Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Politik und Wirtschaft

Piratenpartei

<<< zurück   -1- ... -129- -130- -131- -132- -133- ... -193- vorwärts >>>  
Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2012 um 12:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2012 um 12:52 Uhr

Zitat von Change89:


Ähnlich ist es bei der Nichtzahlung. Bei deinem Schadensbegriff wäre das schwierig, bei meinem nicht sonderlich.

Sure ;)

Zitat von Change89:


Allein schon, da der Partei durch die Nichtzahlung auch staatliche Mittel entgehen, die sie sonst wie bei Spenden bekommen hätte und somit durch den Verstoß der Nichtzahlung (der ja unkritisch feststehen dürfte) einen "Nachteil" auch hier hat. Für die Durchsetzung ihrer Ziele braucht die Partei diese finanziellen Mittel der Parteienfinanzierung für die Strukturen, den Parteitagen, Wahlkampf etc.

Und? Ist das nun ein Schaden? Ist das nun ein entgangener Gewinn? Was ist es? Welche Nachteile zieht die Partei daraus? (Hier frag ich bewusst Nachteile nicht entgangene Vorteile)

Zitat von Change89:


Dafür zahlt man ja die Mitgliedsbeiträge, wenn ich mich nicht irre. Es soll der Partei diese Möglichkeiten eröffnen und daneben könnte man es auch auf den Punkt der Störung der innerparteilichen Ruhe stützen (was schon ein schwerer Schaden wäre und auch gar nicht real eintreten müsste; wenn man den Text weiter ließt wird das ausführlich beschrieben), da ich mir gut vorstellen kann, dass so ein Verhalten der Nichtzahlung als unfair angesehen wird. Es gäbe bestimmt noch einige andere Punkte hierzu, aber ich bin ziemlich überzeugt, dass ein Ausschluss rechtlich so möglich ist und die anderen Parteien das ja auch so handhaben.

Moment, weil etwas in der Satzung steht wird es erfahrungsgemäß noch lang nicht so gehandhabt ;)
Googlen nach Ausschluß wg. Nichtzahlung landet auch eher selten bei einem Ergebnis. Meistens bei "ein Gremium muss sich mit einem Thema befassen" (logisch, für die Ordnungsverfahren sind die jwlg. Schiedsgerichte zuständig).

Zitat von Change89:


Ich persönlich hätte ein Problem mit "Glaubensbrüdern" (ist Freibeuter so was wie die Piratenentsprechung zum Genossen?) zusammenzuarbeiten, die sich so unkollegial verhalten und mich zahlen lassen aber selbst ihren Beitrag nicht leisten wollen (wenn sie es nicht können, müssten Härtefallregeln greifen). Vielleicht seht ihr Piraten das auch einfach lockerer.

Ich kann auch ganz gut arbeiten ohne das andere Zahlen. Ich finds zwar nicht gerade toll weil ich denke die 3 Eur im Monat (zu senken bis minimal 1 Eur im Monat, besagte Härtefallregelung) kann wirklich JEDER beibringen, aber bevor ich mich darum streit wann er nun zahlt befass ich mich lieber mit sinnvollen Dingen. (Ich weiss hier befass ich mich damit, aber eher weil ichs vom Grundsatz interessant find. Jedem hinterherzurennen und die Schiedsgerichte vollzuballern? Fuck Off...)

Zitat von Change89:


Die Piraten müssen es ja aber nicht so handhaben, dass sie solche Mitglieder ausschließen sollten. Sie sind ja in der inneren Organisation und Satzung so frei, dass sie das auch anders machen können, nur wird dann die Vergleichbarkeit der Mitgliederzahlen schwierig.
Ist ja aber auch nicht weiter schlimm, wenn man die Nichtzahlerquote kennt und berücksichtigt. Nur ob das immer gemacht wird?

