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Bestrafung = Rache???

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 18.03.2007 um 14:55 Uhr

Zitat von Torsten31:

schau einfach mal ins stgb welche strafen für welches verbrechen anzusetzen sind und du wirst dich wundern "erst lesen dann sprechen"


Danke, ich kenne das StGB. Außerdem auch Urteile dazu (nicht nur Berichte aus BILD und Südwest Presse).

Wolltest mir aber doch einen entsprechenden Fall nennen?!:kugler:

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 20.03.2007 um 13:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.03.2007 um 13:18 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Morrigane:

Wenn ein Kind etwas falsch macht, wird es dafür normal auch von den Eltern bestraft, damit es das selbe nicht nochmal macht.


Wobei es hier natürlich ganz stark auf die Art der Bestrafung ankommt. Wird ein Kind geschlagen, machen die Eltern vieles kaputt und die Kinder lernen nichts dabei. Es muss also eine "sinnvolle Bestrafung" erfolgen.


Öhm, das seh ich etwas anders. Klar, das Schlagen darf nie überhand nehmen, darf nicht zu brutal sein, das ist ja wohl keine Frage, absolut nicht.

Aber bei manchen Kindern, und das weiss jeder selbst ganz genau, da helfen Worte und Verbote machmal echt nix mehr. Ich hab in meinem Leben sicher 5-6 mal den Arsch versohlt gekriegt und das immer zurecht. Aber wie gesagt: 5-6 mal. Wenns dann so oft im Monat oder in der woche ist dann isses wieder was anderes. Ächz, aber das ist ja eigentlcih offtopic.

Zum Thema: Bestrafung darf NIEMALS Rache sein. Es darf niemals z.B. Richter geben die selbst betroffen sind. Bestrafung MUSS durch unabhängige Gerichte erfolgen, egal wie schlimm die Tat war.

Andererseits ist z.B. ne Freiheitsstrafe je nach Sichtweise sicher auch ne Art Rache....naja...
R-Go - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
202 Beiträge
Geschrieben am: 22.03.2007 um 10:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.03.2007 um 10:27 Uhr

Das deutsche Strafsystem hat ja als wichtigsten Grundsatz überhaupt, dass Bestrafung keine Rache sein soll. Soweit das Dogma.

Aber was soll es denn dann sein? Schutz vor der Allgemeinheit etwa? In Einzelfällen mag das zutreffen. Aber ist etwa ein Steuerhinterzieher oder auch schon jemand der ohne Fahrkarte fährt (Erschleichung von Leistungen) eine Gefahr für die Allgemeinheit?

Natürlich ist eine Bestrafung durch Gerichte oder durch sonstige Institutionen Rache. Das wird nur anders genannt.

cranny - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
326 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2007 um 01:35 Uhr

wenn eines tages mein kind was schlimmes erlebt hat dann werd ich mir sehr gut überlegen was ich mache.es wird wohl mit selbstjustitz enden...auch wenn es per gesetz nicht erlaubt ist.aber 99% würden das selbe machen wenn die chance da wäre!!!
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2007 um 11:34 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Ich hab in meinem Leben sicher 5-6 mal den Arsch versohlt gekriegt und das immer zurecht. Aber wie gesagt: 5-6 mal.


Und hier fängt die Problematik an: Wenn man irgendwann meint, dass es zurecht war, dann sieht man körperliche Gewalt als legitim an. Dadurch sinkt die Hemmschwelle, auch seine eigenen Kinder in einem "nötigen Moment" zu schlagen. Auch wenn es nur selten ist, es handelt sich hierbei um Körperverletzung, die nach unseren Gesetzen strafbar ist! Noch dazu an Schutzbefohlenen!

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

R-Go - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
202 Beiträge
Geschrieben am: 24.03.2007 um 15:40 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Biebe_666:

Ich hab in meinem Leben sicher 5-6 mal den Arsch versohlt gekriegt und das immer zurecht. Aber wie gesagt: 5-6 mal.


Und hier fängt die Problematik an: Wenn man irgendwann meint, dass es zurecht war, dann sieht man körperliche Gewalt als legitim an. Dadurch sinkt die Hemmschwelle, auch seine eigenen Kinder in einem "nötigen Moment" zu schlagen. Auch wenn es nur selten ist, es handelt sich hierbei um Körperverletzung, die nach unseren Gesetzen strafbar ist! Noch dazu an Schutzbefohlenen!


Von Körperverletzung von Schutzbefohlenen zu sprechen ist meiner Meinung nach im Falle einer "Watschen" o.Ä. übertrieben. Natürlich sollte man bei der Erziehung zu allererst versuchen Konflikte mit Worten zu lösen, aber in seltensten Fällen helfen die bei normalen Kindern auch nix mehr.

Wenn die Problematik so wäre wie du das oben schilderst, wär ein überwiegender Großteil aler deutschen Väter von Schlägen in der Erziehung überzeugt. Früher war dies nämlich noch weitaus üblicher.
B3owu1f - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
274 Beiträge

Geschrieben am: 27.03.2007 um 15:21 Uhr

Zitat von RudiDutschke:

Ich denke der Staat "rächt" sich indirekt an den Tätern, da eine Gefängnisstrafe wegen Mordes z.B. auch weitreichende soziale Konsequenzen hat, "Wer will schon mit einem Mörder zu tun haben?"


