BaerleS - 43
Anfänger
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 07:55 Uhr
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Kann mir jemand Infos geben, ob es möglich ist nach vier Monaten vom Kauf eines VW Polos zurück zu treten und das Auto an den Händler zurückzugeben??? Das Auto (Baujahr 2007) war bisher vier Mal in der Werkstatt und macht nur Probleme. Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir helfen???
Sucht bloß nicht nach Rechtschreibfehlern, ihr werdet keine finden!!
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Juice83 - 42
Experte
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 08:13 Uhr
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Zitat von BaerleS: Kann mir jemand Infos geben, ob es möglich ist nach vier Monaten vom Kauf eines VW Polos zurück zu treten und das Auto an den Händler zurückzugeben??? Das Auto (Baujahr 2007) war bisher vier Mal in der Werkstatt und macht nur Probleme. Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir helfen???
Der einfachste Weg wäre, im Autohaus anzurufen und da nachzufragen. Hier sagt dir jeder irgendwas anderes.
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Lemmy96 - 40
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 09:39 Uhr
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War es den jedes mal der gleiche Fehler oder unterschiedliche warum dein Auto in die Werkstatt musste?
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Dwarfking - 47
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 09:41 Uhr
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Les mal deinen Kaufvertrag ob Du noch ne Garantie hast!
Wenn nicht wende dich an den Verbraucherschutz die konnen immer helfen!
Now is the time for me to rise to my feet Wipe your spit from my face Wipe these tears from my eyes
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hasimausi252 - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 09:48 Uhr
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wenn der verkäufer also der Autohändler dir diese mängel am auto verschwiegen hat und das vorsätzlich kannst du sofort rücktreten
lies die agb und gut
wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann
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hasimausi252 - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 09:52 Uhr
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2. Der Sach- und der Rechtsmangel:
Mögliche Mängel einer Kaufsache können der Sach- und der Rechtsmangel sein.
a. Sachmangel: Eine verkaufte Sache hat einen Sachmangel, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde diesbezüglich nichts vereinbart, ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. die gewöhnliche Verwendung maßgeblich. Beispiel: Sie kaufen eine Zeitschrift und es fehlen 10 Seiten. In diesem Fall liegt ein Sachmangel vor, da der Kaufvertrag über die Zeitung vorsah, dass sie eine vollständige Zeitung erwerben.
Gem. § 434 BGB n.F. muss der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang frei von Sachmängeln sein, bzw. die vereinbarte Beschaffenheit haben. Was eine vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache ist, richtet sich nach dem Parteiwillen (d.h. nach deren subjektiven Willen = subjektiver Fehlerbegriff). Wurde keine bestimmte Beschaffenheit vereinbart, gilt, was bei vergleichbaren Sachen üblich ist und der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann bzw. konnte. Die Gefahr (d.h. die Gefahr des Untergangs der Sache) geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Sache an diesen übergeben wird (vgl. § 446 S. 1 BGB n.F.). in deinem fall bei dem auto
wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann
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-Zimtzicke- - 36
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 09:52 Uhr
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Zitat von hasimausi252: wenn der verkäufer also der Autohändler dir diese mängel am auto verschwiegen hat und das vorsätzlich kannst du sofort rücktreten
lies die agb und gut
ja aber das musst du erstmal nachweißen können und das ist nicht immer einfach!
Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)
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hasimausi252 - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 09:53 Uhr
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c. Rechtsfolgen von Sach- und Rechtsmangel: Die Rechtsfolgen, die ein Sach- oder Rechtsmangel auslösen sind gemäß § 437 BGB n.F. gleich. Den Begriff der Gewährleistung gibt es nicht mehr!
aa. Nacherfüllung: Der Käufer kann gem. § 439 BGB n.F. Nacherfüllung verlangen. D.h. die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Er hat also ein Wahlrecht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 BGB n.F. für den Verkäufer unzumutbar wäre. Unzumutbarkeit liegt (vereinfacht!) vor, wenn bei einer Nacherfüllung unverhältnismäßige Kosten für den Verkäufer entstehen würden. Ist die Nacherfüllung für den Verkäufer unzumutbar, so stehen dem Käufer die übrigen Rechte zu (siehe nachfolgende Ausführungen).
bb. Rücktritt: Weiterhin kann der Käufer nach einer Fristsetzung und erfolglosem Fristablauf den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, nach den Regeln des § 323 BGB n.F. (direkter Verweis des § 437 Nr. 2 BGB n.F. hierauf).
cc. Minderung: Statt des Rücktritts kann er den Kaufpreis nach den Regeln des § 441 BGB n.F. mindern (hierauf verweist § 437 Nr. 2 BGB n.F.). Gemindert wird gem. § 441 Abs. 3 BGB n.F. wie folgt:
Geminderter Preis = Wert der mangelhaften Sache * (mal) gezahlten Kaufpreis / (geteilt) Wert der mangelfreien Sache
Beispiel: Verkäufer verkauft an Käufer eine Bohrmaschine für 100 €. Eine solche mangelfreie Bohrmaschine ist auch sonst 100 € Wert. Die Bohrmaschine ist mangelhaft und daher nur noch 50 € wert.
