doloresgomez
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Geschrieben am: 27.03.2011 um 16:58 Uhr
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Zitat von arathor: Zitat von Cymru: Zitat von Bujin: Das Recht auf Selbstbestimmung ist in meinen Augen, das höchste Gut, was wir haben! Und da fällt eben auch drunter, dass ich selbst entscheiden darf, ob ich Ganja rauch, oder nicht! Aber dem ist nicht so, es wird in mein Privatleben eingegriffen, ich werde kriminallisiert...zum Schwerverbrecher, Terroristen, Staatsfeind Nr 1 gemacht, weil ich ganja rauch und mich dazu bekenn![...]
Mal ne Gegenfrage, wieviele Leute sterben jedes Jahr durch Alkohol und Tabak? Wieviele sterben durch Chemoterapie? Und vor allem wo is da die "Schutzfunktion" die Du ansprichst?! Schützt der Staat die Menschen nur vor dem, womit er nicht zu Recht kommt und keine Milliardenprofite dabei raus springen?! Des is eine Lüge!
Natürlich ist das Recht auf Selbstbestimmung ein hohes verfassungsgeschütztes Gut. Aber es ist eben nicht absolut. Durch Cannabis-Konsum kann die Gesellschaft entsprechenden Schaden nehmen: da sind gesundheitliche Schäden, für die die Gemeinschaft aufkommen muss, da sind erhöhte Unfallgefahren, für die ebenfalls die Gesellschaft aufkommen muss. Mit Phantasie kann man die Aufzählung weiterspinnen bis hin zum Ausfall von Arbeitskräften für die Wirtschaft.
Falls du meine vorigen Posts gesehen hast: Ich bin nicht generell dafür, dass man Cannabis illegal lässt. Aber doch ist das Verbot ein Schutz für die Bevölkerung vor sicht selbst. Das zu leugnen, stimmt einfach nicht. Ob der Schutz richtig oder übertrieben ist, wäre wieder der Punkt, an dem man diskutieren kann.
Findest du nicht dass die logische Schlussfolgerung daraus ist, dass diverse Extremsportarten verboten werden müssten?
Oder bestimmte Nahrungsmittel wie z.B. Süßigkeiten?
Beides sorgt für gesundheitliche Schäden für die auch die Gemeinschaft aufkommen muss, sie zu verbieten wäre entsprechend sinnvoll aber gegen die Selbstbestimmung.
Außerdem darf ich doch sehr bitten. Selbstmord ist in Deutschland keine Straftat! Also darf man den Bürger auch nicht vor sich selbst schützen. Das käme einer Bevormundung gleich.
Eine solche Bevormundung ist eben nicht zulässig soweit ich weiß. Deswegen ist der Konsum auch erlaubt (und der Besitz von kleineren Mengen straffrei), aber es wird eben durch andere absurde Bestimmungen kriminalisiert.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 27.03.2011 um 19:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.03.2011 um 19:55 Uhr
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Zitat von arathor: Findest du nicht dass die logische Schlussfolgerung daraus ist, dass diverse Extremsportarten verboten werden müssten?
Oder bestimmte Nahrungsmittel wie z.B. Süßigkeiten?
Beides sorgt für gesundheitliche Schäden für die auch die Gemeinschaft aufkommen muss, sie zu verbieten wäre entsprechend sinnvoll aber gegen die Selbstbestimmung.
Ein gutes Argument, muss ich sagen.
Man kann tatsächlich aber auch bestimmte andere Dinge verbieten. Gerade bei Nahrungsmittel fällt mir spontan das Verbot genmanipulierter Lebensmittel ein. Hier besteht ein Verbot. Für Extremsportarten würde mir momentan kein Beispiel einfallen, ich halte es aber nicht für unmöglich, dass es eines gibt.
Das trotzdem oft Inkonsequenz eine Rolle spielt, hatte ich weiter oben glaube ich schon erwähnt.
Zitat von arathor: Außerdem darf ich doch sehr bitten. Selbstmord ist in Deutschland keine Straftat! Also darf man den Bürger auch nicht vor sich selbst schützen. Das käme einer Bevormundung gleich.