Mit Sicherheit nicht ;)

Bleibt zu sagen: Ich teile deine Auffassung hier überhaupt nicht. Insbesondere weil es mir unmöglich ist jemand das vorgeworfene zu beweisen. Ich würde mich auch aktiv gegen ein Schiedsgerichtsurteil stellen, welches einen Parteiausschluß wegen Nichtzahlung bewirkt.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Change89
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2012
52 Beiträge
Geschrieben am: 24.04.2012 um 13:14 Uhr

Zitat von Klischeepunk:


Und? Ist das nun ein Schaden? Ist das nun ein entgangener Gewinn? Was ist es? Welche Nachteile zieht die Partei daraus? (Hier frag ich bewusst Nachteile nicht entgangene Vorteile)

Nehmen wir mal einfach deine Definition:
"Im rechtswissenschaftlichen Sinn ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht. Der Zustand des Rechtsgutes mit dem schädigenden und ohne das schädigende Ereignis wird verglichen. "

Das schädigende Ereignis ist der Verstoß gegen die Satzung durch Nichtzahlung.
Die Partei hätte beispielsweise ohne Verstoß eine Beitrag von 10€ kassiert und dazu noch ein paar € durch die staatliche Finanzierung obendrauf. Sagen wir mal beispielsweise insgesamt dann 15€.
Mit dem schädigenden Ereignis des Nichtzahlens ist der Zustand nun so, dass diese 15 € nicht eingenommen werden.

Weiter heißt es dann ja:
"Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden."

Somit würde ich sagen, es liegt ein Schaden vor.





Zitat von Klischeepunk:


Moment, weil etwas in der Satzung steht wird es erfahrungsgemäß noch lang nicht so gehandhabt ;)

Das kann sein, sollte es aber eigentlich nicht, oder? Sonst wäre die Satzung ja irgendwie bedeutungslos, wenn man sie eh nicht einhalten muss und das auch nicht so gehandhabt wird, wie es hier festgelegt wurde.

Zitat von Klischeepunk:


Ich kann auch ganz gut arbeiten ohne das andere Zahlen. Ich finds zwar nicht gerade toll weil ich denke die 3 Eur im Monat (zu senken bis minimal 1 Eur im Monat, besagte Härtefallregelung) kann wirklich JEDER beibringen, aber bevor ich mich darum streit wann er nun zahlt befass ich mich lieber mit sinnvollen Dingen. (Ich weiss hier befass ich mich damit, aber eher weil ichs vom Grundsatz interessant find. Jedem hinterherzurennen und die Schiedsgerichte vollzuballern? Fuck Off...)
Ob bei 1€ das Hinterherrennen dann nicht wirklich zu viel Arbeit wäre, kann ich mir sogar gut vorstellen. Verletzt trotzdem irgendwie mein Gerechtigkeitsempfinden.



Zitat von Klischeepunk:


Bleibt zu sagen: Ich teile deine Auffassung hier überhaupt nicht. Insbesondere weil es mir unmöglich ist jemand das vorgeworfene zu beweisen. Ich würde mich auch aktiv gegen ein Schiedsgerichtsurteil stellen, welches einen Parteiausschluß wegen Nichtzahlung bewirkt.
Müssen ja auch gar nicht der gleichen Auffassung sein. Sind ja auch beide juristische Laien.
Ich persönlich finde einen Ausschluss wegen Nichtzahlung sinnvoll und verständlich, dass das die anderen Parteien wohl auch so handhaben.
Da das aber jede Partei autonom selbst festlegen sollte und sich eine eigene innere Organisation geben sollte, so finde ich es auch richtig, dass du als Pirat dann innerhalb der Partei für deine Überzeugung hierzu einstehst.


Bleibt von mir zu sagen:
Macht es Sinn, einen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schadensbegriff zu nehmen, wenn es doch im konkreten Fall ein öffentlich-rechtlicher Fall ist und es hierzu sogar spezielle Schadensbegriff-Definitionen aus Parteigerichtsverfahren für den § 10 PartG gibt?

