_Unbekannter
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Geschrieben am: 02.07.2010 um 14:02 Uhr
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Die Höchstgeschwindigkeit ist immer in dem Fahrzeugbrief/Fahrzeugpapieren/Betriebserlaubnis enthalten
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Lowen92 - 33
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Geschrieben am: 02.07.2010 um 14:08 Uhr
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Zitat von _Unbekannter: Die Höchstgeschwindigkeit ist immer in dem Fahrzeugbrief/Fahrzeugpapieren/Betriebserlaubnis enthalten 
jop aber soweit ich weis nciht im versicherungsnachweis/schein zumindest nicht in meinem xD hab ihn grad vor mir liegen^^
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_Unbekannter
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Geschrieben am: 02.07.2010 um 14:24 Uhr
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Zitat von Lowen92: Zitat von _Unbekannter: Die Höchstgeschwindigkeit ist immer in dem Fahrzeugbrief/Fahrzeugpapieren/Betriebserlaubnis enthalten 
jop aber soweit ich weis nciht im versicherungsnachweis/schein zumindest nicht in meinem xD hab ihn grad vor mir liegen^^
Bei der Versicherung ist es angekreuzt ob 25, 45, 50 oder 60km/h
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Lowen92 - 33
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Geschrieben am: 02.07.2010 um 14:33 Uhr
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naja ok auf dem schein oder bei denen selber?
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_Unbekannter
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Geschrieben am: 02.07.2010 um 14:37 Uhr
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Auf dem Versicherungsschein den man mit dem Kennzeichen bekommt 
Zumindest ist es bei mir so ^^
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Lowen92 - 33
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Geschrieben am: 02.07.2010 um 14:53 Uhr
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Zitat von _Unbekannter: Auf dem Versicherungsschein den man mit dem Kennzeichen bekommt 
Zumindest ist es bei mir so ^^
naja da steht bei mir nix drauf auser typ und was für ne kasko ich hab und sonst nix. weder 25 km/h noch mofa. da steht roller drauf
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Bigfoot29 - 45
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Geschrieben am: 02.07.2010 um 15:00 Uhr
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Dann hast Du kein Normgerechtes Formular für die Versicherungszeichen.
Da MUSS draufstehen, für welche Geschwindigkeitsklasse das ist. Andernfalls ist das Formular nicht gültig.
Denn selbst Roller gibt es mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten (45, 50, 60). - Und alle benötigen nur das Versicherungskennzeichen.
Regards, Bigfoot29
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_Unbekannter
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Geschrieben am: 02.07.2010 um 15:02 Uhr
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![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://pixuria.com/imgs/340a3441642836a77767-IMG_1736.JPG)
So siehts bei mir aus und da oben steht ja dran was es ist und wie schnell
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Lowen92 - 33
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Geschrieben am: 02.07.2010 um 15:54 Uhr
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ich hab jetzt ma gegugt. ne da steht nix von 25 oder 45 oder 50 oder so was ich hab ne abrechnung die als beweis gilt und ne karte da steht drauf
Versichertes Fahrzeug: Moped mokick Roller Mofa dann herstellnr usw
der schien zeigt nur welche versicherung ich habe wer der inhaber der versicherung si (wenn man das so sagen kann^^)
und wie das im vall von totalschaden stehlen usw aussehen würde wieviel ich gezahlt hab und was es für ein roller is
PS: versicherung : Allianz
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Lowen92 - 33
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Geschrieben am: 09.07.2010 um 11:47 Uhr
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Zitat von Bigfoot29: Dann hast Du kein Normgerechtes Formular für die Versicherungszeichen.
Da MUSS draufstehen, für welche Geschwindigkeitsklasse das ist. Andernfalls ist das Formular nicht gültig.
Denn selbst Roller gibt es mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten (45, 50, 60). - Und alle benötigen nur das Versicherungskennzeichen.
