССAКИ ВИЗДЕ RUSSEN SIND ÜBERALL, И ПО ВСЕЙ СТРAHЕ!!! Tunnel Rulez!!

Sessl3r - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2005
31 Beiträge
Geschrieben am: 08.02.2006 um 16:48 Uhr

Isch des mit dem Eintragen dann eignetlich auch noch ne Vorschrift...
Oder darf mer die ganzen Lichter auch hinmachen aber halt aushaben in bereichen der StVO
Und wenn mers Einträgt.... muss dann die Sicherung im Zündschloss sein... oder kann mer die selber Einbaun bzw. Umbaun *gg*
Russe_S55 - 37
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1363 Beiträge

Geschrieben am: 08.02.2006 um 16:52 Uhr

Zitat:

Isch des mit dem Eintragen dann eignetlich auch noch ne Vorschrift...
Oder darf mer die ganzen Lichter auch hinmachen aber halt aushaben in bereichen der StVO
Und wenn mers Einträgt.... muss dann die Sicherung im Zündschloss sein... oder kann mer die selber Einbaun bzw. Umbaun *gg*


Was des für einer Sicherung ist weiß ich nicht...aber ich schätze wenn du sie manipulierst erlischt die Fahrerlaubnis.

МHОГО HAС, МHОГО HAС, РУССAКИ ВИЗДЕ RUSSEN SIND ÜBERALL, И ПО ВСЕЙ СТРAHЕ!!! Tunnel Rulez!!

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