Bl4CKPUM4 - 31
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Geschrieben am: 09.10.2009 um 17:15 Uhr
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ich hab meinen Ipod gestern gekauft..aber meine eltern haben mir heute einen geschenkt nochmal xD
darf ich den einen den ich gekauft hab nun zurück geben=
hab ihn bei Galeria gekauft
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skater_96
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Geschrieben am: 09.10.2009 um 17:18 Uhr
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wenn du kassenzettel noch hast und noch keine lieder und so drauf hast, dann ja
Nicht anschauen! http://www.youtube.com/watch?v=2aY_BGSG_ 2U
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thuffn_T9_xD - 28
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Geschrieben am: 09.10.2009 um 17:20 Uhr
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Klar geht das...2 wochen hast du zeit.
mit unbeschädigter verpackung und kassenzettel geht das ohne probleme
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wer kauft bei galeria nen ipod ???
When I´m feel sad I stop beeing sad and be awesome instead. True Story. by Barney Stinson
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Bl4CKPUM4 - 31
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.10.2009 um 17:21 Uhr
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Zitat von thuffn_T9_xD: Klar geht das...2 wochen hast du zeit.
mit unbeschädigter verpackung und kassenzettel geht das ohne probleme
_____________
wer kauft bei galeria nen ipod ???
hatte keien Zeit um zum Media-Markt zu fahren
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El_Bibulo - 33
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Geschrieben am: 09.10.2009 um 17:22 Uhr
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Zitat von Bl4CKPUM4: Zitat von thuffn_T9_xD: Klar geht das...2 wochen hast du zeit.
mit unbeschädigter verpackung und kassenzettel geht das ohne probleme
_____________
wer kauft bei galeria nen ipod ???
hatte keien Zeit um zum Media-Markt zu fahren 
ich kauf bei galeria weil media markt n drecksladen is
bevor ich ihn da kauf bestell ich ihn lieber bei amazon oder so
there is no spoon...
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Kahori - 40
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Geschrieben am: 09.10.2009 um 17:31 Uhr
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Zitat von thuffn_T9_xD: Klar geht das...2 wochen hast du zeit.
mit unbeschädigter verpackung und kassenzettel geht das ohne probleme
rein rechtlich stimmt deine Aussage nicht...
da es sich hier um einen Umtausch/Rückgabe handelt... denn der ist nur eine Service-Leistung und von Laden zu Laden unterschiedlich und nicht gesetzlich vorgeschrieben!
Wenn man Glück hat, kann man ihn gegen Geld zurück geben, machen aber nicht alle!
Mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner!
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thuffn_T9_xD - 28
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Geschrieben am: 10.10.2009 um 17:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.10.2009 um 17:23 Uhr
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2 wochen sind vom Gesetztgeber vorgschrieben der anbieter kann das zwar verlängern aber mit 2 wochen ist man auf der sicheren seite.
When I´m feel sad I stop beeing sad and be awesome instead. True Story. by Barney Stinson
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Kahori - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.10.2009 um 17:17 Uhr
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Zitat von thuffn_T9_xD: 2 wochen sind vom Gesetztgeber vorgschrieben der anbieter kann das zwar verlängern aber mit 2 wochen ist man auf der sicheren seite.
das stimmt nicht, mein Gott, wie oft denn noch!
Mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner!
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thuffn_T9_xD - 28
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Geschrieben am: 12.10.2009 um 18:21 Uhr
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Oh sorry ich habs mal gegooglet und wies scheint hast du recht.
das kam mal bei galileo mit den 2 wochen...dem hab ich wohl zu viel Glauben geschenkt.
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Kahori - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.10.2009 um 18:43 Uhr
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Zitat von thuffn_T9_xD: Oh sorry ich habs mal gegooglet und wies scheint hast du recht.
das kam mal bei galileo mit den 2 wochen...dem hab ich wohl zu viel Glauben geschenkt.
so ganz Unrecht hast du mit den 2 Wochen nicht, aber die zählen nur bei Online-Geschäften... wenn du den iPod zum Beispiel online bestellt hättest, dann hättest du diesen Recht, aber das gilt nicht, wenn du den im Laden kaufst!
Also in diesem Fall nicht!
Mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner!
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thuffn_T9_xD - 28
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.10.2009 um 18:57 Uhr
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aja so kanns sein...
aber ich weiss noch das beispiel mit nem grünen pulli den man doch in blau wollte...im galeria sagten sie was von 2 wochen.
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Kahori - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.10.2009 um 19:18 Uhr
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Zitat von thuffn_T9_xD: aja so kanns sein...
aber ich weiss noch das beispiel mit nem grünen pulli den man doch in blau wollte...im galeria sagten sie was von 2 wochen.
wie gesagt, das ist Service, wenn der Artikel keinen Fehler hat oder sowas, dann kannst ihn nicht immer zurückgeben, weil er dir zum Beispiel nicht gefällt....
Mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner!
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Spasslex - 113
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Geschrieben am: 13.10.2009 um 11:33 Uhr
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Er könnte aber als 16Jähriger auf eingeschränkt geschäftsfähig pledieren! Seine Eltern haben ihm Untersagt den IPod zu besitzen, daher muss er ihn nun zurück geben!
Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)
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chiquitaed - 35
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Geschrieben am: 13.10.2009 um 11:35 Uhr
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Zitat von Spasslex: Er könnte aber als 16Jähriger auf eingeschränkt geschäftsfähig pledieren! Seine Eltern haben ihm Untersagt den IPod zu besitzen, daher muss er ihn nun zurück geben!
richtig!
he she it deine mudda muss mit
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Kahori - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.10.2009 um 12:38 Uhr
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Zitat von Spasslex: Er könnte aber als 16Jähriger auf eingeschränkt geschäftsfähig pledieren! Seine Eltern haben ihm Untersagt den IPod zu besitzen, daher muss er ihn nun zurück geben!
aber ich denke, dass ein iPod durchaus in den Bereich des "Taschengeldparagraphen" fällt.
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Spasslex - 113
Experte
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Geschrieben am: 13.10.2009 um 23:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.10.2009 um 23:05 Uhr
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Zitat von Kahori: Zitat von Spasslex: Er könnte aber als 16Jähriger auf eingeschränkt geschäftsfähig pledieren! Seine Eltern haben ihm Untersagt den IPod zu besitzen, daher muss er ihn nun zurück geben!
aber ich denke, dass ein iPod durchaus in den Bereich des "Taschengeldparagraphen" fällt.
Kennst Du den Paragraphen?
Dieser besagt das er es darf, wenn die z.B.: Eltern dem Kauf zustimmen! Sagt er hingegen das Sie es im Nachhinein nicht mehr zustimmen, muss der VK den Artikel zurück nehmen!
Hat der VK den Artikel einfach so verkauft, so geht er das Risiko ein, den Artikel auch mit Beschädigungen, zur Rückzahlung des vollen Preises, zurück nehmen zu müssen!
Über die Höhe des Artikelpreises steht nämlich nichts geschrieben!
Bei einer Familie mit Harz IV (kürze das mal ab ) sind 10 Euro viel, im Gegenzug zu jemand mit einer eigenen Firma!
Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)
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