manman22
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:05 Uhr
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so mal folgende frage. wenn ich irgendwo unterwegs bin, und von so überaus freundlichen Polizisten kontrolliert werde, können die einem ja normalerweise nichts machen (also fahrzeugpapiere zeigen lassen oder sowas), wenn die ihren dienstausweis nicht dabei haben oder nicht vorzeigen wollen (wenn ich die dazu auffordere). seh ich des da richtig?
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Mami_o2o312 - 36
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:08 Uhr
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Normal, wenn die den nicht dabei haben oder nicht zeigen WOLLEN- hast Du das recht, denen keine Papiere zu zeigen und auch sonst keine Auskunft zu geben...
So weiß ich´s von meinem Ex seinem Dad, der bei der Polizei arbeitet und von vielen Bekannten, die hohe Tiere bei der Polizei sind...
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killked - 34
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:12 Uhr
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is ja geil
http://maxable-production.capso.de
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:16 Uhr
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Is doch klar! solange dein Gegenüber nicht beweisen kann, dass er Polizeibeamter ist (und das geht nunmal nur mit dem Dienstausweis), brauchst du seinen Anordnungen nicht Folge zu leisten. Aber mal abgesehen davon: immer schön höflich und freundlich bleiben. Und wenn ein angeblicher Polizist dir seinen Ausweis nicht zeigen möchte, musst du davon ausgehen, dass du es mit Betrügern zu tun hast -> Anzeige erstatten!
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Mami_o2o312 - 36
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:18 Uhr
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Haha Fabi...
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Mami_o2o312 - 36
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:18 Uhr
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Zitat von Barmonster: Is doch klar! solange dein Gegenüber nicht beweisen kann, dass er Polizeibeamter ist (und das geht nunmal nur mit dem Dienstausweis), brauchst du seinen Anordnungen nicht Folge zu leisten. Aber mal abgesehen davon: immer schön höflich und freundlich bleiben. Und wenn ein angeblicher Polizist dir seinen Ausweis nicht zeigen möchte, musst du davon ausgehen, dass du es mit Betrügern zu tun hast -> Anzeige erstatten! Richtig... Seh ich auch so...
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manman22
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:19 Uhr
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Zitat von Barmonster: Aber mal abgesehen davon: immer schön höflich und freundlich bleiben.
na is doch klar
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:29 Uhr
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Was aber richtig lustig ist: (Achtung! bisher unbestätigtes Gerücht): wenn man gerade seinen Wehrdienst leistet und in diesem Zeitraum egal bei welcher Gelegenheit und egal zu welcher Zeit von den netten Männern in blau angehalten wird, kann man sich angeblich mit dem Truppenausweis identifizieren und dann dürfen dir die Herren gar nichts mehr! Keine durchsuchungen keine weiteren Kontrollen etc (Ausnahme natürlich: Gefahr im Verzug). Das einzige, was die Herren dann noch tun dürfen ist, die Feldjäger (= Militärpolizei) herzubestellen, damit die ne Kontrolle durchführen.
Und noch viel unbestätigteren Gerüchten zufolge gilt das selbe auch für Zivis, aber darauf würde ich mich nicht im geringsten Verlassen (zumal ich zu meiner Zivizeit noch nichtmal nen Zivi-Ausweis hatte oder ähnliches)
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Taurinmoench - 39
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:40 Uhr
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joa^^ das mit den feldjägern geht^^ ...aber wenn du dich nicht kooperativ gegenüber der zivilpolizei verhältst dann zicken die gar nicht lange rum und ziehen die militärpolizei hinzu^^ ...und wenn die dann extra wegen irgendner kleinigkeit antanzen dürfen dann sind die glaub im normalfall noch schlechter gelaunt als sie's vor schon sind und dann... hehe^^ xD
na egal^^ =)
Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!
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volzi
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 16:52 Uhr
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Wurde gestern von der Zivil Polizei kontrolliert, die haben mir den Ausweis auch nicht gezeigt... Naja, die wollten ja nur mein perso und solang ich ihn wieder bekomm ist ja alles okay ;D
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Sani23 - 42
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:11 Uhr
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Hallo an euch "Rechtsexperten"!!!
Also, jetzt mal Klartext:
- ein Polizist muss als solcher erkennbar sein; er kann das durch drei Dinge tun:
1. seine Uniform
2. seine Waffe
3. seinen Dienstausweis
alles ist unabhängig voneinander!
Und wenn euch ein Polizist auffordert die Papiere auszuhändigen, und er durch eine der drei oberen Dinge erkennbar ist, dann müsst ihr das tun! Sonst kann er seine Maßnahme mit Zwang durchsetzten! Und das ist nie angenehm!
Und das mit den Feldjägern, leut, an eurer Stelle würde ich mit der Polizei kooperieren als die Feldjäger zu holen!
Und die Ausnahme: Zivile Polizisten! Die können sich durch ihren Dienstausweis und ihre Waffe ausweisen, beides wieder unabhängig voneinander! Trotzdem müsst ihr eure Papiere zeigen und ihre Anordungen befolgen!
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Steffente - 39
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:18 Uhr
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Reicht eine Waffe wirklich aus? kann ich mir kaum vorstellen. Ich meine wie soll ich so einen Polizisten von einem anderen Bürger mir Waffenschei und Waffe unterscheiden?
Muss nicht auf verlangen steets der Ausweis gezeigt werden?
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Sani23 - 42
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:20 Uhr
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Nein, muss er nicht! Ich weiß wovon ich spreche!
Rein rechtlich reicht seine Waffe aus!
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crazy-nugget - 36
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.11.2007 um 17:28 Uhr
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Zitat von Sani23: Nein, muss er nicht! Ich weiß wovon ich spreche!
Rein rechtlich reicht seine Waffe aus!
Kann ich mir nicht vorstellen.
Sonst könnte ich auch mit ner Softair im Halfter irgendwelche Leute aufforden, mir ihren Führerschein zu zeigen. Und sag nicht, dass man den Unterschied sieht, denn das tut man nicht.
Und wie auch oben schon gesagt, ne Waffe dürfen auch Leute tragen, die keine Cops sind.
Bin mir zwar nicht 100% sicher, aber doch sehr, dass man sich die Dienstnummer in jedem Fall notieren darf.
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Steffente - 39
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:29 Uhr
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Zitat von Sani23: Nein, muss er nicht! Ich weiß wovon ich spreche!
Rein rechtlich reicht seine Waffe aus!
In welcher Vorschrift steht denn das? habe gerade mit jemanden gesprochen der sich auch ganz gut auskennt, und der war der Ansicht das eine waffe sicherlich nicht ausreicht
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Sani23 - 42
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.11.2007 um 17:30 Uhr
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Das stimmt, aber wie gesagt, rein rechtlich ist es nur mit Waffe möglich sich als Polizeibeamter auszuweisen!
Ach und dein Einwand mit den Softairwaffen.... der hat sich bald erledigt, da die exakten Nachbildungen bald verboten sind!
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