Schutz vor sich selbst muss nicht nur bedeuten, dass man sich selbst tötet. Auch Handlungen, die man im Rausch macht, etwa sich in den Straßenverkehr wagen aus Überschätzung, wird damit verhindert. Man schützt andere vor Verletzungen, aber auch den Täter vor sich selbst.
Wie würdest du sonst etwa das Verbot des Ausschanks von Alkoholika an Betrunkene deuten (vgl. § 20 GastG)?
edit:
Zitat von doloresgomez: Deswegen ist der Konsum auch erlaubt (und der Besitz von kleineren Mengen straffrei), aber es wird eben durch andere absurde Bestimmungen kriminalisiert.
Nicht zu vergessen ist, dass Drogendelikte als sog. "Hohldelikte" bezeichnet werden: Wo hingeschaut wird, wird auch etwas gefunden. Gibt es mehr Drogenfahnder, wird auch mehr gefunden.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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-oldolsen- - 33
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Geschrieben am: 27.03.2011 um 21:42 Uhr
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also erstmal ist der Besitz auch in kleinen Mengen zumindest bei unseren Breiten auch strafbar.
Und dann, ein Betrunkener ist nicht mündig (Behaupten wir zumindest) deswegen kann man ihm verbieten alkohol zu kaufen. Aber das greift hier nicht, denn Drogen kaufen zu wollen ist kein Grund für die entmündigung.
"You tried your best and you failed miserably. The lesson is: never try!"
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 27.03.2011 um 22:59 Uhr
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Zitat von -oldolsen-: Aber das greift hier nicht, denn Drogen kaufen zu wollen ist kein Grund für die entmündigung.
Wenn jemand aber nicht gerade Erstkonsument ist, kann es gut sein, dass er beim Kauf unter Drogeneinfluss steht 
Aber, damit das nicht untergeht: Mir ging es eigentlich nicht darum, eine Kriminalisierung zu verteidigen. Ich sehe durchaus eine Inkonsequenz in unterschiedlicher Behandlung von Alkohol, Zigaretten und Cannabis. Lediglich eine Schutzwirkung kann man dem Gestez nicht abstreiten. Eine gewisse Bevormundung gehört wohl oft einfach dazu.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 28.03.2011 um 00:25 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von -oldolsen-: Aber das greift hier nicht, denn Drogen kaufen zu wollen ist kein Grund für die entmündigung.
Wenn jemand aber nicht gerade Erstkonsument ist, kann es gut sein, dass er beim Kauf unter Drogeneinfluss steht
Aber, damit das nicht untergeht: Mir ging es eigentlich nicht darum, eine Kriminalisierung zu verteidigen. Ich sehe durchaus eine Inkonsequenz in unterschiedlicher Behandlung von Alkohol, Zigaretten und Cannabis. Lediglich eine Schutzwirkung kann man dem Gestez nicht abstreiten. Eine gewisse Bevormundung gehört wohl oft einfach dazu.
andernfalls: ich wäre im gleichen atemzug für das abschaffen von geschwindigkeitsbegrenzung, anschnall und helmpflicht, schutzkleidung usw^^^
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Penta_Phi - 54
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Geschrieben am: 28.03.2011 um 11:32 Uhr
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Zitat von luftprinzip:
ThreaD, und darunter schreibste nicht, du schreibst rein.
Fixed. Das war alles, was du zum Thema zu sagen hast? xD
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:39 Uhr
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Zitat von Penta_Phi: Zitat von luftprinzip:
ThreaD, und darunter schreibste nicht, du schreibst rein.
Fixed. Das war alles, was du zum Thema zu sagen hast? xD
Nö.
I still don't believe in Germanys right to exist.
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Simonale - 34
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Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:45 Uhr
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Wir bruachen einfach mehr bordelle, das ist die Endlösung für all unsere Probleme.
Egal Politsche oder Private.
Die volle entspannung!
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servussepp - 35
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Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:48 Uhr
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Zitat von Simonale: Wir bruachen einfach mehr bordelle, das ist die Endlösung für all unsere Probleme.
