CaeptnChaos - 60
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Geschrieben am: 04.12.2006 um 22:16 Uhr
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Zitat von Poassaeng: Zitat von CaeptnChaos: Na wenn einer aktiv handelt um anderen oder sich einen Vorteil zu verschaffen - so iss das für mich eigentlich Betrug.
Dass sein Handeln absolut nicht richtig war, bezweifelt ja auch nichtmal der Staatsanwalt. Trotzdem: solange er gegen kein bestimmtes Gesetz verstoßen hat (und unsere Rechtssprechung kennt so einen Fall schlichtweg nicht, weil es bisher noch nie nötig war), ist er freizusprechen.
Na dann zitieren wir doch mal den § 263 StGB (Betrug):
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält wird mit....
Jetzt kann man folgendes anmerken : Vermögens eines anderen (= Wetteilnehmer mit ihren Einsätzen) trifft zu
Vermögensvorteil für Dritte ist auch gegeben und der is durch manipulation (= Unterdrückung wahrer Tatsachen) rechtswidrig entstanden
CC
Hey - Seid bereit dazu zu stehen - Auch Dummheit die ist manchmal schön
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 05.12.2006 um 09:28 Uhr
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Zitat von CaeptnChaos:
Na dann zitieren wir doch mal den § 263 StGB (Betrug):
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält wird mit....
Jetzt kann man folgendes anmerken : Vermögens eines anderen (= Wetteilnehmer mit ihren Einsätzen) trifft zu
Vermögensvorteil für Dritte ist auch gegeben und der is durch manipulation (= Unterdrückung wahrer Tatsachen) rechtswidrig entstanden
CC
das stgb ist kein kinderbuch. das kann man nicht einfach aufschlagen und wie eine geschichte lesen.
ich könnte hier sehr viel schreiben... aber nur zu dem was du schon subsumiert hast:
die vermögensverfügung müsste durch einen irrtum den hoyzer bewirkt hat geschehen sein.
die vermögensverfügung muss also gerade deshalb passiert sein weil er falsche tatsachen vorgespielt hat.
keiner hat aber wetten an hoyzer gezahlt weil hoyzer falsch gepfiffen hat.
vom vorsatz desbezüglich und den anderen tatbestandsmerkmalen noch ganz zu schweigen...
#phipsil ab.
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CaeptnChaos - 60
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Geschrieben am: 05.12.2006 um 10:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.12.2006 um 11:08 Uhr
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Zitat von Phipsil: Zitat von CaeptnChaos:
Na dann zitieren wir doch mal den § 263 StGB (Betrug):
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält wird mit....
Jetzt kann man folgendes anmerken : Vermögens eines anderen (= Wetteilnehmer mit ihren Einsätzen) trifft zu
Vermögensvorteil für Dritte ist auch gegeben und der is durch manipulation (= Unterdrückung wahrer Tatsachen) rechtswidrig entstanden
CC
das stgb ist kein kinderbuch. das kann man nicht einfach aufschlagen und wie eine geschichte lesen.
ich könnte hier sehr viel schreiben... aber nur zu dem was du schon subsumiert hast:
die vermögensverfügung müsste durch einen irrtum den hoyzer bewirkt hat geschehen sein.
die vermögensverfügung muss also gerade deshalb passiert sein weil er falsche tatsachen vorgespielt hat.
keiner hat aber wetten an hoyzer gezahlt weil hoyzer falsch gepfiffen hat.
vom vorsatz desbezüglich und den anderen tatbestandsmerkmalen noch ganz zu schweigen...
Ich hab nie behauptet dass er eine vermögensverfügung selbst hatte - aber Dritte hatten diese sehr wohl!!
Einen Vermögensvorteil hatte er diesbezüglich weil er von den Dritten Zahlungen erhielt!
Das er falsche Tatsachen vorgespielt hat ist gegeben wenn er einen Elfmeter pfeift der nie einer gewesen war und er es selbst wusste, dass es keiner ist.
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Phipsil - 40
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Geschrieben am: 05.12.2006 um 14:16 Uhr
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Zitat von CaeptnChaos:
Ich hab nie behauptet dass er eine vermögensverfügung selbst hatte - aber Dritte hatten diese sehr wohl!!
