Geschrieben am: 13.08.2011 um 20:57 Uhr
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Zitat von _rocky: Also würdest du den Eltern genau das ins Gesicht sagen, wenn sie vor dir stehn?
Dafür könnte man dir auch etwas entgegenhalten: Würdest du den Angehörigen eines unschuldig Gefolterten ins Gesicht sagen, dass es ein Irrtum war?
Zitat von _rocky: Die Justiz und das Gesetz, das ja genau dafür da ist alles aus einer neutralen position zu sehen hat selbstverständlich die zweite Ansicht, welche im grunde genommen ja auch richtig ist und diese Meinung vertretet ihr zwei.
Diese Meinugn vertrete im grunde auch ich, nur ich kann mich selbst so gut einschätzen, dass wenn ich selbst betroffen wäre, mich sofort auf die andere Seite schlagen würde.
Ich hoffe ihr könnt mir folgen, vllt etwas konfus geschrieben, wie gesagt ist spät.
Ich denke, niemand erwartet von einem Opfer eine faire und objektive Beurteilung. Dafür ist jeder von uns Mensch und hat Gefühle und Emotionen. Das ist auch gut so. Ich selbst würde wohl nicht anders in einer derartigen Situation fühlen.
Ein Rechtsstaat darf aber nicht so handeln. Unabhängige Richter müssen deswegen einen Fall bearbeiten, um Fairness herzustellen. Da müssen auch Dinge betrachtet werden, die dem Täter zugute gehalten werden müssen. So schwer das für ein Opfer auch manchmal sein mag.
Was mich an der Berichterstattung dieses Falls gestört hat, war etwa die BILD, die "Herr Richter, konnten Sie das nicht verhindern" titelten. Es wurde quasi Rechtsbruch von einem staatlichen Richter erwartet.
Wenn es hier darum ginge, dass Gäfgen keine Strafe für die Entführung und Ermordung des Bankierssohn bekommen hätte, weil die Folter Beweise unverwertbar gemacht hätte, dann verstünde ich den großen Aufschrei der Presse. Da es aber um einen zivilrechtlichen Entschädigungsanspruch ging aufgrund einem massiven Grundrechtseingriff, fehlt mir für die Empörung das Verständnis. Aber wie ich die letzten Wochen gelernt habe, können viele Menschen da offenbar nicht zwischen der strafrechtlichen Verurteilung dem dem zivilrechtlichen Anspruch unterscheiden, vermischen dies gedanklich.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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