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Forum / Politik und Wirtschaft
Todesstrafe

RoccoS - 45
Profi
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Geschrieben am: 04.06.2006 um 21:33 Uhr
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Zitat von Klischeepunk:
1. Mord kann begangen werden, weil man psychische Probleme hat und einem irgendetwas (wegen mir auch gott ^^) befiehlt eine Tat zu begehen und man sich nicht dagegen wehren kann. - Ist es korrekt einen Menschen dafür mit den Tod zu bestrafen? Macht es nicht mehr sinn, ihn an einer wiederholung zu hindern solange möglich und dabei zu versuchen ihn an die "gesellschaft" anzupassen? Sicher muss man keinen braven bürger aus ihm machen, aber eben versuchen seine Psychischen Störungen zu "bekämpfen".
2. Mord kann "geschehen" weil man Jahrelanger Pein durch eine Person ausgesetzt wurde, auch das kann geplant und kaltblütig sein, aber es ist evtl. der Letzte weg den man sieht aus einer Zwangslage wie z.b. dauernde vergewaltigung oder sonstige Misshandlung herauszukommen. Wie ist das zu sehen? Sollte jemand getötet werden der nicht mehr ein noch aus wusste und garantiert nie wieder zu einer waffe greifen würde?
3. Mord kann aus Notwehr werden durch z.b. falsche ermittlungsergebnisse, oder Zeugen die alles anderst gesehen haben als es war - oder die sich rächen wollen. Ein letztendlich unschuldiger, der sich verteidigt hat, hat einen Mensch getötet um nicht getötet oder schwer verletzt zu werden, wie ist der "Mord" hier zu bewerten? Das "Opfer" auch umbringen?
4. Mord aus finanziellen aspekten. Ich hab keine Kohle - evtl. wegen geistigen oder körperlichen "Krankheiten" (Heroinsucht, ...) und bring jemanden um wegen 2.50€. Ich bin aussichtslos, ich hab keine Hoffnung, ich will noch n 10er um mir was zu leisten und bring den besitzer um. etc. Hier stellt sich im gegensatz zu den anderen Punkten in meinen augen viel weniger die Frage wie die Tat zu bewerten ist, sondern inwieweit der Täter die Schuld trägt und in wieweit die "gesellschaft" einen dazu treibt oder treiben kann. Umbringen der korrekte weg?
thx für die aufmerksamkeit.
§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) der Bundesrepublik Deutschland lautet:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Im deutschen Recht unterscheidet sich der Mord vom Totschlag (§ 212 StGB) dadurch, dass mindestens eines der in § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale im Rahmen der Tötung verwirklicht wird.
Biltunk prauchen wier nicht! weihl wier sint cuhl unt kluk schon gans fonn sellpst!
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apocalyptica - 37
Fortgeschrittener
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Dabei seit 05.2006
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Geschrieben am: 04.06.2006 um 23:23 Uhr
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Zitat von RoccoS: Zitat von Klischeepunk:
1. Mord kann begangen werden, weil man psychische Probleme hat und einem irgendetwas (wegen mir auch gott ^^) befiehlt eine Tat zu begehen und man sich nicht dagegen wehren kann. - Ist es korrekt einen Menschen dafür mit den Tod zu bestrafen? Macht es nicht mehr sinn, ihn an einer wiederholung zu hindern solange möglich und dabei zu versuchen ihn an die "gesellschaft" anzupassen? Sicher muss man keinen braven bürger aus ihm machen, aber eben versuchen seine Psychischen Störungen zu "bekämpfen".
2. Mord kann "geschehen" weil man Jahrelanger Pein durch eine Person ausgesetzt wurde, auch das kann geplant und kaltblütig sein, aber es ist evtl. der Letzte weg den man sieht aus einer Zwangslage wie z.b. dauernde vergewaltigung oder sonstige Misshandlung herauszukommen. Wie ist das zu sehen? Sollte jemand getötet werden der nicht mehr ein noch aus wusste und garantiert nie wieder zu einer waffe greifen würde?
3. Mord kann aus Notwehr werden durch z.b. falsche ermittlungsergebnisse, oder Zeugen die alles anderst gesehen haben als es war - oder die sich rächen wollen. Ein letztendlich unschuldiger, der sich verteidigt hat, hat einen Mensch getötet um nicht getötet oder schwer verletzt zu werden, wie ist der "Mord" hier zu bewerten? Das "Opfer" auch umbringen?
