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Polizei darf Asyler "Drechsasylant" nennen

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Alexx91 - 32
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
13611 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 15:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.03.2014 um 15:21 Uhr

Zitat von Daniel_1996:

Klingt krass - kannst mir einen Link oder sowas zu dem Fall geben?^^


Oury Jalloh

edit: Roddi, Oury Jalloh ist hier nicht relevant. In seinem Fall wurde die Tat vertuscht. Die Schweizer hingegen können offen rassistisch sein und das legal.

This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.

Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 15:53 Uhr

Zitat von Alexx91:

Zitat von Daniel_1996:

Klingt krass - kannst mir einen Link oder sowas zu dem Fall geben?^^


Oury Jalloh

edit: Roddi, Oury Jalloh ist hier nicht relevant. In seinem Fall wurde die Tat vertuscht. Die Schweizer hingegen können offen rassistisch sein und das legal.


Abschiebungen mit der dazugehörigen Inkaufnahme des Todes des Abgeschobenen wurden hier legal gemacht. Hier wurde auch nach dem Pogrom von Rostock Lichtennhagen das Grundgesetz "legal" ausser Kraft gesetzt.

"Nope".

Alexx91 - 32
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
13611 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:04 Uhr

Zitat von Roddi:

Abschiebungen mit der dazugehörigen Inkaufnahme des Todes des Abgeschobenen wurden hier legal gemacht. Hier wurde auch nach dem Pogrom von Rostock Lichtennhagen das Grundgesetz "legal" ausser Kraft gesetzt.

Da täuschst du dich. Legal ist immer noch etwas anderes als dass man für illegale Taten nicht belangt wird.

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Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:14 Uhr

Zitat von Alexx91:

Zitat von Roddi:

Abschiebungen mit der dazugehörigen Inkaufnahme des Todes des Abgeschobenen wurden hier legal gemacht. Hier wurde auch nach dem Pogrom von Rostock Lichtennhagen das Grundgesetz "legal" ausser Kraft gesetzt.

Da täuschst du dich. Legal ist immer noch etwas anderes als dass man für illegale Taten nicht belangt wird.


Mord ist also in Ordnung solange er "legal" ist?

"Nope".

AlbernerUser
Experte (offline)

Dabei seit 09.2012
1800 Beiträge
Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:15 Uhr

Zitat von Roddi:

Zitat von Alexx91:

Zitat von Roddi:

Abschiebungen mit der dazugehörigen Inkaufnahme des Todes des Abgeschobenen wurden hier legal gemacht. Hier wurde auch nach dem Pogrom von Rostock Lichtennhagen das Grundgesetz "legal" ausser Kraft gesetzt.

Da täuschst du dich. Legal ist immer noch etwas anderes als dass man für illegale Taten nicht belangt wird.


Mord ist also in Ordnung solange er "legal" ist?

Das kann man doch aus dem was er schrieb überhaupt nicht ableiten.

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Alexx91 - 32
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
13611 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:17 Uhr

Zitat von Roddi:

Zitat von Alexx91:

Zitat von Roddi:

Abschiebungen mit der dazugehörigen Inkaufnahme des Todes des Abgeschobenen wurden hier legal gemacht. Hier wurde auch nach dem Pogrom von Rostock Lichtennhagen das Grundgesetz "legal" ausser Kraft gesetzt.

Da täuschst du dich. Legal ist immer noch etwas anderes als dass man für illegale Taten nicht belangt wird.


Mord ist also in Ordnung solange er "legal" ist?

Wo soll ich denn sowas geschrieben haben? Ich schrieb nur, dass du hier gerade illegale Taten als legal deklarierst, nur weil die Täter nicht belangt wurden.

This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.

Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:21 Uhr

@Alberner-User: Doch. Abschiebungen sind hierzulande "legal"(was ist denn das eigentlich für ein Wort?). Für viele bedeutet Abschiebung= Mord( oder warum bringen sich alljährlich viele Refugees in ihren Lagern um?).

