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VW: Rücktritt vom Kaufvertrag

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hasimausi252 - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
331 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 11:56 Uhr

Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Diese kann vertraglich grundsätzlich geändert, komplett abbedungen oder auf bis zu 30 Jahre ausgedehnt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), wo eine Verkürzung nur bei gebrauchten Kaufsachen und dort maximal auf ein Jahr möglich ist (§ 475 Abs. 2 BGB). Eine Verkürzung der Verjährung sowie ein Ausschluss von Mängelansprüchen (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht möglich.

Bei Nichtkaufleuten kann darüber hinaus für neue Sachen eine stärkere Verkürzung bzw. ein Haftungsausschluss nur einzelvertraglich, aber nicht durch AGB vereinbart werden.

1.Ausbildungsjahr BWL Kauffrau im Einzelhandel

wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann

death_angel - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2003
2269 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 11:56 Uhr

Zitat von hasimausi252:

FALSCH 24MONATE GEWÄHRLEISTUNG!!!!!!


Nicht bei Gebrauchtwagen, da sind's nur 12!?

... i'm a loser baby, so why don't you kill me?

hasimausi252 - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
331 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2009 um 11:58 Uhr

wenns der der händler im kaufvertrag so angegeben hat dann ja aber sonst 24

wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann

KnC - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2004
155 Beiträge
Geschrieben am: 08.04.2009 um 15:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2009 um 15:21 Uhr

Zitat von hasimausi252:

Eine Ausnahme gilt lediglich für den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), wo eine Verkürzung nur bei gebrauchten Kaufsachen und dort maximal auf ein Jahr möglich ist (§ 475 Abs. 2 BGB).


1. Hier schreibst es ja selber das 12 Monate Gewährleistung gilt.
2. Auto ist ja gebraucht.

12. Klasse Wirtschaft, einmal nicht geschalfen.



Ach ja und deine Aussage mit 1. Jahr Berufsschule entnehme ich mal Wikipedia ( Gewährleistung bei Wiki )

Also bitte nicht mit fremden Federn schmücken.


Und ein Gebrauchtwagenhändler brauch das nicht reinschreben. Hier steht expliziet "maximal 1 Jahr möglich" ;-)

KnC - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2004
155 Beiträge
Geschrieben am: 08.04.2009 um 15:30 Uhr

So und nun zum tatsächlichen Problem.

Kurz und knapp gesagt:

1.Wenn es 3 mal der gleiche Mangel war kannst vom Kaufvertrag zurücktreten. ( Wie schon geschrieben )


2. Nacherfüllung verlangen, sprich die reparieren es.


Des weiteren. Hat das Auto Garantie? Wenn ja, wie lange? ( Meistens Anschlussgarantie möglich, sprich es könnte alles ausgetauscht werden wenn bis dato alles kaputt gegangen ist )

Bei welchem Händler eingekauft? An der Ecke oder bei VW direkt?

Was für Mängel haben den vorgelegen? ( wenn's garvierende Mängel sind kann man auch früher zurücktreten, deswegen frag ich mal nach )

Wieviel Kilometer hat das Auto drauf? Bei ca. 100.000 km musst mit größeren Reparaturen rechnen.
BaerleS - 43
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2007
7 Beiträge
Geschrieben am: 08.04.2009 um 17:55 Uhr

Danke für die vielen Tipps.
Das Auto hat von vorner herein mal zwei Jahre Händler-Garantie. Somit hat mich das ganze bisher nichts gekostet. Aber nach den zwei Jahren wird es teuer wenn es so weitergeht.
Ich werd mein Glück versuchen und dem Händler n nettes Briefchen schreiben, obwohl ich wenig Aussicht auf Erfolg habe

Sucht bloß nicht nach Rechtschreibfehlern, ihr werdet keine finden!!

Benmon - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1365 Beiträge
Geschrieben am: 08.04.2009 um 18:19 Uhr

ganz einfach wenns immer der gleiche fehler ist kannst wandeln sprich du bekommst n neues auto mit abzüge vom alten halt
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