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Todesstrafe

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micha18 - 38
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
482 Beiträge

Geschrieben am: 31.03.2006 um 21:49 Uhr

die wos verdienen.
ist des vollkommen inordnung
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 31.03.2006 um 23:35 Uhr

Zitat:

Ah noch ein Fehler an deinem Beispiel mit 15 ist man laut Gesetzgeber kein Kind mehr (ab 12 ist man Jugendlicher zumindest vom Gesetz her), was den Tatbestand als Kindesschändung gänzlich unmöglich macht!
Allerhöchstens hättest du des als vergewaltigung auslegen können.



Aua, wo lebst du denn?!

1. Ab 14 ist man Jugendlicher, nicht ab 12.
2. Ist man bis mindestens 16 (wenn nicht sogar 18; bin nicht ganz sicher) vom Gesetz her geschützt, vor Erwachsenen.


Aber zum Gerichtsverfahren:

Jeder, der sich ein bisschen mit dem juristischen System auskennt, weiß, dass Recht veränderlich ist:
Wenn man vor dem einen Gericht nicht durchkommt, geht man vor dem anderen Gericht in Berufung. Deswegen finde ich es nicht gerechtfertigt, wenn man so eine wichtige Entscheidung, die niemals gerechtfertigt ist, von nem Gericht fällen lässt.



„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Sushi87
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
343 Beiträge
Geschrieben am: 31.03.2006 um 23:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.03.2006 um 23:52 Uhr

Zitat:

Zitat:

Ah noch ein Fehler an deinem Beispiel mit 15 ist man laut Gesetzgeber kein Kind mehr (ab 12 ist man Jugendlicher zumindest vom Gesetz her), was den Tatbestand als Kindesschändung gänzlich unmöglich macht!
Allerhöchstens hättest du des als vergewaltigung auslegen können.



Aua, wo lebst du denn?!

1. Ab 14 ist man Jugendlicher, nicht ab 12.
2. Ist man bis mindestens 16 (wenn nicht sogar 18; bin nicht ganz sicher) vom Gesetz her geschützt, vor Erwachsenen.


Aber zum Gerichtsverfahren:

Jeder, der sich ein bisschen mit dem juristischen System auskennt, weiß, dass Recht veränderlich ist:
Wenn man vor dem einen Gericht nicht durchkommt, geht man vor dem anderen Gericht in Berufung. Deswegen finde ich es nicht gerechtfertigt, wenn man so eine wichtige Entscheidung, die niemals gerechtfertigt ist, von nem Gericht fällen lässt.



Schön, dass du ab und zu doch richtig lesen kannst. :-D
Aber hättest wenigstens zugeben können, dass du mit deinem Beispiel trotzdem voll daneben gegriffen hast! Ist doch trotzdem kein Kind!
Und gegen ein Gerichtsverfahren habe ich auch nichts, wenn dann das Urteil auch Mal lauten könnte: Der Kinderschänder wird zur Selbstjustiz freigegeben!
Sushi87
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
343 Beiträge
Geschrieben am: 31.03.2006 um 23:54 Uhr

Also ich steh dazu, dass ich da en Fehler um 2 Jahre gemacht habe.
Trotzdem hatte ich ja Recht mit meiner Aussage.
Wenn du diskutieren könntest, dann wärst du so ehrlich zuzugeben, dass dein Beispiel für eine mutmaßliche Kindesschändung ein Griff ins Klo war.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 01.04.2006 um 00:06 Uhr

Zitat:

Also ich steh dazu, dass ich da en Fehler um 2 Jahre gemacht habe.
Trotzdem hatte ich ja Recht mit meiner Aussage.
Wenn du diskutieren könntest, dann wärst du so ehrlich zuzugeben, dass dein Beispiel für eine mutmaßliche Kindesschändung ein Griff ins Klo war.



Das Beispiel der mutmaßlichen Kinderschändung kam nicht von mir. Mit diesem Aspekt hab ich mich nicht auseinandergesetzt. Und ich halte diese Geschichte auch für nicht wirklich entscheidend in dieser Diskussion.

Allerdings finde ich deine Sache mit der Freigabe zur Selbstjustiz noch schlimmer als badstaffords Forderung nach Todesstrafe:

Denn, wenn die Selbstjustiz freigegeben ist, sind auch Folterungen legitim, also wird wirklich nach dem "Auge um Auge"- Prinzip gehandelt.
Außerdem könnte man sich dann auch als Verbrecher überhaupt nicht mehr "sicher" fühlen: Jeder würde schließlich anders bestraft werden

Ich glaube auch nicht, dass jeder Vater den Schänder seiner Kindes töten wollte.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Sushi87
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
343 Beiträge
Geschrieben am: 01.04.2006 um 00:14 Uhr

Sorry war @waschdl!
Ach dann verteidige halt Schweine! deine Meinung!
Badstafford - 43
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
731 Beiträge

Geschrieben am: 01.04.2006 um 09:39 Uhr

Ich denke es wäre für das opfer ausgleichende Gerechtigkeit wenn es dem Täter auge um auge heimzahlen könte was er ihr oder ihm angetan hat!!
Wäre auch vielleicht eine gute Therapiemöglichkeit!!
Deswegen finde ich die selbstjustiz gar nicht so abwägig!!
Da hat sushi vollkommen recht!!