4. Mord aus finanziellen aspekten. Ich hab keine Kohle - evtl. wegen geistigen oder körperlichen "Krankheiten" (Heroinsucht, ...) und bring jemanden um wegen 2.50€. Ich bin aussichtslos, ich hab keine Hoffnung, ich will noch n 10er um mir was zu leisten und bring den besitzer um. etc. Hier stellt sich im gegensatz zu den anderen Punkten in meinen augen viel weniger die Frage wie die Tat zu bewerten ist, sondern inwieweit der Täter die Schuld trägt und in wieweit die "gesellschaft" einen dazu treibt oder treiben kann. Umbringen der korrekte weg?
thx für die aufmerksamkeit.
§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) der Bundesrepublik Deutschland lautet:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Im deutschen Recht unterscheidet sich der Mord vom Totschlag (§ 212 StGB) dadurch, dass mindestens eines der in § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale im Rahmen der Tötung verwirklicht wird.
Das interessante ist doch der Satz mit den niederen Beweggründen. Wenn es niedere Beweggründe gibt, gibt es auch höhere Beweggründe und welche wären das? Darf ich also jemand töten, wenn dieser im Begriff ist anderen Schaden zuzufügen?(sehe ich jetzt als "höheren" Beweggrund)
Unsere Regierung lässt sich verdammt viele kleine Hintertürchen offen.
"Nur die Weisesten und die Dümmsten ändern sich nie."
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Aftermath-1 - 37
Profi
(offline)
Dabei seit 05.2006
938
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Geschrieben am: 04.06.2006 um 23:27 Uhr
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ein mensch, der einen anderen schon getötet hat, hat doch nichts besseres verdient!!
Fuck you all, if you doubt me!!
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RoccoS - 45
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2005
779
Beiträge
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Geschrieben am: 04.06.2006 um 23:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.06.2006 um 23:58 Uhr
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Zitat von apocalyptica: Zitat von RoccoS:
§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) der Bundesrepublik Deutschland lautet:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Im deutschen Recht unterscheidet sich der Mord vom Totschlag (§ 212 StGB) dadurch, dass mindestens eines der in § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale im Rahmen der Tötung verwirklicht wird.
Das interessante ist doch der Satz mit den niederen Beweggründen. Wenn es niedere Beweggründe gibt, gibt es auch höhere Beweggründe und welche wären das? Darf ich also jemand töten, wenn dieser im Begriff ist anderen Schaden zuzufügen?(sehe ich jetzt als "höheren" Beweggrund)
Unsere Regierung lässt sich verdammt viele kleine Hintertürchen offen.
Was hat das denn bitte mit der Regierung zu tun? Das würde mich wirklich mal interessieren!
Die niederen Beweggründe machen aus einem Totschlag einen Mord. Wenn es sich jedoch nicht um einen Mord nach § 211 StGB handelt, sondern um einen Totschlag, dann gibt es in bestimmten Fällen strafbefreiende Rechtfertigungsgründe. Solche Rechtfertigungsgründe sind z.B. Notwehr oder Nothilfe.
Sonst müsste ja jeder Polizist, der in Notwehr sein eigenes Leben oder in Nothilfe das Leben anderer verteidigt und dabei einen Verbrecher erschiesst vor Gericht gleich behandelt werden wie ein Mörder, der seine Opfer aus Purer Mordlust tötet.
Biltunk prauchen wier nicht! weihl wier sint cuhl unt kluk schon gans fonn sellpst!
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Klischeepunk - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2005
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Geschrieben am: 06.06.2006 um 16:31 Uhr
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Zitat von RoccoS: Zitat von apocalyptica: Zitat von RoccoS:
§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) der Bundesrepublik Deutschland lautet:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Im deutschen Recht unterscheidet sich der Mord vom Totschlag (§ 212 StGB) dadurch, dass mindestens eines der in § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale im Rahmen der Tötung verwirklicht wird.
Das interessante ist doch der Satz mit den niederen Beweggründen. Wenn es niedere Beweggründe gibt, gibt es auch höhere Beweggründe und welche wären das? Darf ich also jemand töten, wenn dieser im Begriff ist anderen Schaden zuzufügen?(sehe ich jetzt als "höheren" Beweggrund)
Unsere Regierung lässt sich verdammt viele kleine Hintertürchen offen.
