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B Klasse und Anhänger

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JackH - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
402 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:23 Uhr

die steht da aus spass an dr freud

[A][BE][C1E][CE][D1E][DE][MSLT]

SingSing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
716 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.10.2009 um 22:36 Uhr

Er hat recht mit der Auflaufbremse, ist auch bei B erlaubt!

Zitat:

Pkw-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht

Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige gebremste Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.


quelle: Wikipedia

Hab auch endlich eine vernünftige Definition gefunden! Hier in einer PDF Datei auf der folgenden Seiteklick mich!
AGROSTAR - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
842 Beiträge
Geschrieben am: 21.10.2009 um 15:15 Uhr

Mach den CE und scheiß auf die ganzen Verordnungen!
:daumenhoch:
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