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B Klasse und Anhänger

  -1- -2- vorwärts >>>  
SingSing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
716 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2009 um 21:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.10.2009 um 21:59 Uhr

Bekomme zurzeit 2 Versionen auf den Tisch geliefert.
Der Polizist meint, man darf nur einen Hänger mit 750 kg ziehen.
Der Fahrschullehrer meint, man darf mehr, wenn die Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Fahrzeugs nicht übersteigt und die die Kombination nicht 3,5 tonnen überschreitet.

in der Fahrerlaubnisverordnung unter Klasse B § 6 find ich folgendes:
Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Folgende Situation:
VW Bus mit 1,6t Leermasse
Ein doppelachsigen Anhänger, den man max. mit 2t beladen darf.

Jetzt ist die Frage wie die Definition ist:
1,6t +2t=3,6 --> darf ich nicht fahren
oder angenommen ich hab 1,5 t auf dem Anhänger sprich:
1,6t+1,5=3,1t --> dürfte ich fahren

Wie ist die definition der Gesamtmasse? Das will ich wissen letztendlich ;-) und gegoogelt hab ich auch schon, nur da kommts auch nicht wirklich klar raus!
___Andi___ - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
252 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:02 Uhr

wie du schon geschrieben hast " die gesamtmasse des hängers darf die leermasse des zugfahrzeugs nicht überschreiten" somit ist ein 2to Hänger bei 1,6 to Auto zu viel...
_schmidde - 34
Experte (offline)

Dabei seit 08.2007
1229 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:03 Uhr

ich hab das noch so im kopf
du darfst allgemein nur nen anhänger mit max 750 kg fahren
wenn allerdings dein auto ein leergewicht von nur 500kg hat auch nur einen anhänger mit max 500 kg

oder verdreh ich da jetzt was?!?

"Jeder macht Fehler, darum gibt es Bleistifte mit Radiergummi!!"

SingSing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
716 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.10.2009 um 22:05 Uhr

Zitat von ___Andi___:

wie du schon geschrieben hast " die gesamtmasse des hängers darf die leermasse des zugfahrzeugs nicht überschreiten" somit ist ein 2to Hänger bei 1,6 to Auto zu viel...


also bräuchte ich einen 1,9t hänger? dann wäre ich reintheoretisch bei 3,5t

ja mit nem 500kg leergewicht auto darfst du nur 500 ziehen ;-)
aber der fall ist bisschen anders! :-)
Double_T
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2006
392 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.10.2009 um 22:07 Uhr

Zitat von SingSing:

Zitat von ___Andi___:

wie du schon geschrieben hast " die gesamtmasse des hängers darf die leermasse des zugfahrzeugs nicht überschreiten" somit ist ein 2to Hänger bei 1,6 to Auto zu viel...


also bräuchte ich einen 1,9t hänger? dann wäre ich reintheoretisch bei 3,5t

ja mit nem 500kg leergewicht auto darfst du nur 500 ziehen ;-)
aber der fall ist bisschen anders! :-)


in dem fall dürftest du theoretisch nur nen hänger von 1,5t oder weniger dran hängen, da ja die gesamtmasse des hängers die leermasse vom zugfahrzeug nich überschreiten darf...
___Andi___ - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
252 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:06 Uhr

Zitat von SingSing:

Zitat von ___Andi___:

wie du schon geschrieben hast " die gesamtmasse des hängers darf die leermasse des zugfahrzeugs nicht überschreiten" somit ist ein 2to Hänger bei 1,6 to Auto zu viel...


also bräuchte ich einen 1,9t hänger? dann wäre ich reintheoretisch bei 3,5t

ja mit nem 500kg leergewicht auto darfst du nur 500 ziehen ;-)
aber der fall ist bisschen anders! :-)


ne nen hänger der ne gesamtmasse von weniger wie 1,6 to hat ;-)
_schmidde - 34
Experte (offline)

Dabei seit 08.2007
1229 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.10.2009 um 22:07 Uhr

ja, aber man darf doch meines wissens nicht mehr als 750 kg ziehen
auch wenn das leergewicht vom zugfahrzeug 1,5 tonnen beträgt

und zwei achser doch soweiso gar nicht oder:gruebler:

man ist doch erst ein jahr her denk nach!!:autsch:

"Jeder macht Fehler, darum gibt es Bleistifte mit Radiergummi!!"

