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Forum / Politik und Wirtschaft

Durchsuchen der Tasche im Supermarkt

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ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.02.2012 um 17:28 Uhr

Hallo,

folgende Frage:
Darf an der Kasse im Supermarkt, der Rucksack kontrolliert werden, obwohl kein konkreter Tatverdacht besteht? Und kann ich, sofern vollstreckt wird, wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung Beanstandungen machen?

Ich war mit meinem Fahrrad auf dem Weg nach hause (mit meinem Rucksack), wollte noch schnell noch etwas einkaufen. Hatte kein Kleingeld für den Spind zur Hand und vertraue der Informationsstelle nicht meinen Rucksack an.

An der Kasse dann, erbittet die Kassiererin die Einsicht in meinen Rucksack, was von mir, mit Verweis auf meine Persönlichkeitsrechte, verneint wurde. Sie greift zum Telefon und wählt. Ich gebe nach und gewähre ihr Einsicht, weil ich keinen Bock auf ein Lammentieren hatte. Sie erwähnt noch, dass sie ein unglaublich tolles Schild hätten, auf der dies erwähnt wird.

Nun meine Frage: Was wäre denn, wenn ich etwas in meinem Rucksack gehabt hätte, wie z.B. gefälschte Doktorarbeiten o.Ä., was ich gerne verheimlicht hätte? Ich dachte bislang, dass man ohne konkreten Tatverdacht keine Einsicht nehmen darf - oder fällt das dann unter das Hausrecht, wenn man ein solches Schild aufstellt? Kann ich, sofern dem obigen nicht so ist, bei Vollstreckung wegen oben erwähntem Anzeige erstatten?

Vielleicht gibt es ja einen Menschen hier, der in Jura etwas mehr bewandert ist als ich. Demjenigen mache ich dann auch einen Blumen-Gästebucheintrag oder ähnlich wundertolle Sachen.

Habe auch nichts dagegen, wenn hier eine Grundsatzdiskussion entsteht. Vielleicht über den Sinn und Zweck der gesetzlichen Lage zu diesem Thema.

Best regards oder so.

Gutti



"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

JailBait- - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2011
218 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.02.2012 um 17:28 Uhr

Darf man ja eigentlich auch nicht, auch wenn du verdächtig wirst darf nur die polizei dein zeug durchsuchen (so hab ichs noch im gedächnis) auser mit deiner erlaubnis.
Am besten Tasche einfach drausen lassen, egal wie, in Media Markt haben die mich auch angezickt und wollten unbedingt rein gucken,

Also, nur wenn du Verdächtigt wirst darf die Polizei dich durchsuchen.
(sry wenns net ganz stimmt, aber so weis ichs noch)

"Das einzig erleuchtende an Religion ist ein brennender Tempel bei nacht."

Rabiator - 57
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2009
52 Beiträge
Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:29 Uhr

..... na du wirst dich noch umschauen was in unserem land alles möglich ist und welche ,,rechte,, du wirklich hast.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.02.2012 um 17:32 Uhr

Klare Antwort: Nein. Eine Verkäuferin hat in deinen Sachen weder ohne noch mit Tatverdacht etwas zu suchen. Bei Tatverdacht darf das nur durch die Polizei geschehen. Wenn du es allerdings eilig hast, ist es meist einfacher, wenn du die Verkäuferin kurz reinschauen lässt. Ansonsten musst du unter Umständen auf die Polizei warten. Wenn du sie aber reinschauen lässt, tust du das freiwillig. Alles andere ist zumindest eine versuchte Nötigung.

Hier noch ein Link, da kannst du es auch nachlesen.
anwalt-berlin-blog.de

edit:
BGH zur höflichen Bitte einer Taschenkontrolle im Supermarkt

Anwaltskanzlei Ferner-Alsdorf

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

schenk81 - 43
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2008
36 Beiträge
Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:33 Uhr

BC Marktkauf nehm ich mal an....nee dürfen sie nicht, auch wenn dort ein schild hängt!!!!

Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.

ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.02.2012 um 17:44 Uhr

Zitat von Cymru:

Klare Antwort: Nein. Eine Verkäuferin hat in deinen Sachen weder ohne noch mit Tatverdacht etwas zu suchen. Bei Tatverdacht darf das nur durch die Polizei geschehen. Wenn du es allerdings eilig hast, ist es meist einfacher, wenn du die Verkäuferin kurz reinschauen lässt. Ansonsten musst du unter Umständen auf die Polizei warten. Wenn du sie aber reinschauen lässt, tust du das freiwillig. Alles andere ist zumindest eine versuchte Nötigung.

Hier noch ein Link, da kannst du es auch nachlesen.
anwalt-berlin-blog.de

edit:
BGH zur höflichen Bitte einer Taschenkontrolle im Supermarkt

Anwaltskanzlei Ferner-Alsdorf


Vielen Dank erst einmal.

Nun, es ist also versuchte Nötigung, wie realitätsnah ist es, dass ich damit durchkomme? Gibt es dazu Präzedenzfälle?

Den Blumen-GB müssen wir verschieben, da du mich ja ignorierst ;-).
Nicht, dass du darauf wirklich pochen würdest :-D.

E: Ah, sorry. Steht ja einer im Link :).