Was hat das denn bitte mit der Regierung zu tun? Das würde mich wirklich mal interessieren!
Die niederen Beweggründe machen aus einem Totschlag einen Mord. Wenn es sich jedoch nicht um einen Mord nach § 211 StGB handelt, sondern um einen Totschlag, dann gibt es in bestimmten Fällen strafbefreiende Rechtfertigungsgründe. Solche Rechtfertigungsgründe sind z.B. Notwehr oder Nothilfe.
Sonst müsste ja jeder Polizist, der in Notwehr sein eigenes Leben oder in Nothilfe das Leben anderer verteidigt und dabei einen Verbrecher erschiesst vor Gericht gleich behandelt werden wie ein Mörder, der seine Opfer aus Purer Mordlust tötet.
Er hat schon nicht ganz unrecht, hat zwar reichlich wenig mit der Regierung zu tun, aber der begriff "niedere Beweggründe" (können wir ja hier auch mal erörtern), lässt einfach sehr viel zu, auf der einen seite positiv, weil dadurch auch gründe die vom gesetzgeber nicht bedacht wurden verwendet werden können. Auf der anderen seite, sehr negativ, ich seh bspw. das töten für Geld als niederen beweggrund an, andere sehen das als notwendiges übel an um was zu erreichen. Wer hat recht?
Für wen ist es evtl. ein niedriger Beweggrund für sein überleben in form von Essen zu töten. für mich wär das z.b. ein grund.
Mir ist die definition von Mord nach dem Strafgesetzbuch bekannt, aber eben auch die lücken. Es kommt auf Richter, Staatsanwaltschaft, Überzeugungsarbeit der Anwälte, der Zeugen etc. an ob Mord oder nicht. Und natürlich auch auf Täter und Opfer, ist der Täter eine hochgestellte persönlichkeit, oder das Opfer ... entweder der richter schafft es neutral zu bleiben, was der Menschlichen natur irgendwo wiederspricht oder er sagt "das isn promi, die denken die können sich alles erlauben" und kommt zu nem härteren urteil, oder der gedanke ist "hey, das ja ne wichtige person, dem können wir nicht so übel einen reinwürgen" ... verschissen wies ist. der unterschied mord | nicht mord ist einfach von zuvielen variablen abhängig, als dass ich dafür den tod eines weiteren menschen riskieren würde. (ganz abgesehen davon, dass es mir eh lieber wär, wenn man sich nicht für irgendwelche sinnlose scheisse umbringen würde).
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 06.06.2006 um 17:47 Uhr
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Zitat von Aftermath-1: ein mensch, der einen anderen schon getötet hat, hat doch nichts besseres verdient!!
Und weswegen hat er nichts besseres verdient? Warum soll man ihn genauso töten? Was bringt das der Allgemeinheit? Bitte vorher die 90 Seiten durchlesen...
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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eudo - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 10.06.2006 um 00:42 Uhr
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die todesstrafe sollt nicht für mord oder etwas in diese richtung eingeführt werden, aber ich bin dafür das sie für vergewaltiger eingeführt wird, da solche leute in unserer gesselschaft unerwünscht sind und solche leute meist mehrfach straffälig werden , wohingegen es bei mord z.gT nur um einzeltaten mit persönlichem hintergrund handelt
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DDRenz - 37
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Geschrieben am: 10.06.2006 um 00:44 Uhr
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Wer tötet darf getötet werden. Das ist meine Meinung zu diesem Thema.
"The Thin Red Line" Music by Hans Zimmer
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UnwiseSheep - 39
Champion
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Geschrieben am: 10.06.2006 um 00:48 Uhr
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Niemand hat das Recht andere zu töten, außer in Notwehr, wenn es um das eigene Leben geht. Zwei Schwerter reichen ( eben um sich zu verteidigen) sagte schon jesus
http://lannopez.dreipage.de/
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pogorausch - 37
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Geschrieben am: 10.06.2006 um 03:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.06.2006 um 03:06 Uhr
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Zitat von DDRenz: Wer tötet darf getötet werden. Das ist meine Meinung zu diesem Thema.
bingo! wenn deutschland die todesstrafe einführt bewahrheitet sich deiner meinung nach also auch der text von slime:
"deutschland muss sterben"
Vegan warrior for life, so FUCK THE LAW!
