_oNuR__62-21 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 17:29 Uhr
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aso
also wenn dein kind getötet wird
dann kommt der mörder (meistens auch der vergewaltiger) für ca. 8 jahre ins knast
dann kommt der raus
und du begegnest ihm zufällig in ulmer fußgängerzone
was machst du dann????
würdest du einfach weiterlaufen
würdest du mit ihm ein kaffee trinken
würdest du ihn verprügeln
Freiheit für Öcalan, Friede in Kurdistan!!!
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distrustful - 33
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 17:33 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von _oNuR__62-21:
glaubt mir ich würde diesen mann selber auf brutalste weise ermorden aber davor würde ich ihn auf brutalste weise foltern
Ich finds immer wieder amüsant wenn Leute Quälen und Foltern mit eben demselben vergelten wollen.
Edit: Zum Glück leb ich nicht in einem solchen Land.
Zitat von _oNuR__62-21:
der mann hat 500 peitschenhiebe bekommen und danach wurde er der familie des kindes überlassen diese haben ihn besteinigt
utopisch.
... aus schweine werden schließlich auch keine schmetterlinge.
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Revanche
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 17:43 Uhr
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Zitat von distrustful: Zitat von Biebe_666: Zitat von _oNuR__62-21:
glaubt mir ich würde diesen mann selber auf brutalste weise ermorden aber davor würde ich ihn auf brutalste weise foltern
Ich finds immer wieder amüsant wenn Leute Quälen und Foltern mit eben demselben vergelten wollen.
Edit: Zum Glück leb ich nicht in einem solchen Land.
Zitat von _oNuR__62-21:
der mann hat 500 peitschenhiebe bekommen und danach wurde er der familie des kindes überlassen diese haben ihn besteinigt
utopisch.
Dann ab nach Saudi-Arabien ;)^^
... Tik Tak Doc ...
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LiL_Wayne_LW
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 17:46 Uhr
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Zitat von McBudaTea: Hat hier jemand schon vorgeschlagen, dass man von Getöteten die Organe und Körperteile für die Medizin und Pharmazie weiterverkaufen könnte (immerhin lassen sich Organe und Körperteile insgesamt für bis zu mehreren hunderttausend Euro verkaufen). Man könnte auch noch die Todesstrafe erweitern, auf schwere Körperverletzung, wenn z.B. die verletzte Person rund um die Uhr Pflege braucht oder in Koma liegt. Auch könnte man "versuchte Körperverletzung mit Todesfolge" (sowas gibt es wirklich) auch mit dem Tode bestrafen. Man kann auch noch ähnlich viele schlimme Verbrechen finden, die man der Todesstrafe bestrafen könnte. So kann Diebstahl bei Meschen durch das Verlust des Sicherheitsgefühls Psychosen auslösen, weshalb sie ihr restliches Leben in der geschlossenen Anstalt verbringen müssen. Auch ein sehr schlimmer verbrechen: Falschparken. Immerhin (besonders das Parken in der 2.Reihe) verursachen Falschparker Stress bei den anderen Autofahrer. Durch erhöhten Stress wird die Unfallgefahr erhöht, nicht nur im Autoverkehr sondern auch im Alltag. Und wo es Unfälle gibt, gibt es auch Tote. Daher ist Falschparken mit Mord gleichzusetzen. Noch ein schlimmes Verbrechen ist versuchter (Selbst)mord und sollte daher auch mit der Todesstrafe belegt werden. Vielleicht wirkt das abschreckend. So saniert man nebenbei die Staatskasse.
Gelegendlich hört man hier in der das auch Kindesmissbrauch mit dem Tot bestraft werden soll. Dabei ist es nicht klar, ob in jeweiligen Einzelfall der Kindesmissbrauch negativeren Folgen für die Entwicklung des Kindes hat, oder ob z.B. die Vergewaltigung einer Frau (oder Mannes, sowas solls ja auch geben) negativere Folgen hat. Auch ist dann nicht klar, was in Einzelfall schlimmer ist, Kindesmissbrauch oder schwere Körperverletzung. Soll man jetzt all diese Fälle mit dem Tod bestrafen? Wo soll das enden?
Selbst wenn man die nur Todesstrafe nur für Mord verhänge, ergeben sich merkwürdige Grenzsituationen: Wenn sich zwei Leute streiten, einer dreht sich um, während im diesen Moment der andere ein Messer nimmt und ihn von hinten ersticht, handelt es sich um Mord, da es heimtückisch war und muss daher mit dem Tode bestraft werden. Wenn hingegen der "Mörder" den anderen ersticht, ohne das diese sich umdreht, handelt es sich um Todschlag, da keine Heimtücke vorliegt. Genau das selbe gibt, wenn der "Mörder" während des Streites einmal gerufen hat: "ich bring dich um". Das Ergebnis ist das selbe, der Straftatbestand was anderes. (Was macht mit jemanden der "versuchte Körperverletzung mit Todesfolge" begangen hat?) Dies schafft neue große Ungerechtigkeiten, weil jemand wegen eines kleinen Deteils hingerichtet wird, jemand anderes aber nicht.
