Deathinfektor
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Geschrieben am: 09.11.2010 um 19:06 Uhr
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Zitat von AbsolutFrank: Oder interessiert Sie die Meinung der Bürger nicht?
Diese Woche fand ich in meinem Briefkasten ein Infoblatt von Bündnis 90/Die Grünen zu Stuttgart 21.
Und das obwohl am Briefkasten Schilder mit:
- Bitte keine Werbung einwerfen!
- Bitte nur an mich adressierte Post einwerfen!
befinden.
Darin wird unter anderem gefordert: Das Volk entscheiden lassen...
Wenn meine Entscheidung im Kleinen schon nicht respektiert wird, wie soll das dann erst im Großen funktionieren?
Wie sind Eure Ehrfahrungen mit den Grünen/Grünninen?
Das wird wohl schon eher der Briefträger zu verantworten haben und nicht die Partei an sich!
Black terror reigns supreme !!!
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Skorpion1987 - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 09.11.2010 um 19:13 Uhr
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Zitat von Deathinfektor: Zitat von AbsolutFrank: Oder interessiert Sie die Meinung der Bürger nicht?
Diese Woche fand ich in meinem Briefkasten ein Infoblatt von Bündnis 90/Die Grünen zu Stuttgart 21.
Und das obwohl am Briefkasten Schilder mit:
- Bitte keine Werbung einwerfen!
- Bitte nur an mich adressierte Post einwerfen!
befinden.
Darin wird unter anderem gefordert: Das Volk entscheiden lassen...
Wenn meine Entscheidung im Kleinen schon nicht respektiert wird, wie soll das dann erst im Großen funktionieren?
Wie sind Eure Ehrfahrungen mit den Grünen/Grünninen?
Das wird wohl schon eher der Briefträger zu verantworten haben und nicht die Partei an sich!
Natürlich kann der Briefträger nichts dafür , aber so wars ja jetzt auch nicht gemeint.
S21 macht Sinn!
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AbsolutFrank - 53
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 13:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.11.2010 um 13:04 Uhr
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Zitat von Deathinfektor: Das wird wohl schon eher der Briefträger zu verantworten haben und nicht die Partei an sich!
Ist der Breifträger auch bei den Grünen/innen???
"Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Joh. W. v. Goethe
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animator - 45
Profi
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 13:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.11.2010 um 13:16 Uhr
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Hartnäckig behaupten einige Parteien dass "Wahlwerbung" nicht unter den Begriff der Werbung fällt. Aufkleber mit "Bitte keine Werbung" werden entsprechend oft ignoriert. Ich verteile selbst öfters Wahlwerbung, halte mich aber an die Aufkleber denn:
"Wahlwerbung
'Bitte keine Werbung einwerfen !'
Werden solche oder ähnliche Aufkleber auf Briefkästen ignoriert, kann dies Unterlassungsbegehren mit z.T. nicht unerheblichen Rechtsanwaltsgebühren für die betreffenden Untergliederungen mit sich bringen. Wenn sich auf einem Briefkasten ein werbeabwehrender Aufkleber befindet, muss dies auch bei der Verteilung von Wahlkampfzeitungen oder sonstiger Parteiwerbung respektiert werden.
Trotz der besonderen rechtlichen Stellung von Parteien ist Wahlwerbung nach aktueller Rechtsprechung grundsätzlich wie gewöhnliche Werbung zu
behandeln. 'Dem Recht der Parteien, ihrer politischen Tätigkeit ungehindert nachgehen zu können, entspricht keine Pflicht der Bürgers, sich von den Parteien informieren lassen zu müssen.' (NJW 2002, Heft 5, S. 380) Die Übersendung von Werbematerial trotz eines erklärten entgegenstehenden Willens stellt eine Besitz- bzw. Eigentumsstörung und darüber hinaus eine Störung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Wenn werbungsabwehrende Aufkleber missachtet werden, hat der oder die Betroffene zivilrechtliche Abwehr- und Unterlassungsansprüche. Dies kann im Einzelfall nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren
für den Störer - also die Parteigliederung - zur Folge haben."
