ChrissiM - 31
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Geschrieben am: 05.10.2009 um 19:27 Uhr
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abend, ich weiß jetzt nicht ob das Thema hier richtig ist.
ich schau gerade bei ebay nach einer Fahrradbirne die eben wie ein Xenonscheinwerfer am Auto scheint. (Sieht eben besser aus)-
Hab auch was gefunden.
Meine Frage: da steht jedes mal: Im Bereich der StVO/StVZO nicht zugelassen.
kann mir jemand sagen warum?
danke schonmal
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DerSeebaer - 33
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Geschrieben am: 05.10.2009 um 19:29 Uhr
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Zitat von ChrissiM: abend, ich weiß jetzt nicht ob das Thema hier richtig ist.
ich schau gerade bei ebay nach einer Fahrradbirne die eben wie ein Xenonscheinwerfer am Auto scheint. (Sieht eben besser aus)-
Hab auch was gefunden.
Meine Frage: da steht jedes mal: Im Bereich der StVO/StVZO nicht zugelassen.
kann mir jemand sagen warum?
danke schonmal
weil xenonscheinwerfer immer justiert werden müssen weil sie sonst blenden. in jedem auto sind die dinger lenkbar und vor allem nach oben und unten schwenkbar.
Was hier steht ist nicht anzuzweifeln. Gez. Ratzinger
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 05.10.2009 um 19:30 Uhr
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Zitat von ChrissiM: abend, ich weiß jetzt nicht ob das Thema hier richtig ist.
ich schau gerade bei ebay nach einer Fahrradbirne die eben wie ein Xenonscheinwerfer am Auto scheint. (Sieht eben besser aus)-
Hab auch was gefunden.
Meine Frage: da steht jedes mal: Im Bereich der StVO/StVZO nicht zugelassen.
kann mir jemand sagen warum?
danke schonmal
weil xenon blendet, deswegen ists gefährlich, du könntest aber nen teil deines strahlers schwarz lackieren, quasi böser blick, dann müssts passen, dann streuts nicht so
.:so live your live:.
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ChrissiM - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 05.10.2009 um 19:31 Uhr
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aber wenn ich jetzt mein original Licht min Halogen Birne nach oben "biege" blendet es die autofahren ja auch.
ja gut aber xenon ist ja extrem heller als das übliche halogen Licht
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DerSeebaer - 33
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Geschrieben am: 05.10.2009 um 19:34 Uhr
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Zitat von ChrissiM: aber wenn ich jetzt mein original Licht min Halogen Birne nach oben "biege" blendet es die autofahren ja auch.
ja gut aber xenon ist ja extrem heller als das übliche halogen Licht
eben.
Was hier steht ist nicht anzuzweifeln. Gez. Ratzinger
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SE_k800i - 36
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Geschrieben am: 05.10.2009 um 19:34 Uhr
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Das in den angeblichen "Xenonscheinwerfern" für den Drahtesel LED's verbaut sind ist euch aber schon bewusst?
Insofern könnt ihr nicht behaupten man dürfte diese nicht verwenden, da echte Xenon-Scheinwerfer auch eine aLWR und SRA besitzen müßen, um mal zu sagen was Sache ist ^^
Such eher nach LED-Scheinwerfern, da wirst du auch eventuell was qualitativ besseres finden als wenn du nach "Xenon" suchst.
Und wie immer, in Deutschland ist sowieso nie was erlaubt, aber da du "nur" ein Fahrrad bewegst kannst du das "Risiko" in Kauf nehmen, mehr als ne Verwarnung würdest du sowieso nicht bekommen (vorausgesetzt ein Polizist hält dich wegen sowas überhaupt an).
={ Heiner Brand
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seb-89 - 36
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Geschrieben am: 05.10.2009 um 19:38 Uhr
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Zitat von SE_k800i: Das in den angeblichen "Xenonscheinwerfern" für den Drahtesel LED's verbaut sind ist euch aber schon bewusst?
Insofern könnt ihr nicht behaupten man dürfte diese nicht verwenden, da echte Xenon-Scheinwerfer auch eine aLWR und SRA besitzen müßen, um mal zu sagen was Sache ist ^^
Such eher nach LED-Scheinwerfern, da wirst du auch eventuell was qualitativ besseres finden als wenn du nach "Xenon" suchst.
Und wie immer, in Deutschland ist sowieso nie was erlaubt, aber da du "nur" ein Fahrrad bewegst kannst du das "Risiko" in Kauf nehmen, mehr als ne Verwarnung würdest du sowieso nicht bekommen (vorausgesetzt ein Polizist hält dich wegen sowas überhaupt an).
das habe ich mir auch gedacht, das das LED´s sind, weil xenon-scheinwerfer verdammt teuer sind.
