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Durchsuchen der Tasche im Supermarkt

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michael67 - 57
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
425 Beiträge
Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:52 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Eigentlich übt der Besitzer somit die Angestellte nur das Hausrecht im Laden aus.
Er weißt dich durch ein "tolles" Schild darauf hin die Tasche abzugeben, bzw. wenn nicht in Kauf zu nehmen dass sie diese durchsuchen und setzt dann in dem Fall sein Hausrecht durch. Du hättest ja gar nicht erst mit deiner Tasche reingehen müssen.


Hausrecht hin oder her.... Ein Rucksack den man nicht abgeben will (verständlich) oder nicht kann (keine Schliessfächer) fällt da wohl in die Privatsphäre.

Ein Blick in den Rucksack darf nur die Polizei wagen.

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:58 Uhr

Zitat von Venus1984:

was mich mal interessieren würde...

wenn di sagen taschen kontrolle und du weigerst dich.... die halten dich dann fest und holen die polizei...
ist dass dann nicht sogar freiheitsberaubung, denn das darf man ja nur wenn gefahr im verzug ist.. und das ist hier ja eignetlich nicht gegeben...


Der Verdacht ist ja gegeben weil du die Tasche hast. Von daher wird die Polizei kommen in deine Tasche schauen, nichts finden und die Sache ist vorbei...
ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:59 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:



Der Verdacht ist ja gegeben weil du die Tasche hast. Von daher wird die Polizei kommen in deine Tasche schauen, nichts finden und die Sache ist vorbei...


Was ist mit meinen Hosentaschen?

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:59 Uhr

Zitat von michael67:

Nein....dürfen die nicht, und ich würds auch drauf ankommen lassen.

In dem Falle machen die sich Lächerlich, da sie den kürzeren ziehen.



Mir geht es nicht darum, jemanden lächerlich zu machen. Für mich ist das eine moralische Frage: Ist versuchte Nötigung ok, nur weil es mir keinen großen Schaden gebracht hat?

Es ist ja so, sollte das Verhalten des Kaufhauses im Geiste legitimiert sein, sprich: es kommt dazu, dass die Polizei aufkreuzt, und evtl. etwas findet, was niemand sehen sollte. Nun ist mein Persönlichkeitsrecht für den Eimer gewesen, besteht also nur auf Papier. Ich hatte also nichts von meinem Recht. Ich möchte, dass eben auch dieses Recht von jedem anerkannt wird, auch ohne gerichtliche Instanz. Schweigen bringt nichts in diese Richtung.

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.02.2012 um 19:01 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Zitat von Venus1984:

was mich mal interessieren würde...

wenn di sagen taschen kontrolle und du weigerst dich.... die halten dich dann fest und holen die polizei...
ist dass dann nicht sogar freiheitsberaubung, denn das darf man ja nur wenn gefahr im verzug ist.. und das ist hier ja eignetlich nicht gegeben...


Der Verdacht ist ja gegeben weil du die Tasche hast. Von daher wird die Polizei kommen in deine Tasche schauen, nichts finden und die Sache ist vorbei...


Du denkst zu einfach, glaube ich. Mit diesem Verdachtsmoment als Normalfall könnte man alles legitimieren.

Siehe ViolentFEARs Post.


"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:04 Uhr

Ja gut eigentlich regelt es §127 StPO ziemlich genau:

Zitat:

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt...


Auf frischer Tat ist bei einem Verdacht nicht gegeben und somit greift wohl doch §239 StGB

Zitat:

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt........


Probiert es doch einfach mal aus... sagt mir bescheid wenn euch der erste Staatsanwalt auslacht...
ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:06 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Ja gut eigentlich regelt es §127 StPO ziemlich genau:

Zitat:

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt...


Auf frischer Tat ist bei einem Verdacht nicht gegeben und somit greift wohl doch §239 StGB

Zitat:

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt........


Probiert es doch einfach mal aus... sagt mir bescheid wenn euch der erste Staatsanwalt auslacht...


Ich kann in deinem Post nichts erkennen, was darauf hinweist, dass der Staatsanwalt lachen würde. Zudem ist nicht klar, was du überhaupt aussagen wolltest.

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:06 Uhr

Zitat von ZuGuttenberg:


Du denkst zu einfach, glaube ich. Mit diesem Verdachtsmoment als Normalfall könnte man alles legitimieren.

Siehe ViolentFEARs Post.

Du nicht auch? Du sprichst hier etwas interessantes an, darüber nachgedacht hab ich offen gestanden nie. Im schlimmsten Fall ist es halt persönliches Pech weil Du Dich nicht an die Spielregeln gehalten hast, sprich: Tasche mitgenommen. Aber es geht a auch weiter: Üerwachungskameras etc.

