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Todesstrafe in Deutschland ?

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Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2010 um 06:44 Uhr


Zitat von fim77:


na sicher drum hatte ich auch weiter vorhin auch drogenverbrecher miterwähnt, weil für die opfer oder angehörigen kann es sicher keine entschuldigung oder schönfärberei geben, wenn mal zu den eltern eines ermordeten kindes sagst zur verteidigung des täters, er hatte ne schwere kindheit oder stand unter drogen, auf die reaktion wäre ich dann echt gespannt was sie dann entgegnen


Schönfärberei? Also wieder gleiches mit gleichem vergelten?
Du stellst die Gefühle der Opfer auf eine ziemlich hohe Stufe. Ich sage nicht das ein Täter straffrei davonkommen sollte, aber Opfer und Angehörige dürfen gerade deswegen nicht über das Urteil entscheiden, weil sie den Fall nicht objektiv betrachten können.
Zudem schwingst du dich zum Anwalt aller Opfer auf, aber sehen Opfer das wirklich so oder nimmst du das nur an, weil es eben deine Meinung ist?

Zitat von fim77:

davon gehe ich net aus, wer einen solchen gravierenden fehltritt macht, muss sich über die folgen denn im vorraus im klaren sein, und wenn er net soweit denken kann, dann wird er erst dann dran denken wenn er im knast versauert oder den strick um hals hat ganz nach dem prinzip ursache > wirkung


Das zeigt ins besonderen das du nicht über das was du schreibst im Vornherein nachdenkst. Unter Drogeneinfluss (und sei es nur Alkohol), psychischer Störung oder Krankheit ist ein "vorher drüber im klaren sein" oft sehr schwer oder gar nicht möglich.
Gerade bei Triebtätern und Taten im Affekt (was man oft als "Totschlag" hört) gibt es kein "vorher drüber nachdenken", darum funktioniert Abschreckung ja kaum.
Das Prinzip "einer Ursache folgt Wirkung" bliebe übrigens auch gewahrt wenn man das aktuelle Strafmaß anwendet, was du möchtest ist "einer Ursache folgt eine sehr sehr starke Wirkung".

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

bombafurz - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2009
62 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2010 um 15:38 Uhr

Zitat von fim77:

Zitat von bombafurz:

Zitat von Wolfsspuren:

Hallo liebe Community :winker:

Als ich gerade eben mit Oliver Schmidt (Gitarrist von der Band "Letzte Instanz") geschrieben habe, sagte er, dass wenn man ein Lied covert und verkauft bzw. Geld damit macht, kann man zur Todesstrafe verurteilt werden.
Natürlich habe ich das nicht geglaubt.
Musste gleich mal Google zur Hand nehmen;
...und siehe da, es kam sogar was:

"Die Todesstrafe in Deutschland ist seit dem 8.9.2009 durch die Hintertür der Lissabonner Verträge wieder eingeführt worden"

> Klick

Nun meine Frage, ob das wirklich wahr sein kann.


Grüße
Alpha



Schwachsinn, weil die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt und damit gegen unser grundgesetz.


du weisst schon dass das GG nach gutdünken hin und hergeändert wird wie es den regierenden gerade passt, von dem her wäre das mal das kleinste problem, einen paragraphen streichen oder passend umformulieren und alle sind glücklich und keiner bräuchte ein schlechtes gewissen haben



Und dir ist klar, dass die ersten 20 gesetze, die Im GG sehen nur mit einer 2/3 mehrheit geändert werden können, wenn der Bundespräsident nicht ablehnt, weil dieses gesetz der Verfassung wiederspricht? Also ist es praktisch unmöglich die Todesstrafe einzuführen.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 19.10.2010 um 16:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.10.2010 um 16:08 Uhr

Zitat von fim77:

wenn genügend rückhalt vorhanden wäre, wäre es sicher auch kein grosses thema diesen paragraphen ganauso zu ändern oder zu ergänzen wie paragraph xy darin sind wir uns sicher einig,


Da müsste Rückhalt für eine komplett neue Verfassung bestehen. Nur den Artikel zu ändern ist ungültig und verfassungswidrig. Kein Polizist, Arzt,... wäre daran gebunden, die Todesstrafe durchzuführen oder zu überwachen.