Bzgl. des Gerichtsurteils: Der Polizist ging in Berufung das darf er. Also ist selbst dies auch "legal". Wenn der Betroffene nicht in Berufung geht ( und das wird er aus Einschüchterungen seitens der Polizei und Ausländerbehörde sicher nicht) bleiben auch die rassistischen Beschimpfungen des Polizisten "legal". So funktionieren eben rassistische Mehrheitsgesellschaften.

"Nope".

AlbernerUser
Experte (offline)

Dabei seit 09.2012
1800 Beiträge
Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.03.2014 um 16:26 Uhr

Zitat von Roddi:

@Alberner-User: Doch. Abschiebungen sind hierzulande "legal"(was ist denn das eigentlich für ein Wort?). Für viele bedeutet Abschiebung= Mord( oder warum bringen sich alljährlich viele Refugees in ihren Lagern um?).

Bzgl. des Gerichtsurteils: Der Polizist ging in Berufung das darf er. Also ist selbst dies auch "legal". Wenn der Betroffene nicht in Berufung geht ( und das wird er aus Einschüchterungen seitens der Polizei und Ausländerbehörde sicher nicht) bleiben auch die rassistischen Beschimpfungen des Polizisten "legal". So funktionieren eben rassistische Mehrheitsgesellschaften.

Er hat aber nie irgendwie gesagt, dass das in Ordnung geht.
Dass eine Abschiebung manchmal einem Mord gleichkommt, das bestreite ich nicht.
Aus deiner Frage auf Alexx' Post habe ich aber geschlossen, dass Du aus seinem Post irgenwie ableitest, dass er Mord in Ordnung fände, wenn er legal ist.
Und das kann man aus seinem Post nun eben nicht ableiten.
Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:24 Uhr

@Alex91: Meine Kritik bezieht sich darauf , dass der Polizist im legal seiner Verurteilung widersprochen hat. Und im "legalen Rahmen" werden hier auch Abschiebungen durchgeführt.

"Nope".

Roddi - 38
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12069 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.03.2014 um 16:27 Uhr

Zitat von AlbernerUser:

Zitat von Roddi:

@Alberner-User: Doch. Abschiebungen sind hierzulande "legal"(was ist denn das eigentlich für ein Wort?). Für viele bedeutet Abschiebung= Mord( oder warum bringen sich alljährlich viele Refugees in ihren Lagern um?).

Bzgl. des Gerichtsurteils: Der Polizist ging in Berufung das darf er. Also ist selbst dies auch "legal". Wenn der Betroffene nicht in Berufung geht ( und das wird er aus Einschüchterungen seitens der Polizei und Ausländerbehörde sicher nicht) bleiben auch die rassistischen Beschimpfungen des Polizisten "legal". So funktionieren eben rassistische Mehrheitsgesellschaften.

Er hat aber nie irgendwie gesagt, dass das in Ordnung geht.


Darauf zielt auch nicht meine Kritik ab. Hier werden auch "legal" Menschen in den sicheren Tod deportiert. So what?

"Nope".

Barmonster - 39
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Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:45 Uhr

Zitat von Roddi:

@Alberner-User: Doch. Abschiebungen sind hierzulande "legal"(was ist denn das eigentlich für ein Wort?). Für viele bedeutet Abschiebung= Mord( oder warum bringen sich alljährlich viele Refugees in ihren Lagern um?).

Bzgl. des Gerichtsurteils: Der Polizist ging in Berufung das darf er. Also ist selbst dies auch "legal". Wenn der Betroffene nicht in Berufung geht ( und das wird er aus Einschüchterungen seitens der Polizei und Ausländerbehörde sicher nicht) bleiben auch die rassistischen Beschimpfungen des Polizisten "legal". So funktionieren eben rassistische Mehrheitsgesellschaften.


irgendwie bringst du gerade die Kausalitäten durcheinander, oder du hast ein sehr seltsames Verständnis von "legal"...ein Mord wird nicht erst durch die Verurteilung eines Mörders illegal.
Viele Straftaten bleiben unverfolgt, weil niemand sie anzeigt. Das macht sie aber noch lange nicht legal.

