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Ipod Touch zurück geben?

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thuffn_T9_xD - 28
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
111 Beiträge

Geschrieben am: 16.10.2009 um 14:08 Uhr

Gibts hier nen Mod der ganze Scheisse hier mal löschen kann ?
is ja echt ein müll den ihr und ich schreiben.

When I´m feel sad I stop beeing sad and be awesome instead. True Story. by Barney Stinson

Spasslex - 113
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1308 Beiträge
Geschrieben am: 16.10.2009 um 15:03 Uhr

Zitat von thuffn_T9_xD:

Gibts hier nen Mod der ganze Scheisse hier mal löschen kann ?
is ja echt ein müll den ihr und ich schreiben.


Das kannst Du selber! Einfach auf bei Deinen Beiträgen auf "Beitrag löschen" (Mülleimersymbol) klicken - fertig!

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thuffn_T9_xD - 28
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
111 Beiträge

Geschrieben am: 16.10.2009 um 15:14 Uhr

Ich lösch mein zeug jetzt. und hoffe du bist auch vernünftig genug um das auch zu machen.

When I´m feel sad I stop beeing sad and be awesome instead. True Story. by Barney Stinson

Gonzo2 - 31
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
954 Beiträge

Geschrieben am: 18.10.2009 um 17:42 Uhr

Zitat von Kahori:

Zitat von thuffn_T9_xD:

Klar geht das...2 wochen hast du zeit.
mit unbeschädigter verpackung und kassenzettel geht das ohne probleme


rein rechtlich stimmt deine Aussage nicht...

da es sich hier um einen Umtausch/Rückgabe handelt... denn der ist nur eine Service-Leistung und von Laden zu Laden unterschiedlich und nicht gesetzlich vorgeschrieben!

Wenn man Glück hat, kann man ihn gegen Geld zurück geben, machen aber nicht alle!


Verbraucherschutzrecht? 14-Tage Rückgaberecht?

SHEIß MÖCHTEGERN CLOSER

Gonzo2 - 31
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
954 Beiträge

Geschrieben am: 18.10.2009 um 17:44 Uhr

Zitat von Kahori:

ja ich kenne den Paragraphen, da ich einen kaufmännischen beruf erlerne und durchaus in der Lage bin dem Unterricht zu folgen!

Wenn er de Sachen von Mitteln kauft, die ihm zur freien Verfügung stehen (zum Beispiel Taschengeld) ist der Vertrag von Anfang an wirksam!

Es besagt auch nicht, wie hoch der Betrag sein darf, den der Minderjährige ausgibt, denn Taschengeld kann auch angespart werden, und dann für zum Beispiel einen iPod genutzt werden,


Das Taschengeldparagraph erlaubt ihm was zu kaufen und verträge abzuschließen, aber trotzdem ist er mit 16 nur bedingt geschäfts fähig

SHEIß MÖCHTEGERN CLOSER

Spasslex - 113
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1308 Beiträge
Geschrieben am: 18.10.2009 um 18:21 Uhr

Zitat von Gonzo2:


Verbraucherschutzrecht? 14-Tage Rückgaberecht?


Sag mal, kannst Du lesen? Dieses Recht hast Du nur bei Verabsatzgeschäften von B2C!

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