Deutschland ist zum Glück ein Rechtsstaat. Die Zeit, in der die Verfassung einfach umgebaut oder ganz ausgesetzt wurde, haben wir hinter uns gelassen und sollten diesen Zeiten nicht nachtrauern. Das hat auch nichts mit Nazikeule zu tun, sondern damit, dass die Grundrechte Abwehrrechte gegenüber dem Staat sind. Der Staat kann einem die Menschenwürde nicht geben, man besitzt sie von Geburt an. Von daher darf er sie einem auch nicht nehmen.

Zitat von fim77:

davon gehe ich net aus, wer einen solchen gravierenden fehltritt macht, muss sich über die folgen denn im vorraus im klaren sein, und wenn er net soweit denken kann, dann wird er erst dann dran denken wenn er im knast versauert oder den strick um hals hat ganz nach dem prinzip ursache > wirkung


Da fällt mir wieder der "Familientyrann" ein: Ein Mann schlägt über Jahre seine Frau und seine Kinder, droht ihr damit, dass seine Rockerkumpels ihr etwas antun und sie finden werden, wenn er sie anzeigt. Sie ist darum eingeschüchtert und traut sich nicht zur Polizei. Irgendwann hält sie es nicht mehr aus, tötet ihren Ehemann, während der schläft.
Faktisch liegen hier Mordmerkmale vor.
Siehst du in dem Fall auch die Todesstrafe als sinnvoll an?


edit:

Zitat von bombafurz:

Und dir ist klar, dass die ersten 20 gesetze, die Im GG sehen nur mit einer 2/3 mehrheit geändert werden können, wenn der Bundespräsident nicht ablehnt, weil dieses gesetz der Verfassung wiederspricht? Also ist es praktisch unmöglich die Todesstrafe einzuführen.


Die Artikel 1 und 20 im Grundgesetz können überhaupt nicht geändert werden vom Parlament. Nur durch Einführung einer komplett neuen Verfassung wäre das möglich.
Der Bundespräsident hat hauptsächlich die formelle Verfassungsmäßigkeit, also den Ablauf der Gesetzgebung zu beurteilen. Es ist strittig, ob er ein Gesetz zurückweisen darf oder muss, wenn es inhaltlich verfassungswidrig sein könnte.
Letztendlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

bombafurz - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2009
62 Beiträge
Geschrieben am: 19.10.2010 um 18:50 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von fim77:

wenn genügend rückhalt vorhanden wäre, wäre es sicher auch kein grosses thema diesen paragraphen ganauso zu ändern oder zu ergänzen wie paragraph xy darin sind wir uns sicher einig,


Da müsste Rückhalt für eine komplett neue Verfassung bestehen. Nur den Artikel zu ändern ist ungültig und verfassungswidrig. Kein Polizist, Arzt,... wäre daran gebunden, die Todesstrafe durchzuführen oder zu überwachen.

Deutschland ist zum Glück ein Rechtsstaat. Die Zeit, in der die Verfassung einfach umgebaut oder ganz ausgesetzt wurde, haben wir hinter uns gelassen und sollten diesen Zeiten nicht nachtrauern. Das hat auch nichts mit Nazikeule zu tun, sondern damit, dass die Grundrechte Abwehrrechte gegenüber dem Staat sind. Der Staat kann einem die Menschenwürde nicht geben, man besitzt sie von Geburt an. Von daher darf er sie einem auch nicht nehmen.

Zitat von fim77:

davon gehe ich net aus, wer einen solchen gravierenden fehltritt macht, muss sich über die folgen denn im vorraus im klaren sein, und wenn er net soweit denken kann, dann wird er erst dann dran denken wenn er im knast versauert oder den strick um hals hat ganz nach dem prinzip ursache > wirkung


Da fällt mir wieder der "Familientyrann" ein: Ein Mann schlägt über Jahre seine Frau und seine Kinder, droht ihr damit, dass seine Rockerkumpels ihr etwas antun und sie finden werden, wenn er sie anzeigt. Sie ist darum eingeschüchtert und traut sich nicht zur Polizei. Irgendwann hält sie es nicht mehr aus, tötet ihren Ehemann, während der schläft.
Faktisch liegen hier Mordmerkmale vor.
Siehst du in dem Fall auch die Todesstrafe als sinnvoll an?


edit:

Zitat von bombafurz:

Und dir ist klar, dass die ersten 20 gesetze, die Im GG sehen nur mit einer 2/3 mehrheit geändert werden können, wenn der Bundespräsident nicht ablehnt, weil dieses gesetz der Verfassung wiederspricht? Also ist es praktisch unmöglich die Todesstrafe einzuführen.