Habe ich wohl das BVerfG richtig verstanden, dass die Füllung des "unbestimmten Rechtsbegriffes" hier wie "schwerer Schaden" den Parteien selbst in ihrer Autonomie und inneren Selbstorganisation überlassen ist (Kirchen haben hier ja auch ein eigenes Recht, das sie selbst füllen können und weitreichende Autonomie) und nicht konkret von normalen Gerichten bestimmt werden kann, sondern sie das selbst konkret in ihrer Satzung machen müssen (sonst wäre es ja Willkür und füllen müssen sie die Begriffe aus den § 10 schon)? Da es eben in erster Linie um den POLITISCHEN Schaden geht und jede Partei selbst bestimmt darf, ob und wie schwer sie hier den Schaden gewichtet, das aber eben konkret in der Satzung auch machen müssen. Sie scheinen hier also nach meinem Verständnis recht freie Hand bei einer Konkretisierung in der Satzung zum § 10 PartG zu haben und wenn sie hier das so definieren, dass ein "schwerer Schaden" durch Nichtzahlung vorliegt, dann ist eben auch § 10 PartG genüge getan.
Also wenn eine Partei in ihrer Satzung wie die FDP einfach den Satz aus dem Gesetz übernimmt und dann darunter schreibt, dass ein Nichtzahlen unter diese Anforderungen fällt, dann scheint das ja rechtlich stichfest zu sein (finde keine Partei-Urteile oder Verfahren, die das problematisch gesehen hätten), da man ihr diese Autonomie in der Selbstorganisation zur individuellen Festlegung der Maßstäbe zugesteht und eine Prüfung durch normale Gerichte weitestgehend ausschließt (durch das BVerfG in viel heikleren Fällen, wie bei den Unvereinbarkeitsregelungen in den Satzungen). Diese Diskussionen um die Satzungen dürften hier bei den alten Parteien wohl aber über 60 Jahre alt sein und nicht so einfach im Internet zu finden.

Ich kann mir einfach mal unabhängig von den Detaildiskussionen über die Formulierung des Gesetzes (die man oft leider ja gar nicht umgangssprachlich auslegen kann, da die Fachsprache in Jura oft so anders ist) einfach nicht vorstellen, dass es für Parteien unmöglich sein soll, dass sie Nichtzahler nicht ausschließen können. Den Sinn dahinter kann ich nicht erkennen.
Und das stärkste Indiz, dass es rechtlich möglich ist, ist für mich eben, dass alle Parteien außer den Piraten das wohl machen. Und die etablierten Parteien strotzen ja nur so vor Juristen und Verfahren wegen Satzungsverstößen hatten sie bestimmt schon tausende und das entsprechende Wissen und Verfahren schon perfektioniert.

Wenn zwei Laien, wie wir darüber diskutieren, dann stochern wir natürlich auch gehörig im Dunkeln, aber ist ja trotzdem interessant.
Nervig fand ich nur, dass Laser gleich so tut, als ob die Piraten sich als einzige an die Gesetze halten und gleich Behauptungen zu vielen Urteilen aufstellt, die seine Sicht des Verbots bestätigen würden, diese dann aber gar nicht liefern kann.
Das macht mich sehr misstrauisch.
MackieMesser - 41
Champion (offline)

Dabei seit 08.2007
3916 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2012 um 13:54 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von MackieMesser:

Ein geordnetes Verfahren für den Auschluss von Rechtradikalen geht auch bei schnellem Wachstum.
Das Absurde ist doch, dass man mit einem neuen System (das ich nicht erkennen kann) wirbt aber keine Basisprozesse geordnet auf die Reihe kriegt.

So sehr mir Tatsache auf den Sack geht Spinner wie Thiesen in der Partei zu haben - wie würdest du dagegen vorgehen? Mir fällt kein Weg ein :/


Im Normalfall wird das am Ende per Rat beschlossen. Also ein Dutzend Piraten im Kreis.
Dürfte auch bei den Piraten so sein.
Und für mein Rechtsverständnis ist das Propagieren von Germar Rudolf Büchern, einem VERURTEILTEN Holocaust Leugner, eigenllich eine recht klare Sache.
Rudolf hat nicht mit Wissenschaft zu tun. Da kann Thiesen auch sagen er hat es 'objektiv' gelesen. Schund ist schund.

Was mir viel mehr auf den Sack geht, ist die Solidarität vieler Freunde der Piraten zu Thießen.
Auf einmal wird hier mit der Meinungsfreiheit argumentiert, als wäre man in einem NPD Forum gelandet.
Das ist einfach auffällig.
Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2012 um 14:03 Uhr

Zitat von MackieMesser:

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von MackieMesser:

Ein geordnetes Verfahren für den Auschluss von Rechtradikalen geht auch bei schnellem Wachstum.
Das Absurde ist doch, dass man mit einem neuen System (das ich nicht erkennen kann) wirbt aber keine Basisprozesse geordnet auf die Reihe kriegt.