Geminderter Preis: 50 * 100 / 100 = 50 € - Käufer muss nur noch 50 € zahlen, bekommt 50 € vom Verkäufer wieder.
wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann
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hasimausi252 - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 10:00 Uhr
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das lässt sich sehr einfach nachweisen paar infos wären auch nett nach vier monaten mehrmals in der werkstatt sehhhhrr komisch
als das auto gekauft wurde waren sicher papiere dabei scheckheft ect. wenn alles ordnungsgemäss gewartet wurde können das keine alterserscheinungen sein nach vier monaten die plötzlich auftreten also
wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 10:01 Uhr
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Zitat von Dwarfking: Les mal deinen Kaufvertrag ob Du noch ne Garantie hast!
Wenn nicht wende dich an den Verbraucherschutz die konnen immer helfen!
6 Monate Garantie hast du auf alles was du kaufst.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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pLaX - 41
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 10:57 Uhr
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gott oh gott... wenn ich das schon hör, was für "sachkundige" aussagen hier getroffen werden... tztztz
es ist so, wenn du einen gebrauchten kaufst (davon geh ich bei bj07 aus), dann hast du in jedem fall 1 jahr sachmangelhaftung, davon unterliegen die ersten 6 monate der beweislastumkehr, was soviel bedeutet, wie der händler muss dir jeden technischen mangel (der nicht durch unschagemäße wartung usw. entstanden ist) in diesen 6 monaten auf seine kosten nachbessern, da er dir beweisen muss, dass der mangel nicht bei fz. übergabe bestanden hat. in der zeit nach den 6 monaten, hast du i.d.r. eine gebrauchtwagengarantie, diese tritt dann für baugruppen schäden usw ein, falls nicht, muss der händler auch in diesen 6 monaten haften... es ist dem händler bei gw-wagen also möglich die garantie von 2 auf 1 jahr zu verkürzen. wenn er jedoch eine garantie vertraglich ausgeschlossen hat, hast du die vollen 2 jahre garantie und kannst ihn komplett haftbar machen !
ein rücktritt vom kaufvertrag (wandlung) ist nur möglich, wenn du 3x den gleichen mangel hast (faustregel) und dir das weiterfahren mit diesem kübel unzumutbar ist ! jedoch werden bei einer wandlung die von dir gefahrenen KM anteilig auf den kaufpreis angerechnet!
gruß
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KnC - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 11:02 Uhr
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Zitat von -Zimtzicke-: Zitat von hasimausi252: wenn der verkäufer also der Autohändler dir diese mängel am auto verschwiegen hat und das vorsätzlich kannst du sofort rücktreten
lies die agb und gut
ja aber das musst du erstmal nachweißen können und das ist nicht immer einfach! 
Der Käufer liegt in den ersten 6 Monaten nicht in der Nachweispflicht. Nach den 6 Monaten wird's heftig
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KnC - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 11:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.04.2009 um 11:07 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von Dwarfking: Les mal deinen Kaufvertrag ob Du noch ne Garantie hast!
Wenn nicht wende dich an den Verbraucherschutz die konnen immer helfen!
6 Monate Garantie hast du auf alles was du kaufst.
falsch!!
12 Monate Gewährleistung 
und wenn Verkauf Privat an Privat eben garnichts.
Aber geschrieben war ja bei nem Händler
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swobby - 34
Experte
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 11:13 Uhr
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Geh zu nem Anwalt, der regelt das.
Rib & Rob
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hasimausi252 - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 11:54 Uhr
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Zitat von KnC: Zitat von bockwurst82: Zitat von Dwarfking: Les mal deinen Kaufvertrag ob Du noch ne Garantie hast!
Wenn nicht wende dich an den Verbraucherschutz die konnen immer helfen!
6 Monate Garantie hast du auf alles was du kaufst.
falsch!!
12 Monate Gewährleistung
und wenn Verkauf Privat an Privat eben garnichts.
Aber geschrieben war ja bei nem Händler
FALSCH 24MONATE GEWÄHRLEISTUNG!!!!!!
wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann
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death_angel - 37
Champion
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Geschrieben am: 08.04.2009 um 11:56 Uhr
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Zitat von swobby: Geh zu nem Anwalt, der regelt das.
Na erstmal wohl zum Händler... Wenn der nicht einsichtig ist kannst das immernoch machen...
... i'm a loser baby, so why don't you kill me?
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