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Forum / Politik und Wirtschaft

Parteien blamieren sich mit Wahlrechtsreform

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BackfischXXX
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2011
144 Beiträge
Geschrieben am: 20.09.2011 um 19:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.09.2011 um 19:25 Uhr

Zitat von BackfischXXX:

Das BVerfG ist kein Ersatzgesetzgeber.
Gerade deswegen muss die Union langsam mal in die Puschen kommen und das BVerfG nicht immer noch andauernd missachten.

Grüne = Nazis und Faschisten? Dank dem Bashing von Diablo wähle ich jetzt Grün, um ihn zu Ärgern.

BackfischXXX
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2011
144 Beiträge
Geschrieben am: 20.09.2011 um 19:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.09.2011 um 19:30 Uhr

Wie wäre es denn, wenn das BVerfG als Urteil auf eine jetzt mögliche Untätigkeitsklage so urteilt, dass sie eine neue Frist setzt und wenn es bis dahin nicht das Parlament selbst löst, dass dann eine von ihr im Urteil vorgeschlagene Neuregelung in Kraft tritt, bis das Parlament das verfassungskonform neu geregelt hat? Beispielsweise in dem Überhangmandate gestrichen werden oder komplett ausgeglichen werden müssen.
Wäre natürlich beides sehr schlecht für die relative Anzahl der Mandate für die CDU/CSU.

Grüne = Nazis und Faschisten? Dank dem Bashing von Diablo wähle ich jetzt Grün, um ihn zu Ärgern.

Alexx91 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
13611 Beiträge

Geschrieben am: 20.09.2011 um 19:30 Uhr

Zitat von BackfischXXX:

Wenn man Untätigkeitsklagen vor dem BVerfG als nicht ausreichend demokratisch legitimiert ablehnt (ist das nicht in der Verfassung geregelt und damit demokratisch legitimiert?), dann sieht es eben schlecht aus.

Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, entscheidet das BVerfG, was verfassungsfeindlich ist und was nicht. Und der Grünenvorschlag wurde ja nicht durch unsere Judikative abgelehnt, sondern von Union, FDP und SPD.

This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.

BackfischXXX
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2011
144 Beiträge
Geschrieben am: 20.09.2011 um 19:32 Uhr

Zitat von Alexx91:

Zitat von BackfischXXX:

Wenn man Untätigkeitsklagen vor dem BVerfG als nicht ausreichend demokratisch legitimiert ablehnt (ist das nicht in der Verfassung geregelt und damit demokratisch legitimiert?), dann sieht es eben schlecht aus.

Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, entscheidet das BVerfG, was verfassungsfeindlich ist und was nicht. Und der Grünenvorschlag wurde ja nicht durch unsere Judikative abgelehnt, sondern von Union, FDP und SPD.
Richtig, der Vorschlag der SPD wurde auch abgeleht.

Das BVerfG hat das jetzige Wahlrecht als nicht verfassungskonform beurteilt. Damit muss es neu geregelt werden und die Frist dazu wurde nicht eingehalten. Also haben wir jetzt kein verfassungskonformes Wahlrecht mehr.

Grüne = Nazis und Faschisten? Dank dem Bashing von Diablo wähle ich jetzt Grün, um ihn zu Ärgern.

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 20.09.2011 um 20:21 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Klischeepunk:

Immerhin wird da eine legislative Möglichkeit des BVerfG abgewogen - die beinahe zwingend notwendig ist, wenn man sich nicht SCHLEUNIGST auf ein Wahlrecht einigt.


Das schon. Aber das bisherige Zögern (die Frist ist ja abgelaufen) des BVerfG zeigt ja, dass man das nicht einfach so macht. Es ist die letzte Möglichkeit, bisher nie vorgekommen. Normalzustand sollte es nicht werden. Das BVerfG ist kein Ersatzgesetzgeber.

Uhm? Laut Artikel bei der Abtreibungskeilerei? Oder hab ich ihn da falsch verstanden? Oder beziehst du dich konkret auf's Wahlrecht?