Ein Todesstrafe macht auch die Bewertung von Einzelfällen kaum möglich, da man hier nicht berücksichtigen kann, das vorher einen Streit stattgefunden hat etc. (Beispiel: Wenn eine Frau (oder ein Mann) vergewaltigt wird und mehrere Monaten später den Vergewaltiger wiedersieht und ihn (oder sie, es wird doch auch weibliche Vergewaltiger geben) von hinten ersticht handelt es um sich Mord (es gibt natürlich auch weitere Mordmerkmalle, wie z.B. niedere Beweggründe, bei Berücksichtigung dieser die Fälle noch kompliziereter werden und ich bin kein Jurist (ist Rache ein niedere Beweggrund?), der so genau zwischen Mord und Totschlag unterscheiden kann. Wichtig ist ja nur, dass eine Differenzierung schwierig ist und die Todesstrafe neue Ungerechtigkeiten schafft)
Ferner gibt es es noch weitere Argumente gegen die Todesstrafe: Es gibt stets die Gefahr eines Fehlurteil. Man kann einen Täter nie zu 100% überführen, da die Beweiße gefälscht, falsch interpretiert worden sind, einige wichtige fehlten etc. (z.B. Der Täter könnte unter Hypnose gestanden sein (ich weiß nicht, ob es möglich ist, einen Menschen unter Hypnose zu befehlen, er solle ein Mord begehen, so gut kenne ich mir hier auch nicht aus. Es würde mich freuen, wenn dies jemand wüsste und es hier posten würde.) Einen hingerichteten Menschen kann man nicht wieder ins Leben zurückhollen, aber einen unschuldigen Menschen hinter Gitter, kann man zumindest wieder freilassen. Besonders bei emotional aufgeladenen Fällen (wenn es um Mord geht, ist es fast immer einer) kann sowas besonders häufig passieren.
Ferner ist es nicht erwiesen, dass die Todesstrafe abschreckend wirkt. So gibt es z.B. in Texas die meisten vollstreckten Todesstrafen, aber die Kriminalitätsrate ist in dort in vergleich zu anderen Bundesstaaten (und Deutschland) sehr hoch.
Oft wird angeführt, dass die Todesstrafe als Vergeltung wirkt und billiger seien. Das zweite, wie man in der USA sehen kann, stimmt nicht, während das ersten (Rachsucht, eigentlich auch das zweite finanzielle Habgier) eigentliche niedere Beweggründe sind, weshalb man, insbesondere wenn ein unschuldiger Hingerichtet wird, eigentlich von einem Mord sprechen kann. Die Opfer werden dadurch auch nicht loebendig, mehr Sicherheit wird auch nicht hergestellt, in Vergleich zur Lebenslanger Haft.
Des Liest keienr
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_oNuR__62-21 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 17:48 Uhr
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auf jeden fall hat das was die saudis machen was mit gerechtigkeit zu tun
auch wenn es sich unmenschlich anhört
Freiheit für Öcalan, Friede in Kurdistan!!!
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Revanche
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 17:51 Uhr
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Zitat von _oNuR__62-21: auf jeden fall hat das was die saudis machen was mit gerechtigkeit zu tun
auch wenn es sich unmenschlich anhört
Bringt der Tod des Mörders und/oder Vergewaltigers das Leben des Opfers zurück?
... Tik Tak Doc ...
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 17:57 Uhr
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Zitat von _oNuR__62-21: auf jeden fall hat das was die saudis machen was mit gerechtigkeit zu tun
auch wenn es sich unmenschlich anhört
Das kommt darauf an, wie du Gerechtigkeit für dich definierst. Wenn du "Gleiches mit Gleidchem" als gerechte Strafe ansiehst, wirst du dir mit der Todesstrafe in diesen Fällen leicht tun. Probleme gibt es aber dann bei Diebstahl, Betrug oder ähnlichen Delikten. Hier kannst du nicht gleiches mit gleichem vergelten. Hier hinkt die Gerechtigkeit. Und warum sollte nur bei schweren Delikten eine "gerechte" Verurteilung stattfinden? Denn genau das würdest du ja dann bewirken.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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_oNuR__62-21 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 18:03 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von _oNuR__62-21: auf jeden fall hat das was die saudis machen was mit gerechtigkeit zu tun
auch wenn es sich unmenschlich anhört
Das kommt darauf an, wie du Gerechtigkeit für dich definierst. Wenn du "Gleiches mit Gleidchem" als gerechte Strafe ansiehst, wirst du dir mit der Todesstrafe in diesen Fällen leicht tun. Probleme gibt es aber dann bei Diebstahl, Betrug oder ähnlichen Delikten. Hier kannst du nicht gleiches mit gleichem vergelten. Hier hinkt die Gerechtigkeit. Und warum sollte nur bei schweren Delikten eine "gerechte" Verurteilung stattfinden? Denn genau das würdest du ja dann bewirken.
das stimmt auch wiederum aber
wenn jemand essen wegen hunger klauen würde würde ich als richter gnade vor recht wahren lassen
Freiheit für Öcalan, Friede in Kurdistan!!!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 18:12 Uhr
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Zitat von _oNuR__62-21: das stimmt auch wiederum aber
wenn jemand essen wegen hunger klauen würde würde ich als richter gnade vor recht wahren lassen
Dabei würdest du aber moralische Dinge mit einfließen lassen. Auch wenn die Motivation eine andere war: Dem Bestohlenen fehlt etwas.