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karatetiger - 37
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Geschrieben am: 10.06.2006 um 13:58 Uhr
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Jeder hier, der die Todesstrafe befürwortet, hat wohl Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht verstanden! Der Staat hat kein Recht darauf, einem Bürger die Menschenrechte abzuerkennen, er muss diese schützen und wenn überhaupt darf er diese nur einschränken (z.B. Gefängnis= Einschränkung des Rechts auf Freiheit). Es mag hart klingen aber auch Mörder, Vergewaltiger, Räuber, Diebe, ... sind auch Menschen! Aber es ist nun mal so und so sollte es bleiben. Härtere Strafen sind eine Alternative zur Todesstrafe (Art. 102 GG --> "Die Todesstrafe ist abgeschafft"). Darum ist diese Diskussion eigentlich überflüssig
Früher oder später, kriegen wir jeden Täter!
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Krankjanker - 42
Experte
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Geschrieben am: 10.06.2006 um 14:27 Uhr
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Why do we kill people to show people that killing people is wrong?
Man kann Blut nicht mit Blut rein waschen, aber das ist nunmal nicht der Gedankengang unserer Rachsüchtigen Gesellschaft. Wenn man glaubt, dass man die Gründe solcher Taten mit der Todesstrafe in den Griff bekommt, dürfte man wohl falsch gewickelt sein.
Ich bin nicht arrogant, ich rede nur nicht mit jedem!
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_Alucard_
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Dabei seit 12.2005
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Geschrieben am: 30.08.2006 um 17:06 Uhr
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die todesstrafe wurde einst eingeführt um nach einer explodierten verbrechensrate verbrecher davon abzuhalten verbrechen zubegehen!
wenn man allein das augenmerk auf die damals meist angegebenen gründe (zeitungen) zurückblickt kann man sagen dass nur 2 gründe von bedeutung waren:
-härtere gesetze
-WIRTSCHAFTSBOOM
-mehr polizei
-bessere strategien der polizei
-strengere waffengesetze/kontrollen
beginnen wir zunächst mit "härteren gesetze"
man muss dabei berücksichtigendass es natürlich einen abschreckungseffekt hat härtere strafen (auch bis zur todesstrafe) natürlich abschreckend sind.
das gilt für zukünftige verbrecher als auch für wiederholungstäter!
in diesem zusammenhang ist natürlich auch die todesstrafe zunennen!
blicken wir doch mal auf die zahlen:
in NY wurde 1965 die todesstrafe eingeführt aber bis zum heutigen tage nich ein einzelner häftling hingerichtet, was den gleichen effekt hat wie wenn die mutter mit dem erhobenen zeigefinger voreinem steht und sagt:"das nächste mal bestrafe ich dich wirklich!"
genausowenig schreckt die todesstrafe leute ab diverse verbrechen zubegehen!
wenn wir auserhalb des staates NY gehen wurden zwar schon leute hingerichtet aber nur ca. 2% der insassen und dies auch nur nach jahrelamgen wiederaufnahme verfahren! Um dies zubegreifen muss man sich vergleichsweise eine crackgang ins gedächtnisrufen i n der die todesrate bei 7% liegt!
es ist also weniger wahrscheinlich im todesstrakt hingerichtet zuwerden als auf der straße an drogen zusterben und das schreckt natürlich auch nicht wirklich ab!!
wie ein zeitgenosse argumentierte: mit jedem hingrichteten häftlin kann man 7 morde verhindern die dieser vllt begangen hätte!
rechentr m,an dies aber hoch und vergleicht es mirt der mordrate ist diese these nicht haltbar!!
natürlich han härtere gesetze dazu geführt das die verbrechensrate zurückging wobei die todesstrafe nur einen nicht bedeutsenden teil beitrug!!
als nächstes gehen wir zum wirtschaftsboom der zu dieser zeit in den USA seinen aufschwung hatte
vieleverbrecher hatten auf einmal arbeit was dazuführte das weniger verbrechen begannen wurden da ja nun das geld verdient werden konnte!
klingt ganz gut ist aber großflächiger blödsinn
der wirtschaftsboom hat zwar die zahl der raubüberfälle drastisch verringert aber die anzahl an morden und vergewaltigungen nicht beinflusst und gerade diese verbrechen sind die die mit der todesstrafe bestraft werden!!