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

Daniel_1996 - 28
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
4153 Beiträge
Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.02.2012 um 17:57 Uhr

Es sieht nicht anders aus, wenn ich z.B. einen Rucksack habe, wo ein Schloss drane ist? Also eingeschlossen ist.
Ist da was von der Grundlage anders?
Weil ich war halt mal auf 'nem Softair-Skirm und bin dann halt mit meinem Rucksack in den Laden gegangen und wollte halt was zu trinken einkaufen und ich hatte (logischerweise, das mam Waffen einschließen muss) halt im Rucksack Softairwaffen und die wollte halt unbedingt reinsehen und ich sage halt nein, weil's auch eingeschlosse/abgeschlossen ist und die wollte dann auch den Marktleiter holen, dann hab ich halt aufgeschlosse und die hat meine wunderschönen Waffen gesehen und hat einen Herzinfarkt bekommen. :-D

Dann hat die erst Recht noch den Marktleiter geholt. xD
Nach ein paar Min. durfte ich wieder gehn. o.o

Der wollte dann auch die Polizei rufen, weil ich Waffen usw. dabei hab. ^^

Oh Hell Yeah!

ZuGuttenberg
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2020 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 17:58 Uhr

Zitat von Rabiator:

..... na du wirst dich noch umschauen was in unserem land alles möglich ist und welche ,,rechte,, du wirklich hast.


Wofür gibt es deiner Meinung nach Gesetze, wenn man sich ohnehin bücken muss? Achja, es wird mein Alter sein, welches mich dazu machen wird, dass du sagen wirst, dass ich keine Ahnung habe.

"Jeder Beginn einer Idee entspringt einer unmerklichen Verletzung des Geistes."

420-BBZ - 31
Champion (offline)

Dabei seit 05.2011
2316 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:11 Uhr

Darf das dann nichtmal n Ladendetektiv oder was? :-D das wäre ja mal geil, wenn sie wegen dir extra die Polizei holen und du unschuldig bist :D
Ich lieb es einfach, wenn die in mein Rucksack sehen wollen und der komplett leer ist xD, aber ich zeig denen den dann einfach und gut ist :D

Battlelog: xFlomo

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:22 Uhr

Eigentlich übt der Besitzer somit die Angestellte nur das Hausrecht im Laden aus.
Er weißt dich durch ein "tolles" Schild darauf hin die Tasche abzugeben, bzw. wenn nicht in Kauf zu nehmen dass sie diese durchsuchen und setzt dann in dem Fall sein Hausrecht durch. Du hättest ja gar nicht erst mit deiner Tasche reingehen müssen.
ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:28 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Eigentlich übt der Besitzer somit die Angestellte nur das Hausrecht im Laden aus.
Er weißt dich durch ein "tolles" Schild darauf hin die Tasche abzugeben, bzw. wenn nicht in Kauf zu nehmen dass sie diese durchsuchen und setzt dann in dem Fall sein Hausrecht durch. Du hättest ja gar nicht erst mit deiner Tasche reingehen müssen.


"Na sicher müssen sie die Unterbuchse ausziehen. Das steht hier auf diesem Schild. Hausrecht!"

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:32 Uhr

Zitat von ViolentFEAR:

Zitat von ZER0-CooL:

Eigentlich übt der Besitzer somit die Angestellte nur das Hausrecht im Laden aus.
Er weißt dich durch ein "tolles" Schild darauf hin die Tasche abzugeben, bzw. wenn nicht in Kauf zu nehmen dass sie diese durchsuchen und setzt dann in dem Fall sein Hausrecht durch. Du hättest ja gar nicht erst mit deiner Tasche reingehen müssen.


"Na sicher müssen sie die Unterbuchse ausziehen. Das steht hier auf diesem Schild. Hausrecht!"


Das man immer übertreiben muss :-D aber ja is okay, blöder Ansatz :D

Crankr - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
2053 Beiträge
Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:38 Uhr

Wenn du wirklich etwas in deiner Tasche hast, was du nicht zeigen willst, so bleib einfach stur.
Wenn das aber nicht der Fall ist, so zeig doch einfach deine Tasche...

Bei mir wollten die ebenfalls mal wegen einem Pfandbon von 15 Euro meine Anschrift haben...
Ich hab erst gelacht, danach bemerkt, dass die es ernst meinen...
Die hat mir Stift und Papier in die Hand gedrueckt.
Erst wollte ich nichts drauf schreiben, aber nach ewigem Diskutieren habe ich einfach irgendwas draufgekritzelt, was man nicht als Anschrift bezeichnen koennte und sie war mit dem Gekritzel auch zufrieden.
michael67 - 57
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
425 Beiträge
Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:45 Uhr

Nein....dürfen die nicht, und ich würds auch drauf ankommen lassen.

In dem Falle machen die sich Lächerlich, da sie den kürzeren ziehen.


Fisterrado - 32
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1422 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:46 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Eigentlich übt der Besitzer somit die Angestellte nur das Hausrecht im Laden aus.
Er weißt dich durch ein "tolles" Schild darauf hin die Tasche abzugeben, bzw. wenn nicht in Kauf zu nehmen dass sie diese durchsuchen und setzt dann in dem Fall sein Hausrecht durch. Du hättest ja gar nicht erst mit deiner Tasche reingehen müssen.
wenn ich das richtig verstanden habe steht schon in den links oben das es rechtlich blödsinn ist das als hausrecht einzustufen und zu dem AGB gehört und irgendwie unwirksam wird blablabla..... korrigier mich gerne wenn ich falsch liege... hab das auch nur schnell überflogen ^^

i´m not insane...not that much

Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 17.02.2012 um 18:52 Uhr

was mich mal interessieren würde...

wenn di sagen taschen kontrolle und du weigerst dich.... die halten dich dann fest und holen die polizei...
ist dass dann nicht sogar freiheitsberaubung, denn das darf man ja nur wenn gefahr im verzug ist.. und das ist hier ja eignetlich nicht gegeben...

Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

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