Geschrieben am: 12.12.2007 um 13:56 Uhr
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Zitat von peterle.net:  Oke oke..
Magnetstreifen und Geldkarte haben nichts miteinander zu tun.
Das ist klar.
Sind halt beide zu einer Karte vereint.
Und das man nicht PIN eingeben und gleichzeitig unterschreiben muss, das ist also auch klar.
Nur die Frage ist: ob man beides weglassen darf? Also beim Lastschriftverfahren.
Laut Eddie ist es bei Minimalsbeträge zulässig.
Stimmt das?
Vielleicht sollte ich mal ne Woche dort parken damit der Betrag höher wird.
Der Ticketautomat der Bahn fragt mich wenigstens ob ich vom Chip abbuchen will oder vom Konto. Danch fragt er nach dem PIN oder nicht. Das ist nett!
Mit der Unterschrift bestätigst du, das du der rechtmäsige Besitzer bist und gibst erlaubnis zur Abbuchung des Betrags. Soweit ich weiß, ist es so, wenn ein Geschäft darauf verzichtet, ist im Falle eines Betrugs das Geschäft geschädigt und muss das Geld zurückzahlen. Mit Unterschrift haftet die Versicherung des Serviceproviders bzw. die Bank.
Ich stelle alles ins Internet, Hauptsache es kommt nicht an die Öffentlichkeit.
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