Kleiemaus - 41
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:42 Uhr
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erstmal halloo
ich bräuchte hilfe...
ich war im august beim TÜV bin dort wegen einem defekten Gelenk nicht durch den Tüv gegekommen ..
hab dieses sofort machen lassen und habe meinen TüV bekommen
bin in letzter zeit auch nicht lange strecken gefahren und auch ned all zu viel gefahren
undin den letzten tagen ist mir aufgefallen das meine Lenkrad nicht mit der Spureinstellung übereinstimmt ..
Heute hat mein dad nach einer Probefahrt mit meinem auto dann mit dem Autohaus telefoniert ob es sein kann dass die spureinstellung durch das gelenk kaputt gehen kann .. darauf bekam er die antwort: dass es schon sein kann er habe sich noch gedacht er solle die spur überprüfen
mich hat die vorrige rechnung schon vom hocker gehauen und jetzt soll ich ca 80 euro bezahlen für das spureinstellen??
darf ein Autohaus mir das in rechnung stellen wenn sie beim einbau diesen schaden hinzufügt oder muss ich das jetzt so in kauf nehmen ???
bitte um eure hilfe
danke im vorraus Kleiemaus
wissen is Macht, nix wissen macht auch nix
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wuschel19770 - 47
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:45 Uhr
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Ja das darf in Rechnung gestellt werden das dies nicht zur Reperatur geh.
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matthias - 32
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:49 Uhr
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ja..wenn man z.b. das traggelenk wechselt kann es sein das sich die einstellungen verschieben...und das ist nicht schuld der werkstatt....
des ist so wie wenn du beim ölwechsel dein öl nicht bezahlen willst weil die werkstatt es ja rausgelassen hat
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Shedir - 29
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.10.2010 um 21:55 Uhr
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Zitat von wuschel19770: Ja das darf in Rechnung gestellt werden das dies nicht zur Reperatur geh.
ich finde diese aussage nicht korrekt!
wenn da vorne ein gelenk o. ä. gewechselt wird, muss das fahrwerk vermessen werden und ggf dann auch eingestellt, das gehöhrt sehr wohl zum umfang einer solchen reparatur. und somit auch mit in die rechnung.
falsch ist es natürlich ein gelenk zu wechseln, das fahrwerk nicht einzustellen und spätfolgen zu verursachen!
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch noch mehr Hubraum
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Shedir - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:52 Uhr
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Zitat von matthias: ja..wenn man z.b. das traggelenk wechselt kann es sein das sich die einstellungen verschieben...und das ist nicht schuld der werkstatt....
des ist so wie wenn du beim ölwechsel dein öl nicht bezahlen willst weil die werkstatt es ja rausgelassen hat 
wieder das selbe... wenn die spur / der sturz verstellt wird müssen die das auch wieder einstellen, das kommt dann wie von allein auf die rechnung.
nur ein gelenk tauschen und den rest einfach rest sein lassen, das darf sich keine werstatt erlauben.
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch noch mehr Hubraum
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Supergrass - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:54 Uhr
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Bei jeder Werkstatt wird nach einem Wechsel des Traggelenkes eine Achsvermessung gemacht.....alles ganz selbstverständlich....
Gibt auch keine Werkstatt die dass nicht machen würde...
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commenTA-tor
Experte
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:57 Uhr
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Zitat von Shedir: Zitat von wuschel19770: Ja das darf in Rechnung gestellt werden das dies nicht zur Reperatur geh.
ich finde diese aussage nictht korrekt!
wenn da vorne ein gelenk o. ä. gewechselt wird, muss das fahrwerk vermessen werden und ggf dann auch eingestellt, das gehöhrt sehr wohl zum umfang einer solchen reparatur. und somit auch mit in die rechnung.
falsch ist es natürlich ein gelenk zu wechseln, das fahrwerk nicht einzustellen und spätfolgen zu verursachen!
Das ist nur bedingt richtig.
Ersma weiss hier glaub niemand welches "Gelenk" gemeint ist.Es gibt einige Sachen in dem Bereich, bei denen ist das neu vermessen bzw einstellen nach dem Wechsel nötig, deswegen wird´s im Nrmalfall auch mitgemacht und von vornerein mitbezahlt, weil es in der Richtzeit bereits inbegriffen ist.
Sollte es hier um ein Bauteil gehen, bei dem das neu vermessen normalerweise nicht notwendig ist, kann es immer noch sein, dass die Achse so verzogen ist dass sie eben neu vermessen werden muss, u.U. kann es sogar sein, dass das vorher durch das defekte Bauteil kaschiert und deswegen nicht erkannt wurde.
KANN aber natürlich auch sein, dass die Werkstatt Mist gebaut hat.
KANN aber auch ein Bauerfänger-Trick sein...Erstangebot billig um die Fachwerkstatt zu unterbieten, und dann im Nachhinein mit sowas kommen...
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bastl216 - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:58 Uhr
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Zitat von matthias: ja..wenn man z.b. das traggelenk wechselt kann es sein das sich die einstellungen verschieben...und das ist nicht schuld der werkstatt....
des ist so wie wenn du beim ölwechsel dein öl nicht bezahlen willst weil die werkstatt es ja rausgelassen hat 
Das stimmt, jede Werkstatt, vor allem ein Autohaus wird einen dringend Raten das Fahrwerk danach vermessen zu lassen. dies wird ab und an aus Kostengründen nicht gemacht, die 100€ spar ich mir...
