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Forum / Politik und Wirtschaft
Leistungsschutzrecht

Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 05.03.2013 um 23:35 Uhr
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Zitat von markusraabe: Ach ja. „Die Welt geht unter“, das hast du nicht von mir. Vielleicht musst du ja so denken, oder zumindest so schreiben, in deinem albernen Versuch, mich lächerlich und der Debatte unwürdig zu machen.
Ich bleib mal dennoch beim Thema. Zum einen: Du gestehst also ein, dass das von dir so gelobte (!) Modell der NYT letztlich auf einer paywall beruht. Auf einem System, das du für dich ablehnt und das du schwachsinnig findest. Aber du hebst es als positives Beispiel hervor. Aha. Nennt man wohl liquid argumentation.
Nennt man: Für das von dir angeprangerte Problem existiert eine funktionierende Lösung. Eine mindestens. Ob ich die Toll find oder scheiße ist völlig unerheblich bei der Frage ob sie ein Problem löst.
Zitat von markusraabe:
Zweitens: Richtig, Google hätte dem französischen Geschäft natürlich den Rücken kehren können. Dass es das nicht gemacht hat sondern stattdessen für sich selbst offenbar eine Kosten/Ertragsrechnung angestellt hat, ist für mich Ausdruck einer betriebswirtschaftlichen Denkweise. Vielleicht auch eines modernen Ablasshandels, auf jeden Fall ist jetzt Ruhe im Karton, und das ist Google offenbar den Betrag wert.
Das mag sein, ich kenn die Überlegungen nicht, die dahinter stecken, wenn ich mir Googles Geschichte anschau, halte ich es aber für fraglich ob da wirklich reine Betriebswirtschaftliche Berechnung darin steckt.
Aber auch die Bewertung ist unerheblich. Aus welchen Gründen jemand "das richtige"(tm) tut, ist bis zu einem gewissen Grad recht unerheblich. (Zur reinen BWL Berechnung sei angemerkt, das Google immer wieder Projekte durchführt um sie zu testen, auch in großem Rahmen, die teilweise in genau dieser Form wieder eingestampft werden (müssen). Es steckt zumindest kein kurzfristiges denken dahinter).
Zitat von markusraabe:
Ich stimme dir ja zu, dass das Leistungsschutzrecht nicht der Stein der Weisen ist. Hallo? ICH STIMME DIR DA ZU! Es geht halt darum, dass es da jemanden gibt, der eine Leistung erbracht hat, für die er meint, Geld sehen zu können. Und es halt nicht sieht. Ich persönlich halte die LSR-Schiene unternehmerisch für etwas feige, aber ich kann nachvollziehen, wie es dazu kam.
Ist angekommen. Nachvollziehen kann ich das auch, auch wenn ich andere Interessen dahinter seh (nochmal: Springer? _DER_ Verlag mit einem funktionierenden System online?). Der Punkt ist einfach um die Frage geht es hier nicht.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 21.03.2013 um 15:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.03.2013 um 16:47 Uhr
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Es scheint offiziell zu sein.
Hamburg und NRW werden im Bundesrat nicht gegen das LSR stimmen und somit verhindern, daß es in den Vermittlungsausschuß muß.
Erklärung von Peer Steinbrück.
Damit sagt er im Prinzip nichts anderes, als daß der Bundesrat das gesetz höchstens verzögern, aber nicht verhindern kann. Und die SPD es gleich nach dem Wahlerfolg wieder zurücknehmen wird.
Hallo? Wieso verzögert er es dann nicht bis zur Wahl?
Interessant auch, daß HH ja von der SPD allein regiert wird, NRW aber von Rot-Grün. Gab es da nicht mal was, daß sich ein Land im Bundesrat enthält, wenn die Koalitionspartner sich nicht einig sind?
Mußten die Grünen etwa aus parlamentarischen Zwängen zustimmen? Da war doch schon mal was... Achja, JugendmedienStaatsvertrag...
Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
Wer war mit dabei? Die Grüne Partei.
Also eigentlich wie immer.
Gruß
Jochen
Edith sagt, daß die Grünen vielleicht doch unschuldig sind in NRW. Der Vermittlungsausschuß muß explizit gefordert werden. Eine Enthaltung weil SPD dagegen, Grüne dafür, würde dann wie ein Nein wirken.
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Haseloff - 69
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2013 um 23:51 Uhr
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Zitat von Laser87:
Hamburg und NRW werden im Bundesrat nicht gegen das LSR stimmen
Ich bin gegen das LSR und auch die NRW-Regierung sowie die Hamburger Regierung lehnt das Gesetz erklärtermaßen ab. Von Hamburg habe ich bisher heute nur Kritik gelesen und dass es keine Beschlusslage der SPD zum Tagesordnungspunkt im Bundesrat gäbe. Eine Quelle, dass sie nicht mehr gegen das LSR wären, finde ich nicht.
Auch die SPD-NRW hat sich gegen das Gesetz gestellt und hart kritisiert und mit nichten erklärt, dass sie nicht mehr gegen das LSR seien. Sie wollen nicht als Blockierer mit dubiosen Verzögerungstaktiken dastehen, die verfassungsrechtlich in meinen Augen sehr problematisch handeln würden.
Das LSR ist kein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Von Daher können sie gar nicht gegen das LSR im Bundesrat stimmen, sonder eben höchstens den Vermittlungsausschuss anrufen.
Davon erhoffen sich dann einige eine Verzögerung, so dass das Gesetz nicht vor der Bundestagswahl in Kraft treten kann und nach dem Diskontinuitätsprinzip der eingebrachte Gesetzentwurf hinfällig ist. Damit soll das Inkrafttreten blockiert werden können, obwohl es sich nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt.
Ich halte so eine Blockadehaltung für falsch. Zum einen macht das im Wahlkampf angreifbar und könnte deswegen wahltaktisch problematisch sein. Viel wichtiger ist aber, dass der Vermittlungsausschluss nicht in so einer Art missbraucht werden sollte und unklar ist, ob er es überhaupt könnte.
"Der Vermittlungsausschuss würde dreimal erfolglos tagen, so die Einschätzung. Der Bundestag könnte dann noch vor der Sommerpause gegen das Votum des Vermittlungsausschusses stimmen."
Dann wäre nicht erreicht worden, außer eher lächerlichen Sandkastenspielchen und ein potentieller negativer Effekt durch die versuchte und gescheiterte Blockadehaltung.
Das BVerfG schrieb in einem Urteil von 2004: "Der Vermittlungsausschuss ist ein in der Verfassung vorgesehenes ständiges und gemeinsames Unterorgan von Bundestag und Bundesrat. Das Ziel seiner Arbeit ist es, ein konkretes Gesetzgebungsverfahren zu einem positiven Abschluss zu bringen, indem entweder der Einspruch des Bundesrates vermieden oder die zunächst nicht erteilte Zustimmung zu einem Gesetzesbeschluss des Bundestages herbeigeführt wird"
Das wird hier aber nicht angestrebt. Es soll gerade kein positiver Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erreicht werden, sonder es bis nach der Wahl verzögert werden, so dass es hinfällig ist. Solche Taktiken widersprechen also mit hoher Wahrscheinlichkeit der Rechtsprechung des BVerfG und stellt für mich einen Missbrauch des Vermittlungsausschusses dar.
Der Einspruch durch ein Votum des Bundesrates nach dem Vermittlungsausschuss nach Art. 77 Absatz 4 GG gegen das Gesetz des Bundestages soll nun ja gerade nicht vermieden werden, sondern soll erreicht werden. Der Einspruch könnte eh vom Bundestag mit einem Abstimmung gegen das Votum des Bundestages zurückgewiesen werden, aber man hofft ja, dass bis dahin die Wahl schon gelaufen ist und das ganze Gesetzesvorhaben so hinfällig ist, deswegen die geforderte Verzögerungstaktik mit diesem erklärten Ziel. Das ist für mich eine Missachtung der Verfassung und des Verfassungsgerichts.