Wenn ein Mörder wieder rauskommt, wird das ja bei uns nicht publik gemacht. Anders als z.B. in USA. D.h. in seinem neuen Umfeld weiß tendenziell keiner, dass er ein Mörder ist.

Anderes Beispiel. So ein verschissener Kinderficker bekommt ja bei uns sogar Einzelhaft.
Rache wäre es dann wenn man ihn mit den anderen Häfltingen zusammensteckt. Was ich im übrigen für sehr angebracht halten würde.

Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 27.03.2007 um 15:51 Uhr

Zitat von B3owu1f:

Rache wäre es dann wenn man ihn mit den anderen Häfltingen zusammensteckt. Was ich im übrigen für sehr angebracht halten würde.


Damit sagst du, dass du Rache im Justizvollzug also durchaus tolerieren würdest? Das heißt ich darf auch jemand, der mich brutal zusammengeschlagen hat, zusammenschlagen. Und jemand, der mich ermordert hat ermorden...;-)

Als Ergebnis haben wir dann eine Gesellschaft, die nur darauf wartet, sich am nächsten Täter zu rächen. Wir driften in eine Spirale von Gewalt. Und Ordnung, für die Justiz und Recht eigentlich sorgen soll, ist ein weit entferntes Ziel.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

B3owu1f - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
274 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2007 um 16:41 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von B3owu1f:

Rache wäre es dann wenn man ihn mit den anderen Häfltingen zusammensteckt. Was ich im übrigen für sehr angebracht halten würde.


Damit sagst du, dass du Rache im Justizvollzug also durchaus tolerieren würdest? Das heißt ich darf auch jemand, der mich brutal zusammengeschlagen hat, zusammenschlagen. Und jemand, der mich ermordert hat ermorden...;-)


Zum einen, kannst du ja wohl kaum eine Körperverletzung mit der Vergewaltigung eines Kindes vergleichen und zum zweiten, bedeutet meine Aussage keines Wegs, dass ich eine alles umfassende Vergeltung von Gleichem mit Gleichem billige.
Davon abgesehen, halte ich einen "Pranger" für Verbrechen besonderer Schwere nicht für so abwegig.
Das muss ja nicht bedeuten, dass einem Ladendieb gleich die Finger abgeschlagen werden. Aber dass eine Vergewaltigung oder ein Mord aus niederen Beweggründen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, mit 5 Jahren auf Bewährung bestraft werden, kann ich auch nicht nach vollziehen.

Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2007 um 17:09 Uhr

Zitat von B3owu1f:

Zum einen, kannst du ja wohl kaum eine Körperverletzung mit der Vergewaltigung eines Kindes vergleichen und zum zweiten, bedeutet meine Aussage keines Wegs, dass ich eine alles umfassende Vergeltung von Gleichem mit Gleichem billige.
Davon abgesehen, halte ich einen "Pranger" für Verbrechen besonderer Schwere nicht für so abwegig.
Das muss ja nicht bedeuten, dass einem Ladendieb gleich die Finger abgeschlagen werden. Aber dass eine Vergewaltigung oder ein Mord aus niederen Beweggründen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, mit 5 Jahren auf Bewährung bestraft werden, kann ich auch nicht nach vollziehen.


Warum aber bei solchen Verbrechen Gleiches mit Gleichem bei anderen aber nicht? Das sieht mir stark nach Willkür aus!

Ein "Pranger" (in welcher Form auch immer) mag zwar durchaus abschreckend wirken. Dennoch wird es solche Fälle nicht ganz verhindern. Und wenn Verbrechen vorkommen sieht es unser Staat zwar vor, dass jemand bestraft wird. Ein weiteres Ziel ist jedoch auch eine Resozialisierung (sofern möglich). Und bei einem Pranger ist es nur schwer möglich, jemanden in ein normales Leben zu lassen.

Auch wenn es oft so in den Medien dargestellt wird: Niemand kommt nach 5 Jahren frei, wenn er ein Mörder ist. Mann muss hier jeden Fall individuell betrachten und ich behaupte, dass ein Richter, der in alle Unterlagen Einsicht hat, ein besseres Urteil fällen kann, als ein Journalist.


„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

B3owu1f - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
274 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2007 um 17:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.03.2007 um 17:40 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von B3owu1f:

Zum einen, kannst du ja wohl kaum eine Körperverletzung mit der Vergewaltigung eines Kindes vergleichen und zum zweiten, bedeutet meine Aussage keines Wegs, dass ich eine alles umfassende Vergeltung von Gleichem mit Gleichem billige.
Davon abgesehen, halte ich einen "Pranger" für Verbrechen besonderer Schwere nicht für so abwegig.
Das muss ja nicht bedeuten, dass einem Ladendieb gleich die Finger abgeschlagen werden. Aber dass eine Vergewaltigung oder ein Mord aus niederen Beweggründen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, mit 5 Jahren auf Bewährung bestraft werden, kann ich auch nicht nach vollziehen.