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Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Alexx91 - 32
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Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:49 Uhr

Zitat von Roddi:

@Alex91: Meine Kritik bezieht sich darauf , dass der Polizist im legal seiner Verurteilung widersprochen hat.

Sein gutes Recht. Dafür ist die Berufung da. Man bedenke, wie oft Schuldige zu sehr oder Unschuldige überhaupt bestraft würden, wenn es diese Möglichkeit nicht gebe.

Zitat von Roddi:

Und im "legalen Rahmen" werden hier auch Abschiebungen durchgeführt.

Abschiebungen sind sicherlich beschissen für Flüchtlinge, vor allem wenn die Flüchtlinge in ihrem Land verhungern oder als politische Gegner inhaftiert bzw. ermordet würden.

Jedoch Abschiebung mit Mord gleichzusetzen ist ein starkes Stück.

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Roddi - 38
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Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:54 Uhr

Zitat von Barmonster:

Zitat von Roddi:

@Alberner-User: Doch. Abschiebungen sind hierzulande "legal"(was ist denn das eigentlich für ein Wort?). Für viele bedeutet Abschiebung= Mord( oder warum bringen sich alljährlich viele Refugees in ihren Lagern um?).

Bzgl. des Gerichtsurteils: Der Polizist ging in Berufung das darf er. Also ist selbst dies auch "legal". Wenn der Betroffene nicht in Berufung geht ( und das wird er aus Einschüchterungen seitens der Polizei und Ausländerbehörde sicher nicht) bleiben auch die rassistischen Beschimpfungen des Polizisten "legal". So funktionieren eben rassistische Mehrheitsgesellschaften.


irgendwie bringst du gerade die Kausalitäten durcheinander, oder du hast ein sehr seltsames Verständnis von "legal"...ein Mord wird nicht erst durch die Verurteilung eines Mörders illegal.
Viele Straftaten bleiben unverfolgt, weil niemand sie anzeigt. Das macht sie aber noch lange nicht legal.


Das meinte ich nicht. Ich meinte , dass hierzulande Abschiebungen und die weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen "legal" sind. Asylsuchende bringen sich auch deswegen in ihren Lagern um. Also erneut: So what?

"Nope".

Roddi - 38
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Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:56 Uhr

Zitat von Alexx91:

Zitat von Roddi:

@Alex91: Meine Kritik bezieht sich darauf , dass der Polizist im legal seiner Verurteilung widersprochen hat.

Sein gutes Recht. Dafür ist die Berufung da. Man bedenke, wie oft Schuldige zu sehr oder Unschuldige überhaupt bestraft würden, wenn es diese Möglichkeit nicht gebe.

Zitat von Roddi:

Und im "legalen Rahmen" werden hier auch Abschiebungen durchgeführt.

Abschiebungen sind sicherlich beschissen für Flüchtlinge, vor allem wenn die Flüchtlinge in ihrem Land verhungern oder als politische Gegner inhaftiert bzw. ermordet würden.

Jedoch Abschiebung mit Mord gleichzusetzen ist ein starkes Stück.


Zitat:

Sein gutes Recht. Dafür ist die Berufung da. Man bedenke, wie oft Schuldige zu sehr oder Unschuldige überhaupt bestraft würden, wenn es diese Möglichkeit nicht gebe.


Ja also. Dann ist sein Handeln bis zur dritten Instanz auch legalistisch nicht zu bewerten.

Zitat:

Jedoch Abschiebung mit Mord gleichzusetzen ist ein starkes Stück.


Habe ich zwar nicht explizit gemacht aber warum?

"Nope".

Barmonster - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2014 um 16:57 Uhr

das "so what" geb ich gerne zurück.
Was hat das eigentlich damit zu tun, dass ein Algerier in der Schweiz als Drecksasylant bezeichnet wurde und ein Gericht entschieden hat, dass das keine Diskriminierung, sondern nur simple Beschimpfung ist?

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

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