Auf der Seite http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/index09.htm findet sich das Urteil 2 BvR 2135/01 des Bundesverfassungsgericht (http://mitglied.lycos.de/mc005/wp/entscheid/20020801.htm) zu einer vorinstanzlichen Entscheidung des Kammergerichts vom 21. September 2001 -9 U 1066/00-. Inhalt des ursprünglichen Urteils, das in der Entscheidung des BVerfG bestätigt wird, ist, daß die Partei "unter Androhung von Ordnungsgeld gerichtlich verurteilt wurde, den Einwurf ihrer Flugblattwerbung in den Hausbriefkasten des Klägers [...] zu unterlassen, solange dort der Aufkleber "keine Werbung einwerfen" angebracht ist."
Freiheit schützt man nicht indem man sie abschafft!
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Thomas20 - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 17:49 Uhr
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Zitat von AbsolutFrank: Oder interessiert Sie die Meinung der Bürger nicht?
Diese Woche fand ich in meinem Briefkasten ein Infoblatt von Bündnis 90/Die Grünen zu Stuttgart 21.
Und das obwohl am Briefkasten Schilder mit:
- Bitte keine Werbung einwerfen!
- Bitte nur an mich adressierte Post einwerfen!
befinden.
Darin wird unter anderem gefordert: Das Volk entscheiden lassen...
Wenn meine Entscheidung im Kleinen schon nicht respektiert wird, wie soll das dann erst im Großen funktionieren?
Wie sind Eure Ehrfahrungen mit den Grünen/Grünninen?
Gleich anzeigen, das linke Pack. Oder noch besser erwischen und durchprügeln!
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:08 Uhr
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Zitat von animator: Hartnäckig behaupten einige Parteien dass "Wahlwerbung" nicht unter den Begriff der Werbung fällt. Aufkleber mit "Bitte keine Werbung" werden entsprechend oft ignoriert. Ich verteile selbst öfters Wahlwerbung, halte mich aber an die Aufkleber denn:
"Wahlwerbung
'Bitte keine Werbung einwerfen !'
Werden solche oder ähnliche Aufkleber auf Briefkästen ignoriert, kann dies Unterlassungsbegehren mit z.T. nicht unerheblichen Rechtsanwaltsgebühren für die betreffenden Untergliederungen mit sich bringen. Wenn sich auf einem Briefkasten ein werbeabwehrender Aufkleber befindet, muss dies auch bei der Verteilung von Wahlkampfzeitungen oder sonstiger Parteiwerbung respektiert werden.
Trotz der besonderen rechtlichen Stellung von Parteien ist Wahlwerbung nach aktueller Rechtsprechung grundsätzlich wie gewöhnliche Werbung zu
behandeln. 'Dem Recht der Parteien, ihrer politischen Tätigkeit ungehindert nachgehen zu können, entspricht keine Pflicht der Bürgers, sich von den Parteien informieren lassen zu müssen.' (NJW 2002, Heft 5, S. 380) Die Übersendung von Werbematerial trotz eines erklärten entgegenstehenden Willens stellt eine Besitz- bzw. Eigentumsstörung und darüber hinaus eine Störung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Wenn werbungsabwehrende Aufkleber missachtet werden, hat der oder die Betroffene zivilrechtliche Abwehr- und Unterlassungsansprüche. Dies kann im Einzelfall nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren
für den Störer - also die Parteigliederung - zur Folge haben."
Auf der Seite http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/index09.htm findet sich das Urteil 2 BvR 2135/01 des Bundesverfassungsgericht (http://mitglied.lycos.de/mc005/wp/entscheid/20020801.htm) zu einer vorinstanzlichen Entscheidung des Kammergerichts vom 21. September 2001 -9 U 1066/00-. Inhalt des ursprünglichen Urteils, das in der Entscheidung des BVerfG bestätigt wird, ist, daß die Partei "unter Androhung von Ordnungsgeld gerichtlich verurteilt wurde, den Einwurf ihrer Flugblattwerbung in den Hausbriefkasten des Klägers [...] zu unterlassen, solange dort der Aufkleber "keine Werbung einwerfen" angebracht ist."
und wieder was dazugelernt, danke *nachrechen* 2001...ich glaub, da hab ich sogar noch Prospekte verteilt...aber wie gesagt: bei mir kam halt direkt von der Agentur die Anweisung, normale Aufkleber zu ignorieren...
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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mjoukov - 43
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:20 Uhr
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Zitat von Thomas20:
Gleich anzeigen, das linke Pack. Oder noch besser erwischen und durchprügeln!
Dies ist sehr bezeichnend für die Art, wie Du politische Auseindarsetzung wohl verstehst. War das Verfahren zu "Stuttgart 21" ebenso rechtsstaatlich?
