meik7 - 48
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Geschrieben am: 01.06.2009 um 23:20 Uhr
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wisst ihr ich bin eigentlich gegen die todesstrafe, betonung liegt auf eigentlich.
ich finde wenn einer kinder missbraucht, sie vielleicht sogar tötet und man kann es ihm 100 % nachweisen... dann ist dieses leben für mich nicht mal ´n cent wert. wobei man sehr drauf achten muss wenn auch nur die geringsten zweifel vorliegen darf man es nicht tun, das nächste ist wie wurde man so einen menschen töten... bei der todesstrafe denkt doch jeder an den elektrischen stuhl und solch sachen das geht natürlich auf keinen fall,
wobei in deutschland ist ja schon ein widerspruch in dem urteil drin
lebenslänglich sollte auch lebenslänglich bedeuten gute führung sollte man für bestimmte straftaten völlig ausschließen.
die wenigsten bekommen 15 jahre mit sicherheitsverwahrung.
nun stellt doch mal diesen menschen, die in der lage sind solche verbrechen zu verüben die frage :" was ist dir ein menschenleben wert "
denn he ist dem sein leben mehr wert wie das, das er ausgelöscht hat ?
ich denke nicht ...
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 01.06.2009 um 23:24 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von Laser87:
Keine Umrechnung in Euro - würdest Du noch mehr tote Kinder bezahlen, bloß weil so einer nicht hingerichtet wurde, sondern nach 15 Jahren frei kam?Gruß
Jochen
Komm, dann lass uns doch alle Pädophilen killen, lass uns jeden Straftäter auf der Welt ins Säurebad werfen.....dann kann keiner mehr mit dem "Rückfall" Totschlagargument kommen.
Übertreiben muß man ja auch nicht - aber schön, daß Du der Argumentation folgen kannst - nur, wie gesagt, nicht gleich über das Ziel hinausschießen.
Klagt einer von Euch eigentlich die Todesrteile im sogenannten Nürnberger Tribunal an? Die Todesurteile Israels (eines Staates, der noch nicht einmal existiert hat, als die Taten begangen wurden) gegen "Nazi-Kriegsverbrecher"?
Wenn nein, dann bitte Begründung!
Gruß
Jochen
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xian
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Geschrieben am: 01.06.2009 um 23:26 Uhr
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Zitat von Laser87:
We alejkum es salam!
Aber so ganz verstehe ich Dich nicht - willst Du uns mitteilen, daß Du diese kurse besucht hast?
Dann erklär mir bitte in welchem dieser Kurse die Menschenwürde vorkam - die steht nämlich in den Menschenrechten und damit in den ersten 10 Artikeln des Grundgesetzes (der vorübergehenden Verfassung der BRD)
Und nocheinmal: Friede sei auch mit Dir!
Jochen
Nicht an der VH. Tatsächlich spielt die Menschenwürde in all den Gebieten eine Rolle. Deine restlichen Annahmen sind fast richtig.
Weswegen es mich wundert, dass das ganze als OT bezeichnet wird.
Sei's drum, die eigentliche Fragestellerin sollte nur eine Antwort bekommen.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 01.06.2009 um 23:30 Uhr
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Zitat von Laser87:
Übertreiben muß man ja auch nicht - aber schön, daß Du der Argumentation folgen kannst - nur, wie gesagt, nicht gleich über das Ziel hinausschießen.
Klagt einer von Euch eigentlich die Todesrteile im sogenannten Nürnberger Tribunal an? Die Todesurteile Israels (eines Staates, der noch nicht einmal existiert hat, als die Taten begangen wurden) gegen "Nazi-Kriegsverbrecher"?
Wenn nein, dann bitte Begründung
Warum denn Übertreiung? das einzigste Argument dass am Ende von Euch Befürwortern kommt ist das Rückfalltotschlagargument. Das wäre aber auch erschlagen bei Lebenslanger Haft / Sicherheitsverwarung. Also welches Argument bleibt denn Deiner Meiung nach noch übrig? Die Kostenfrage, wa?
Achja, ich würde sogar die Todesstrafe verurteilen wenn dieser Adolf Hitler zum Opfer gefallen wäre.
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 01.06.2009 um 23:38 Uhr
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Hm, war es §18 GG, der besagt, wer gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt, um gegen die freiheitliche Ordnung zu verstoßen, auch jedes Anrecht auf diese Grundrechte verwirkt?
Also ist diese "freiheitliche Ordnung" mehr wert als ein Menschenleben? Das z.B. kann ICH nicht akzeptieren...
Wenn einer "im Namen des Führers" einen Brief öffnet, der hat keinerlei Grundrechte mehr - aber wenn er im Namen seiner Lust Kinder mißbraucht und tötet, dann ist er ein Fall für ein paar Psychiater?
Nicht mit mir - für mich hat er genauso seine Grundrechte verwirkt und ist der Fall für einen Henker!
Gruß
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 01.06.2009 um 23:41 Uhr
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Hm, zum Glück funktioniert das Rechtssystem aber nciht so wie du es gerne hättest. Was gedenkst Du nun zu tun? Auswandern?
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 01.06.2009 um 23:48 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Hm, zum Glück funktioniert das Rechtssystem aber nciht so wie du es gerne hättest. Was gedenkst Du nun zu tun? Auswandern?