So sehr mir Tatsache auf den Sack geht Spinner wie Thiesen in der Partei zu haben - wie würdest du dagegen vorgehen? Mir fällt kein Weg ein :/


Im Normalfall wird das am Ende per Rat beschlossen. Also ein Dutzend Piraten im Kreis.
Dürfte auch bei den Piraten so sein.
Und für mein Rechtsverständnis ist das Propagieren von Germar Rudolf Büchern, einem VERURTEILTEN Holocaust Leugner, eigenllich eine recht klare Sache.
Rudolf hat nicht mit Wissenschaft zu tun. Da kann Thiesen auch sagen er hat es 'objektiv' gelesen. Schund ist schund.

Da stocherst du leider über 2 Jahre in der Vergangenheit. Dieser "Rat" hat sich bereits versammelt. Zuletzt wurde Thiesens Sache vor dem Bundesschiedsgericht verhandelt und nach ne bis in idem Grundsatz verworfen. Er hat bereits vor 2 Jahren als das ganze Thema aktuell war seinen Nachrückerplatz im Bundesschiedsgericht räumen müssen und hat ne Rüge erhalten. Also Parteiinterne Ordnungsmaßnahmen. Danach wurde der Fall dem Landesschiedsgericht übergeben, das für ihn, aber mit schwacher Begründung entschieden hat. Das Bundesschiedsgericht hat nun entschieden, dass auch ein Bodo Thiesen nicht 2 mal für das gleiche Vergehen abgemahnt werden kann, auch wenn die Auswirkungen sich noch verschärft haben über die Zeit und er beriets als "bestraft" anzusehen ist. Daher: Genau das was du vorschlägst ist passiert und an nem Verfahrensfehler gescheitert.

Zitat von MackieMesser:


Was mir viel mehr auf den Sack geht, ist die Solidarität vieler Freunde der Piraten zu Thießen.
Auf einmal wird hier mit der Meinungsfreiheit argumentiert, als wäre man in einem NPD Forum gelandet.
Das ist einfach auffällig.

Wie viele sind es denn? Ich sehe mehr völlig schwachsinnigen "Anti Nazi Aktionismus" (der wirklich schwachsinnigen Natur) - siehe Positionspapiere, offene Briefe, offene Briefe mit Unterschriften, Petitionen, etc. etc. etc.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

MackieMesser - 41
Champion (offline)

Dabei seit 08.2007
3916 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2012 um 14:16 Uhr

Mir ist die Sachlage durchaus klar. Aber so etwas in der Partei zu lassen ist und bleibt lausig.
"Sie pflegen rechtes Gedankengut? Ihren Posten sind sie los, aber in unserer tollen linkslastigen Partei können sie bleiben"
Wenn man die Linien nicht klar zieht, muss man mit dem Shitstorm leben.

Aber wie gesagt. Es fällt auf. Insgesamt scheint die Partei sich um Kopf und Kragen zu reden, wenn es heiß wird.
So soll ja auch das Basisdemokratische System nicht mehr zu funktionieren, wie einige Kader bereits in der Presse verlauten lassen.

Auf Wachstum ohne Fundament droht immer ein tiefer Fall. Man darf gespannt sein.
Vielleicht wirds auch nur einen heilsame Konsolidierung.
Change89
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2012
52 Beiträge
Geschrieben am: 24.04.2012 um 14:19 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Also Parteiinterne Ordnungsmaßnahmen.
Hier sehe ich eher das Problem. Bei einer schärfer formulierten Satzung hätte man vielleicht härter gegen ihn vorgehen können.
Habe gerade die Satzung der Piraten hierzu durchgelesen. Klingt hier nicht sehr scharf und wenig konkret. Vielleicht müsste man das wie bei anderen Parteien einfach schärfer in der Satzung festlegen?
Dann könnte man vielleicht auch mehr machen...
Martin Hohmann wurde als MdB wegen "leichteren" Vergehen aus der CDU ausgeschlossen und der hat es ja durch alle Instanzen versucht anzufechten. Vergeblich.
Scheint also schon zu gehen, wenn man es anders macht.
Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2012 um 14:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2012 um 14:49 Uhr

Nochmal das ist das Problem. Er wurde bereits gestraft. Und wenn die Satzung hundert mal so hart wäre oder man ihn noch so ungern dabei hat, ist es nach diesem Grundsatz NICHT möglich ihn aus der Partei zu kicken wegen etwas für das er bereits abgestraft wurde. DAS ist das "Problem". (Ein Ausschluß wäre er sofort angestrebt worden wäre auch nach bisheriger Satzung eine Option)