Die Artikel 1 und 20 im Grundgesetz können überhaupt nicht geändert werden vom Parlament. Nur durch Einführung einer komplett neuen Verfassung wäre das möglich.
Der Bundespräsident hat hauptsächlich die formelle Verfassungsmäßigkeit, also den Ablauf der Gesetzgebung zu beurteilen. Es ist strittig, ob er ein Gesetz zurückweisen darf oder muss, wenn es inhaltlich verfassungswidrig sein könnte.
Letztendlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht.



Aber es ist die aufgabe des Bundespräsidenten das gesetz dem Verfassungsgericht vorzulegen, wenn er es als verfassungswidrig hält. Dazu kann er es ablehnen, wenn er ne echt gute begründung hat. Außerdem kann man wie du sagst diese grundrechte nicht abändern, was bedeutet, dass die Todesstrafe auch nicht dadurch rechtlich erlaubt wäre.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 21.10.2010 um 16:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.10.2010 um 16:55 Uhr

Zitat von fim77:

der artikel 1 müsste nur um ein wort ergänzt werden und zwar rechtschaffend, wer gegen grundelementare gesellschaftliche werte verstösst, insbesondere mit mord und vergewaltigung, da müsste es ne möglichkeit geben dass solchen elementen jegliches recht aberkannt werden könnte, sowas sollte für die gesellschaft nicht mehr tragbar sein, im allgemeinen wäre das der beste schutz der allgemeinheit vor abartig perversen triebtätern und mördern,


Wie gesagt: Wäre nur mit neuer Verfassung möglich. Aber nehmen wir an, wir hätten die. Schauen wir die Folgen an:
Wer soll denn entscheiden, wann die Menschenrechte aberkannt werden?
Wie willst du den willkürlichen Bewertungen des Zeitgeists entkommen? Man denke an unsere Geschichte: Im Dritten Reich wurden Juden und anderen Minderheiten das Recht auf Menschsein abgesprochen. Bis vor wenigen Jahren stand Homosexualität noch unter Strafe, wurde als "pervers" eingestuft.

Zitat von fim77:

die todesstrafe mit mord zu vergleichen ist totaler humbug, abschreckung ist ein positiver nebeneffekt, erwiesen oder nicht, in erster linie zählt der schutz der allgemeinheit vor solchen elementen, da bringt auch keine sinnlos therapie etwas, das verstehe ich sowieso nicht warum da zeit und geld beim fenster rausgeworfen wird nur um eine "therapie" zu veranstalten, sowas hat mit strafe nichts im geringsten zu tun sondern nur dass ein paar kuschelpädagogik-psychotherapeuten ihre daseins berechtigung haben .


Schutz der Allgemeinheit ist in der Tat ein sehr hohes Gut. Unsere Verfassung legt dabei aber ein Übermaßverbot fest. Eine Maßnahme muss immer erforderlich sein, es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen. Angesichtsdessen, dass eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung aber eindeutig milder ist, wäre es auch hier nicht konform. Stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, unser ganzes Rechtssystem über Bord zu werfen, nur weil du Menschen umbringen lassen möchtest...



Zitat von fim77:

wenn keine todesstrafe mehr machbar wäre in diesem land so doch auf jedenfall lebenslang wo auch lebenslang heisst und zwar unter erschwerten bedingungen wie einzelhaft,dunkelhaft oder arbeitslager, auf jedenfall weg von so kuschelschmuse haftbedingungen mit freizeit und sportangeboten, fernseher und plystation in der zelle, hafturlaub, besondere besuchszeiten etc... strafe muss strafe sein und kein abenteuer-action-wellness spassaufenthalt auf steuerkosten ...in den usa gehts doch auch


Die USA hatten wir schon mehrfach im Vergleich. Wir haben ein ganz anderes System als die Amerikaner.

Warst du schonmal in einer Haftanstalt? Solltest du vielleicht mal machen, dann wird sich dein Vorurteil sicher sehr schnell ändern...