Aber seh das Ganze auch mal aus Sicht eines Unternehmers der große Verluste durch Diebstahl erlitten hat.... Bzw stell Dir vor du bist das.
ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:07 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:


Probiert es doch einfach mal aus... sagt mir bescheid wenn euch der erste Staatsanwalt auslacht...


Was erneut in Guttenbergs Frage gipfeln würde: Für was wäre dann das Recht überhaupt gut gewesen?

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:08 Uhr

Zitat von ViolentFEAR:

Zitat von ZER0-CooL:


Probiert es doch einfach mal aus... sagt mir bescheid wenn euch der erste Staatsanwalt auslacht...


Was erneut in Guttenbergs Frage gipfeln würde: Für was wäre dann das Recht überhaupt gut gewesen?


Genau, spricht dann eher für Willkürjustiz...

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:10 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von ZuGuttenberg:


Du denkst zu einfach, glaube ich. Mit diesem Verdachtsmoment als Normalfall könnte man alles legitimieren.

Siehe ViolentFEARs Post.

Du nicht auch? Du sprichst hier etwas interessantes an, darüber nachgedacht hab ich offen gestanden nie. Im schlimmsten Fall ist es halt persönliches Pech weil Du Dich nicht an die Spielregeln gehalten hast, sprich: Tasche mitgenommen. Aber es geht a auch weiter: Üerwachungskameras etc.

Aber seh das Ganze auch mal aus Sicht eines Unternehmers der große Verluste durch Diebstahl erlitten hat.... Bzw stell Dir vor du bist das.


Auf letzteres bezogen:

Ich denke, es wäre schöner, wenn der Unternehmer nicht mehr aufgesucht wird, weil Persönlichkeitsrechte beschnitten werden. Der, der dies nicht tut, müsste dann einen Kundenanstieg haben, der die Diebstähle, die hierdurch entstanden sind, übertrifft.

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:11 Uhr

Probiert es aus, anders werden wir nicht erfahren wie die Polizisten/Staatsanwälte dieser Welt reagieren.
Im Prinzip habt ihr ja Recht, weil der §127 StPO nur das Festhalten auf frischer Tat erlaubt.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:14 Uhr

Zitat von ZuGuttenberg:


Ich denke, es wäre schöner, wenn der Unternehmer nicht mehr aufgesucht wird, weil Persönlichkeitsrechte beschnitten werden. Der, der dies nicht tut, müsste dann einen Kundenanstieg haben, der die Diebstähle, die hierdurch entstanden sind, übertrifft.

"wäre" ....
ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:20 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von ZuGuttenberg:


Ich denke, es wäre schöner, wenn der Unternehmer nicht mehr aufgesucht wird, weil Persönlichkeitsrechte beschnitten werden. Der, der dies nicht tut, müsste dann einen Kundenanstieg haben, der die Diebstähle, die hierdurch entstanden sind, übertrifft.

"wäre" ....

Du wärst also dafür, dass wir Rechte einbußen, um Kriminalität zu verhindern.

Übertrage das mal auf Internet und Kinderpornografie.

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 19:27 Uhr

Zitat von ZuGuttenberg:

Nun, es ist also versuchte Nötigung, wie realitätsnah ist es, dass ich damit durchkomme?


Das wiederum kann dir schlussendlich nur ein Richter sagen, wenn deine Situation erörtert wird. "Besser" würdest du damit allerdings durchkommen, wenn du dich standhaft geweigert hättest und man dich richtig dazu genötigt hätte ;-). In deinem Fall wird es unter Umständen schwierig sein, alles zu beweisen. Wenn du nicht gerade Zeugen dabei hattest.

Zitat von Venus1984:

ist dass dann nicht sogar freiheitsberaubung, denn das darf man ja nur wenn gefahr im verzug ist.. und das ist hier ja eignetlich nicht gegeben...


Bei einem Verdacht greift das "Jedermann-Festnahmerecht" nach § 127 StPO, wonach jedermann einen Tatverdächtigen solange festhalten darf, bis die Polizei eintrifft. Faktisch ist es eine Freiheitsberaubung. Die wird jedoch durch das Festnahmerecht gerechtfertigt und bleibt damit straf- und folgenlos.

Zitat von ZER0-CooL:

Ja gut eigentlich regelt es §127 StPO ziemlich genau:

Zitat:

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt...


Auf frischer Tat ist bei einem Verdacht nicht gegeben und somit greift wohl doch §239 StGB

Zitat:

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt........


Probiert es doch einfach mal aus... sagt mir bescheid wenn euch der erste Staatsanwalt auslacht...


Genau das wird in folgendem Link diskutiert und ist nicht ganz umunstritten:
Festnahmerecht nach § 127 StPO

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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