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Kaufvertrag

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_Skater-Boy_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
997 Beiträge
Geschrieben am: 01.07.2009 um 19:57 Uhr

Zitat von Mr88:

Zitat von _Skater-Boy_:

Also ich sage, du kannst es fordern, weil es arglistig verschwiegene Mängel waren. Und es hätte ja auch noch schlimmer ausgehen können, wie z.B. du erschrickst dich wenns während der Fahrt passiert und reists lenkrad rum.
Also ich sag JA


Also ob du Ja sagst, das interessiert keinen Richter, außerdem solltest du mal nicht ständig so nen Mist labern du gehst mir sowieso auf den Sack,.. bestimmt nicht nur mir!


was willsch du eig. von mir. Wenn jemand hier was fragt und ichs nich genau weiß, willst dus mir verbieten hier ne Antwort zu geben
EuroEde - 37
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 02.07.2009 um 15:34 Uhr

Zitat von _Skater-Boy_:

Also ich sag JA


Rätselstunde oder was?

Zitat von Blizzard:

wenn die Mängel schon vor dem verkaufen bekannt waren; ja


Und so einen dummen Verkäufer musst du erstmal finden. Die wissen wie das läuft.

In den meisten Fällen wird so ein Auto bei den Händlern nur gekauft und dann gleich wieder verkauft. Wenn die Autos länger stehn, kann es schonmal sein, dass der TÜV abläuft. Dann kaufstz du das Auto ohne TÜV und musst alle Mängel die ihm nicht bekannt sind reparieren. Das ist nunmal so. Beim nächsten Autokauft gehts während der Probefahrt eben in eine KFZ-Werktatt.

Hast leider keine Chance.

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

Spasslex - 113
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1308 Beiträge
Geschrieben am: 05.07.2009 um 19:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.07.2009 um 19:55 Uhr

Wenn das Auto von Privat gekauft wurde,

VERGISS ES!

Zudem konntest Du vor dem Kauf das Auto ansehen! Da macht man unter anderem die Motorhaube auf! Hast Du das nicht gemacht, Dein pech!

Hast Du es gemacht, und reingeschaut, hättest Du es sehen müssen das etwas nicht passt! Da Du aber nicht vom Fach bist, und somit keine KFZ-Ausbildung hast, konntest Du es nicht sehen!

Im Gegenzug kann der VK genauso argumentieren! Er ist nicht vom Fach, und weis somit nicht dass das Öl da oben da nicht hingehört. Das der Querlenker kaputt ist, wusste er auch nicht, da er mit der Kiste zum einkaufen gefahren ist!

Merkst was?

Wäre es ein Händler gewesen, kein Ding! Das erste halbe Jahr muss er es reparieren!

Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)

derHoFi - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
255 Beiträge
Geschrieben am: 05.07.2009 um 20:20 Uhr

Zitat von Spasslex:

Wenn das Auto von Privat gekauft wurde,

VERGISS ES!

Zudem konntest Du vor dem Kauf das Auto ansehen! Da macht man unter anderem die Motorhaube auf! Hast Du das nicht gemacht, Dein pech!

Hast Du es gemacht, und reingeschaut, hättest Du es sehen müssen das etwas nicht passt! Da Du aber nicht vom Fach bist, und somit keine KFZ-Ausbildung hast, konntest Du es nicht sehen!

Im Gegenzug kann der VK genauso argumentieren! Er ist nicht vom Fach, und weis somit nicht dass das Öl da oben da nicht hingehört. Das der Querlenker kaputt ist, wusste er auch nicht, da er mit der Kiste zum einkaufen gefahren ist!

Merkst was?

Wäre es ein Händler gewesen, kein Ding! Das erste halbe Jahr muss er es reparieren!


wie ich schon weiter oben gescrieben hab...
das einzig entscheidende ist der Kaufvertrag! Wenn da die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, hat sie 2 Jahre! Und beim Gewerblichen ist es i.d.R. 1 Jahr. (Details dazu siehe oben)

Armes Deutschland :(

Sweety-Melly - 37
Profi (offline)

Dabei seit 03.2008
438 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 09:15 Uhr

ja wurde von privat gekauft, und im die motorhaube haben wir auch geschaut da war alles top. Aber man kann leider schlecht in der motorhaube sehen, wenn der stirndeckel kaputt ist.

Aber irgendwas muss ich doch machen können..


Zitat von Spasslex:

Wenn das Auto von Privat gekauft wurde,

VERGISS ES!

Zudem konntest Du vor dem Kauf das Auto ansehen! Da macht man unter anderem die Motorhaube auf! Hast Du das nicht gemacht, Dein pech!

Hast Du es gemacht, und reingeschaut, hättest Du es sehen müssen das etwas nicht passt! Da Du aber nicht vom Fach bist, und somit keine KFZ-Ausbildung hast, konntest Du es nicht sehen!

Im Gegenzug kann der VK genauso argumentieren! Er ist nicht vom Fach, und weis somit nicht dass das Öl da oben da nicht hingehört. Das der Querlenker kaputt ist, wusste er auch nicht, da er mit der Kiste zum einkaufen gefahren ist!

Merkst was?

