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Forum / Politik und Wirtschaft
Unsere geliebte EU

MackieMesser - 41
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Geschrieben am: 16.01.2012 um 15:07 Uhr
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Michael O'Leary at the Innovation Convention 2011 - Brussels
Bitte mal auf 6:20 springen.
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Simonale - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.01.2012 um 15:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2012 um 15:34 Uhr
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Wo ist da das Problem, der kerl macht nur abartig werbung für seine eigene Airline. . .#
Und das bei Raynair nicht alles mit rechten dingen zu geht, sagt er natürlich nicht...
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MackieMesser - 41
Champion
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Geschrieben am: 16.01.2012 um 18:05 Uhr
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Er hat aber genauso in vielen Punkten recht. Bei 6:20 reingehört?
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wandere
Profi
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Geschrieben am: 18.01.2012 um 19:35 Uhr
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Eine interesannt Aussage.
Zur Einigung Europas; Ein Zitat von Wladimir Bukowski
„Was war die Sowjetunion? Sie war eine Union sozialistischer Republiken. Was ist die Europäische Union? Sie ist eine Union sozialistischer Republiken. Wie wurde die Sowjetunion regiert? Von 15 nicht gewählten Leuten, die sich selbst gewählt hatten, und die wir nicht abwählen konnten. Und wie wird die Europäische Union regiert? Von etwa zwei Dutzend nicht gewählten Leuten, die wir nicht abwählen können, und die uns gegenüber zu keiner Rechenschaft verpflichtet sind. ... Theoretisch hatte jede sowjetische Republik das Recht auszutreten, so stand es in der Verfassung. Aber praktisch gab es kein Verfahren um auszutreten. So konnte kein Land auch nur beginnen, einen Austrittsprozeß einzuleiten. Zu meinem Entsetzen stelle ich nun fest, daß es sich in der Europäischen Union ähnlich verhält. Es existiert kein rechtliches Verfahren für einen Austritt, obwohl niemand je gesagt hat: man könne die Europäische Union nicht mehr verlassen.“
"Non nobis, domine,non nobis, sed nomini tuo da gloriam."
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 18.01.2012 um 21:33 Uhr
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Zitat von wandere: Was ist die Europäische Union? Sie ist eine Union sozialistischer Republiken.
Wäre mir neu: Es wir ja viel mehr kritisiert, dass sich die Staaten dem Kapitalismus hingeben...
Zitat von wandere: . Es existiert kein rechtliches Verfahren für einen Austritt, obwohl niemand je gesagt hat: man könne die Europäische Union nicht mehr verlassen.“
Das ist inzwischen auch überholt: Art. 50 EUV
"(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten."
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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wandere
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 02:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 02:00 Uhr
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Zitat von Cymru:
Das ist inzwischen auch überholt: Art. 50 EUV
"(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten."
Erstmals regelt Art. 50 EU-Vertrag den freiwilligen, einseitigen Austritt eines Staates aus der Union und beendete damit die lange Zeit bestehende Ungewissheit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines (ungeschriebenen) Austrittsrechts.[6] Nach dieser neuen Grundregel kann jeder Mitgliedstaat jederzeit seine Absicht erklären, aus der Union auszutreten. Dies wird durch ein Abkommen zwischen der EU und dem betreffenden Staat geregelt. In ihm könnten die näheren Bedingungen, insbesondere das zukünftige Rechtsverhältnis (z.B. Assoziationsverhältnis oder Partnerschaft im Sinne der Europäischen Nachbarschaftspolitik) bestimmt werden.[7]
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Artikel 218
(ex-Artikel 300 EGV)
(1) Unbeschadet der besonderen Bestimmungen des Artikels 207 werden Übereinkünfte zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen nach dem im Folgenden beschriebenen Verfahren ausgehandelt und geschlossen.
(2) Der Rat erteilt eine Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen, legt Verhandlungsrichtlinien fest, genehmigt die Unterzeichnung und schließt die Übereinkünfte.