Warum aber bei solchen Verbrechen Gleiches mit Gleichem bei anderen aber nicht? Das sieht mir stark nach Willkür aus!

Ein "Pranger" (in welcher Form auch immer) mag zwar durchaus abschreckend wirken. Dennoch wird es solche Fälle nicht ganz verhindern. Und wenn Verbrechen vorkommen sieht es unser Staat zwar vor, dass jemand bestraft wird. Ein weiteres Ziel ist jedoch auch eine Resozialisierung (sofern möglich). Und bei einem Pranger ist es nur schwer möglich, jemanden in ein normales Leben zu lassen.

Auch wenn es oft so in den Medien dargestellt wird: Niemand kommt nach 5 Jahren frei, wenn er ein Mörder ist. Mann muss hier jeden Fall individuell betrachten und ich behaupte, dass ein Richter, der in alle Unterlagen Einsicht hat, ein besseres Urteil fällen kann, als ein Journalist.


Also schön. Obwohl mich der Verdacht beschleicht, dass du einfach unbedingt recht haben willst, versuch ich es nochmal.

1. Willkür bedeutete, für das gleiche Verbrechen unterschiedliche Strafen, die nicht auf einem Gesetz fußen, zu verhängen.

2. Natürlich kann man nicht alle Verbrechen verhindern. (Deswegen heißt es Strafgesetzbuch und nicht Verbrechensverhinderungsgesetzbuch)

3. Ich erlaube mir, den Sinn eines Resozielisierungsversuches, in manchen Fällen anzuzweifeln. Da kann man sicher auch anderer Meinung sein.

4. Journalisten urteilen nicht. Sie berichten höchstens über Urteile.

5. Google einfach mal nach "Kinderschänder freigelassen" o.ä. dann kannst du vielleicht nachvollziehen, dass jemand eine härtere Strafe gegen derlei Verbrecher befürwortet.



Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2007 um 21:59 Uhr

Zitat von B3owu1f:

3. Ich erlaube mir, den Sinn eines Resozielisierungsversuches, in manchen Fällen anzuzweifeln. Da kann man sicher auch anderer Meinung sein.

4. Journalisten urteilen nicht. Sie berichten höchstens über Urteile.

5. Google einfach mal nach "Kinderschänder freigelassen" o.ä. dann kannst du vielleicht nachvollziehen, dass jemand eine härtere Strafe gegen derlei Verbrecher befürwortet.



zu 3.: Ganz klar, dass eine Resozialisierung bspw. bei einem psychisch Kranken oder einem Triebtäter ist natürlich zweifelhaft. Bei einem einmaligen Mörder oder Gewalttäter könnte das aber Ziel sein.

zu 4&5.: Leider berichten Journalisten nur ausschnittsweise. Eine volle Berichterstattung würde den zeitlichen Rahmen sprengen, das ist klar. Dennoch ist es oft eine sehr einseitige Berichterstattung, die den Zuschauer/Leser beeinflussen will (selbst bei den seriösen öffentlich-rechtlichen ist das so!). Will man sich aber klar eine Meinung bilden, ob es nun gerecht ist, dass jemand nach 5 Jahren frei kommt, sollte man alle Unterlagen dazu kennen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

B3owu1f - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
274 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2007 um 14:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.03.2007 um 14:17 Uhr

Zitat von Cymru:


zu 3.: Ganz klar, dass eine Resozialisierung bspw. bei einem psychisch Kranken oder einem Triebtäter ist natürlich zweifelhaft. Bei einem einmaligen Mörder oder Gewalttäter könnte das aber Ziel sein.

zu 4&5.: Leider berichten Journalisten nur ausschnittsweise. Eine volle Berichterstattung würde den zeitlichen Rahmen sprengen, das ist klar. Dennoch ist es oft eine sehr einseitige Berichterstattung, die den Zuschauer/Leser beeinflussen will (selbst bei den seriösen öffentlich-rechtlichen ist das so!). Will man sich aber klar eine Meinung bilden, ob es nun gerecht ist, dass jemand nach 5 Jahren frei kommt, sollte man alle Unterlagen dazu kennen.


Sag mal, du bist doch ein Aber-Tierchen, oder?

Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2007 um 14:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.03.2007 um 14:43 Uhr

Zitat von B3owu1f:

Sag mal, du bist doch ein Aber-Tierchen, oder?


Diskussionen werden geführt um zwei gegensätzliche Meinungen auszudiskutieren. Gerne nachzulesen im Brockhaus oder unter wikipedia.de

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

crazy-nugget - 35
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3188 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2007 um 14:46 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von goldenI:

Nein, sollte es zumindest nicht.

Die Idee hinter Strafe im Staat ist natürlich Vorbeugung und Abschreckung.


Natürlich sollte es keine Rache sein. Doch gutmachen kann man das Geschehene (bspw. bei Mord) nicht mehr.
Aber ich gebe dir Recht, dass auch Abschreckung und Vorbeugung dahinter steckt.


An der steigenden Kriminalitätsrate in Großstädten sieht man aber, dass es wohl nicht so ganz klappt ;-)
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