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 09.11.2011 um 14:28 Uhr

So, das Wahlrecht in der BRD ist verfassungswidrig, gegen die neue Version von Schwarz-Gelb liegen schon Anzeigen vor und nun wurde auch noch das Wahlrecht zur Europawahl als verfassungswidrig eingestuft.
In was für einem Land leben wir denn?
Aber es kommt noch besser - Wahlrecht zum EU-Parlament ist zwar verfassungswidrig, trotzdem bleibt die Sitzverteilung bestehen.
In was für einem Land leben wir denn?
Jeder Ladendieb muß sein Unrecht wiedergutmachen, aber Parlamentarier, die ihren Sitz im EU-Parlament verfassungswidrig(!) erlangt haben, dürfen einfach weitermachen?

Da hatte das BVerfG wohl Angst vor der eigenen Courage...



Gruß
Jochen

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 09.11.2011 um 15:26 Uhr

Aus

Zitat von Laser87:


gegen die neue Version von Schwarz-Gelb liegen schon Anzeigen vor

folgt nicht

Zitat von Laser87:

das Wahlrecht in der BRD ist verfassungswidrig,



Zitat von Laser87:


und nun wurde auch noch das Wahlrecht zur Europawahl als verfassungswidrig eingestuft.
In was für einem Land leben wir denn?
Aber es kommt noch besser - Wahlrecht zum EU-Parlament ist zwar verfassungswidrig, trotzdem bleibt die Sitzverteilung bestehen.
In was für einem Land leben wir denn?


Ich kann in dem Fall der Begründung des Gerichts sehr gut folgen. Eine neuwahl, die ja nur in Deutschland zu erfolgen hätte, wüde die deutsche Vertretung und/oder das EU Parlament als ganzes stark Behindern, ins besondere weill erst das zugehörige Wahlrecht geändert werden müsste (was wie man sieht dauert ;) ), für eine marginale Änderung im Parlament selbst. Ich weiß, es gibt keine mehreren Kategorien von Verfassungswiedig (außer eben "nicht" und "doch") aber in dem Fall würde ich eine sofortige Ungültigkeit der EU Wahl als... unpraktisch empfinden. (Die Koch-Mehrin werden wir damit ja auch nicht los...)

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 09.11.2011 um 15:32 Uhr

Zitat von Ketzu:

Aus

Zitat von Laser87:


gegen die neue Version von Schwarz-Gelb liegen schon Anzeigen vor

folgt nicht

Zitat von Laser87:

das Wahlrecht in der BRD ist verfassungswidrig,


Die "Chancen" stehen aber gut ;-)


Zitat von Ketzu:



Ich kann in dem Fall der Begründung des Gerichts sehr gut folgen. Eine neuwahl, die ja nur in Deutschland zu erfolgen hätte, wüde die deutsche Vertretung und/oder das EU Parlament als ganzes stark Behindern, ins besondere weill erst das zugehörige Wahlrecht geändert werden müsste (was wie man sieht dauert ;) ), für eine marginale Änderung im Parlament selbst. Ich weiß, es gibt keine mehreren Kategorien von Verfassungswiedig (außer eben "nicht" und "doch") aber in dem Fall würde ich eine sofortige Ungültigkeit der EU Wahl als... unpraktisch empfinden. (Die Koch-Mehrin werden wir damit ja auch nicht los...)


Nein, es würde nur bedeuten, daß der ein oder andere Politiker von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken seinen Platz räumen müßte, weil der Platz der Tierschutzpartei, der ödp oder auch den Piraten zusteht.
Man braucht nicht die ganze Wahl wiederholen, sondern muß nur nur die Sitze verfassungsgemäß verteilen.


Gruß
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 09.11.2011 um 15:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.11.2011 um 15:41 Uhr

Zitat von Laser87:


Man braucht nicht die ganze Wahl wiederholen, sondern muß nur nur die Sitze verfassungsgemäß verteilen.


