Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.10.2009 um 22:36 Uhr
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Er hat recht mit der Auflaufbremse, ist auch bei B erlaubt!
Zitat: Pkw-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht
Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige gebremste Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.
quelle: Wikipedia
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