Geschrieben am: 18.10.2009 um 17:44 Uhr
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Zitat von Kahori: ja ich kenne den Paragraphen, da ich einen kaufmännischen beruf erlerne und durchaus in der Lage bin dem Unterricht zu folgen!
Wenn er de Sachen von Mitteln kauft, die ihm zur freien Verfügung stehen (zum Beispiel Taschengeld) ist der Vertrag von Anfang an wirksam!
Es besagt auch nicht, wie hoch der Betrag sein darf, den der Minderjährige ausgibt, denn Taschengeld kann auch angespart werden, und dann für zum Beispiel einen iPod genutzt werden,
Das Taschengeldparagraph erlaubt ihm was zu kaufen und verträge abzuschließen, aber trotzdem ist er mit 16 nur bedingt geschäfts fähig
SHEIß MÖCHTEGERN CLOSER
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