Da helfen keine Satzungen, da hilft kein Gezeter, da hilft kein gar nichts.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Change89
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2012
52 Beiträge
Geschrieben am: 24.04.2012 um 15:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2012 um 15:04 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Nochmal das ist das Problem. Er wurde bereits gestraft. Und wenn die Satzung hundert mal so hart wäre oder man ihn noch so ungern dabei hat, ist es nach diesem Grundsatz NICHT möglich ihn aus der Partei zu kicken wegen etwas für das er bereits abgestraft wurde. DAS ist das "Problem". (Ein Ausschluß wäre er sofort angestrebt worden wäre auch nach bisheriger Satzung eine Option)

Da helfen keine Satzungen, da hilft kein Gezeter, da hilft kein gar nichts.
Das ist mir zu wenig.

Andere Parteien zeigen, dass harte Kante gegen solche Mitglieder erfolgreich mit einem Parteiausschluss begegnet werden kann.
Das ist meine Erwartungshaltung bei sowas.
Dann erwarte ich ein konsequentes Auftreten bei sowas und auch Professionalität.
Dann hört man von den Gezeter um den Ausschluss und wie die Unterstützer des Ausschlusses zum Problem gemacht werden sollen und dass Holocaust-Leugnung gar nicht strafbar sein soll etc.
Fatale Außendarstellung.
Da sehe ich noch große Defizite bei den Ordnungsverfahren. Vielleicht wird das ja noch besser, aber wenn das die CDU besser kann, dann würde ich mir Gedanken machen...

Aktionismus gegen Rassismus durch Online-Petitionen etc. halte ich da auch für lächerlich. Da erwarte ich, dass die Fehler analysiert werden und man harte Kante zeigt. Stattdessen sehe ich Streitereien und Aktionsmus.
Kein überzeugender Umgang mit den Problemen.
Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2012 um 15:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2012 um 15:10 Uhr

Ne bis in idem ist ein Rechtsstaatlicher Grundsatz. Diesen halte ich nicht für diskutabel. Auch nicht bei Thiesen.

Rechtliche Beurteilung

Wiederhole: Da hilft kein Kante zeigen. Nicht wenn man sich selbst treu bleiben will. Und ich möchte da auch bitte die anderen sehen die "Kante zeigen" ;)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Change89
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2012
52 Beiträge
Geschrieben am: 24.04.2012 um 15:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2012 um 15:40 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Ne bis in idem ist ein Rechtsstaatlicher Grundsatz. Diesen halte ich nicht für diskutabel. Auch nicht bei Thiesen.

Rechtliche Beurteilung

Wiederhole: Da hilft kein Kante zeigen. Nicht wenn man sich selbst treu bleiben will. Und ich möchte da auch bitte die anderen sehen die "Kante zeigen" ;)
Ich stelle den Grundsatz doch überhaupt nicht in Frage. Ich sehe, dass andere Parteien hier konsequenter gegen solche Mitglieder vorgehen und finde, als Reaktion auf diesen Fall sollten sich die Piraten anschauen, wie sie das in Zukunft ebenfalls so handhaben könnten.
Den Hohmann-Ausschluss würde ich schon als klare Kante der CDU bezeichnen. Das fand ich einen richtigen Umgang mit solchen Äußerungen von Mitgliedern.
Der milde Umgang von den Piraten mit den nebenher laufenden Diskussionen, ob man so ein Mitglied überhaupt ausschließen sollte, oder ob Holocaust-Leugnung überhaupt strafbar sein sollte und ob nicht die Leute, die Bodo ausschließen wollen das eigentliche Problem seien, ist für mich nicht klare Kante zeigen. Wenn das mit euren Grundprinzipien nicht geht und ihr euch da nicht treu bleiben würdet, wenn ihr das andres handhaben würdet, dann habe ich doch ein Problem mit den Konsequenzen solchen Grundprinzipien. Geschlossenes und energisches Auftreten gegen solche rechten Spinner war das zumindest überhaupt nicht. Und das würde ich von einer Partei erwarten, wenn ich denn in einer Partei aktiv sein wollte oder sie passiv wählen wollen würde.
Das hat mit dem von dir genannten Rechtsgrundsatz überhaupt nichts zu tun. Daran übe ich keine Kritik.