BVB 09 ULTRAS

Sushi87
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
343 Beiträge
Geschrieben am: 01.04.2006 um 16:14 Uhr

Rache ist schließlich ein innerer Trieb und gehört ob du willst oder nicht zum Menschen nunmal dazu wie der Hunger.

waschdl - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
205 Beiträge

Geschrieben am: 01.04.2006 um 18:51 Uhr

Zitat:

@waschdl

aha Das was du ansprichst wäre eine vergetäuschte sexuelee Belästigung!!
Und sowas meinte ich nicht mit Kinderschändern!!
Ich habe gesagt Täter die wirklich schuld waren gehören entweder lebenslang weg oder hingerichtet!!
Was hat das mit einer vorgetäuschten vergewaltigung zu tun!!
Solche mädels die sowas vortäuschen sind genauso mies drauf wie sexualstraftäter!!
Du solltest lesen was ich schreibe und ich war nie für eine Verurteilung bei falscher verdächtigung!!


dein sohn könnte verurteilt werden, wegen einer vergewaltigung! ob er es getan hat oder nicht. ist alles schon vorgekommen!!

www.bassheadz.org

waschdl - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
205 Beiträge

Geschrieben am: 01.04.2006 um 19:01 Uhr

Zitat:

Ah noch ein Fehler an deinem Beispiel mit 15 ist man laut Gesetzgeber kein Kind mehr (ab 12 ist man Jugendlicher zumindest vom Gesetz her), was den Tatbestand als Kindesschändung gänzlich unmöglich macht!
Allerhöchstens hättest du des als vergewaltigung auslegen können.


sag mal, was bist du denn für ne birne? wo steht da was von kinderschändung? es geht darum, dass dein potentieller sohn wegen einer vergewaltigung bestraft wird, die er nicht begangen hat! ist oft genug vorgekommen!
übrigens, kind ist man bis 14!

www.bassheadz.org

waschdl - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
205 Beiträge

Geschrieben am: 01.04.2006 um 19:03 Uhr

Zitat:

Deswegen muß man vorher halt gut rescherschieren und gute Beweise sichern!!
Dann passiert sowas ganz selten!!


das kann nicht sein! wo lebst denn du? solang es nur einen unter tausenden gibt, der möglicherweise zu unrecht hingerichtet wird ( und das gibt es und wird es immer wieder geben!!!) ist die todesstrafe nicht zulässig!

www.bassheadz.org

Caribicel - 32
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
562 Beiträge
Geschrieben am: 01.04.2006 um 19:14 Uhr

was ist schlimmer, sein leben lang in nem gefängnis zu sitzen oder sich das leben zu nehmen und dann seine ruhe haben?

Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst Du das Unmögliche.

Badstafford - 43
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
731 Beiträge

Geschrieben am: 01.04.2006 um 20:35 Uhr

Was ist schlimmer ein opfer das weiß das ihr peiniger tot ist oder das sie angst haben muß das er wieder raus kommt??
Ich denke die opfer haben sein Leid verdient!!

BVB 09 ULTRAS

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 02.04.2006 um 00:20 Uhr

Zitat:

Ich denke es wäre für das opfer ausgleichende Gerechtigkeit wenn es dem Täter auge um auge heimzahlen könte was er ihr oder ihm angetan hat!!
Wäre auch vielleicht eine gute Therapiemöglichkeit!!
Deswegen finde ich die selbstjustiz gar nicht so abwägig!!
Da hat sushi vollkommen recht!!



Wir sind aber nicht mehr im Mittelalter oder gar der Antike, wo nach dem "Auge um Auge" Prinzip gehandelt wurde. Wir sind in der modernen Zeit, in der es Gerechtigkeit bis zu einem bestimmten Punkt geben sollte.

Sicher ist auch Rache ein innerer Trieb. Doch ein starker Mensch muss sich auch unter Kontrolle haben. Ich weiß, dass das in solchen Momenten, in denen man beispielsweise sein Kind verloren hat schier unmöglich ist. Aber gerade deshalb muss ein Gericht über das Urteil entscheiden. Ihr denkt sonst nur zu einseitig, nämlich nur an die Opfer. Auch die Täter sind Menschen, die ein Recht auf Leben haben.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Legostein - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2004
204 Beiträge

Geschrieben am: 02.04.2006 um 00:23 Uhr

Zitat:

Zitat:

Ich denke es wäre für das opfer ausgleichende Gerechtigkeit wenn es dem Täter auge um auge heimzahlen könte was er ihr oder ihm angetan hat!!
Wäre auch vielleicht eine gute Therapiemöglichkeit!!
Deswegen finde ich die selbstjustiz gar nicht so abwägig!!
Da hat sushi vollkommen recht!!



Wir sind aber nicht mehr im Mittelalter oder gar der Antike, wo nach dem "Auge um Auge" Prinzip gehandelt wurde. Wir sind in der modernen Zeit, in der es Gerechtigkeit bis zu einem bestimmten Punkt geben sollte.

Sicher ist auch Rache ein innerer Trieb. Doch ein starker Mensch muss sich auch unter Kontrolle haben. Ich weiß, dass das in solchen Momenten, in denen man beispielsweise sein Kind verloren hat schier unmöglich ist. Aber gerade deshalb muss ein Gericht über das Urteil entscheiden. Ihr denkt sonst nur zu einseitig, nämlich nur an die Opfer. Auch die Täter sind Menschen, die ein Recht auf Leben haben.

ich finde dass du vollkommen recht hast doch zum teil auch nciht es stimmt dass die täter auch menschen sind aber die ihr leben verwirkt haben mit dem mord an anderen menschen z.B. dafür steht für mich ganz klar der tod ganz genau wie für vergewaltigung!! endweder lebenslang oder den tot für den täter.

Helden leben lange, Legenden sterben NIE !!!Naja, wäre gerne wieder jünger um einiges an meinem Lebe

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