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Todesstrafe

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chrischan - 40
Experte (offline)

Dabei seit 08.2006
1023 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2007 um 23:06 Uhr

Zitat von Historiker90:

, dann wenigstens eine Verhärtung der allgemeinen Strafen.


:daumenhoch:

Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.

Historiker90 - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2007
22 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2007 um 23:08 Uhr

:daumenhoch:

KONSERVATIV-MENSCHLICH-FAIR

Phipsil - 40
Experte (offline)

Dabei seit 10.2002
1922 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2007 um 23:38 Uhr

Zitat von Historiker90:

Dann wird er halt Rehabilitiert und mit Lebenslänglich war ich auch einverstanden, vorrausgesetzt es ist auch Lebenslänglich. Und sag mal nem Mörder das man ein Recht auf Leben hat.


wenn man das nicht tut.. warum solte man ihn dann bestrafen?

null-logik!

#phipsil ab.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 08.06.2007 um 11:39 Uhr

Zitat von Historiker90:

Und sag mal nem Mörder das man ein Recht auf Leben hat.


Du kannst nicht alle Mörder über einen Kamm scheren. Mord muss nicht immer dieser lange geplante Aktion sein, die dann hinterhältig ausgeführt wird. Es gibt auch andere Morde. Vorallem wenn man die Umstände beachtet. Ich glaube also, dass man nicht bei jedem Mörder sagen kann, dass er die Menschenrechte mit Füßen tritt.

Sowas kann man nur eindeutig für die Befürworter der Todesstrafe sagen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

ForexLore - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
31 Beiträge
Geschrieben am: 08.06.2007 um 14:12 Uhr

übertrieben aber manchmal muss das halt sein!

-lorenz- - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
309 Beiträge
Geschrieben am: 08.06.2007 um 19:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.06.2007 um 19:32 Uhr

Todesstrafe ist kein obzion
Naja ich finde auch lebenslänglich ist nur bei Psycho kranken erlaubt............
man hat einfach nicht das recht jem. ewig wegzuspeeren auser er ist verrückt........
wer ist man das man sagen darf ich darf einem menschen das recht zu (frei)leben
wegnehmen.........dazu hat niemand das recht......
man soll die leute nur solange wegspeeren bis sie kein risiko mehr sind und wenn es 30jahre sind und wenn jem. in der zeit stirbt dann oke dann ist es zur sicherheit der andern................aber das gefängnis muss zum einsehen und der buse da sein
nicht zur bestrfung das ist nämlich sehr primitiv nach dem motto...........du schlägst jem dann schlag ich zurück


für mich besteht zwischen lebenslänglich und todesstrafe kein unterschied
da man bei beidem des (freiem)lebens beraubt ist.
Massiv19 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
255 Beiträge
Geschrieben am: 08.06.2007 um 20:43 Uhr

Zitat von -lorenz-:

Todesstrafe ist kein obzion
Naja ich finde auch lebenslänglich ist nur bei Psycho kranken erlaubt............
man hat einfach nicht das recht jem. ewig wegzuspeeren auser er ist verrückt........
wer ist man das man sagen darf ich darf einem menschen das recht zu (frei)leben
wegnehmen.........dazu hat niemand das recht......
man soll die leute nur solange wegspeeren bis sie kein risiko mehr sind und wenn es 30jahre sind und wenn jem. in der zeit stirbt dann oke dann ist es zur sicherheit der andern................aber das gefängnis muss zum einsehen und der buse da sein
nicht zur bestrfung das ist nämlich sehr primitiv nach dem motto...........du schlägst jem dann schlag ich zurück


für mich besteht zwischen lebenslänglich und todesstrafe kein unterschied
da man bei beidem des (freiem)lebens beraubt ist.

du denkst wohl lebenslänglich heißt das man bis zum Alterstod im Knast verschimmelt. Lebenslänglich heißt, hier in Deutschland zumindest 15jahre Knast dann darf man raus, jetzt mal Nachträgliche Sicherheitsverwahrung ausgenommen.
Jetzt überleg mal ein 25 Jähriger ermordet jemanden und sitzt 15 Jahre ab, dann mit 40 darf er raus. Das soll fair sein oder was , der hat noch sein große Teile seines Lebens vor sich. Wenn das Urteil lebenslänglich ist dann auch richtig lebenslänglich, und keine 15Jahre. Vor mir aus darf man wenn man über 70 ist auch raus, aber wenn ein verurteilter Mörder hier in D mit 40 ausm Knast kommt, stimmt da was nicht
Phipsil - 40
Experte (offline)

Dabei seit 10.2002
1922 Beiträge

Geschrieben am: 08.06.2007 um 20:48 Uhr

Zitat von Massiv19:

Lebenslänglich heißt, hier in Deutschland zumindest 15jahre Knast dann darf man raus, jetzt mal Nachträgliche Sicherheitsverwahrung ausgenommen.
Jetzt überleg mal ein 25 Jähriger ermordet jemanden und sitzt 15 Jahre ab, dann mit 40 darf er raus. Das soll fair sein oder was , der hat noch sein große Teile seines Lebens vor sich. Wenn das Urteil lebenslänglich ist dann auch richtig lebenslänglich, und keine 15Jahre. Vor mir aus darf man wenn man über 70 ist auch raus, aber wenn ein verurteilter Mörder hier in D mit 40 ausm Knast kommt, stimmt da was nicht


lebenslänglich heißt lebenslänglich!
sicherheitsverwahrung ist ein anderer schuh... und wenn man noch gefährlich ist sitzt man auch nach 15 (bzw 18) jahren weiter.

zum anderen hat er das wohl doch kapiert da er - wie übrigens die rechtlich geringbedeutende einrichtung unser bundesverfassungsgericht - eine wirklich lebenslange haft ähnlich schlimm wie die todesstrafe empfindet.

ich weiß auch nicht wann du das letzte mal 15 jahre gesessen bist... scheint aber nicht so schlimm zu sein?

dass du seine erwähnung von einsicht und buße außer acht lässt zeigt auch wieder dass deine ansicht von strafe eher rache und vergeltung ist... arm.