Als Reaktion fände ich es schön, wenn die Piraten hier einen anderen Umgang mit solchen Fällen lernen würden und schauen würden, wie das andere Parteien handhaben mit Ausschlüssen in solchen Fällen und auch mit der Satzung. Denke, da könnte es sehr wohl noch Optimierungsbedarf geben. Würde das nicht so pauschal ausschließen und das alles so schon in Ordnung finden. Eine selbstkritschere Reaktion fände ich schöner. So kommt es mir vor, als ob man eher nach einen Sündenbock bei den Medien oder so sucht.
Aber zu sagen, da kann man halt nichts machen, ist für mich eine Form der Kapitulation. Ich als Antifaschist komme damit nur schwer klar, wenn selbst die CDU hier härter gegen solche Mitglieder vorgeht oder eben vorgegangen ist.
Letztes Jahr hat die CDU den Direktkandidaten Gens ausgeschlossen, der seine frühere DVU-Mitgliedschaft verschwiegen hat und der bisher erfolglos dagegen vorgegangen ist. Fand ich gut und rechtens.

Vielleicht könnt ihr hier noch was lernen...
Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2012 um 16:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2012 um 16:04 Uhr

Zitat von Change89:

Zitat von Klischeepunk:

Ne bis in idem ist ein Rechtsstaatlicher Grundsatz. Diesen halte ich nicht für diskutabel. Auch nicht bei Thiesen.

Rechtliche Beurteilung

Wiederhole: Da hilft kein Kante zeigen. Nicht wenn man sich selbst treu bleiben will. Und ich möchte da auch bitte die anderen sehen die "Kante zeigen" ;)
Ich stelle den Grundsatz doch überhaupt nicht in Frage. Ich sehe, dass andere Parteien hier konsequenter gegen solche Mitglieder vorgehen und finde, als Reaktion auf diesen Fall sollten sich die Piraten anschauen, wie sie das in Zukunft ebenfalls so handhaben könnten.
Den Hohmann-Ausschluss würde ich schon als klare Kante der CDU bezeichnen. Das fand ich einen richtigen Umgang mit solchen Äußerungen von Mitgliedern.
Der milde Umgang von den Piraten mit den nebenher laufenden Diskussionen, ob man so ein Mitglied überhaupt ausschließen sollte, oder ob Holocaust-Leugnung überhaupt strafbar sein sollte und ob nicht die Leute, die Bodo ausschließen wollen das eigentliche Problem seien, ist für mich nicht klare Kante zeigen. Wenn das mit euren Grundprinzipien nicht geht und ihr euch da nicht treu bleiben würdet, wenn ihr das andres handhaben würdet, dann habe ich doch ein Problem mit den Konsequenzen solchen Grundprinzipien. Geschlossenes und energisches Auftreten gegen solche rechten Spinner war das zumindest überhaupt nicht. Und das würde ich von einer Partei erwarten, wenn ich denn in einer Partei aktiv sein wollte oder sie passiv wählen wollen würde.
Das hat mit dem von dir genannten Rechtsgrundsatz überhaupt nichts zu tun. Daran übe ich keine Kritik.

Du ignorierst immer noch das Problem: Die Frage ist nicht "wäre ein anderer Umgang-> Ausschluß möglich, weil durch den Verfahrensfehler eingangs - sprich die Ordnungsmaßnahme die dem gesamten Verfahren vorausging - war eine andere Entscheidung unmöglich. Das waren nicht 2 getrennte Vorgänge sondern einer der aus 2 Teilen bestand. Nur leider wurden daraus juristisch 2. Einmal die bereits erfolgte Ordnungsmaßnahme, einmal das Verfahren über das Ausgeschlossen werden sollte.

Ein Kante zeigen _IST NICHT MÖGLICH._ NICHT nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und NICHT nach der Sachlage. Darum geht es egal wie häufig du das noch negierst.

In der Satzung kann dabei alles mögliche stehen - sie greift nicht wenn sie sich gegen rechtstaatliche Grundsätze richtet, schon gleich 3 mal nicht, so bleibt zu hoffen, bei einer Partei die sich diese Grundsätze auf die Fahne schreibt.

Der Fehler war nicht "zu sachtes Vorgehen" - und das ist dein Fehler den du gerade auch nicht einsehen willst. Der Fehler war "überhaupt vorgehen". Wäre "lediglich" ein Ausschluß angestrebt worden und ansonsten nicht gehandelt worden, hätte das zwar genau die gleiche Reaktion zur Folge gehabt die du nun bringst (Bäh, tut doch was, reagiert härter, etc. etc.) aber ein Verfahren hätte zum Ausschluß führen können und würde nicht notwendigerweise abgewiesen werden.