Wenn es aber mit auf der Rechnung drauf steht, liegt der Fall anderst. In dem Falle sollte so etwas nicht sein.
Nun ist die frage wie lange die Reperatur her ist, 2 Wochen, 4 Wochen, 3 Monate oder ein halbes Jahr?
Nach einem halben Jahr und sagen wir mal einer gefahrenen Strecke von 5tkm kann so viel passiert sein, auf Bordstein auffahren usw das die Achsgeometrie beeinflußt haben könnte das es da auch schwierig wird der Werkstatt etwas nachzuweisen.
Eine vernünftige Werkstatt wird aber Kulanz halber auf jeden fall das Fahrwerk Neu vermessen, sofern es wie gesagt nach Einbau des Spurstangenkopfes geschehen ist....
Thema Intelligenz - Wie denken Sie als Aussenstehender darüber?
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bastl216 - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:01 Uhr
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Zitat von commenTA-tor: Zitat von Shedir: Zitat von wuschel19770: Ja das darf in Rechnung gestellt werden das dies nicht zur Reperatur geh.
ich finde diese aussage nictht korrekt!
wenn da vorne ein gelenk o. ä. gewechselt wird, muss das fahrwerk vermessen werden und ggf dann auch eingestellt, das gehöhrt sehr wohl zum umfang einer solchen reparatur. und somit auch mit in die rechnung.
falsch ist es natürlich ein gelenk zu wechseln, das fahrwerk nicht einzustellen und spätfolgen zu verursachen!
Das ist nur bedingt richtig.
Ersma weiss hier glaub niemand welches "Gelenk" gemeint ist.Es gibt einige Sachen in dem Bereich, bei denen ist das neu vermessen bzw einstellen nach dem Wechsel nötig, deswegen wird´s im Nrmalfall auch mitgemacht und von vornerein mitbezahlt, weil es in der Richtzeit bereits inbegriffen ist.
Sollte es hier um ein Bauteil gehen, bei dem das neu vermessen normalerweise nicht notwendig ist, kann es immer noch sein, dass die Achse so verzogen ist dass sie eben neu vermessen werden muss, u.U. kann es sogar sein, dass das vorher durch das defekte Bauteil kaschiert und deswegen nicht erkannt wurde.
KANN aber natürlich auch sein, dass die Werkstatt Mist gebaut hat.
KANN aber auch ein Bauerfänger-Trick sein...Erstangebot billig um die Fachwerkstatt zu unterbieten, und dann im Nachhinein mit sowas kommen...
Sie sagt ja Spureinstellung durch Gelenk....
Daher gehe ich mal durch einen gewechselten Spurstangen Kopf aus.
Im Prnizip ist dies aber egal, nach sämtlichen Arbeiten am Fahrwerk muss die Achsgeometrie vermessen werden!
Ich kenne einige Kunden auf die man Stundeweise einquatschen kann die es trotzdem für unnötig halten
Thema Intelligenz - Wie denken Sie als Aussenstehender darüber?
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-Siciliano- - 32
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:02 Uhr
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Zitat von Shedir: Zitat von wuschel19770: Ja das darf in Rechnung gestellt werden das dies nicht zur Reperatur geh.
ich finde diese aussage nicht korrekt!
wenn da vorne ein gelenk o. ä. gewechselt wird, muss das fahrwerk vermessen werden und ggf dann auch eingestellt, das gehöhrt sehr wohl zum umfang einer solchen reparatur. und somit auch mit in die rechnung.
falsch ist es natürlich ein gelenk zu wechseln, das fahrwerk nicht einzustellen und spätfolgen zu verursachen!
Normalerweiße wird das gleich gemacht nachdem das gewechselt wurde wird eig stoß und spur vermessen und eingestellt...!
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battleboy - 35
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:05 Uhr
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Wenn irgendwas an der achskonstruktion getauscht wird, wird im normalfall auch die spur vermessen und bei bedarf eingestellt!!!
wenn das nicht gemacht wurde, wechel die werkstatt....
mobbed^^
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battleboy - 35
Profi
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:05 Uhr
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Zitat von -Siciliano-: Zitat von Shedir: Zitat von wuschel19770: Ja das darf in Rechnung gestellt werden das dies nicht zur Reperatur geh.
ich finde diese aussage nicht korrekt!
wenn da vorne ein gelenk o. ä. gewechselt wird, muss das fahrwerk vermessen werden und ggf dann auch eingestellt, das gehöhrt sehr wohl zum umfang einer solchen reparatur. und somit auch mit in die rechnung.
falsch ist es natürlich ein gelenk zu wechseln, das fahrwerk nicht einzustellen und spätfolgen zu verursachen!
Normalerweiße wird das gleich gemacht nachdem das gewechselt wurde wird eig stoß und spur vermessen und eingestellt...!
was ist "stoß"??
mobbed^^
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bastl216 - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:06 Uhr
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Ich denke er meinte Sturz...
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-Siciliano- - 32
Anfänger
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:07 Uhr
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Zitat von bastl216: Ich denke er meinte Sturz...
genau hab mich vertippt
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battleboy - 35
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:08 Uhr
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aaaah.... das leuchtet ein...
mobbed^^
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-Siciliano- - 32
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Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:09 Uhr
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Zitat von battleboy:
aaaah.... das leuchtet ein...
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