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Todesstrafe

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Polaris
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Dabei seit 07.2006
1766 Beiträge
Geschrieben am: 12.06.2009 um 15:58 Uhr

Zitat von Barbarossa80:

Ich denke meistens ist eine lebenslange Haft tatsächlich menschenwürdiger als die Todesstrafe, allein schon deshalb, weil sie nicht endgültig ist, sondern bei Justizirrtümern aufgehoben werden kann.

Zudem halte ich es für grundlegend falsch, wenn der Staat, der das Töten von Menschen verbietet / unter Strafe stellt, das Recht dazu haben sollte also das Recht dazu haben sollte etwas zu tun, was er selbst anderen verbietet.

Patriotismus ist die Tugend der Bosheit! (Oscar Wilde)

Barbarossa80 - 45
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Dabei seit 03.2009
953 Beiträge

Geschrieben am: 12.06.2009 um 16:03 Uhr

Zitat von Polaris:

Zitat von Barbarossa80:

Ich denke meistens ist eine lebenslange Haft tatsächlich menschenwürdiger als die Todesstrafe, allein schon deshalb, weil sie nicht endgültig ist, sondern bei Justizirrtümern aufgehoben werden kann.

Zudem halte ich es für grundlegend falsch, wenn der Staat, der das Töten von Menschen verbietet / unter Strafe stellt, das Recht dazu haben sollte also das Recht dazu haben sollte etwas zu tun, was er selbst anderen verbietet.


Gutes Argument, aber der Staat verbietet auch das Einsperren von Menschen und tuts trotzdem.
Polaris
Experte (offline)

Dabei seit 07.2006
1766 Beiträge
Geschrieben am: 12.06.2009 um 16:26 Uhr

Zitat von Barbarossa80:

Zitat von Polaris:

Zitat von Barbarossa80:

Ich denke meistens ist eine lebenslange Haft tatsächlich menschenwürdiger als die Todesstrafe, allein schon deshalb, weil sie nicht endgültig ist, sondern bei Justizirrtümern aufgehoben werden kann.

Zudem halte ich es für grundlegend falsch, wenn der Staat, der das Töten von Menschen verbietet / unter Strafe stellt, das Recht dazu haben sollte also das Recht dazu haben sollte etwas zu tun, was er selbst anderen verbietet.


Gutes Argument, aber der Staat verbietet auch das Einsperren von Menschen und tuts trotzdem.

Hehe, gutes Gegenargument XD
Das Einsperren dient aber in gewisser Weise ja dem Zweck dem Schutz der Bevölkerung ... dieser Zweck wird nicht durch die wesentlich menschenunwürdigere Methode des Umbringens der Menschen verbessert.
Wenn wir jetzt mal eine Haftstrafe die eine reine Haftstrafe (und in dem Sinn keine Schutzfunktion der Bevölkerung hat) anschauen ist sie außerdem immer zeitlich begrenzt. Somit verliert der Bestrafte für einen Zeitraum die Möglichkeit sich auf seine Grundrechte zu berufen, jedoch nicht die Grundsätze selber. Würde man ihn umbringen, würden ihm dadurch die Grundrechte genommen.

Patriotismus ist die Tugend der Bosheit! (Oscar Wilde)

Barbarossa80 - 45
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Dabei seit 03.2009
953 Beiträge

Geschrieben am: 12.06.2009 um 18:30 Uhr

Zitat von Polaris:


Hehe, gutes Gegenargument XD
Das Einsperren dient aber in gewisser Weise ja dem Zweck dem Schutz der Bevölkerung ... dieser Zweck wird nicht durch die wesentlich menschenunwürdigere Methode des Umbringens der Menschen verbessert.
Wenn wir jetzt mal eine Haftstrafe die eine reine Haftstrafe (und in dem Sinn keine Schutzfunktion der Bevölkerung hat) anschauen ist sie außerdem immer zeitlich begrenzt. Somit verliert der Bestrafte für einen Zeitraum die Möglichkeit sich auf seine Grundrechte zu berufen, jedoch nicht die Grundsätze selber. Würde man ihn umbringen, würden ihm dadurch die Grundrechte genommen.


Ja, genau, aber das habe ich doch mit dem Posting gesagt, auf das du mir zum ersten mal geantwortet hast ;-)
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 13.06.2009 um 01:11 Uhr

Zitat von Polaris:

Wenn wir jetzt mal eine Haftstrafe die eine reine Haftstrafe (und in dem Sinn keine Schutzfunktion der Bevölkerung hat) anschauen ist sie außerdem immer zeitlich begrenzt.


