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Gesetz: Internetsperren

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Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 01.10.2011 um 14:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.10.2011 um 15:01 Uhr

Zitat von #CaNe:

Zitat von BlackRock:

Nur die Softwarepatente, die sind echter Murks.


softwarepatente können aber auch notwendig sein, gerade bei algorithmen oder simulationsmodellen, also bei komplexen sachen, auf so "firlefanz" wie ladebalken oder andere animationen designs (siehe hier patentstreit um apple) das darf nicht sein, man braucht hier einen klaren "strich". das problem ist, wo ist dieser "strich" anzusetzen.

Du wirst mit hoher wahrscheinlichkeit bei algorithmen bei den gleichen lösungen landen, egal ob du's neu entwickelst oder kopierst, zumindest in weiten Teilen. Viel spaß mit Patenten dabei.

Das UI Element "Ladebalken" unterscheidet sich schlichtweg nicht, von jeglichen anderen Algorithmen, es ist halt ne logische Lösung. Daher: Gegen Patente auf Software, Geschäftsprozesse, Genetische Muster. Punkt.
Wenn man ein fertiges Produkt hat, kann man das immer noch verkaufen.

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dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 01.10.2011 um 19:31 Uhr

Die Sache ist doch eh nicht durchsetzbar.

Wenn sich ein nicht-Strafmündiger so etwas zu schulden kommen lässt, und der Anschluss gesperrt wird, so könnten die eltern bzw die Inhaber des Anschlusses den Provider verklagen.

mal davon abgesehen, dass dann jeder nur noch den Anschluss des Nachbarn mit Backtrack "öffnen" würde und dieser dann den Provider verklagen kann, da der unrechtmäßig das Internet abgestellt hat und eine Bewerbung nicht innerhalb der Frist gesendet werden konnte.
Schadensersatz-Ansprüche würden so viel kosten, dass nach den ersten tausend Fehlabschaltungen die jemanden den Job gekostet haben der Provider dicht machen muss da ihm die Kunden weglaufen

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2011 um 15:08 Uhr

Zitat von dax_rider:

Wenn sich ein nicht-Strafmündiger so etwas zu schulden kommen lässt, und der Anschluss gesperrt wird, so könnten die eltern bzw die Inhaber des Anschlusses den Provider verklagen.


Was aber nichts bewirken würde, da der Provider verhängte Sanktionen des Staates nicht aufheben kann. Mit einer Klage könnte allerhöchstens ein Schadensersatz fällig werden. Wenn der Staat aber eine Strafe verhängt hat, entfällt auch das. Wenn mir der Führerschein abgenommen wird, kann ich ja deswegen auch nicht den Autohändler verklagen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2011 um 22:40 Uhr

erstaunlich, dass mal was positives kommt, aber die USA ham's nun wohl begriffen:
klick

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Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 04.10.2011 um 10:19 Uhr

Kaudergate at it's best

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