Zitat von Change89:


Als Reaktion fände ich es schön, wenn die Piraten hier einen anderen Umgang mit solchen Fällen lernen würden und schauen würden, wie das andere Parteien handhaben mit Ausschlüssen in solchen Fällen und auch mit der Satzung. Denke, da könnte es sehr wohl noch Optimierungsbedarf geben. Würde das nicht so pauschal ausschließen und das alles so schon in Ordnung finden. Eine selbstkritschere Reaktion fände ich schöner. So kommt es mir vor, als ob man eher nach einen Sündenbock bei den Medien oder so sucht.

Ich sehe eigentlich keine Sündenbocksuche, aber du kannst sie mir gern Zeigen. Nochmal: Andere Parteien wären hier genauso Öffentlichkeitswirksam gescheitert. Punkt.

Zitat von Change89:


Aber zu sagen, da kann man halt nichts machen, ist für mich eine Form der Kapitulation. Ich als Antifaschist komme damit nur schwer klar, wenn selbst die CDU hier härter gegen solche Mitglieder vorgeht oder eben vorgegangen ist.
Letztes Jahr hat die CDU den Direktkandidaten Gens ausgeschlossen, der seine frühere DVU-Mitgliedschaft verschwiegen hat und der bisher erfolglos dagegen vorgegangen ist. Fand ich gut und rechtens.

Vielleicht könnt ihr hier noch was lernen...
Und du kannst nicht einfach Äpfel mit Birnen vergleichen *seufz*
Der Konkret diskutierte Fall liegt einfach anders. Ob wir unsere "war mal in der NPD" Leute ausschließen könnten steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gerade nach'm fertig Tippen:
Gnihihi #nuffSaid

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Change89
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2012
52 Beiträge
Geschrieben am: 24.04.2012 um 16:11 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Ein Kante zeigen _IST NICHT MÖGLICH._ NICHT nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und NICHT nach der Sachlage. Darum geht es egal wie häufig du das noch negierst.

Das ist es eben, was ich nicht glaube. Ein anderer Umgang wäre möglich gewesen und hier wurden Fehler gemacht. Ganz klar.
Es war eben kein geschlossenes Auftreten, sondern ziemlich fatale "Begleitmusik" zum Verfahren. Diese zu kritisieren hat nichts damit zu tun, dass ich die rechtsstaatlichen Grundsätze nicht beachten würde.

Ein anderer Umgang ist möglich und fände ich wünschenswert, da mir dieser Umgang innerhalb der Partei mit solchen Äußerungen überhaupt nicht gefallen hat und für mich eben keine klare Kante gegen solche Äußerungen darstellt (das bezieht sich gar nicht konkret auf das Ordnungsverfahren).
Andere Parteien machen das aber bei auch bei den Ordnungsverfahren meiner Meinung nach besser, aber natürlich ist jeder Fall anders.
Aber bei dir klingt das so, als ob es unmöglich wäre, hier besser vorzugehen und wirklich Kante zu zeigen. Das glaube ich einfach nicht.

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2012 um 16:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2012 um 16:22 Uhr

Zitat von Change89:

Zitat von Klischeepunk:

Ein Kante zeigen _IST NICHT MÖGLICH._ NICHT nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und NICHT nach der Sachlage. Darum geht es egal wie häufig du das noch negierst.

Das ist es eben, was ich nicht glaube. Ein anderer Umgang wäre möglich gewesen und hier wurden Fehler gemacht. Ganz klar.
Es war eben kein geschlossenes Auftreten, sondern ziemlich fatale "Begleitmusik" zum Verfahren. Diese zu kritisieren hat nichts damit zu tun, dass ich die rechtsstaatlichen Grundsätze nicht beachten würde.