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SE_k800i - 36
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Geschrieben am: 05.10.2009 um 21:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.10.2009 um 21:09 Uhr
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Nicht überall wo Xenon drauf steht ist Xenon drinne...
Nicht umsonst kosten Xenonscheinwerfer mehrere hundert Euro Aufpreis, außerdem braucht man zum Zünden Spannungen von um die 30.000 Volt, bin gespannt wie du das mit einem Fahrrad schaffen willst, kräftig treten? :)
Besorg dir ne LED-Funzel und gut ist, die tuts schon
={ Heiner Brand
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commenTA-tor
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 00:01 Uhr
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Ähm- im Bereich der STVO zugelassen sind sie alleine schon deshalb nicht weil sie Batteriebetrieben sind, MEINES WISSENS nach- ich bin mir allerdings nicht 100% sicher, weil´s schon ne Weile her ist das ich mich damit beschäftigt hab, kann sein dass sich das geändert hat- sind im Strassenverkehr nach wie vor offiziell nur Leuchten mit Dynamobetrieb zugelassen.
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seb-89 - 36
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 10:34 Uhr
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Zitat von commenTA-tor: Ähm- im Bereich der STVO zugelassen sind sie alleine schon deshalb nicht weil sie Batteriebetrieben sind, MEINES WISSENS nach- ich bin mir allerdings nicht 100% sicher, weil´s schon ne Weile her ist das ich mich damit beschäftigt hab, kann sein dass sich das geändert hat- sind im Strassenverkehr nach wie vor offiziell nur Leuchten mit Dynamobetrieb zugelassen.
also, das hab ich jetzt noch nie gehört, und ehrlich gesagt halte ich das auch für schwachsinn !
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BigPete - 44
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 10:43 Uhr
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Zitat von SE_k800i: Nicht überall wo Xenon drauf steht ist Xenon drinne...
Nicht umsonst kosten Xenonscheinwerfer mehrere hundert Euro Aufpreis, außerdem braucht man zum Zünden Spannungen von um die 30.000 Volt, bin gespannt wie du das mit einem Fahrrad schaffen willst, kräftig treten? :)
Besorg dir ne LED-Funzel und gut ist, die tuts schon 
Absolut richtig!!
Tut was ihr nicht lassen könnt, aber nervt mich nicht damit!!!
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commenTA-tor
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 14:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.10.2009 um 15:04 Uhr
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Zitat von seb-89: Zitat von commenTA-tor: Ähm- im Bereich der STVO zugelassen sind sie alleine schon deshalb nicht weil sie Batteriebetrieben sind, MEINES WISSENS nach- ich bin mir allerdings nicht 100% sicher, weil´s schon ne Weile her ist das ich mich damit beschäftigt hab, kann sein dass sich das geändert hat- sind im Strassenverkehr nach wie vor offiziell nur Leuchten mit Dynamobetrieb zugelassen.
also, das hab ich jetzt noch nie gehört, und ehrlich gesagt halte ich das auch für schwachsinn !
Ist aber wohl doch so...*****Link*****
Wobei ich net drauf rumreiten will, hab selber Batterieleuchten, hab damit auch noch nie Probs mit der Rennleitung bekommen, die sind ja schon froh wenn welche dran hast, aber wenn sie wollten könnten sie...und er hat ja eigentlich speziell gefragt warum das mit der STVO draufsteht, und dafür ist das die richtige Antwort.
Das liegt nicht an iwelchen fehlenden LWRs oder so, sondern schlicht und einfach daran dass der Gesetztgeber reine Batterielampen nicht akzeptiert, sondern nen Dynamo verlangt.
Die Geschhichte mit fehlender LWR betrifft nur Autolampen, hier geht´s ja wie einige schon gesagt haben nur um LEDs, das ist ja kein Xenonlicht.
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SE_k800i - 36
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 16:24 Uhr
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Zitat von commenTA-tor: Wobei ich net drauf rumreiten will, hab selber Batterieleuchten, hab damit auch noch nie Probs mit der Rennleitung bekommen, die sind ja schon froh wenn welche dran hast, aber wenn sie wollten könnten sie...und er hat ja eigentlich speziell gefragt warum das mit der STVO draufsteht, und dafür ist das die richtige Antwort.