Das schlimmste was passieren könnte ist, dass bei solch einem Blockadetaktieren das BVerfG durch eine Organklage eingeschaltet wird und die Blockierer ordentlich abgewatscht werden.
Für mich sehr verständlich, dass die NRW-SPD hier nicht mitspielt und finde ich gut, dass sie sich dafür nicht hergibt. Mit solchen Spielchen sollten keine Gesetze verhindert werden, auch keine die ich persönlich strikt ablehne, da ich es verfassungsrechtlich für höchst problematisch halte und mir hier meine Grundprinzipien wichtiger sind.
"Fangts mitm Schnelltest gegn den Rinderwahn bei der bayrischen Regierung an!" Biermösl Blosn
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 22.03.2013 um 07:48 Uhr
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Zitat von Haseloff:
Dann wäre nicht erreicht worden, außer eher lächerlichen Sandkastenspielchen und ein potentieller negativer Effekt durch die versuchte und gescheiterte Blockadehaltung.
Rechtlich alles richtig.
Allerdings wäre auch ein Ablehnen ein diskussionswürdiger Vorschlag. Wobei ja die SPD ein eigenes LSR angekündigt hat. Wieso das nicht als Vorschlag in den VA schicken? Wieso bis nach der Wahl warten?
So ist das nur Wahlkampftaktik. Das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten und sich gleichzeitig bei der Union für eine große Koalition anbiedern.
Die SPD weiß halt, daß sie bei Netz- und Medienthemen nicht punkten kann (und hat auch kein Interesse an einer Ablehnung, da sie selber viele Beteiligungen an Medienkonzernen hält).
Bezeichnend auch die Twitterdiskussion zwischen mir und den JuSos Ulm gestern. "Generell sind wir beim Thema Internet/Medien nicht so firm." "Mit dem Thema #lsr haben wir uns bisher noch nicht beschäftigt."
Gruß
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Haseloff - 69
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.03.2013 um 10:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.03.2013 um 11:15 Uhr
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Zitat von Laser87:
Wieso das nicht als Vorschlag in den VA schicken? Wieso bis nach der Wahl warten?
Weil ein Einigungsvorschlag im VA völllig unrealistisch ist und hier nicht so einfach beschlossen werden könnte und das dann ja auch gar kein Ziel sein soll, sonder lediglich die Verzögerung. Daher darf nach §12 Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses schon nach der ersten dazu einberufenen Sitzung der Abschluss des Verfahrens beantragt werden. Nächste Sitzung wieder kein Einigungsvorschlag beschlossen, schon ist der VA beendet. Bei den Positionen zum LSR ist ein praktikabler Einigungsvorschlag nicht da, nicht in Sicht und auch praktisch als unrealistisch auszuschließen, eben höchstens ein neues Gesetz durch die Gegner, das angestrebt wird (aber sauber im Bundestag bitte, wo die Kompetenz hierfür liegt).
Also kann der Bundesrat nach dem VA noch Einspruch erheben und der Bundestag muss nochmal über das Gesetz abstimmen. Mehrheit von Schwarz-Gelb dazu ist aber sicher und das Ganze würde vor der Sommerpause locker durch sein. Einfach bis nach der Wahl warten ist also so einfach gar nicht möglich, oder diese Scheinveranstaltung im VA soll mit weiteren Theater noch erweitert werden?