Du setzt insgesamt sehr auf den Rachegdanken. Du willst nur am Täter Rache nehmen, nimmst dir aber die Folgen nicht vor. Aus emotionalen Gedanken ist deine Argumentation menschlich nachvollziehbar, aber ein Staat darf sich nicht auf Emotionen verlassen. Ansonsten sind keine gerechten Urteile mehr möglich.

Zitat von fim77:

das amt bundespräsident, ist nur ein repräsentationsamt, ohne machtbefugnisse, begrenzt auf aufgaben wie bei messeeröffnungen etwas "keep smiling" in die kameras, "shaking hands" und bisschen smalltalk bei staatsbesuchen, weihnachts und neujahrsansprache und um den schein zu wahren als formeller letzter unterzeichner von gesetzen wo eh beschlossene sache sind. ein löwe ohne zähne


Sicher, der Bundespräsident ist weitestgehend entmachtet aufgrund der Weimarer Republik. Horst Köhler hat sich aber durchaus in die Politik eingemischt, Gesetze nicht unterzeichnet, weil er Verfassungswidrigkeit befürchtete.

edit:

Zitat von bombafurz:

Aber es ist die aufgabe des Bundespräsidenten das gesetz dem Verfassungsgericht vorzulegen, wenn er es als verfassungswidrig hält.


Sagt wer?

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Keto - 27
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
535 Beiträge

Geschrieben am: 21.10.2010 um 17:19 Uhr

Ich kenne keine.?

Wenn du immer das letzte Wort haben möchtest, dann solltest du mehr Selbstgespräche führen. Kay?!

bombafurz - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2009
62 Beiträge
Geschrieben am: 21.10.2010 um 17:32 Uhr

Zitat:

edit:

Zitat von bombafurz:

Aber es ist die aufgabe des Bundespräsidenten das gesetz dem Verfassungsgericht vorzulegen, wenn er es als verfassungswidrig hält.


Sagt wer?


Der Arbeitsvertrag, des Bundespräsidenten.

bombafurz - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2009
62 Beiträge
Geschrieben am: 21.10.2010 um 19:14 Uhr

Was ich mein ist, dass inm GG steht, dass die aufgabe des Bp ist zu überwachen, das nichts Verfassungswidriges passiert.
Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 21.10.2010 um 21:45 Uhr

Zitat von fim77:

Zitat von bombafurz:

Was ich mein ist, dass inm GG steht, dass die aufgabe des Bp ist zu überwachen, das nichts Verfassungswidriges passiert.


überwachen und entscheiden ob ne gesetzesvorlage dem gg entspricht oder dagegen verstösst macht einzig und alleine das bundesverfassungsgericht z.b. pendlerpauschale erst von der regierung gekürzt, dann vom verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft, folge war ne schöne nachzahlung über anderthalb oder 2 jahre einbehaltene oder zuwenig gezahlte pendlerpauschale


..also wirklich die Pendlerpauschale mit der Todesstrafe zu vergleichen,ist doch mehr als obskurs...

In China steht auf Drogenhandel die Todesstrafe,trotzdem handeln dort Menschen mit Drogen.

In den Bundesstaaten der USA,in denen die Todesstrafe gesetz ist,ermorden trotzdem Menschen andere Menschen.Abschreckung?Wohl eher nicht.

"Nope".

Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 21.10.2010 um 22:08 Uhr

@fim77:Die Todesstrafe ist extrem teuer,weil jahrzehntelang Prozesse und Widerrufe geführt werdern.

Nein,viele Menschen leben dort einfach unter erbärmlichen Zuständen,die sie zum Drogenverkauf nötigen.

Warum kann sich dann fast jeder in den USA eine Schusswaffe kaufen?


"Nope".

ViolentFEAR - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 21.10.2010 um 22:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.10.2010 um 22:19 Uhr

Zitat von fim77:


in den usa zählt net so sehr der abschreckungsgedanke sondern wohl eher der schutz der öffentlichkeit, ein ausgemerzter mörder kann schon nicht mehr morden, dieser gedanke steht wohl eher dahinter


Nope. Der einzige Gedanke der dahinter steckt ist die Rache. Sündenbock verfahren. Die zahl der Leute die aus us-amerikanischen Gefängnissen ausbrechen, ist geringer, als die Zahl derjenigen die zu unrecht drinn waren/ermordet wurden (in den Staaten wo es die Todesstrafe noch gitb, was die Minderheit ist). Damit hat sich ein System offiziell zu einer größeren Gefahr für den Schutz der Öffentlichkeit pervertiert, als es mögliche "Flüchtlinge" sind...

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

cryingSoul - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2010
750 Beiträge

Geschrieben am: 21.10.2010 um 22:20 Uhr

Ich finds einfach nur Schwachsinn :o

Was würde das bringen?

o7.o3.2oIo

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 21.10.2010 um 22:28 Uhr

Zitat von fim77:


pendlerpauschale sowie todesstrafe (bei mördern, sexgangstern, drogenverbrecher) sind oder wären beides prima gerechte instrumente wovon sicher der grosse anteil der allgemeinheit profitiert

Hey, lass uns doch behinderte, schwerkranke und hartz 4 empfänger killen! Survival of the fittest, alter! Da würde auch jeder profitieren, also voll geil, oder? Scheiss auf Menschlichkeit.

Zitat von fim77:


in china lebt ein über 5tel der weltbevölkerung, dass es da auch zwangläufig unbelehrbahre gestalten gibt liegt doch offen auf der hand ..

Sehr lehrreich der Spruch. Kannst Du mir sagen was das mit China an sich und dem Anteil an der Weltbevölkerung zu tun hat?

Zitat von fim77:


in den usa zählt net so sehr der abschreckungsgedanke sondern wohl eher der schutz der öffentlichkeit, ein ausgemerzter mörder kann schon nicht mehr morden, dieser gedanke steht wohl eher dahinter

"Schutz der Öffentlichkeit" in dem Sinne wäre auch mit ggf. lebenslanger freihaststrafe gewährleistet.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 21.10.2010 um 22:35 Uhr

Zitat von fim77:


todesstrafe ist net so teuer, da täuscht du dich...strick gibts in jedem baumarkt, paar balken zammenzimmern oder strick übern ast werfen ist auch nicht so der riesenakt

Genau, wer braucht auch schon einen fairen Prozess bei einer so kleinen Strafe. Oder Revisionsverfahren. Jeder Mordfall ist ja gleich hundertprozentig sicher.
Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 21.10.2010 um 22:39 Uhr

Zitat von fim77:

Zitat von Roddi:

@fim77:Die Todesstrafe ist extrem teuer,weil jahrzehntelang Prozesse und Widerrufe geführt werdern.

Nein,viele Menschen leben dort einfach unter erbärmlichen Zuständen,die sie zum Drogenverkauf nötigen.

Warum kann sich dann fast jeder in den USA eine Schusswaffe kaufen?




todesstrafe ist net so teuer, da täuscht du dich...strick gibts in jedem baumarkt, paar balken zammenzimmern oder strick übern ast werfen ist auch nicht so der riesenakt

nicht umsonst hams die ein.kind verordnung, bei 1,3mrd wunderts mich net wenn sich paar hundert mio paaren, net aufpassen ,dass denn alles ausm ruder läuft

das ist das recht auf selbstverteidigung, in einigen staaten reicht der führerschein vollkommen aus, kurz vorzeigen und denn kannst dir in jedem supermarkt inner waffenecke nen halbautomatisches gewehr kaufen, ohne weitere überprüfung, fürn vollautomat wird erst mal ne überprüfung beim atf gestellt, stellt auch kein drama dar, nach ner woche haste dein scharfes mg oder was das herz begehrt zuhause im wohnzimmer stehen, kommt drauf an in welchem staat du lebst.... männerträume werden doch noch wahr *schwärm*



Selbst die USA sind ein Rechtsstaat und jeder hat das Recht,gegen sein Urteil zu klagen.Außerdem:Es gibt Fälle bei denen mehrfache Mörder die Todesstrafe für sich selbst eingefodert haben,weil sie die Einzelhaft nicht mehr ausgehalten haben und lieber für ihre letzten Jahre einen DvD Spieler in ihrer Zelle haben wollten.Sinn?

Aha und was würdest du sagen,wenn du aufeinmal als Kind in einer bitterarmen chinesischen Wanderarbeiter Familie zur Welt kommen würdest?

Jo so bekämpft man auch wirklich sehr gut Bandenkriege und dass etwa jedes Jahr 12.000 Amerikaner durch Schusswaffen ums Leben kommen.

Der König von England hat übrigens nicht vor wieder in die USA einzumarschieren.

"Nope".

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