-Camaro-
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 13:47 Uhr
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ihr habt doch keine ahnung, die würde des menschen is doch dem gesetz gleichgültig, stattdessen gehts immer nur ums geld!
Ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die gerechtigkeit der deutschen justiz
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Barbarossa80 - 45
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 13:49 Uhr
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Zitat von Tyr666: Zitat von Barbarossa80: Zitat von Tyr666: Nicht ganz, es kommt auf Beides an. Und ich finde man kann einen Vergewaltiger nicht mit einem Manger einer Krankenkasse vergleichen!
Warum denn nicht, wenn deren Entscheidungen zu einem vergleichbaren Ergebnis führen?
Gegenfrage, warum töten wir nicht gleich auch noch jemanden der mit 120 km/h durch ne Ortschaft gefahren ist? Er hätte ja auch jemanden töten können!
Jetzt werd mal nicht patzig, du bist doch derjenige, der für die Todesstrafe ist.
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softmacho - 44
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 13:50 Uhr
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Zitat von -Camaro-: ihr habt doch keine ahnung, die würde des menschen is doch dem gesetz gleichgültig, stattdessen gehts immer nur ums geld!
Ja ne is klar !
Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt !
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Barbarossa80 - 45
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 13:54 Uhr
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Zitat von softmacho: Zitat von Barbarossa80:
Warum denn nicht, wenn deren Entscheidungen zu einem vergleichbaren Ergebnis führen?
Weil die Juristen hier unterscheiden zwischen Mord und fahrlässiger Tötung.
Sind 2 Paar Skisocken...
Nein, denn die besagten Manager würden garnicht angeklagt, obwohl deren Entscheidungen das gleiche bewirken. Wenn eine tödliche Krankheit aus dem Versicherungsschutz gestrichen wird ist das ein bewusstes Todesurteil. Fahrlässige Tötung gibts aber nur ohne Vorsatz. Kleines Beispiel: Der Säuging von Frau X wird ihr zu teuer und sie gibt ihm nichts mehr zu essen, der Säuging stirbt natürlich. Anklage: Mord. Der Patient Y wird Krankenkasse Z zu teuer, keine Kostenübernahme mehr, der Patient stirbt natürlich (falls sich nicht die Geselleschaft erbarmt). Anklage? Ergebnis ist identisch, nur die Strafmaße verschieden.
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Tyr666 - 40
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 13:55 Uhr
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Ich werd nicht patzig, aber man kanns auch einfach übertreiben!
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Barbarossa80 - 45
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 13:58 Uhr
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Zitat von Tyr666: Ich werd nicht patzig, aber man kanns auch einfach übertreiben!
Du hast immer noch keinen rationalen Grund für die Todesstrafe genannt, der nicht auch auf meine Beispiele gegolten hätte. Deshalb finde ich, dass du mit der Todesstrafe übertreibst.
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Tyr666 - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 14:00 Uhr
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Zitat von Barbarossa80: Zitat von Tyr666: Ich werd nicht patzig, aber man kanns auch einfach übertreiben!
Du hast immer noch keinen rationalen Grund für die Todesstrafe genannt, der nicht auch auf meine Beispiele gegolten hätte. Deshalb finde ich, dass du mit der Todesstrafe übertreibst.
Ich finde es nicht und ich werd auch weiter dafür sein.
Nenn Du mir doch mal nen richtig gutes Gegenargument bei dem Du glaubst, mich überzeugen zu können!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 14:01 Uhr
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Zitat von -Camaro-: ihr habt doch keine ahnung, die würde des menschen is doch dem gesetz gleichgültig, stattdessen gehts immer nur ums geld!
Wieso um's Geld?
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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softmacho - 44
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 14:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.08.2009 um 14:05 Uhr
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Zitat von Barbarossa80: Zitat von softmacho: Zitat von Barbarossa80:
Warum denn nicht, wenn deren Entscheidungen zu einem vergleichbaren Ergebnis führen?
Weil die Juristen hier unterscheiden zwischen Mord und fahrlässiger Tötung.
Sind 2 Paar Skisocken...
Nein, denn die besagten Manager würden garnicht angeklagt, obwohl deren Entscheidungen das gleiche bewirken. Wenn eine tödliche Krankheit aus dem Versicherungsschutz gestrichen wird ist das ein bewusstes Todesurteil. Fahrlässige Tötung gibts aber nur ohne Vorsatz. Kleines Beispiel: Der Säuging von Frau X wird ihr zu teuer und sie gibt ihm nichts mehr zu essen, der Säuging stirbt natürlich. Anklage: Mord. Der Patient Y wird Krankenkasse Z zu teuer, keine Kostenübernahme mehr, der Patient stirbt natürlich (falls sich nicht die Geselleschaft erbarmt). Anklage? Ergebnis ist identisch, nur die Strafmaße verschieden.
Doppel-Nein,
eigentlich ein schlechter Vergleich, denn wenn der Krankenkassenmanager etwas streicht dann beruht es auf eine Änderung im Gesundheitsrecht, also auf eine geänderte Gesetzgebung. (sofern es eine gesetzliche KK ist)
Der Manager streicht vll. eine Kostenübernahme aus einem Katalog weil die Kosten dafür zu hoch sind. Er macht es aber um sicherzustellen das andere Standardversorgungen ausreichend damit abgesichert sind, also rettet er in dieser Hinsicht höchswahrscheinlich Leben.
Ist wohl in diesem Falle eine Ansichtssache.
So viel zu der Detailkiste in der wir nun stecken. 
Aber ich weis schon was du damit sagen wolltest.
Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt !
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Drecksaffe - 31
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 14:05 Uhr
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Angenommen es gibt in Deutschland Leute wie Ted Bundy oder John Wayne Gacy die hier ebenfalls solche Taten durchführen wie die Originalen, wäre es doch schon irgendwo richtig sie zu töten, oder?
Außerdem könnte ein Einführen der Todesstrafe doch in gewisser Hinsicht "Mörder" zum Mord abschrecken, ich meine: "Lohnt es sich wirklich einen zu töten um anschließend selber getötet zu werden?"
Pff, Hände... wofür hab ich Füße?
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 14:07 Uhr
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Zitat von Tyr666: Da geb ich Dir schon recht in gewisser Weiße, allerdings wie Du schon sagst, diese personen haben dann keinen aktiven Mord begangen und dafür kann man sie leider nicht belangen.
Nach welchen Kriterien willst du denn entscheiden, wer das Leben "verwirkt" hat?
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Barbarossa80 - 45
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 14:08 Uhr
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Zitat von Tyr666: Zitat von Barbarossa80: Zitat von Tyr666: Ich werd nicht patzig, aber man kanns auch einfach übertreiben!
Du hast immer noch keinen rationalen Grund für die Todesstrafe genannt, der nicht auch auf meine Beispiele gegolten hätte. Deshalb finde ich, dass du mit der Todesstrafe übertreibst.
Ich finde es nicht und ich werd auch weiter dafür sein.
Nenn Du mir doch mal nen richtig gutes Gegenargument bei dem Du glaubst, mich überzeugen zu können!
- unschuldig Verurteilte (sind garnicht so selten)
- zukünftige Heilmittel für Triebtäter
- Todesstrafe ist eine Kapitulation vor der Menschlichkeit und ein größeres Übel hinsichtlich unserer Verfassung (moralisches Argument, darüber lässt sich diskutieren)
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Crcssnn
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 14:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.08.2009 um 14:11 Uhr
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Zitat von Drecksaffe: Angenommen es gibt in Deutschland Leute wie Ted Bundy oder John Wayne Gacy die hier ebenfalls solche Taten durchführen wie die Originalen, wäre es doch schon irgendwo richtig sie zu töten, oder?
Irgendwo? Sag doch genau, wo es richtig wäre.
Zitat von Drecksaffe: Außerdem könnte ein Einführen der Todesstrafe doch in gewisser Hinsicht "Mörder" zum Mord abschrecken, ich meine: "Lohnt es sich wirklich einen zu töten um anschließend selber getötet zu werden?"
Wie sehen in den U.S.A., dass die Todesstrafe nicht abschreckt. Vielmehr ist sie nur dazu da, damit der Staat unter Beweis stellen kann, dass er Recht und Ordnung aufrechterhalten kann. Mord und Totschlag gibt es trotzdem, obwohl die Strafe doch mehr als abschreckend erscheint.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 14:11 Uhr
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Zitat von softmacho: Der Manager streicht vll. eine Kostenübernahme aus einem Katalog weil die Kosten dafür zu hoch sind. Er macht es aber um sicherzustellen das andere Standardversorgungen ausreichend damit abgesichert sind, also rettet er in dieser Hinsicht höchswahrscheinlich Leben.
Die Standardversorgung ist bei den deutschen Krankenkassen im Normalfall sehr gut abgedeckt. Es geht viel mehr darum, die Kosten aus anderen Gründen zu senken. Im besten Fall aus dem Grund, dass die Beitragszahler keine höheren Beiträge zu entrichten haben. In den meisten Fällen geht es aber darum, trotz guten Profits noch ein Polster für die nächsten Jahre anzulegen. Es ist in beiden Fällen also eine finanzielle Entscheidung, die über Menschenleben entscheidet.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Barbarossa80 - 45
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Geschrieben am: 03.08.2009 um 14:12 Uhr
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Zitat von softmacho: Zitat von Barbarossa80: Zitat von softmacho: Weil die Juristen hier unterscheiden zwischen Mord und fahrlässiger Tötung.
Sind 2 Paar Skisocken...
Nein, denn die besagten Manager würden garnicht angeklagt, obwohl deren Entscheidungen das gleiche bewirken. Wenn eine tödliche Krankheit aus dem Versicherungsschutz gestrichen wird ist das ein bewusstes Todesurteil. Fahrlässige Tötung gibts aber nur ohne Vorsatz. Kleines Beispiel: Der Säuging von Frau X wird ihr zu teuer und sie gibt ihm nichts mehr zu essen, der Säuging stirbt natürlich. Anklage: Mord. Der Patient Y wird Krankenkasse Z zu teuer, keine Kostenübernahme mehr, der Patient stirbt natürlich (falls sich nicht die Geselleschaft erbarmt). Anklage? Ergebnis ist identisch, nur die Strafmaße verschieden.
Doppel-Nein,
eigentlich ein schlechter Vergleich, denn wenn der Krankenkassenmanager etwas streicht dann beruht es auf eine Änderung im Gesundheitsrecht, also auf eine geänderte Gesetzgebung. (sofern es eine gesetzliche KK ist)
Der Manager streicht vll. eine Kostenübernahme aus einem Katalog weil die Kosten dafür zu hoch sind. Er macht es aber um sicherzustellen das andere Standardversorgungen ausreichend damit abgesichert sind, also rettet er in dieser Hinsicht höchswahrscheinlich Leben.
Ist wohl in diesem Falle eine Ansichtssache.
So viel zu der Detailkiste in der wir nun stecken.
Aber ich weis schon was du damit sagen wolltest.
Eben. Meine Beispiele waren auf die Schnelle nicht die besten aber es geht auch nicht um den konkreten Sachverhalt, sondern darum, dass die Befürworter bei den Beispielen keine Todesstrafe fordern würden, obwohl das Ergebnis das gleiche ist.
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