Wäre es ein Händler gewesen, kein Ding! Das erste halbe Jahr muss er es reparieren!

gabijessyjoe - 50
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2008
19 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 09:22 Uhr

Da Du geschrieben hast, das Du TÜV machen musst, kann es auch sein, das er selber nicht wússte das diese Dinge kaputt sind.
Und von Privat ist gekauft wie gesehen.
Und da Du einen Kaufvertrag hast, wird darin wohl auch stehen, das Du keinerlei Garantie auf das Auto hast, musst mal nochmal nachlesen.

Lebt Euer Leben

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2009 um 09:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.07.2009 um 09:33 Uhr

Üblicherweise wird bei KFZ-Privatverkäufen ein Kaufvertragsvordruck aus dem Schreibwarenhandel genommen. In diesen ist die Gewährleisung auf 0 gesenkt.

Wie schon erwähnt wird, kann bei gewerblichen Verkäufen die Gewährleistung nicht unter 1 Jahr gesenkt werden. Über Privatverkäufe ist keine Regelung im BGB, was im Umkehrschluss bedeutet, daß man diese auch auf 0 festlegen kann, was in diesen Vordrucken eigentlich auch immer gemacht ist. Meistens steht da dann noch ein Satz wie "Gekauft wie gesehen und Probegefahren".

Wenn der Verkäufer kein Kfz-Fachmann ist, dann kann man ihm eh kaum nachweisen, daß er die Schäden bemerkt haben muss.

Ausserdem muss man hier auch mal festhalten, daß man bei einem Gebrauchtwagen auch damit rechnen muss, daß Teile verschlissen sein können.

Warum meint eigentlich immer jeder, daß man ein 10 Jahre altes gebrauchtes Auto für kaum ein Geld kaufen kann und dann alles scheckheftgepflegt ist? Vermutlich gabs den selben Wagen für einige Euro mehr auch noch. Aber jeder geht erst mal zum billigsten Angebot und jammer dann lieber hinterher... Sorry, dass war jetzt noch ein Abschnitt lang meine private Meinung :-)
Jacky9990 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
318 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 09:48 Uhr

wenn im kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen" kannst ncihts machen lassen....sowas is aber bei nem gescheiten kaufvertrag immer vermerkt...


Tote Fische schwimmen mit dem Strom - lebendige DAGEGEN!

EuroEde - 37
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 13:10 Uhr

Zitat von gabijessyjoe:

Und da Du einen Kaufvertrag hast, wird darin wohl auch stehen, das Du keinerlei Garantie auf das Auto hast, musst mal nochmal nachlesen.


Unterschied von Garantie zu Gewährleistung bekannt?

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

EuroEde - 37
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 13:12 Uhr

Zitat von Sweety-Melly:

Aber irgendwas muss ich doch machen können..


Was war das den für ein Auto?

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

Nupogadi02 - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
263 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2009 um 14:56 Uhr

Zitat von Nupogadi02:

ich gebe dir ein tipp, schau bei Bundesgerichtshof.de da kannst vielleicht einen ähnlichen fall finden dem entsprechend kannst du dann gegen denn Verkäufer gehen und eventuell auch ein Urteil zeigen. Hab bei "Dokomentensuche" , stichwort "Autokauf" eingegeben. Vielleicht findest was leider kann ich es nicht verlinken nur die Homepage.

Sweety-Melly - 37
Profi (offline)

Dabei seit 03.2008
438 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 15:16 Uhr

Zitat von EuroEde:

Zitat von Sweety-Melly:

Aber irgendwas muss ich doch machen können..


Was war das den für ein Auto?


ein BMW 316 ti
Sweety-Melly - 37
Profi (offline)

Dabei seit 03.2008
438 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 15:16 Uhr

Zitat von Nupogadi02:

Zitat von Nupogadi02:

ich gebe dir ein tipp, schau bei Bundesgerichtshof.de da kannst vielleicht einen ähnlichen fall finden dem entsprechend kannst du dann gegen denn Verkäufer gehen und eventuell auch ein Urteil zeigen. Hab bei "Dokomentensuche" , stichwort "Autokauf" eingegeben. Vielleicht findest was leider kann ich es nicht verlinken nur die Homepage.


ok danke ich schau mal nachher
EuroEde - 37
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 15:22 Uhr

Zitat von Sweety-Melly:

ein BMW 316 ti


300Euro für einen Querlenke ist ein stolzer Preis. 8-)
Da würde auch für die Hälfte gehen, jetzt ja schon zu spät.
Die Dichtung vom Stirndeckel ist eine Scheiß arbeit, da muss viel weg.
Sollten sonst noch Kleinigkeiten sein, kannst dich bei mir melden. ;-)

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

Nupogadi02 - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
263 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2009 um 18:05 Uhr

Zitat von EuroEde:

Zitat von Sweety-Melly:

ein BMW 316 ti


300Euro für einen Querlenke ist ein stolzer Preis. 8-)
Da würde auch für die Hälfte gehen, jetzt ja schon zu spät.
Die Dichtung vom Stirndeckel ist eine Scheiß arbeit, da muss viel weg.
Sollten sonst noch Kleinigkeiten sein, kannst dich bei mir melden. ;-)
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tztztz ;-)
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