Habe den Mut, selbstständig zu denken und verlass Dich nicht drauf, dass es jemand für Dich tut!
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Deathinfektor
Experte
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:32 Uhr
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Zitat von AbsolutFrank: Zitat von Deathinfektor: Das wird wohl schon eher der Briefträger zu verantworten haben und nicht die Partei an sich!
Ist der Breifträger auch bei den Grünen/innen???
Das halte ich für nicht sehr wahrscheinlich!
Black terror reigns supreme !!!
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Thomas20 - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:44 Uhr
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Zitat von mjoukov: Zitat von Thomas20:
Gleich anzeigen, das linke Pack. Oder noch besser erwischen und durchprügeln!
Dies ist sehr bezeichnend für die Art, wie Du politische Auseindarsetzung wohl verstehst. War das Verfahren zu "Stuttgart 21" ebenso rechtsstaatlich?
Stuttgart 21 ist längst beschlossen! Somit haben die grünen Krawalltouristen kein Recht die Bauarbeiten zu blockieren!
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Roddi - 39
Champion
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:47 Uhr
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Zitat von Thomas20: Zitat von mjoukov: Zitat von Thomas20:
Gleich anzeigen, das linke Pack. Oder noch besser erwischen und durchprügeln!
Dies ist sehr bezeichnend für die Art, wie Du politische Auseindarsetzung wohl verstehst. War das Verfahren zu "Stuttgart 21" ebenso rechtsstaatlich?
Stuttgart 21 ist längst beschlossen! Somit haben die grünen Krawalltouristen kein Recht die Bauarbeiten zu blockieren!
*lol*"Grüne Krawall Touristen"
Hast du irgendeinen schwarzen Block in Stuttgart gesehen?
"Nope".
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Roddi - 39
Champion
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.11.2010 um 19:49 Uhr
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Zitat von fim77: Zitat von Thomas20: Zitat von AbsolutFrank: Oder interessiert Sie die Meinung der Bürger nicht?
Diese Woche fand ich in meinem Briefkasten ein Infoblatt von Bündnis 90/Die Grünen zu Stuttgart 21.
Und das obwohl am Briefkasten Schilder mit:
- Bitte keine Werbung einwerfen!
- Bitte nur an mich adressierte Post einwerfen!
befinden.
Darin wird unter anderem gefordert: Das Volk entscheiden lassen...
Wenn meine Entscheidung im Kleinen schon nicht respektiert wird, wie soll das dann erst im Großen funktionieren?
Wie sind Eure Ehrfahrungen mit den Grünen/Grünninen?
Gleich anzeigen, das linke Pack. Oder noch besser erwischen und durchprügeln!
 das gute dabei, würd kein falschen erwischen
Ihr beide macht euch strafbar und ruft zur Gewalt auf!Raus mit euch aus Deutschland!
"Nope".
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doloresgomez
Profi
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.11.2010 um 19:50 Uhr
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Zitat von Thomas20: Zitat von mjoukov: Zitat von Thomas20:
Gleich anzeigen, das linke Pack. Oder noch besser erwischen und durchprügeln!
Dies ist sehr bezeichnend für die Art, wie Du politische Auseindarsetzung wohl verstehst. War das Verfahren zu "Stuttgart 21" ebenso rechtsstaatlich?
Stuttgart 21 ist längst beschlossen! Somit haben die grünen Krawalltouristen kein Recht die Bauarbeiten zu blockieren!
Die Baumfällarbeiten die bei dem Berühmten Polizeieinsatz durchgeprügelt wurde, waren rechtswidrig!
Abgesehen davon gilt das Demonstrationsrecht immer.
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Thomas20 - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:49 Uhr
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Jawohl! Das linke Gutmenschen-Arschloch hat gesprochen!
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mjoukov - 43
Profi
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:49 Uhr
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Die Arbeiten ruhen derzeit im Rahmen der Schlichtung. Zählst du Mappus, der den Schlichter holte, für einen Krawalltouristen?
Habe den Mut, selbstständig zu denken und verlass Dich nicht drauf, dass es jemand für Dich tut!
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 10.11.2010 um 19:52 Uhr
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Zitat von Thomas20:
Jawohl! Das linke Gutmenschen-Arschloch hat gesprochen!
Arschloch ist natürlich immer ein gutes Argument! Respekt!
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