#phipsil ab.

Massiv19 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
255 Beiträge
Geschrieben am: 08.06.2007 um 20:54 Uhr

Zitat:

lebenslänglich heißt lebenslänglich!

wenn ein Richter dich mal zu Lebenlanger Haft verurteilt, sind es normalerweise 15 Jahre, nur bei 5% siehts anders aus, die hocken dann aber auch nicht bis zum Tode im Knast.

Mörder>hockt 15Jahre im Deutschen Luxusknast mit Fernseher, Xbox, Fitnessraum, Billiard... und kommt raus
Opfer>Tod

Phipsil - 40
Experte (offline)

Dabei seit 10.2002
1922 Beiträge

Geschrieben am: 08.06.2007 um 21:10 Uhr

Zitat von Massiv19:

Zitat:

lebenslänglich heißt lebenslänglich!

wenn ein Richter dich mal zu Lebenlanger Haft verurteilt, sind es normalerweise 15 Jahre, nur bei 5% siehts anders aus, die hocken dann aber auch nicht bis zum Tode im Knast.

Mörder>hockt 15Jahre im Deutschen Luxusknast mit Fernseher, Xbox, Fitnessraum, Billiard... und kommt raus
Opfer>Tod


was uns sagt dass 95% der sitzenden nach den 15 (bzw 18) durch ein psychisches gutachten als nicht gefährlich eingestuft werden.
und was sagt uns das?

vielleicht das so ein "luxusknast" die möglichkeit bietet das letzte bischen mensch in den mördern zu lassen und zu fördern.

aber deiner meing nach erfordert der verlust eines menschenlebens zwingend dass ein anderes auch zerstört wird?


#phipsil ab.

fil344 - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2007
34 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2007 um 00:34 Uhr

Ich würde sagen... wenn es gegen die Todesstrafe geht... viel härtere Strafen für z.B. Vergewaltiger.... Es gibt LEIDER, z.B. den Aufkleber "Raupkopierer sind keine Kinderficker".... warum? Da Delikte gegen Firmen härter bestraft werden als manchmal gegen Menschen.... das muss man sich mal überlegen.... Es gibt viele Leute die sagen... naja die sollte man halt in der Zelle lassen, aber wenn es einen selber passieren würde, dann würde die Meinung auch anders aussehen... das ist halt immer so eine wahnsinns Frage... aber ich wäre auf jeden Fall für eine VIEL härtere Strafe... vielleicht nicht Todesstrafe aber härter und nicht so ein Kindergarten....
Phipsil - 40
Experte (offline)

Dabei seit 10.2002
1922 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2007 um 10:38 Uhr

Zitat von fil344:

Es gibt LEIDER, z.B. den Aufkleber "Raupkopierer sind keine Kinderficker".... warum? Da Delikte gegen Firmen härter bestraft werden als manchmal gegen Menschen....


delikte gegen firmen schwerer als delikte gegen menschen?
magst du vielleicht schreiben was das für delikte sein sollen?

zum aufkleber: dem wortlaut würde ich uneingeschränkt zustimmen.
wer die strafrandrohung vergleicht wird feststellen das straftaten gegen die sexuelle selbstbestimmung mindestsens mit dem gleichen strafrahmen bedroht sind.
sobald das opfer kind ist gibt es schon eine schwerere starfandrohung und kinderficker schließlich begehen im gegensatz zu raubkopierer auf jeden fall ein verbrechen.



#phipsil ab.

benschbob - 34
Profi (offline)

Dabei seit 03.2005
995 Beiträge
Geschrieben am: 09.06.2007 um 12:11 Uhr

Ich sehe das so, dass die Todesstrafe gegen das Grundgesetz verstößt (wenn man mal von dem Artikel absieht, der sie verbietet). Die Todesstrafe geht unter die Würde eines Menschen, denn gleich was er getan hat, hat er niemals den Tod dafür verdient.

Ich werde erst www.google.de benutzen bevor ich dumme Fragen stelle.

cranny - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
326 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2007 um 03:54 Uhr

wenn ein mensch einen anderen umgebracht hat dann hat derjenige nur das gleiche verdient!!!warum soll ein mensch der ein anderes leben ausgelöscht hat davonkommen???so ist es ja leider in deutschland!ich würde jeden mörder bei erwiesener schuld genau das antun was er mit seinen opfern gemacht hat!!!!
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2007 um 10:57 Uhr

Zitat von cranny:

wenn ein mensch einen anderen umgebracht hat dann hat derjenige nur das gleiche verdient!!!warum soll ein mensch der ein anderes leben ausgelöscht hat davonkommen???so ist es ja leider in deutschland!ich würde jeden mörder bei erwiesener schuld genau das antun was er mit seinen opfern gemacht hat!!!!


Mannmann, mit 26 noch solche beschränten und kurzsichtigen Posts zu schreiben find ich wirklich hammerhart.
Gleiches mit gleichem zu vergelten halten anscheinend manche wirklcih für den richtigen Weg. Wenn man nur zehn MInuten drüber nachenkt sollte jedem eigentlich von selbst einfallen wie falsch und hirnrissig dieses Denken ist.
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