Ein anderer Umgang ist möglich und fände ich wünschenswert, da mir dieser Umgang innerhalb der Partei mit solchen Äußerungen überhaupt nicht gefallen hat und für mich eben keine klare Kante gegen solche Äußerungen darstellt (das bezieht sich gar nicht konkret auf das Ordnungsverfahren).
Andere Parteien machen das aber bei auch bei den Ordnungsverfahren meiner Meinung nach besser, aber natürlich ist jeder Fall anders.
Aber bei dir klingt das so, als ob es unmöglich wäre, hier besser vorzugehen und wirklich Kante zu zeigen. Das glaube ich einfach nicht.
Ich wiederhole nun zum 4. oder 5. mal: Das siehst du tatsächlich richtig. Ein anderer Umgang wäre nach dem Fehler eingangs absolut unmöglich gewesen. Es gibt und gab leider keinen Grund mehr Thiesen auszuschließen. Damit müssen wir nun leben. Der Fehler ist eingangs passiert, das Verfahren soweit genau so gelaufen wie es absolut notwendigerweise und unausweichlich und in absolut jeder Partei hätte laufen müssen: Komplette niederlage der Klagenden.

Oben ein Link mit der rechtlichen Beurteilung.
Oben ein Link mit einem anderen Verfahren, das mit dem Verfahren in der CDU (DVU Mitgliedschaft) vergleichbar ist.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Change89
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2012
52 Beiträge
Geschrieben am: 24.04.2012 um 16:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2012 um 16:40 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

]Ein anderer Umgang wäre nach dem Fehler eingangs absolut unmöglich gewesen.
Nein, das wäre es. Nicht mit einer Doppelbestrafung, aber dadurch, dass man die "Begleitmusik" nicht so fatal gestaltet. Die ist es ja, die so viel Kritik eingebracht hat. Diese laxen Sprüche zu den 10% Idioten in einer Partei etc. Das war einfach nicht gelungen und wirkte nicht so, als ob man hier überhaupt Probleme erkennen könnte oder Handlungsbedarf sehen würde.
Da hätte ich als Reaktion erwartet, dass man den Fehler eingangs kritisch aufgenommen hätte und eben offen und laut nach zukünftig besseren Verfahrensweisen und professionelleren Umgang mit solchen Äußerungen gesucht hätte, damit es solche Fehler in Zukunft eben nicht mehr geben sollte. Stattdessen sah man parteiinterne Zankereien und Shitstorms, anstatt dass man sich eben beispielsweise an gelungenen Ausschlussverfahren anderer Parteien orientiert hätte oder hier die Diskussion darüber mal konstruktiver gestalten versucht hätte.
So war die Außendarstellung sehr unvorteilhaft für die Piraten und sah eben gar nicht nach einen geschlossenen Auftreten gegen solche Aussagen aus.
Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 24.04.2012 um 16:40 Uhr

Zitat von Change89:

Zitat von Klischeepunk:

]Ein anderer Umgang wäre nach dem Fehler eingangs absolut unmöglich gewesen.
Nein, das wäre es. Nicht mit einer Doppelbestrafung, aber dadurch, dass man die "Begleitmusik" nicht so fatal gestaltet. Die ist es ja, die so viel Kritik eingebracht hat. Diese laxen Sprüche zu den 10% Idioten in einer Partei etc. Das war einfach nicht gelungen.
Da hätte ich als Reaktion erwartet, dass man den Fehler eingangs kritisch aufgenommen hätte und eben offen und laut nach zukünftig besseren Verfahrensweisen und professionelleren Umgang mit solchen Äußerungen gesucht hätte. Stattdessen sah man parteiinterne Zankereien und Shitstorms, anstatt dass man sich eben beispielsweise an gelungenen Ausschlussverfahren anderer Parteien orientiert hätte oder hier die Diskussion darüber mal konstruktiver gestalten versucht hätte.
So war die Außendarstellung sehr unvorteilhaft für die Piraten und sah eben gar nicht nach einen geschlossenen Auftreten gegen solche Aussagen aus.

Ach darum geht's dir. Was hat dieses nun mit der Satzung und der Möglichkeit eines Ausschlusses zu tun?

Joar stimm ich dir völlig zu, aber das lieber geshitstormt wird als sich mit etwas auseinanderzusetzen ist ja nichts neues. An manchen Tagen macht auch Benzin ins Feuer gießen auch einfach zu viel Spaß um aufzuhören.

Sind wir realistisch: Würden wir diesen ganzen Unfug einfach ignorieren und aufpassen, das BT an keinen Posten kommt wäre die Sache komplett geregelt. Kein öffentliches Tamtam, kein Drama, keine Vollidioten die nach Steinigung schreien, keine Vollidioten die in der Gegend rum relativieren - Sache erledigt :)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

<<< zurück
 
-1- ... -129- -130- -131- -132- -133- ... -193- vorwärts >>>
 

Forum / Politik und Wirtschaft

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -