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Todesstrafe in Deutschland ?

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_Lemontree_ - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2007
12 Beiträge
Geschrieben am: 19.08.2015 um 19:35 Uhr


Ich kann es mir echt nicht vorstellen wie es sein muss wenn man als Eltern etwas so schlimmes erlebt. Dass das eigene Kind misshandelt und auf brutalste Weise getötet wird.. Und ich persönlich denke mir wenn der Täter tatsächlich nochmal aus dem Bau kommt das muss ja abartig sein.. Deswegen finde ich in solchen krassen Fällen haben solche Täter nicht mehr das Recht weiterzuleben. Sind die Täter tot, kann vielleicht etwas Ruhe einkehren...

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 19:47 Uhr

Zitat von _Lemontree_:


Ich kann es mir echt nicht vorstellen wie es sein muss wenn man als Eltern etwas so schlimmes erlebt. Dass das eigene Kind misshandelt und auf brutalste Weise getötet wird.. Und ich persönlich denke mir wenn der Täter tatsächlich nochmal aus dem Bau kommt das muss ja abartig sein.. Deswegen finde ich in solchen krassen Fällen haben solche Täter nicht mehr das Recht weiterzuleben. Sind die Täter tot, kann vielleicht etwas Ruhe einkehren...

Ja, die schiessen sie immer wieder von neuem aus dem Boden, die Primitivlinge mit Ihren Scheinargumenten.

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Spearhead - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2015
932 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 19:56 Uhr

Zitat von DonaldSuck:

Nich? Ich versteh dein Argument nich?! Wieso noi, was gibt es denn noch????:-)

2,50€ kostet die Hinrichtung auch nur, wenn Du jeden, der des Mordes angeklagt ist, an Ort und Stelle hinrichtest. Man beachte - angeklagt, nicht verurteilt. Solange man bei einem Angeklagten einen Mord nicht zu 100% beweisen kann, kann er erstens vollkommen unschuldig sein und liegt zweitens während seiner Verhandlung dem Staat auf der Tasche.

Du kannst aber auch einfach mal bei Google nachschauen, was eine lebenslängliche Strafe kostet und mit welchen Beträgen man bei Todeskandidaten zu rechnen hat. Nehmen wir die USA, so übersteigen die Kosten für Todeskandidaten die für lebenslang Einsitzende locker flockig. Nehmen wir hingegen den Iran, ist die Todesstrafe günstiger. Aber willst Du ernsthaft in Deutschland ein "Rechtssystem" wie im Iran?

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Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 19.08.2015 um 20:23 Uhr

Zitat von Spearhead:

Zitat von DonaldSuck:

Nich? Ich versteh dein Argument nich?! Wieso noi, was gibt es denn noch????:-)

2,50€ kostet die Hinrichtung auch nur, wenn Du jeden, der des Mordes angeklagt ist, an Ort und Stelle hinrichtest. Man beachte - angeklagt, nicht verurteilt. Solange man bei einem Angeklagten einen Mord nicht zu 100% beweisen kann, kann er erstens vollkommen unschuldig sein und liegt zweitens während seiner Verhandlung dem Staat auf der Tasche.

Du kannst aber auch einfach mal bei Google nachschauen, was eine lebenslängliche Strafe kostet und mit welchen Beträgen man bei Todeskandidaten zu rechnen hat. Nehmen wir die USA, so übersteigen die Kosten für Todeskandidaten die für lebenslang Einsitzende locker flockig. Nehmen wir hingegen den Iran, ist die Todesstrafe günstiger. Aber willst Du ernsthaft in Deutschland ein "Rechtssystem" wie im Iran?


Nein, möchte ich sicherlich nicht. Und wenn meinen ersten Post zu dem Thema gelesen hast, wirst auch merken, dass das nicht mein Ernst war. Ich bin gegen die Todesstrafe, aber es sollte gerade in schweren Fällen für die Angehörigen sichergestellt werden, dass solche Leute nie mehr aus dem Knast kommen. Hier wäre es dann meiner Meinung nach angebracht wenn "Lebenslänglich" auch lebenslänglich bedeuten würde.
Lady-Bane - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 20:27 Uhr

Zitat von DonaldSuck:

Zitat von Spearhead:

Zitat von DonaldSuck:

Nich? Ich versteh dein Argument nich?! Wieso noi, was gibt es denn noch????:-)

2,50€ kostet die Hinrichtung auch nur, wenn Du jeden, der des Mordes angeklagt ist, an Ort und Stelle hinrichtest. Man beachte - angeklagt, nicht verurteilt. Solange man bei einem Angeklagten einen Mord nicht zu 100% beweisen kann, kann er erstens vollkommen unschuldig sein und liegt zweitens während seiner Verhandlung dem Staat auf der Tasche.

Du kannst aber auch einfach mal bei Google nachschauen, was eine lebenslängliche Strafe kostet und mit welchen Beträgen man bei Todeskandidaten zu rechnen hat. Nehmen wir die USA, so übersteigen die Kosten für Todeskandidaten die für lebenslang Einsitzende locker flockig. Nehmen wir hingegen den Iran, ist die Todesstrafe günstiger. Aber willst Du ernsthaft in Deutschland ein "Rechtssystem" wie im Iran?


Nein, möchte ich sicherlich nicht. Und wenn meinen ersten Post zu dem Thema gelesen hast, wirst auch merken, dass das nicht mein Ernst war. Ich bin gegen die Todesstrafe, aber es sollte gerade in schweren Fällen für die Angehörigen sichergestellt werden, dass solche Leute nie mehr aus dem Knast kommen. Hier wäre es dann meiner Meinung nach angebracht wenn "Lebenslänglich" auch lebenslänglich bedeuten würde.


D'accord.

Zimt.

Spearhead - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2015
932 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 20:37 Uhr

Zitat von DonaldSuck:

Nein, möchte ich sicherlich nicht. Und wenn meinen ersten Post zu dem Thema gelesen hast, wirst auch merken, dass das nicht mein Ernst war.

Verzeih, dass ich das so explizit auf Dich bezogen hatte, sollte eher für alle lesbar in den Raum schallen. Auch wenn Du es nicht ernst gemeint hast, so sind die "Kostenersparnisse" ein häufiges, wenn auch leicht widerlegbares Argument der Befürworter.

Zitat von DonaldSuck:

Ich bin gegen die Todesstrafe, aber es sollte gerade in schweren Fällen für die Angehörigen sichergestellt werden, dass solche Leute nie mehr aus dem Knast kommen. Hier wäre es dann meiner Meinung nach angebracht wenn "Lebenslänglich" auch lebenslänglich bedeuten würde.

Hierbei muss man wiederum bedenken, dass einer der Teilaspekte einer Haftstrafe auch die Resozialisation ist. Der Delinquent ist ja dazu angehalten, sich während seiner Zeit Gedanken über seine Schuld zu machen und sich eben zum Ende der Haftstrafe hin von der kriminellen Energie in sich zu befreien.

Nimmt man einem Insassen diese Chance, was hätte es denn für ihn für einen Sinn sich zu bessern, bzw. überhaupt die Haftstrafe auszuharren. Die Hoffnung auf einen Neuanfang wird ihm ja durch ein tatsächliches Lebenslänglich endgültig genommen. Und dann entsteht bereits die Ähnlichkeit zur Todesstrafe - nur dass sie auf diese Weise niemand mehr vollziehen müsste.

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Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

Lady-Bane - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 20:43 Uhr

...es wäre daher ein Gedanke, das Gemeinwohl über das individuelle Seelenheil zu stellen. Bei derartigen Delikten fände ich das mit meinem Gewissen vereinbar und legitim.

Zimt.

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 19.08.2015 um 20:48 Uhr

Zitat von Spearhead:


Hierbei muss man wiederum bedenken, dass einer der Teilaspekte einer Haftstrafe auch die Resozialisation ist. Der Delinquent ist ja dazu angehalten, sich während seiner Zeit Gedanken über seine Schuld zu machen und sich eben zum Ende der Haftstrafe hin von der kriminellen Energie in sich zu befreien.

Nimmt man einem Insassen diese Chance, was hätte es denn für ihn für einen Sinn sich zu bessern, bzw. überhaupt die Haftstrafe auszuharren. Die Hoffnung auf einen Neuanfang wird ihm ja durch ein tatsächliches Lebenslänglich endgültig genommen. Und dann entsteht bereits die Ähnlichkeit zur Todesstrafe - nur dass sie auf diese Weise niemand mehr vollziehen müsste.


Jein, deine Aussage würde ich für die meisten Straftaten gelten lassen. Aber wenn wir mal schauen, wegen welchen Straftaten in der Regel lebenslänglich verhängt wird, dann sind wir relativ schnell bei Mord.
Und wer absichtlich nen Menschen aus niederen Beweggründen ermordet, braucht keine Resozialisierung mehr, sondern gehört weggesperrt.

Was bei deiner Argumentation nämlich fehlt, sind die Opfer, bzw. deren Angehörige. Und ich will mir nicht vorstellen, wie es sich anfühlt, wenn der Mörder deiner Frau / deines Kindes nach 25 Jahren wieder rauskommt, du aber noch immer darunter leidest.

Und hier geht für mich deutlich Opferschutz vor Täterschutz.

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Spearhead - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2015
932 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 20:57 Uhr

Zitat von Lady-Bane:

...es wäre daher ein Gedanke, das Gemeinwohl über das individuelle Seelenheil zu stellen. Bei derartigen Delikten fände ich das mit meinem Gewissen vereinbar und legitim.

Je nach Straftat gibt es unterschiedliche Rückfallquoten. Ein Dieb wird mit hoher Wahrscheinlichlichkeit nach einer verstrichenen Haftstrafe wieder Hand an fremdes Eigentum anlegen. Viele Täter hingegen, die Mord oder Totschlag im Affekt begehen, begehen diese eben im Affekt. Bei der einen ist der Mann ein häuslicher Gewalttäter, der andere nimmt nach der Scheidung seine Kinder lieber zusammen mit sich ins Grab, als sie seiner Frau zu überlassen. Und danach ist die Reue groß.

Im deutschen Strafrecht gibt es weiterhin die "besondere Schwere der Schuld". Das kann wiederum dazu führen, dass der Täter auch mal 25 Jahre hinter schwedischen Gardinen verbringt. Nehmen wir doch mal an, eine solche Tat wird von einem 25-Jährigen begangen - wenn er auf freien Fuß kommt, ist er 50. Muss die Gesellschaft so dringend vor einem Menschen geschützt werden, der 25 Jahre zur Reue hatte?

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Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

Spearhead - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2015
932 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 21:02 Uhr

Zitat von DonaldSuck:

Was bei deiner Argumentation nämlich fehlt, sind die Opfer, bzw. deren Angehörige. Und ich will mir nicht vorstellen, wie es sich anfühlt, wenn der Mörder deiner Frau / deines Kindes nach 25 Jahren wieder rauskommt, du aber noch immer darunter leidest.

Und hier geht für mich deutlich Opferschutz vor Täterschutz.

In dem Fall wendest Du jedoch den Opferschutz nur auf Angehörige an, nicht auf das Opfer selbst. Natürlich werden die Eltern nicht glücklich sein, wenn der Täter 25 Jahre später in Freiheit ist. Aber die Festlegung auf eine Höchststrafe kann den Täter von Verzweiflungstaten zulasten des Opfers abhalten. Wenn der Täter nach seiner Tat versteht, dass er bis zu seinem Tode in den Knast einwandert bzw. gar die Todesstrafe zu erwarten hat, wieso sollte er das Opfer noch schonen? Oder Zeugen? Oder die Eltern?

Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 21:06 Uhr

Zitat von DonaldSuck:


Was bei deiner Argumentation nämlich fehlt, sind die Opfer, bzw. deren Angehörige. Und ich will mir nicht vorstellen, wie es sich anfühlt, wenn der Mörder deiner Frau / deines Kindes nach 25 Jahren wieder rauskommt, du aber noch immer darunter leidest.

Und hier geht für mich deutlich Opferschutz vor Täterschutz.

Es fehlt nicht in der Argumentation, es ist schlichtweg nicht Sinn der Strafverfolgung -auch wenn es sich vielleicht erst mal übel anhört- Rücksicht auf die Gefühle der Hinterbliebenen zu nehmen. Es geht darum Täter zu bestrafen. Und das wars dann schon. Welche Hilfe, welche Seelsorge, was auch immer Hinterbliebenen zuteil werden soll - das ist eine andere Geschichte.

Übrigens finde ich den Ausspruch "Opferschutz statt Täterschutz" echt übel. Das dient vor allem als Parole für rechte Befürworter der Todesstrafe. Zwei Paar Stiefel. Immernoch.

Ich habe nebenbei kein Problem damit wenn man Menschen wirklich lebenslang wegsperrt. Aber die Todsstrafe ist zu engültig. Und wir alle wissen dass schon genug Menschen unschuldig hingerichtet wurden.

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Lady-Bane - 37
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1552 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 21:07 Uhr

Aber, mal im Ernst: denkt einer drüber nach vor dem Abmurksen, ob er nur 25 Jahre einhockt oder danach wieder raus darf? Ich weiß nicht - ich bezweifle das mitunter stark? Da rücken die strafrechtlichen Konsequenzen vermutlich in den Hintergrund.

Zimt.

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 19.08.2015 um 21:13 Uhr

Zitat von Spearhead:


In dem Fall wendest Du jedoch den Opferschutz nur auf Angehörige an, nicht auf das Opfer selbst. Natürlich werden die Eltern nicht glücklich sein, wenn der Täter 25 Jahre später in Freiheit ist. Aber die Festlegung auf eine Höchststrafe kann den Täter von Verzweiflungstaten zulasten des Opfers abhalten. Wenn der Täter nach seiner Tat versteht, dass er bis zu seinem Tode in den Knast einwandert bzw. gar die Todesstrafe zu erwarten hat, wieso sollte er das Opfer noch schonen? Oder Zeugen? Oder die Eltern?


Bei Mord ist das Opfer tot, also was muss ich da noch schützen?
Und ehrlich, dein Punkt unten lässt sich genauso bei nur 25 Jahren Haft anbringen. Wer dann Zeugen, Eltern oder Sonstige noch umbringt nur um Beweise zu vernichten, gehört sowieso ganz weggesperrt. Wie macht das Sinn?

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DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 19.08.2015 um 21:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.08.2015 um 21:21 Uhr

Zitat von Biebe_666:



Übrigens finde ich den Ausspruch "Opferschutz statt Täterschutz" echt übel. Das dient vor allem als Parole für rechte Befürworter der Todesstrafe. Zwei Paar Stiefel. Immernoch.


Ich bin ja gegen die Todestrafe, aber ich finde einfach, dass oftmals zu sehr Rücksicht auf die Täter genommen wird, aber wenig auf die Hinterbliebenen. Und das gilt nicht nur jetzt bei Mord.
Edit: Biebe, hör endlich auf, mich in die rechte Ecke drängen zu wollen :-) Langsam wird's auffällig

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Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 19.08.2015 um 21:24 Uhr

Zitat von DonaldSuck:


Ich bin ja gegen die Todestrafe, aber ich finde einfach, dass oftmals zu sehr Rücksicht auf die Täter genommen wird, aber wenig auf die Hinterbliebenen. Und das gilt nicht nur jetzt bei Mord.


Das passiert immer wieder in diesem Thread: Vom Täter zum Opfer.

Es bleibt dabei: Zwei Paar Stiefel. Du kannst am Threadtitel eindeutig erkennen: Hier gehts um die Bestrafung der Täter. Du kannst ja gerne einen Thread aufmachen: "Welche HIlfe soll direkt oder indirekt betroffenen Opfern zuteil werden". Ich bin mir sicher, da kommen wir rech schnell zu nem Konsens. Du schreibst "wenig": Wie genau bewertest Du das? Welche Quellen? Ich muss gestehen: Ich habe keine Ahnung wie und in welchem Umfang hier Opfern geholfen wird. Aber wie schon oben geschrieben: Anderes Thema.

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