Das ist jetzt reine spekulation, da ich es nicht weiß, aber gilt bei einem verfassungswiedrigen Wahlrecht nicht folgendes:
1. es ist ein neues, verfassungskonformes Wahlrecht nötig
2. eine stattgefundene Wahl kann nicht einfach nach dem neuen Wahlrecht interpretiert werden, sondern muss entweder widerholt werden oder bestehen bleiben. (Soll ja Leute geben die aufgrund von Wahlrechtsgegebenheiten Taktisch wählen)

Zitat von Laser87:


Die "Chancen" stehen aber gut ;-)


Schon und ich fänds auch nicht schlecht wenns noch weiter geändert werden müsste, weils mir so nicht gefällt ;)

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 09.11.2011 um 23:44 Uhr

Zitat von Laser87:

Man braucht nicht die ganze Wahl wiederholen, sondern muß nur nur die Sitze verfassungsgemäß verteilen.


Hast du da ne Quelle? Kenne mich da zugegebenermaßen nicht wirklich aus, bin aber irgendwie doch skeptisch. Für gewöhnlich muss eine wirksam angefochtene Wahl wiederholt werden...

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2011 um 13:56 Uhr

Zitat von Cymru:


Hast du da ne Quelle? Kenne mich da zugegebenermaßen nicht wirklich aus, bin aber irgendwie doch skeptisch. Für gewöhnlich muss eine wirksam angefochtene Wahl wiederholt werden...


Hat das BVerfG indirekt selber bestätigt - das wird nur nicht gemacht, weil es "nicht unerträglich" ist.
Btw. selten eine dümmere Begründung eines Gerichts gehört...


Gruß

xyz64 - 59
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2010
30 Beiträge
Geschrieben am: 05.12.2011 um 21:51 Uhr

Würde ein Wahl tatsächlich annuliert, wäre wir erst recht die Dummen, denn wer zahlt den für eine Wiederholung? Wahlkampf machen die Parteien doch am allerliebsten, es finanziert sich so schön und bequem aus vielen Millionen an Steuermitteln und man hat immer die passende Ausrede, lieber auf Wahlkampftour zu gehen als solide was zu arbeiten ... z.B. Gesetze schaffen, die mal Hand und Fuß haben!

Einziger Trost: Diesmal muss man sich nicht aufregen, dass man gar keine Partei wählen kann, die es anders macht, weil es sie eben gar nicht gibt (zumindest keine Mehrheitsfähige), denn selbst ihre Wahl würde ja storniert wegen des falschen Wahlrechts ;-)
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 05.12.2011 um 23:31 Uhr

Zitat von xyz64:

Würde ein Wahl tatsächlich annuliert, wäre wir erst recht die Dummen, denn wer zahlt den für eine Wiederholung?


Na ja, inzwischen haben wir mit Summen zu tun, die eine Bundestagswahl in Sachen Kosten weit weit übersteigen. Da ist es mir persönlich doch wert, dass man Geld für die Demokratie ausgibt.

(Gesetze werden in Deutschland übrigens genug gemacht bzw. verändert. Frag mal im Buchhandel nach Schönfelder-Nachlieferungen bzw. Sartorius-Nachlieferungen...)

Zitat von xyz64:

Einziger Trost: Diesmal muss man sich nicht aufregen, dass man gar keine Partei wählen kann, die es anders macht, weil es sie eben gar nicht gibt (zumindest keine Mehrheitsfähige), denn selbst ihre Wahl würde ja storniert wegen des falschen Wahlrechts ;-)


Hatten wir in einem anderen Thread heute auch schon mal: Das Alleinstellungsmerkmal der Parteien ist nicht mehr vorhanden, das stimmt. Es sollte einen aber trotzdem nicht dazu motivieren, etwa deswegen radikale Parteien zu wählen (falls du darauf anspielst).

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2012 um 10:39 Uhr

Zurzeit verhandelt Karlsruhe. Ergebnis?
Verfassungsrichterin lacht sich kaputt.


Gruß

alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2012 um 21:23 Uhr

Sie können es nicht!
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Brauchen wir sie dann noch?

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