Daneben ist das Gesetz eben von der Kompetenz Bundessache und kein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Es ist daher die Sache des Bundestages und nicht des Bundesrates, der nicht direkt darüber abstimmen kann und nicht zustimmen muss. Du möchtest das indirekt durch die Hintertür mit dreckigen Methoden zu einem quasi-zustimmungsbedürftigen Gesetz machen. Was ein zustimmungsbedürftiges Gesetz ist und Bundeskompetenz und was nicht, ist in der Verfassung geregelt und dazwischen muss ein gewisser Abstand herrschen, also ein gewisses Abstandgebot. Das würde hier ausgehebelt werden, wenn der Bundesrat bei einem nicht-zustimmungsbedürften Gesetz die "Zustimmung" mit solchen Methoden verweigern würde.
Ich halte solche Methoden für sehr fragwürdig, für eine Missachtung der Rechte und Kompetenz des Bundestages, wenn so Gesetze blockiert und hinfällig werden sollen. Ich halte es für unsauber, was die verfassungsrechtliche Seite angeht und wünsche mir eine stärkere Beachtung der Verfassung und auch den Worten des BVerfG. Damit sind für mich solche dreckigen Spielchen verwerflich und daher lehne ich sie ab.
Der Zweck heiligt hier nicht die Mittel.
Leider sind solche Spielchen in der Politik verbreitet. In den USA gibt es auch das Filibuster. Mir gefallen diese Sachen nicht und ich lehne sie eben ab. Es ist für mich Verachtung der demokratisch legitimierten parlamentarischen Mehrheiten und so gefassten Beschlüsse mit dreckigen Methoden. Das hat jetzt nichts mit dem LSR zu tun und wenn sich die Mehrheitsverhältnisse drehen würden und Gesetze, die ich befürworten würde so blockiert und hinfällig gemacht werden sollten, dann würde ich das wohl mindestens genauso kritisieren.
Auch lehne ich dieses Gepolter gegen die politische Konkurrenz ab, das mich schon sehr an den CSU-Dobrindt-Stil erinnert, aber solches Krakeelen ist wohl auch eines dieser politischen Spielchen.
"Fangts mitm Schnelltest gegn den Rinderwahn bei der bayrischen Regierung an!" Biermösl Blosn
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 22.03.2013 um 12:52 Uhr
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Du redest viel, Du redest viel Richtiges.
Aber wenn ich wirklich gegen ein Gesetz wäre, dann würde ich es mit allen Mitteln bekämpfen.
Und das tun die Genossen nicht! Nein, sie lassen ein Gesetz zu, um zu versprechen, daß sie es nach der Wahl ändern wollen. Glaubwürdigkeit sieht anders aus!
Gruß
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Haseloff - 69
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Geschrieben am: 22.03.2013 um 13:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.03.2013 um 13:09 Uhr
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Zitat von Laser87:
Aber wenn ich wirklich gegen ein Gesetz wäre, dann würde ich es mit allen Mitteln bekämpfen.
Das kann dann aber in der Sache ein Bärendienst an den LSR-Gegnern sein. Mir ist das zu riskant und sorgt für viel Angriffsfläche durch solche Methoden. Was wenn es dann zu einem Organstreit kommt, weil das BVerfG die zu verfolgenden Ziele des VA anders beschreiben hat? Schwarz-Geld würde sich kaputt lachen. Was wenn die Blockadehaltung rechtlich nur extrem kurz aufrechterhalten werden könnte, da jedes Mitglied des VA eine Beendigung beantragen kann und dann in der nächsten Sitzung ein Verständigungsbeschluss gefasst werden muss, sonst ist der VA hier automatisch beendet? Was wenn der Verständigungsbeschluss dann inhaltlich so lächerlich ist, falls wirklich einer beschlossen werden sollte, und nicht die formulierten Ziele des BVerfG verfolgt, so dass die erneute Abstimmung im Bundestag ein Desaster für die LSR-Gegner werden würde?