(3) Die Kommission oder, wenn sich die geplante Übereinkunft ausschließlich oder hauptsächlich auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bezieht, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik legt dem Rat Empfehlungen vor; dieser erlässt einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen und über die Benennung, je nach dem Gegenstand der geplanten Übereinkunft, des Verhandlungsführers oder des Leiters des Verhandlungsteams der Union.
(4) Der Rat kann dem Verhandlungsführer Richtlinien erteilen und einen Sonderausschuss bestellen; die Verhandlungen sind im Benehmen mit diesem Ausschuss zu führen.
(5) Der Rat erlässt auf Vorschlag des Verhandlungsführers einen Beschluss, mit dem die Unterzeichnung der Übereinkunft und gegebenenfalls deren vorläufige Anwendung vor dem Inkrafttreten genehmigt werden.
(6) Der Rat erlässt auf Vorschlag des Verhandlungsführers einen Beschluss über den Abschluss der Übereinkunft.
Mit Ausnahme der Übereinkünfte, die ausschließlich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffen, erlässt der Rat den Beschluss über den Abschluss der Übereinkunft
(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
a) nach Zustimmung des Europäischen Parlaments in folgenden Fällen:
i) Assoziierungsabkommen;
ii) Übereinkunft über den Beitritt der Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten;
iii) Übereinkünfte, die durch die Einführung von Zusammenarbeitsverfahren einen besonderen institutionellen Rahmen schaffen;
iv) Übereinkünfte mit erheblichen finanziellen Folgen für die Union;
v) Übereinkünfte in Bereichen, für die entweder das ordentliche Gesetzgebungsverfahren oder, wenn die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich ist, das besondere Gesetzgebungsverfahren gilt.
Da steht aber nicht von wgen Austrittsnodalitäten obwohl in Artikel 50 Abs.2 darauf verwiesen wird.
Wie past das dann zusammen?
"Non nobis, domine,non nobis, sed nomini tuo da gloriam."
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 14:14 Uhr
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Zitat von wandere: Wie past das dann zusammen?
Verstehe gerade nicht, was nicht zusammenpassen soll, sorry...
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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PR23
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.01.2012 um 22:47 Uhr
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Zitat von wandere: Eine interesannt Aussage.
Zur Einigung Europas; Ein Zitat von Wladimir Bukowski
„Was war die Sowjetunion? Sie war eine Union sozialistischer Republiken. Was ist die Europäische Union? Sie ist eine Union sozialistischer Republiken. Wie wurde die Sowjetunion regiert? Von 15 nicht gewählten Leuten, die sich selbst gewählt hatten, und die wir nicht abwählen konnten. Und wie wird die Europäische Union regiert? Von etwa zwei Dutzend nicht gewählten Leuten, die wir nicht abwählen können, und die uns gegenüber zu keiner Rechenschaft verpflichtet sind. ... Theoretisch hatte jede sowjetische Republik das Recht auszutreten, so stand es in der Verfassung. Aber praktisch gab es kein Verfahren um auszutreten. So konnte kein Land auch nur beginnen, einen Austrittsprozeß einzuleiten. Zu meinem Entsetzen stelle ich nun fest, daß es sich in der Europäischen Union ähnlich verhält. Es existiert kein rechtliches Verfahren für einen Austritt, obwohl niemand je gesagt hat: man könne die Europäische Union nicht mehr verlassen.“
Ist richtig wobei die Definition sozialistisch eher naja unpassend ist.
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MackieMesser - 41
Champion
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Geschrieben am: 25.01.2012 um 09:19 Uhr
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Zitat von wandere:
Wie past das dann zusammen?
Das ist ja auch nur bei geordnetem Austritt. Insgesamt vertraut man auf den gesunden Menschenverstand.
Es ist zudem Schachsinn aus der EU auszutreten, den nicht mal die Briten wagen würden.
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wandere
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Geschrieben am: 26.01.2012 um 23:02 Uhr
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Zitat von MackieMesser: Zitat von wandere:
Wie past das dann zusammen?
Das ist ja auch nur bei geordnetem Austritt. Insgesamt vertraut man auf den gesunden Menschenverstand.