Richtig erkannt. Da genau liegt nämlich auch der Knackpunkt:
Der Staat darf die Grundrechte und -freiheiten einschränken. Allerdings darf er das nur für eine begrenzte Zeit. Selbst wenn jemand lebenslang im Gefängnis sitzt oder tatsächlich bis zum Tod in einer psychatrischen Anstalt ist, so muss nach einer bestimmten Anzahl von Jahren überprüft werden, ob die Gefahr noch von diesem Menschen ausgeht.
Die Todesstrafe stellt eine nicht bedingte Beeinträchtigung der Grundrechte dar, wäre also mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Barbarossa80 - 45
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
953 Beiträge

Geschrieben am: 13.06.2009 um 02:19 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Polaris:

Wenn wir jetzt mal eine Haftstrafe die eine reine Haftstrafe (und in dem Sinn keine Schutzfunktion der Bevölkerung hat) anschauen ist sie außerdem immer zeitlich begrenzt.


Richtig erkannt. Da genau liegt nämlich auch der Knackpunkt:
Der Staat darf die Grundrechte und -freiheiten einschränken. Allerdings darf er das nur für eine begrenzte Zeit. Selbst wenn jemand lebenslang im Gefängnis sitzt oder tatsächlich bis zum Tod in einer psychatrischen Anstalt ist, so muss nach einer bestimmten Anzahl von Jahren überprüft werden, ob die Gefahr noch von diesem Menschen ausgeht.
Die Todesstrafe stellt eine nicht bedingte Beeinträchtigung der Grundrechte dar, wäre also mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren.


Das stimmt. Aber selbst Verfassungen sind "nur" momentan geltendes Recht, das Morgen schon wieder ungütlig sein kann (siehe Weimarer Republik -> Drittes Reich -> BRD / DDR -> Vereintes Deutschland...)
Ich sehe die Diskussion um die Todesstrafe etwas grundsätzlicher als "nur" auf unser Grundgesetz bezogen. Weil die Todesstrafe bei uns verfassungswidrig ist, ist sie das noch lange nicht in anderen Demokratien wie z.B. den USA. An Verfassungen allein darf man die Entscheidung meiner Meinung nach nicht fest machen.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 13.06.2009 um 12:02 Uhr

Zitat von Barbarossa80:

An Verfassungen allein darf man die Entscheidung meiner Meinung nach nicht fest machen.


Es kommt darauf an, wie weit du deinen Rahmen legst. Für eine Bestrafung im gesetzlichen Rahmen ist nach wie vor der Staat die entscheidende Komponente, wobei die Verfassung solange Gültigkeit besitzt, wie der Staat existiert oder bis eine Änderung er Verfassung in Kraft tritt.
Willst du generell ohne staatlichen Hintergrund argumentieren, wird es eine ethisch-philosophische Diskussion.

Ich für meinen Teil bin immer schon ganz dankbar, wenn sich die Mehrheit des Volkes mit den gesetzlichen Bestimmungen anfreunden kann...

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Barbarossa80 - 45
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
953 Beiträge

Geschrieben am: 13.06.2009 um 17:18 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Barbarossa80:

An Verfassungen allein darf man die Entscheidung meiner Meinung nach nicht fest machen.


Es kommt darauf an, wie weit du deinen Rahmen legst. Für eine Bestrafung im gesetzlichen Rahmen ist nach wie vor der Staat die entscheidende Komponente, wobei die Verfassung solange Gültigkeit besitzt, wie der Staat existiert oder bis eine Änderung er Verfassung in Kraft tritt.
Willst du generell ohne staatlichen Hintergrund argumentieren, wird es eine ethisch-philosophische Diskussion.

Ich für meinen Teil bin immer schon ganz dankbar, wenn sich die Mehrheit des Volkes mit den gesetzlichen Bestimmungen anfreunden kann...


Kannst du dich mit dem neuen Gesetz zur Internetzensur anfreunden? Gesetze werden von Menschen gemacht und sind kein Selbstzweck. Ich gebe dir mal ein Beispiel, was ich meine. Angenommen, du läufst durch die Stadt und siehst einen Nazi, wie er gerade einen Ausländer anpöbelt. Du gehst dazwischen und stellst den Nazi zur Rede. Er sieht seinen Fehler aber nicht ein, worauf hin du aus der Jackentasche das Grundgesetz ziehst und es ihm unter die Nase hältst. "Hier steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar". Der Nazi guckt dich blöd an, ist aber net so dumm wie er ausschaut und zieht einen Edding aus der Tasche, streicht den Satz durch, sagt "Jetzt stehts nicht mehr drin" und pöbelt weiter.
Oder kurz gesagt: Wenn du kein besseres Argument als das Grundgesetz hast, wirst du den Nazi nicht überzeugen, dass er im Unrecht ist.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 13.06.2009 um 21:14 Uhr

Zitat von Barbarossa80:

Oder kurz gesagt: Wenn du kein besseres Argument als das Grundgesetz hast, wirst du den Nazi nicht überzeugen, dass er im Unrecht ist.