Das liegt nicht an iwelchen fehlenden LWRs oder so, sondern schlicht und einfach daran dass der Gesetztgeber reine Batterielampen nicht akzeptiert, sondern nen Dynamo verlangt.
Die Geschhichte mit fehlender LWR betrifft nur Autolampen, hier geht´s ja wie einige schon gesagt haben nur um LEDs, das ist ja kein Xenonlicht.
Einigen wir uns doch einfach drauf das es Xenon nur für PKW's, LKW's etc. gibt, an einem Fahrrad technisch gar nicht machbar sowas zu verbauen.
Oft steht aber bei Beleuchtungseinrichtungen "Xenon" dabei, da der Begriff aber nicht geschützt kann jeder eine blau/weiß leuchtende LED oder Halogenlampe so bezeichnen.
Kurz und knapp: Theoretisch darfst du keine LED's am Fahrrad verbauen, Probleme dürftest du damit aber keine bekommen.
Wäre sowieso schon froh wenn mancher Schwachkopf von Fahrradfahrer zu dieser Jahreszeit im Dunkeln Licht hätte...
={ Heiner Brand
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commenTA-tor
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 21:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.10.2009 um 21:38 Uhr
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Zitat von SE_k800i:
Einigen wir uns doch einfach drauf das es Xenon nur für PKW's, LKW's etc. gibt, an einem Fahrrad technisch gar nicht machbar sowas zu verbauen.
Oft steht aber bei Beleuchtungseinrichtungen "Xenon" dabei, da der Begriff aber nicht geschützt kann jeder eine blau/weiß leuchtende LED oder Halogenlampe so bezeichnen.
Kurz und knapp: Theoretisch darfst du keine LED's am Fahrrad verbauen, Probleme dürftest du damit aber keine bekommen.
Wäre sowieso schon froh wenn mancher Schwachkopf von Fahrradfahrer zu dieser Jahreszeit im Dunkeln Licht hätte...
Was gibt´s da zu einigen? Die Frage war, warum da "nicht zugelassen" draufsteht, das ist beantwortet und hat mit der Pseudo- Xenon-Geschichte ja auch gar nix zu tun...Klar hast du recht, mich wundert nur das "einigen", wusste nicht das wir da ne Meinungsverschiedenheit hatten
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Korthut
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.10.2009 um 21:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.10.2009 um 21:49 Uhr
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kauf dir Big Bang von Busch und Müller
und fahr mit dem offroad aufsatz dann können dich die bullen nicht mehr anhalten.............
kostet so um die 700 Rubel
ist allerdings ein Gasentladungsscheinwerfer
edit:
!!!!!!!!!!led ist am rad erlaubt!!!!!
Ruck Zuck Zahluck,Ruck Zuck Doppelluck
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PiratX - 42
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Geschrieben am: 18.10.2009 um 16:30 Uhr
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Zitat von commenTA-tor: Ähm- im Bereich der STVO zugelassen sind sie alleine schon deshalb nicht weil sie Batteriebetrieben sind, MEINES WISSENS nach- ich bin mir allerdings nicht 100% sicher, weil´s schon ne Weile her ist das ich mich damit beschäftigt hab, kann sein dass sich das geändert hat- sind im Strassenverkehr nach wie vor offiziell nur Leuchten mit Dynamobetrieb zugelassen.
Ist bis jetzt so allerdings soll es demnächst eine Gesetzesänderung geben.
Batterieleuchten sind zur Zeit nur für Bikes bis 10kg zugelassen d.h Rennrad.
das ist eine Kopie von der Polizei:
Für die Fahrradbeleuchtung gilt: Es ist noch alles beim alten. Die Gerüchte, dass die gute alte Dynamobeleuchtung nun nicht mehr erforderlich sei, und durch eine Batteriebeleuchtung ersetzt werden könnte, stimmen nicht. Es gibt noch keine Gesetzesänderung. Somit gilt weiterhin, dass ein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr benutz werden darf, wenn es mit einer Dynamobeleuchtung ausgestattet ist (zusätzlich darf eine Batteriebeleuchtung angebracht sein). Weiter gehören dazu die entsprechenden Strahler nach vorne, hinten und zur Seite. Klingel, 2 Bremsen und gute Bereifung ergänzen die Ausrüstungsvorschriften.
allerdings fahr ich auch mit Led´s rum, bis jetzt hat das noch niemand gestört. Wird halt wie beim Auto sein mit nicht eingetragenen Teilen - so lange nix passiert ist alles ok, wenn du n Unfall hast hast du n Problem weil nicht Verkehrssicher.
Wenn die intellektuelle Sonne tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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