Wenn du hier Freisprüche durchgehen lässt, werden die Leute das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren und die Diebstähle werden zunehmen. Du musst also strafen. Wie die Strafe aussieht, liegt wiederum im Ermessen des Richters. Es besteht beim Diebstahl ja etwa keine Pflicht, jemanden ins Gefängnis zu stecken.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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_oNuR__62-21 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 18:31 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von _oNuR__62-21: das stimmt auch wiederum aber
wenn jemand essen wegen hunger klauen würde würde ich als richter gnade vor recht wahren lassen
Dabei würdest du aber moralische Dinge mit einfließen lassen. Auch wenn die Motivation eine andere war: Dem Bestohlenen fehlt etwas.
Wenn du hier Freisprüche durchgehen lässt, werden die Leute das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren und die Diebstähle werden zunehmen. Du musst also strafen. Wie die Strafe aussieht, liegt wiederum im Ermessen des Richters. Es besteht beim Diebstahl ja etwa keine Pflicht, jemanden ins Gefängnis zu stecken.
ich würde dem bestohlenen entschädigen aber ich würde dem dieb eine letzte chance geben
danach gibts kein erbarmen mehr
sowas ist ein heikles thema
Freiheit für Öcalan, Friede in Kurdistan!!!
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ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 18:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.01.2010 um 18:36 Uhr
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Zitat von _oNuR__62-21:
ich würde dem bestohlenen entschädigen aber ich würde dem dieb eine letzte chance geben
danach gibts kein erbarmen mehr
sowas ist ein heikles thema
Und wieos kein Erbarmen mehr? Obwohl die Realität schon einmal bewiesen hat, dass sie Menschen in die Kriminalität treiben kann, willst du es ein zweites mal nicht erblicken?
Nur weil man dem Dieb zunächst noch eine Chance gab, bedeutet es nicht, dass man ihn aus der Situation gerissen hat, die ihn zum Diebstahl bewog.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Stosch
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 18:36 Uhr
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todesstrafe? Nie und nimmer..was hat man davon wenn jemand tot ist??? lieber lebenslänglich in knast viel schlimmer ..
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_-LaSoleil_
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 18:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.01.2010 um 18:45 Uhr
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mein dad is geschäftlich in saudi arabien...dort gibt es auch die todesstrafe...wenn man einen dieb mein stehlen erwischt hat wird die eine und beim nächsten mal dann die andere hand abgehackt...seitdem der dieb ein schuss frei hat is die diebstahl´s rate enorm gestiegen
oder wenn man jemand mit drogen oder mord erwischt wird dann wird man entweder enthauptet oder gehängt
aber zurück zum thema ich find die todesstrafe hat 2 seiten einmal ist es die, das es manche leute wirklich verdient haben wie z.B. vergewaltiger mörde kinderschänder oder einem wiederholungstäter etc. aber wenn es betrug oder andere sachen sind dann wäre das gefängnis doch eher sinnvoller oder??... aber wie gesagt die todesstrafe finde ich hat 2 seiten die gute und die schlechte :)
:)...hukepackdrogee xD
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 19:07 Uhr
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Zitat von _oNuR__62-21: ich würde dem bestohlenen entschädigen aber ich würde dem dieb eine letzte chance geben
danach gibts kein erbarmen mehr
sowas ist ein heikles thema
Wir hatten aber ja das Beispiel, dass jemand aus Hunger klaut. Es ist nicht anzunhmen, dass er den Bestohlenen entschädigen kann. Denn sonst hätte er sich die Lebensmittel wohl gekauft. Was aber noch wichtiger ist: Auch nach diesem Fall würde der Dieb wohl nicht plötzlich zu Geld kommen. Die Situation ändert sich also nicht.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 19:07 Uhr
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Zitat von _-LaSoleil_: aber zurück zum thema ich find die todesstrafe hat 2 seiten einmal ist es die, das es manche leute wirklich verdient haben wie z.B. vergewaltiger mörde kinderschänder oder einem wiederholungstäter etc. aber wenn es betrug oder andere sachen sind dann wäre das gefängnis doch eher sinnvoller oder??... aber wie gesagt die todesstrafe finde ich hat 2 seiten die gute und die schlechte :)
Dann solltest du aber näher ausführen, warum für einen Betrüger das Gefängnis sinnvoller ist, als für einen Mörder.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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