Regards, Bigfoot29
NEIN muss es nicht. ich hab nachgefragt bei meiner versicherung
Die versichern ALLE Typen gleich die ein (in diesem jahr) Grünes kenzeichen brauchen. Also alle Fahrzeuge iwe: Mokick Moped Roller Mofa
und da muss KEINE angabe der Geschwindikeit erfolgen/drinnstehen
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_Unbekannter
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Geschrieben am: 09.07.2010 um 11:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.07.2010 um 11:55 Uhr
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Zitat von Lowen92: Zitat von Bigfoot29: Dann hast Du kein Normgerechtes Formular für die Versicherungszeichen.
Da MUSS draufstehen, für welche Geschwindigkeitsklasse das ist. Andernfalls ist das Formular nicht gültig.
Denn selbst Roller gibt es mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten (45, 50, 60). - Und alle benötigen nur das Versicherungskennzeichen.
Regards, Bigfoot29
NEIN muss es nicht. ich hab nachgefragt bei meiner versicherung
Die versichern ALLE Typen gleich die ein (in diesem jahr) Grünes kenzeichen brauchen. Also alle Fahrzeuge iwe: Mokick Moped Roller Mofa
und da muss KEINE angabe der Geschwindikeit erfolgen/drinnstehen
Klar ist es immer das gleiche Kennzeichen, aber dann kannst du auch rein Gefährt einfach auf 60km/h bringen und sagen "Es ist versichert". Falsch!
Es muss die Versicherung für das Fahrzeug sein. Weil sonst bräuchte man ja auch keine Rahmennummer eintragen. 
edit: Wenn ein Mofa (25km/h) mit 60km/h (getunt) ein Unfall macht wäre es ja auch noch versichert, aber das zahlt sicher keine Versicherung.
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Felelix - 31
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Geschrieben am: 09.07.2010 um 15:00 Uhr
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also ich hab die gleiche frage meinem versicherungsmakler schon im märz gestellt da ich im november autoführerschein hab
die haben dann gemeint es würde genügen wenn ich kurz bei meinem versicherungsmakler anruf und denen bescheid gebe dass der roller nun entdrosselt ist
soweit die formale sache aber ich hab im moment noch mofa aber mein roller läuft trotzdem 80
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bong17 - 36
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Geschrieben am: 11.07.2010 um 17:50 Uhr
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muss umgeschrieben werden is doch ganz klar mofa 1person roller 2 personen zulässig und somit auch versicherungspflichtig wenn sonst nen unfalll hast kann die versicherung sich blöd stellen und du zahlst den schaden am sozius selber!! kurzer anruf reicht meistens
/// euer durchschnittsverbrauch gleicht meinem hubraum ///
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Bigfoot29 - 45
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Geschrieben am: 14.07.2010 um 13:05 Uhr
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Die kann sich nicht nur wegen dem Sozius blöd stellen. Das Fahrzeug entspricht nicht den genannten Spezifikationen zu deren Konditionen es versichert wurde. -> Kein Versicherungsschutz des GESAMTEN Fahrzeugs. Ergo auch kein Versicherungsschutz gegenüber dritten. Die sind dann alle gegen dich regressfähig.
Gruß.
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Lowen92 - 33
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Geschrieben am: 14.07.2010 um 13:13 Uhr
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Zitat von Bigfoot29: Die kann sich nicht nur wegen dem Sozius blöd stellen. Das Fahrzeug entspricht nicht den genannten Spezifikationen zu deren Konditionen es versichert wurde. -> Kein Versicherungsschutz des GESAMTEN Fahrzeugs. Ergo auch kein Versicherungsschutz gegenüber dritten. Die sind dann alle gegen dich regressfähig.
Gruß.
LOL wie manche meinen das se alles wissen
Fragt dohc mal bei eurer versicherung nach!!
ich bin bei Allianz und die haben mir bestätligt, das das Fahrzeug und nicht ide Geschwindigkeit verischert ist.
Also manchma zweifel ich an dem gesunden Menschenverstand
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