Es ist zudem Schachsinn aus der EU auszutreten, den nicht mal die Briten wagen würden.
Also dafür würd ich meine Hand nicht ins Feuer legen; den bei denen, so kommt es mir vor, herrscht noch immer Ihr Commonwealth-denken vor und nicht unbedingt der Europäische Gedanke.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 30.01.2012 um 17:52 Uhr
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Zitat von wandere: den bei denen, so kommt es mir vor, herrscht noch immer Ihr Commonwealth-denken vor und nicht unbedingt der Europäische Gedanke.
In Teilen mag das bei den Konservativen wohl stimmen. Aber selbst denen ist doch irgendwie klar, dass GB zwar geografisch eine Insel ist, das aber wirtschaftlich und politisch nicht funktioniert. Und dabei allein auf die USA zu setzen, ist momentan auch nicht mehr ganz klug.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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wandere
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Geschrieben am: 31.01.2012 um 22:10 Uhr
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ESM und Fiskalpakt: EU-Gipfel ebnet Weg zur Schuldenunion
Beim EU-Gipfel am Montag wurden die vermutlich weitreichendsten Veränderungen für Europa seit Einführung der gemeinsamen Währung beschlossen. Mit dem ESM verliert der Deutsche Bundestag die volle Souveränität im Budget-Recht. Die EZB wird die Finanzwirtschaft durch Gelddrucken stützen. Und der verwässerte Fiskal-Pakt ist nicht mehr als ein Feigenblatt, damit Deutschland als der größte Nettozahler nicht unnötig gereizt wird.
Analyse
Mit der vom Bundestag beschlossenen Wiederbelebung des Bankenrettungsfonds SoFFin steigt das Haftungsrisiko für die Steuerzahler jetzt auf eine Summe, die den kompletten Steuerzahlungen
der Bürger von fast zwei Jahren entspricht. Der Bundestag hatte Ende Januar 2012 beschlossen, den 2010 stillgelegten Bankenrettungsfonds SoFFin im Umfang von 480 Milliarden Euro zu reaktivieren. Deutsche Steuerzahler haften zudem im Falle eines Zahlungsausfalls der vier PIGS-Länder Griechenland, Irland, Portugal und Spanien sowie Italiens schon jetzt mit 595 Milliarden Euro (allein das entspricht den gesamten Steuereinnahmen eines Jahres). Die EU debattiert zudem über Ausweitungen der Rettungspakete. Klar ist somit: Deutsche Steuerzahler haften derzeit für mehr als eine Billion Euro. Und irgendwoher muss das Geld für den absehbaren Ernstfall schließlich kommen. Im Bundesfinanzministerium wurde inzwischen ein Fachmann für Enteignungen eingestellt. Und die Finanzbehörden arbeiten mit einer Datenbank, die auf den unverfänglichen Namen »Zauber« getauft wurde. Das alles ist aber erst der Anfang vom bevorstehenden Griff in die Taschen jener, die für Krisenzeiten vorgesorgt haben.
Risiken durch die Euro-Krise
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sakrafanasi - 35
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Geschrieben am: 31.01.2012 um 23:10 Uhr
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bin ich froh, dass Italien wieder kredite mit bewältigungsmöglichen Zinsen bekommt
Griechenland das BIP von Hessen hat.
Irland wohl nicht mehr fällt
und vor allem der SOFFIN wieder aktiviert wurde.
Nur die schuldenbremse mit 0,5 % höchstzulässigem Defizit vom BIP find ich bissel arg krass...
achja, jeder der denkt die EU oder auch Deutschland wird nur von Vollidioten regiert und kontrolliert, der darf gern ausreisen, ich halte ihn nicht auf...(@ wandere)
warum einfach wenn's auch kompliziert geht?
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Chakalakauza - 32
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Geschrieben am: 31.01.2012 um 23:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.01.2012 um 23:24 Uhr
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es sind Schlüsselfiguren die ihre Taschen füllen und Europa ausweiden bis auf den letzten €....
