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UN-Bericht besorgt über Deutschlands Sozialpolitik

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golomo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
260 Beiträge
Geschrieben am: 18.07.2011 um 22:21 Uhr


Zitat von Klischeepunk:

Die Bewegungsfreiheit bzw. Niederlassungsfreiheit in einem Land in dem du dich rechtmässig aufhälst allerdings schon.

Richtig.

Zitat von Klischeepunk:

Ich versteh schon worauf du raus willst, und ich such grad auch entsprechende Interpretationen die dich bestätigen oder widerlegen, aber so "faktisch" wie du das darstellst ist das schlichtweg nicht. Mag sein, dass du recht hast, mag aber auch sein, dass du murx erzählst.


Gut. Dann warte ich jetzt solange bis du mit einer Quelle kommst, die mir widerspricht.
Die auf den letzten Seiten genannten Quellen von cymru, dir und mir belegen meine Aussage.

„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 18.07.2011 um 22:27 Uhr

Zitat von golomo:


Gut. Dann warte ich jetzt solange bis du mit einer Quelle kommst, die mir widerspricht.
Die auf den letzten Seiten genannten Quellen von cymru, dir und mir belegen meine Aussage.

Tu'n sie nicht, zumindest nicht per se, genau das ist der Punkt.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

golomo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
260 Beiträge
Geschrieben am: 18.07.2011 um 22:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.07.2011 um 22:38 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von golomo:


Gut. Dann warte ich jetzt solange bis du mit einer Quelle kommst, die mir widerspricht.
Die auf den letzten Seiten genannten Quellen von cymru, dir und mir belegen meine Aussage.

Tu'n sie nicht, zumindest nicht per se, genau das ist der Punkt.


Ganz im Ernst. Ich finde es schon ziemlich eindeutig.
Die genannten Artikel zu den Menschenrechten führen Einwanderung/Aufenthalt in ein anderes "fremdes" Land nicht auf.
Wenn etwas nicht drin steht, dann gehört es nicht dazu.

„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 18.07.2011 um 22:46 Uhr

Zitat von golomo:


Die genannten Artikel zu den Menschenrechten führen Einwanderung/Aufenthalt in ein anderes "fremdes" Land nicht auf.


Hm, Rekursion zu: keine Diskriminierung aufgrund der Abstammung? Setzt jetzt logisches Denken voraus...



Gruß
Jochen

golomo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
260 Beiträge
Geschrieben am: 18.07.2011 um 23:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.07.2011 um 23:02 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von golomo:


Die genannten Artikel zu den Menschenrechten führen Einwanderung/Aufenthalt in ein anderes "fremdes" Land nicht auf.


Hm, Rekursion zu: keine Diskriminierung aufgrund der Abstammung? Setzt jetzt logisches Denken voraus...



Gruß
Jochen


Auch du widerlegst mich nicht, das ist schön.
Nunja, wie ich schon weiter hinten irgendwo geschrieben habe, scheint es so, als ob besagter Art. 13 doch ziemlich auf der "Staatlichkeit des Menschen" (neue Begriffsschöpfung von mir?) basiert. Um Abstammung geht es ohnehin nicht, sondern um Staatsangehörigkeit. Aber in der Konsequenz hast du Recht. Die Frage nach der Freizügigkeit nach Art. 13 diskriminiert die Menschen nach der Staatsangehörigkeit. Insofern scheint der Begriff "Menschenrecht" nach inhaltlicher Definition nicht auf Art. 13 zuzutreffen. Aber das ist auch alles Laienmeinung hier ;-)

„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 19.07.2011 um 01:52 Uhr

Zitat von golomo:



Auch du widerlegst mich nicht, das ist schön.
Nunja, wie ich schon weiter hinten irgendwo geschrieben habe, scheint es so, als ob besagter Art. 13 doch ziemlich auf der "Staatlichkeit des Menschen" (neue Begriffsschöpfung von mir?) basiert. Um Abstammung geht es ohnehin nicht, sondern um Staatsangehörigkeit. Aber in der Konsequenz hast du Recht. Die Frage nach der Freizügigkeit nach Art. 13 diskriminiert die Menschen nach der Staatsangehörigkeit. Insofern scheint der Begriff "Menschenrecht" nach inhaltlicher Definition nicht auf Art. 13 zuzutreffen. Aber das ist auch alles Laienmeinung hier ;-)


Bist Du Dir sicher, daß Du Artikel 13 kennst?

golomo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
260 Beiträge
Geschrieben am: 19.07.2011 um 20:16 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von golomo:



Auch du widerlegst mich nicht, das ist schön.
Nunja, wie ich schon weiter hinten irgendwo geschrieben habe, scheint es so, als ob besagter Art. 13 doch ziemlich auf der "Staatlichkeit des Menschen" (neue Begriffsschöpfung von mir?) basiert. Um Abstammung geht es ohnehin nicht, sondern um Staatsangehörigkeit. Aber in der Konsequenz hast du Recht. Die Frage nach der Freizügigkeit nach Art. 13 diskriminiert die Menschen nach der Staatsangehörigkeit. Insofern scheint der Begriff "Menschenrecht" nach inhaltlicher Definition nicht auf Art. 13 zuzutreffen. Aber das ist auch alles Laienmeinung hier ;-)


Bist Du Dir sicher, daß Du Artikel 13 kennst?


Ja, ich denke schon. Wenn du es noch nicht getan hast, so lies dir bitte die letzten 3 Seiten hier durch, damit du weißt um was es geht.

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