Ich finde, dass Kritik an solchen Methoden sehr berechtigt ist und dass der Zweck eben nicht die Mittel legitimiert. Hier sollten auch grundsätzlicher Punkte beachtet werden. Radikal gegen das LSR zu kämpfen, mit allen Mitteln, muss nicht er vernünftigere Weg sein. Auch wenn das der SPD Glaubwürdigkeit kosten sollte, finde ich diesen Preis vertretbar und das Verhalten von NRW gut.
Den Fehler, den die (Bundes-) SPD gemacht hat, hat sie früher gemacht. Sie hat den Anschein und die Hoffnung erweckt, als könnte sie das LSR einfach durch den Bundesrat stoppen und so nun Hoffnungen enttäuscht und das wird nun zu Recht Glaubwürdigkeit kosten.
"Fangts mitm Schnelltest gegn den Rinderwahn bei der bayrischen Regierung an!" Biermösl Blosn
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 22.03.2013 um 17:23 Uhr
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Zitat von Haseloff: Zitat von Laser87:
Aber wenn ich wirklich gegen ein Gesetz wäre, dann würde ich es mit allen Mitteln bekämpfen.
Das kann dann aber in der Sache ein Bärendienst an den LSR-Gegnern sein. Mir ist das zu riskant und sorgt für viel Angriffsfläche durch solche Methoden. Was wenn es dann zu einem Organstreit kommt, weil das BVerfG die zu verfolgenden Ziele des VA anders beschreiben hat? Schwarz-Geld würde sich kaputt lachen. Was wenn die Blockadehaltung rechtlich nur extrem kurz aufrechterhalten werden könnte, da jedes Mitglied des VA eine Beendigung beantragen kann und dann in der nächsten Sitzung ein Verständigungsbeschluss gefasst werden muss, sonst ist der VA hier automatisch beendet? Was wenn der Verständigungsbeschluss dann inhaltlich so lächerlich ist, falls wirklich einer beschlossen werden sollte, und nicht die formulierten Ziele des BVerfG verfolgt, so dass die erneute Abstimmung im Bundestag ein Desaster für die LSR-Gegner werden würde?
Ich finde, dass Kritik an solchen Methoden sehr berechtigt ist und dass der Zweck eben nicht die Mittel legitimiert. Hier sollten auch grundsätzlicher Punkte beachtet werden. Radikal gegen das LSR zu kämpfen, mit allen Mitteln, muss nicht er vernünftigere Weg sein. Auch wenn das der SPD Glaubwürdigkeit kosten sollte, finde ich diesen Preis vertretbar und das Verhalten von NRW gut.
Den Fehler, den die (Bundes-) SPD gemacht hat, hat sie früher gemacht. Sie hat den Anschein und die Hoffnung erweckt, als könnte sie das LSR einfach durch den Bundesrat stoppen und so nun Hoffnungen enttäuscht und das wird nun zu Recht Glaubwürdigkeit kosten.
Was wenn, was wenn... Entweder ich steh zu meinen Überzeugungen und kämpfe dafür oder ich mach #mimimi und frage was wäre, wen vielleicht dies oder jenes passieren könnte oder auch nicht oder doch...
Und das machst Du, das macht die SPD - irgendwann werdet Ihr so in einer Diktatur aufwachen.
Himmel, die Union fragt nicht mal danach, ob ihre Gesetze regelmäßig vom BVerfG kassiert werden...
Lenin hatte schon recht, als er sagte, daß in Deutschland ...
Gruß
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 22.03.2013 um 17:56 Uhr
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Noch über die Rolle der Grünen in NRW.
Gruß
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Haseloff - 69
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Geschrieben am: 22.03.2013 um 19:02 Uhr
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Zitat von Laser87:
Was wenn, was wenn... Entweder ich steh zu meinen Überzeugungen und kämpfe dafür oder ich mach #mimimi und frage was wäre, wen vielleicht dies oder jenes passieren könnte oder auch nicht oder doch...