Was schlägst du denn genau vor?
Unsere Justiz ist dafür da, unsere Gesetze einzuhalten, wobei natürlich zuallererst gewährleistet sein muss, dass die Mehrheit der Bevölkerung hinter einem System steht, nur so kann es sich durchsetzen. Danach gilt es die Störenfriede zu bestrafen und zu versuchen, sie auf die richtige Spur zu bringen.

Gesetze sind sicherlich immer menschlich. Aber gerade das Grundgesetz ist ja etwas, das nicht umsonst höhe Hürden aufweist, will man Änderungen festsetzen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Barbarossa80 - 45
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
953 Beiträge

Geschrieben am: 13.06.2009 um 22:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.06.2009 um 22:31 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Barbarossa80:

Oder kurz gesagt: Wenn du kein besseres Argument als das Grundgesetz hast, wirst du den Nazi nicht überzeugen, dass er im Unrecht ist.


Was schlägst du denn genau vor?
Unsere Justiz ist dafür da, unsere Gesetze einzuhalten, wobei natürlich zuallererst gewährleistet sein muss, dass die Mehrheit der Bevölkerung hinter einem System steht, nur so kann es sich durchsetzen. Danach gilt es die Störenfriede zu bestrafen und zu versuchen, sie auf die richtige Spur zu bringen.

Gesetze sind sicherlich immer menschlich. Aber gerade das Grundgesetz ist ja etwas, das nicht umsonst höhe Hürden aufweist, will man Änderungen festsetzen.


Ich habe keinen konkreten Vorschlag, weil es meiner Meinung nach keine objektive (und deshalb für alle ersichtliche) Wahrheit gibt. Gesetze sind immer Mehrheitsentscheidungen, da hast du recht, aber diese sind flexibel. Nach dem zweiten Weltkrieg, als unser Grundgesetz entworfen wurde, war die Priorität auf den (maximalen) Schutz des Individuums ausgerichtet, was angesichts der willkürlichen und rassistischen Verbrechen der Nazis verständlich war. Ein negativer Seiteneffekt davon ist aber der Täterschutz und in letzter Zeit kippt die Konsenmeinung wieder langsam Richtung Priorität auf kollektive Strukturen. Das ist bedenklich, weil es das Kollektiv als solches ja nicht gibt, sondern das Kollektiv setzt sich aus eigenständigen Individuen zusammen, die auch unterschiedliche Vorstellungen von Richtig oder Falsch haben. Insofern war das Grundgesetz sicherlich richtig und logisch formuliert.
Ich denke deine Argumente sind deshalb richtig, meine Einwände kamen nur deshalb, weil ich immer der Meinung bin, dass man selbst vermeindliche Binsenweisheiten hinterfragen kann und auch sollte. Von Political Correctness halte ich nämlich garnichts, man muss über alles diskutieren dürfen, ohne gleich mit der ideologischen Keule eines übergebraten zu bekommen. Ich denke mit sachlicher Argumentation könnte man evtl. sogar manche der Nazis aus obigem Beispiel ins Grübeln bringen, das hilft bestimmt besser als "Poppen gegen Rechts" wie es Laser mal so lustig und treffend formuliert hat.
Voraussetzung ist natürlich, dass die überhaupt zuhören wollen und Argumenten zugänglich sind. Wenn das alles nichts hilft, dann bleiben halt doch nur die Gesetze der gegenwärtigen Konsensmeinung.
kenzo95
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
442 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2009 um 21:02 Uhr

Ich bin eher für die Todesstrafe, da Mörder, Vergewaltiger und Terroristen die Todesstrafe meiner meinung nach wirklich verdienen, weil sie meisten mehrere menschenleben auch dem gewissen haben

"Wenn man nicht fühlt, dass man lebt, wird das Leben sinnlos."

Flopchop
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
4707 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2009 um 21:05 Uhr

Zitat von kenzo95:

Ich bin eher für die Todesstrafe, da Mörder, Vergewaltiger und Terroristen die Todesstrafe meiner meinung nach wirklich verdienen, weil sie meisten mehrere menschenleben auch dem gewissen haben

und der mordende Staat?

_-_

Buumann - 30
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2379 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2009 um 21:07 Uhr

Eine 30 järige Gefängnisstrafe ist viel schlimmer als ein schneller sanfter tot den man fast dicht spürt!

Sehet und stauned!

Flopchop
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
4707 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2009 um 21:11 Uhr

Zitat von Buumann:

Eine 30 järige Gefängnisstrafe ist viel schlimmer als ein schneller sanfter tot den man fast dicht spürt!

stimmt..jeder Mensch der lebt kann beurteilen was schlimmer ist .. er kennt ja den tod

_-_

SiCiLiAnO_92 - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2009
28 Beiträge

Geschrieben am: 23.06.2009 um 21:15 Uhr

ich bin z.b für mörder auch für die totesstrafe weil wenn sie jemanden töten haben sie auch nicht das recht zu leben

when you can live forever what do you live for

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