Einen Vermögensvorteil hatte er diesbezüglich weil er von den Dritten Zahlungen erhielt!
Das er falsche Tatsachen vorgespielt hat ist gegeben wenn er einen Elfmeter pfeift der nie einer gewesen war und er es selbst wusste, dass es keiner ist.
nein nein und nein... les in einem stgb kommentar
#phipsil ab.
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CaeptnChaos - 60
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.12.2006 um 14:44 Uhr
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Zitat von Phipsil: Zitat von CaeptnChaos:
Ich hab nie behauptet dass er eine vermögensverfügung selbst hatte - aber Dritte hatten diese sehr wohl!!
Einen Vermögensvorteil hatte er diesbezüglich weil er von den Dritten Zahlungen erhielt!
Das er falsche Tatsachen vorgespielt hat ist gegeben wenn er einen Elfmeter pfeift der nie einer gewesen war und er es selbst wusste, dass es keiner ist.
nein nein und nein... les in einem stgb kommentar
Jawoll Herr Jura-Student (kein Wunder das unser System nix taugt)
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 05.12.2006 um 20:01 Uhr
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Zitat von Phipsil: Zitat von CaeptnChaos:
Ich hab nie behauptet dass er eine vermögensverfügung selbst hatte - aber Dritte hatten diese sehr wohl!!
Einen Vermögensvorteil hatte er diesbezüglich weil er von den Dritten Zahlungen erhielt!
Das er falsche Tatsachen vorgespielt hat ist gegeben wenn er einen Elfmeter pfeift der nie einer gewesen war und er es selbst wusste, dass es keiner ist.
nein nein und nein... les in einem stgb kommentar
Der Deutsche verzeiht einem Mann einfach nicht, wenn dieser sich an seiner Passion, dem Fußball vergreift. Gesetz spielt keine Rolle. Fußball mss fair sein... ...welche Ironie...wo Fußball doch praktisch nur vom Geld abhängt.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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CaeptnChaos - 60
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Geschrieben am: 05.12.2006 um 20:11 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Phipsil: Zitat von CaeptnChaos:
Ich hab nie behauptet dass er eine vermögensverfügung selbst hatte - aber Dritte hatten diese sehr wohl!!
Einen Vermögensvorteil hatte er diesbezüglich weil er von den Dritten Zahlungen erhielt!
Das er falsche Tatsachen vorgespielt hat ist gegeben wenn er einen Elfmeter pfeift der nie einer gewesen war und er es selbst wusste, dass es keiner ist.
nein nein und nein... les in einem stgb kommentar
Der Deutsche verzeiht einem Mann einfach nicht, wenn dieser sich an seiner Passion, dem Fußball vergreift. Gesetz spielt keine Rolle. Fußball mss fair sein...  ...welche Ironie...wo Fußball doch praktisch nur vom Geld abhängt.
Fussball is aber ned meine passion
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Zicke09
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Geschrieben am: 06.12.2006 um 15:21 Uhr
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Jein
IC╠╣ ╠╣AB DIC╠╣ LIEB!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 06.12.2006 um 16:32 Uhr
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Zitat von CaeptnChaos: Fussball is aber ned meine passion
Aber scheinbar guckst du Fußball an, wenn du das mit den Elfmetern weißt
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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CaeptnChaos - 60
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Geschrieben am: 06.12.2006 um 21:22 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von CaeptnChaos: Fussball is aber ned meine passion
Aber scheinbar guckst du Fußball an, wenn du das mit den Elfmetern weißt 
Ab und an guck ich sicherlich -- aber nachdem ich selbst Schiedsrichter (zwar nicht Fußball) bin interessieren mich derartige Verfehlungen von "Kollegen" doch auch etwas.
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Boba-Fett - 48
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Geschrieben am: 10.12.2006 um 18:08 Uhr
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Die Frage sollte man sich stellen wenn man nicht in der EU ist.
][-Keine Freunde, keine Feinde. Nur Verbündete und Gegenspieler-][
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