Patt91 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
143 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:06 Uhr

Es zählt Beim Hänger die zulässige gesamtmasse und nicht die tatsächliche.

Und sobald der Hänger eine auflaufbremse hat brauchst auch den BE
SingSing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
716 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:07 Uhr

Zitat von Viva-La-Ben:

Also ich mein, dass es nicht zuässig ist, PKW Leergewicht 1,6t + max Gewicht anhänger 2t = 3,6t. Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du nur max 3,5t fahren, alles darüber brauchst den BE. Ausnahme, PKW 3,5t, dann darfst meines wissens noch einen anhänger mit einem zulässigen gesamtgewicht von 500 kg dranhängen.


ja der Fall ist auch klar, ich darf bis zu 4,25 t ziehen, der Anhänger darf wenn man ein 3,5 t PKW hat 750kg noch ziehen
SingSing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
716 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:08 Uhr

Zitat von Patt91:

Es zählt Beim Hänger die zulässige gesamtmasse und nicht die tatsächliche.

Und sobald der Hänger eine auflaufbremse hat brauchst auch den BE


sicher mit der Auflaufbremse?..die ist ja automatisch dabei bei einem guten Hänger wo mehr als 1 tonne zieht.
mogway
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3417 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:09 Uhr

Zitat von SingSing:

Zitat von Patt91:

Es zählt Beim Hänger die zulässige gesamtmasse und nicht die tatsächliche.

Und sobald der Hänger eine auflaufbremse hat brauchst auch den BE


sicher mit der Auflaufbremse?..die ist ja automatisch dabei bei einem guten Hänger wo mehr als 1 tonne zieht.


ja sicher

surprise, motherf***!

_schmidde - 34
Experte (offline)

Dabei seit 08.2007
1229 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:12 Uhr

außerdem kannst doch mit nem 2 tonnen anhänger sowieso nicht fahren
wie oben schon erwähnt zählt nicht das tatsächliche gewicht!!

"Jeder macht Fehler, darum gibt es Bleistifte mit Radiergummi!!"

Patt91 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
143 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:12 Uhr

Kann ich nur nochmal bestätigen, hab selber ja auch den BE

aus diesem Grund sagen die meisten auch das man nur max. 750kg anhängen darf, weil die meisten anderen bereits eine auflaufbremse haben
oneeyejoe - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2007
3 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:13 Uhr

Soweit ich weis darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Autos nicht überschreiten. in deinem Fall also 1,6 Tonnen.
Außerdem muss die Gesamtmasse des Autos plus die Gesamtmasse des Anhängers unter 3,5 Tonnen liegen. Da dein VW-Bus vermutlich eine recht hohe Zuladung hat ist auch das zulässige Gesamtgewicht (steht im Fahrzeugschein) recht hoch. Das schränkt die Sache mit dem Anhänger vermutlich ziemlich ein...
Ich hoffe ich konnte dir helfen

Chuck Norris ist der Opa von Jesus

JackH - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
402 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.10.2009 um 22:20 Uhr

auch mit klasse b darf man gebremste hänger ziehen.

Vorazssetzung für "B" ohne "E" ist, dass
ENTWEDER der Anhänger ein zulassiges Gesamtgewicht (zGG) von nicht mehr als 750 kg hat,
ODER zwei weitere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Summe der zGG von Zugfahrzeug + Anhänger nicht mehr als 3,5 t,
- zGG Anhänger nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

[A][BE][C1E][CE][D1E][DE][MSLT]

Patt91 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
143 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2009 um 22:20 Uhr

Zitat von JackH:

auch mit klasse b darf man auch gebremste hänger ziehen.

Vorazssetzung für "B" ohne "E" ist, dass
ENTWEDER der Anhänger ein zulassiges Gesamtgewicht (zGG) von nicht mehr als 750 kg hat,
ODER zwei weitere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Summe der zGG von Zugfahrzeug + Anhänger nicht mehr als 3,5 t,
- zGG Anhänger nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.


bist du Fahrlehrer oder warum stehen die ganzen Führerscheine in deinem signo?
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