Egal Politsche oder Private.
Die volle entspannung!
Wie recht du hast,
seit ich Regelmäßig in das Bordell gehe ist mein Leben erfüllter.
Wir brauchen keine Drogen!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:58 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: andernfalls: ich wäre im gleichen atemzug für das abschaffen von geschwindigkeitsbegrenzung, anschnall und helmpflicht, schutzkleidung usw^^^
Geschwindigkeitsbegrenzung dient vor allem auch dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer. Aber Anschnall- und Helmpflicht wie auch Schutzkleidung sind gute Beispiele. Auch eine gewisse Bevormundung.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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arathor
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Geschrieben am: 29.03.2011 um 13:08 Uhr
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Zitat von Cymru:
Schutz vor sich selbst muss nicht nur bedeuten, dass man sich selbst tötet. Auch Handlungen, die man im Rausch macht, etwa sich in den Straßenverkehr wagen aus Überschätzung, wird damit verhindert. Man schützt andere vor Verletzungen, aber auch den Täter vor sich selbst.
Wie würdest du sonst etwa das Verbot des Ausschanks von Alkoholika an Betrunkene deuten (vgl. § 20 GastG)?
"Verboten ist,
in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen"
Das kann auch den praktischen Grund haben dass Andere geschützt werden müssen. Ich finde nicht dass aus dem Gesetz hervor geht dass es sich hier um den Schutz der betrunkenen Person geht.
Ich bin mir sicher dass man keinen eindeutigen Punkt finden wird an dem gesagt wird dass man den Bürger vor sich selbst schützen muss.
Soweit ich weiß basiert in der deutschen Rechtssprechung nichts darauf, alle Gesetze dienen dann nur zum Schutz von Anderen.
Wenn dies natürlich nicht so ist, darfst du mir gerne auf die Sprünge helfen. Ich finde dies ist fernab von der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten eins der wichtigsten Themen, es geht ja mehr oder weniger um die Freiheit der Person.
Glaub nicht alles was Du denkst!
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Harrem! - 34
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Geschrieben am: 31.03.2011 um 17:25 Uhr
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Ist es nun wahrscheinlicher mit einer grün-roten Regierung in BaWü oder ist das Sache der Bundesregierung. Was denkt ihr ?
♪♫♪♪♫♪
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 31.03.2011 um 17:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.03.2011 um 17:28 Uhr
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Zitat von Harrem!: Ist es nun wahrscheinlicher mit einer grün-roten Regierung in BaWü oder ist das Sache der Bundesregierung. Was denkt ihr ?
Da gibt es nicht viel zu denken, das ist ja festgelegt.
Soweit ich weiß ist das BtMG Bundessache, allerdings ist die Strafverfolgung Ländersache. Kann gut sein, dass es für den Besitz kleiner Mengen weniger bis keine Strafverfolgung mehr gibt.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 31.03.2011 um 17:28 Uhr
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Zitat von arathor: Soweit ich weiß basiert in der deutschen Rechtssprechung nichts darauf, alle Gesetze dienen dann nur zum Schutz von Anderen.
Oben wurde Anschnall- und Helmpflicht genannt. Ein Helm schützt den anderen keineswegs, wenn ich im Auto durch die Frontscheibe fliege, gefährde ich andere damit auch nicht übermäßig .
Es stimmt schon: Die Mehrheit der Gesetze ist zum Schutz der Anderen und damit eine Einschränkung eines absoluten Rechts auf Freiheit des Einzelnen. Jeder kann tun und lassen, was er will, solange er andere nicht verletzt.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 31.03.2011 um 17:30 Uhr
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Zitat von Harrem!: Ist es nun wahrscheinlicher mit einer grün-roten Regierung in BaWü oder ist das Sache der Bundesregierung. Was denkt ihr ?
Haben die Grünen in BaWü das denn überhaupt im Programm drin? Bin da gerade ehrlich gesagt etwas überfragt.
Denke aber auch, dass sich die Koalitionsverhandlungen doch zuerst um andere Dinge drehen sollten
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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