Zeilen die Geschichte schreiben-
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 01.02.2012 um 14:52 Uhr
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Zitat von wandere: Mit dem ESM verliert der Deutsche Bundestag die volle Souveränität im Budget-Recht.
Mir ist sehr unwohl dabei, wie leicht unser Parlament teilweise seine Rechte abtritt. Scheinbar ist den Abgeordneten in einigen Fällen gar nicht bewusst, was sie genau tun....
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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tyler_jones - 38
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Geschrieben am: 01.02.2012 um 15:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.02.2012 um 15:19 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von wandere: Mit dem ESM verliert der Deutsche Bundestag die volle Souveränität im Budget-Recht.
Mir ist sehr unwohl dabei, wie leicht unser Parlament teilweise seine Rechte abtritt. Scheinbar ist den Abgeordneten in einigen Fällen gar nicht bewusst, was sie genau tun....
naja durch den ESM haben die politiker auch nun narrenfreiheit
hatten das heute in der VWL vorlesung...
haben auch eine kopie des gesamtvertrages...
ich kopiere mal artikel 27, der es in sich hat:
Artikel 27
Rechtsstellung des ESM, Immunitäten und Vorrechte
1. Um dem ESM die Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden ihm im Hoheitsgebiet
jedes ESM-Mitglieds die Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte gewährt, die in diesem
Artikel festgelegt sind. Der ESM wird bestrebt sein, eine Anerkennung seiner Rechtsstellung,
Immunitäten und Vorrechte in anderen Hoheitsgebieten zu erhalten, in denen er Aufgaben
erfüllt oder Vermögenswerte hält.
2. Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er verfügt über volle Rechts- und
Geschäftsfähigkeit für
(a) den Erwerb und die Veräußerung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen,
(b) den Abschluss von Verträgen,
(c) das Anstrengen von Gerichtsverfahren und
(d) den Abschluss eines Sitzabkommens und/oder von Protokollen, soweit dies für die
Gewährleistung der Anerkennung und Wirksamkeit seiner Rechtsstellung, Vorrechte und
Immunitäten erforderlich ist.
3. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig
von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität, jedoch nicht, soweit der
ESM für die Zwecke eines Verfahrens oder aufgrund der Bedingungen eines Vertrags,
einschließlich der Unterlagen der Gründungsurkunden, ausdrücklich auf seine Immunität
verzichtet.
4. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo
und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme,
Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder
Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder
Gesetzesweg befreit.
5. Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen
Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich.
6. Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich.
artikerl 30 ist auch ganz nett:
Artikel 30
Immunitäten von Personen
1. Die Gouverneursratsmitglieder, stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, Direktoren,
stellvertretenden Direktoren, der Geschäftsführende Direktor und das Personal genießen
Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der in ihrer amtlichen Eigenschaft
vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit in Bezug auf ihre amtlichen
Schriftstücke, jedoch nicht, wenn und soweit der Gouverneursrat diese Immunität
ausdrücklich aufhebt.
2. Die Immunitäten aufgrund dieses Artikels werden im Interesse des ESM gewährt. Der
Gouverneursrat kann in dem Ausmaß und unter den Bedingungen, die er bestimmt, die
aufgrund dieses Artikels gewährten Immunitäten aufheben. Der Geschäftsführende Direktor
kann die Immunitäten eines Mitglieds des Personals des ESM (mit Ausnahme seiner eigenen
Person, eines Gouverneursratsmitglieds, eines stellvertretenden Gouverneursratsmitglieds,
eines Direktors oder eines stellvertretenden Direktors, bei denen eine Aufhebung vom
Gouverneursrat zu genehmigen ist) aufheben.
bin selbst da noch net ganz durch mit dem regelwerk unserer politgenies
aber wie es ein tutor heute sagte und ich denke das geht jedem durch kopf der sich das mal genau anschaut, die setzen grade alles oder nichts
sprich sie zocken um die zunkunft der europäischen jugend...
ach ja wer den ESM als pdf haben will soll mich anschreiben^^
Why dont you go back to endor you stupid wookie!!! -eric cartman
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