Und das machst Du, das macht die SPD - irgendwann werdet Ihr so in einer Diktatur aufwachen.
Für seine Überzeugungen kämpfen, sonst droht die Diktatur?! Mit solchen radikalen Scheinargumenten bewegst du dich auf einem Level, auf das ich keine Lust habe. Das ist jenseits von Gut und Böse.
Zitat von Laser87: Himmel, die Union fragt nicht mal danach, ob ihre Gesetze regelmäßig vom BVerfG kassiert werden. Dann darfst du dich über dieses Verhalten der Union aber auch nicht beschweren, wenn du dies bei deinen politischen Überzeugungen genauso machen würdest und kein Problem daran findest, wenn es zu deinem "Kampf" geht. Dann sind dreckige Methoden ggf. eben erlaubt und okay und werden eingefordert. Auf die Fresse kann ja nur die politische Konkurrenz fliegen, da braucht es keine Vorsicht oder Abwägung. Sehr mutig oder doch nur sehr bequem.
"Fangts mitm Schnelltest gegn den Rinderwahn bei der bayrischen Regierung an!" Biermösl Blosn
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Maiziere
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Geschrieben am: 22.03.2013 um 23:51 Uhr
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Als Politiker muss man schon wie Minister Donnersberg sein: "Man müsse bereit sein, für seine Überzeugungen auch zu sterben!" Dieser pathetische Bullshit war ja in dem Satire-Film über Guttenberg sehr amüsant, aber die pathetische Realsatire hier ist ja fast noch besser.
Ulm ist Provzinz!
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 23.03.2013 um 11:16 Uhr
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Zitat von Maiziere: Als Politiker muss man schon wie Minister Donnersberg sein: "Man müsse bereit sein, für seine Überzeugungen auch zu sterben!" Dieser pathetische Bullshit war ja in dem Satire-Film über Guttenberg sehr amüsant, aber die pathetische Realsatire hier ist ja fast noch besser.
Hab mich da wirklich nicht gut ausgedrückt.
Aber es dürfte klar sein, was ich sagen wollte. Der SPD geht dieses Thema sonstwo vorbei, sonst würde sie es aktiv bearbeiten.
Stattdessen kommt diese Abwiegelung: Nach den Wahlen. Und wir wissen doch, was dann kommt.
Gruß
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 23.03.2013 um 11:21 Uhr
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Zitat von Haseloff: Für seine Überzeugungen kämpfen, sonst droht die Diktatur?! Mit solchen radikalen Scheinargumenten bewegst du dich auf einem Level, auf das ich keine Lust habe. Das ist jenseits von Gut und Böse.
Schau Dir die Gesetze an.
Überwachung, Überwachung, Überwachung.
1984 was not meant as an instruction manual.
Zitat von Haseloff:
Dann darfst du dich über dieses Verhalten der Union aber auch nicht beschweren, wenn du dies bei deinen politischen Überzeugungen genauso machen würdest und kein Problem daran findest, wenn es zu deinem "Kampf" geht. Dann sind dreckige Methoden ggf. eben erlaubt und okay und werden eingefordert. Auf die Fresse kann ja nur die politische Konkurrenz fliegen, da braucht es keine Vorsicht oder Abwägung. Sehr mutig oder doch nur sehr bequem.
Über die Union beschwere ich mich schon lange nicht mehr.
Wer ein verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen einbringt, um "auszureizen, was Karlsruhe zuläßt", dem BVerfG die Kompetenz beim Wahlgesetz absprechen will und dann noch meint, daß unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern geschützt werden muß...
Ne, der zug ist abgefahren.
Gruß
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bredator - 41
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Geschrieben am: 22.06.2013 um 22:21 Uhr
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http://google-produkte.blogspot.de/2013/06/google-news-bleibt-offene-plattform-fuer-verlage.html
Das dürfte der volle Schlag in die Fresse der LSR-Verlage sein. Gut von Google.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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