somit muss man sagen hat der wirtsczhaftsboom nichts mit dem zurückgehen des verbrechens zutun!!
ich werden nun die punkte mit der polizei und den waffen zusammenfassen aber nur kurz da diese weniger mit der todesstrafe zutun haben:
POLIZEI:
damals wurde die anzahl der polizisten fast verdoppelt was dazu führte das man 50% häufiger erwischt werden konnte= ein weiterer abschreckungsgrund
die strategien haben aber in dieser zeit nicht wirklich dazubeigetragen
WAffen:
dazu muss man klar überlegen in wessen hand die waffe ist!
ein waffen befürworter sagt klar das waffen leben retten wenn man sich z.B. gegen einen bewaffneten einbrecher zuwehr setzt ein waffenm gegner wird agumentieren dass waffen töten z.B. in der hand des eben erwähnten Einbrechers!!
damit kann man auch sagen dass die damaliegen waffengesetze und kontrollen die ebenfalls erhöht wurden nicht dazubeitrugen dass die verbrechensrate sank!!
Abschliesend muss man sagen:
zur senkung der verbrechensrate trugen das vermehrte polizeiaufkommen sowie die härteren gesetze NICHT aber die TODESSTRAFE!!!!!!!!!
Liebe, Enttäuschung und Tod....was sonst?!
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Caarcrinolas - 40
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Dabei seit 02.2006
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Geschrieben am: 31.08.2006 um 21:22 Uhr
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hmm der Staat hat zwar nicht das Recht Jemanden hinzurichten, dafür aber darf er Häftline in Resozialisierungsmaßnahmen stecken die fürn Arsch sind?
Erkläre mir mal einer die Logik....Ein Verbrecher kommt nach guter Führung raus in die Freiheit und versucht einen Job zu finden gibt ja welche wie Sand am Meer. Und stellt dann fest "Mist, mich nimmt keiner aufgrund meiner Vorstrafen" Was macht er also genau er gerät erneut auf die schiefe Bahn"
Folglich kann er nicht aus seinem Teufelskreis ausbrechen, im Gegenteil er versinkt nur noch mehr darin, begeht neue Verbrechen vielleicht sogar Mord was solls, er hat ja nichts zu verlieren ausser einer zerrütteten Existenz.
Nun kommt das Gegenargument, dass nicht alle Unternehmen so penibel darauf achten, mag sein aber ich für meinen Teil würde diese Option gänzlich aussen vor lassen.
Schließlich birgt derjenige für meinen Betrieb ein erhebliches Sicherheitsrisiko.
Weiterer Punkt ist wohl das persönliche Umfeld. Ein Familienvater der erfährt, dass sein Kind von Jemanden vergewaltigt und getötet wurde denkt in dieser Situation anders als ein Mensch der die evtl. Folgen vor Augen hat und somit klaren Verstandes ist.
Daher ist Selbstjustiz aus dieser Sicht verständlich und wäre für viele sogar eine Lebensaufgabe diesen Tod zu sühnen. Daher ist auch der Beweggrund nach wie vor entscheidend für die Strafe.
Aufgrunddessen würde ich Straftäter in den Vollzug in Bergwerken und Steinbrüchen schicken, dann hat ihr Dasein einen sinnvollen Zweck.
Bedauerlich ist nur wie deutsche Gefängnisse aussehen, es grenzt schon an ein Nobelhotel mit allen erdenklichen technischen Raffinessen. Schöne Entwicklung im Vergleich zu früher wo es Wasser und Brot und eine Zelle gab.....
Aristoteles: "Es gibt kein großes Genie ohne einen Schuß Verrücktheit."
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Jackiejhan - 37
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Dabei seit 09.2005
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Geschrieben am: 23.11.2006 um 19:57 Uhr
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das ist ja dann wohl die gerechte strafe für den jenigen, der was ganz schlimmes gemacht hat!!! sowas ist aber irgendwo total bescheuert!!! weil ich finde auch wenn die menschen was ganz schlimmes gemacht haben, ist die todesstrafe in meinen augen nicht grade die beste lösung, was haben sie jetzt damit erreicht die Leute die dafür verantwortlich sind, nichts!!! sie haben jemanden umgebracht!!!
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