Nun, der thread heißt Todesstrafe - un dich bin frecherweise davon ausgegangen, daß man schreiben soll, ob man dafür oder dagegen ist, evtl. noch mit ein paar Argumenten...
Auswandern kommt ja mal nicht in Frage - hier geboren, hier werd ich begraben. Aber kein Gesetz ist 1000 Jahre in Stein gemeißelt - also arbeite ich daraufhin, daß Kinderficker z.B. die richtige, garantiert rückfallfreie Therapie bekommen!
Gruß
Jochen
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xian
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Geschrieben am: 02.06.2009 um 00:02 Uhr
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Zitat von Laser87: Hm, war es §18 GG, der besagt, wer gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt, um gegen die freiheitliche Ordnung zu verstoßen, auch jedes Anrecht auf diese Grundrechte verwirkt?
Also ist diese "freiheitliche Ordnung" mehr wert als ein Menschenleben? Das z.B. kann ICH nicht akzeptieren...
Nein, aber wer Grundrechte, die die Basis einer Demokratischen Willensbildung darstellen benutzt um gegen genau dieses System vorzugehen, dem muss man diese auch nicht zusichern.
Und es hat einen Grund, warum das nur bei diesen Grundrechten steht - und eben nicht beim Recht auf Leben oder der Menschenwürde.
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cunnutontu - 41
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Geschrieben am: 02.06.2009 um 00:05 Uhr
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ich bin für die todesstrafe, kinderschänder und vergewaltiger sollte man dasselbe antun und noch mehr.
TODESSTRAFE OK
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 02.06.2009 um 00:16 Uhr
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Zitat von xian:
Nein, aber wer Grundrechte, die die Basis einer Demokratischen Willensbildung darstellen benutzt um gegen genau dieses System vorzugehen, dem muss man diese auch nicht zusichern.
Und es hat einen Grund, warum das nur bei diesen Grundrechten steht - und eben nicht beim Recht auf Leben oder der Menschenwürde.
Also stellst auch Du irgendeine obskure Idee über das Recht auf Leben und Unversehrtheit? Na, danke und Gute Nacht!
Jochen
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xian
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Geschrieben am: 02.06.2009 um 00:16 Uhr
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Zitat von Laser87:
Also stellst auch Du irgendeine obskure Idee über das Recht auf Leben und Unversehrtheit? Na, danke und Gute Nacht!
Jochen
Warum über?
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 02.06.2009 um 00:22 Uhr
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Zitat von xian:
Warum über?
Weil wer Nazi-Parolen an Wände schmiert, jegliche Grundrechte verwirkt. Aber wer Kinder abschlachtet, hat sogar das Recht auf einen Verteidiger und psychologische Betreuung... Verkehrte Welt, meines Erachtens!
Gruß
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xian
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Geschrieben am: 02.06.2009 um 00:42 Uhr
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Zitat von Laser87: Zitat von xian:
Warum über?
Weil wer Nazi-Parolen an Wände schmiert, jegliche Grundrechte verwirkt. Aber wer Kinder abschlachtet, hat sogar das Recht auf einen Verteidiger und psychologische Betreuung... Verkehrte Welt, meines Erachtens!
Gruß
Nicht jegliche. Wenn dann nur die in Art 18 erwähnten, und einfaches Naziparolen an Wände Schmieren reicht dafür noch nicht.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 02.06.2009 um 08:03 Uhr
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Zitat von Laser87: [
Weil wer Nazi-Parolen an Wände schmiert, jegliche Grundrechte verwirkt. Aber wer Kinder abschlachtet, hat sogar das Recht auf einen Verteidiger und psychologische Betreuung... Verkehrte Welt, meines Erachtens!
Gruß
Jetzt mal ne Frage: Willst Du in nem Staat leben wo es keinen (fairen) Prozess für Verbrechen gibt? Wo jemand nicht die Chance hat seien Unschuld zu beweisen? Also ich nicht. Und nochmal zum eigentlichen Thema: Was wenn der Täter ein Pschisch labier Mensch ist, also unzurechnungsfähig? Ist dieser dann genauso schuldig wie jemand der alle seine Sinne beisammen hat?
Und nochmal die Frage: Würde die Todesstrafe ein bereits verübtes Verbrechen ungeschehen machen? Wirkt die Todesstrafe abschreckend? Macht die Todesstrafe einen Staat sicherer? In meinen Augen ist jede Frage mit nem klaren NEIN zu beantworten.
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distrustful - 33
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Geschrieben am: 02.06.2009 um 12:28 Uhr
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"Und nochmal zum eigentlichen Thema: Was wenn der Täter ein Pschisch labier Mensch ist, also unzurechnungsfähig? Ist dieser dann genauso schuldig wie jemand der alle seine Sinne beisammen hat? "
hm, ich hab mich schon mal über das ganze hier geäußert.
und muss dir zwar zu ziemlich allem zustimmen bis auf eines:
für mich kann dass weder ein akademiker oder psychologe noch irgendein "normaler" mensch bestimmen. Unzurechnungsfähig ist noch lange keine Rechtfertigung für was auch immer.
Und gerade diese menschen, die unzurechnusfähig sind und dann doch was begehn, diese menschen sind für mich hm, vllt schlimmer wie die, die "normale sinne beisammen haben". wobei dass alles nur hypothetisch gemeint sein kann.
... aus schweine werden schließlich auch keine schmetterlinge.
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