BlackRacoon
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 20:59 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Semmel2000: Zumindest eine Kastration, wie in Polen, befürworte ich.
Und wieder so ein Schlaufuchs ohne Begründung...
Bin mir nichtmal sicher ob so eine Aussage überhaupt eine Begründung braucht... der Zweck heiligt schließlich nicht die Mittel, was?
The distance between success and failure can only be measured by one's desire!
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DeZziuM - 35
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 21:00 Uhr
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muss auf jedenfall!!
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King_Kloete - 36
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 21:06 Uhr
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was ändert eine Todesstrafe? Lassen sich dadurch neue Verbrechen verhindern? Schaut euch doch die Länder an die noch die Todesstrafe verhängen... wenns klappen würde würden die das ja nichmehr machen müssen... Eine Regierung die Mord unter Strafe stellt darf nicht selbst Morden sonst werden auch alle anderen Gesetze die sie aufgestellt haben obsolet...
Klar haben die Mörder "angefangen" aber sind wir jetzt schon im Kindergarten oder im Mittelalter, dass jetzt gleiches mit gleichem vergolten wird? Klar muss es eine Strafe für Verbrechen geben aber Mord mit Mord zu vergelten ist keine Lösung die Zivilisierten Menschen zusteht.
hail to the king.... kloete
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King_Kloete - 36
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 21:43 Uhr
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Wenns nach mir ginge würde Dummheit unter Strafe gestellt... wäre wohl das beste Mittel gegen Überbevölkerung da dabei die Hälfte der ach so klugen Sprücheklopfer draufgehen würde....
Ich habe nichts gegen Lebenslange Haft für schwerstverbrecher... aber wenn es ein Verbrechen ist einem Menschen das Leben zu nehmen wieso ist es danach kein Verbrechen diesem Menschen das Leben zu nehmen?
hail to the king.... kloete
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bombafurz - 31
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 21:48 Uhr
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Zitat von Wolfsspuren: Hallo liebe Community
Als ich gerade eben mit Oliver Schmidt (Gitarrist von der Band "Letzte Instanz") geschrieben habe, sagte er, dass wenn man ein Lied covert und verkauft bzw. Geld damit macht, kann man zur Todesstrafe verurteilt werden.
Natürlich habe ich das nicht geglaubt.
Musste gleich mal Google zur Hand nehmen;
...und siehe da, es kam sogar was:
"Die Todesstrafe in Deutschland ist seit dem 8.9.2009 durch die Hintertür der Lissabonner Verträge wieder eingeführt worden"
> Klick
Nun meine Frage, ob das wirklich wahr sein kann.
Grüße
Alpha
Schwachsinn, weil die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt und damit gegen unser grundgesetz.
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DocLove - 43
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:02 Uhr
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Zitat von fim77:
du weisst schon dass das GG nach gutdünken hin und hergeändert wird wie es den regierenden gerade passt, von dem her wäre das mal das kleinste problem, einen paragraphen streichen oder passend umformulieren und alle sind glücklich und keiner bräuchte ein schlechtes gewissen haben
sicher, deswegen gibts für GG-Änderungen die absolute Mehrheit im Parlament..^^
Hauptsache was gesagt
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ArchRogue - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:03 Uhr
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Zitat von fim77: Zitat von bombafurz: Zitat von Wolfsspuren: Hallo liebe Community
Als ich gerade eben mit Oliver Schmidt (Gitarrist von der Band "Letzte Instanz") geschrieben habe, sagte er, dass wenn man ein Lied covert und verkauft bzw. Geld damit macht, kann man zur Todesstrafe verurteilt werden.
Natürlich habe ich das nicht geglaubt.
Musste gleich mal Google zur Hand nehmen;
...und siehe da, es kam sogar was:
"Die Todesstrafe in Deutschland ist seit dem 8.9.2009 durch die Hintertür der Lissabonner Verträge wieder eingeführt worden"
> Klick
Nun meine Frage, ob das wirklich wahr sein kann.
Grüße
Alpha
Schwachsinn, weil die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt und damit gegen unser grundgesetz.
du weisst schon dass das GG nach gutdünken hin und hergeändert wird wie es den regierenden gerade passt, von dem her wäre das mal das kleinste problem, einen paragraphen streichen oder passend umformulieren und alle sind glücklich und keiner bräuchte ein schlechtes gewissen haben
Artikel 1 des Grundgesetzes wird ganz bestimmt nicht "hin- und hergeändert". Da gibts die tolle Ewigkeitsklausel und das ist auch gut so. Was du vielleicht meinst, ist die jeweilige Interpretation des BVerfGs, aber das Grundgesetz bleibt, wie es ist.
Wäre ja noch schöner: "Hey Leute, jetzt scheißen wir mal 2 Jahre auf Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit!" Ja, klar doch!
Das Letzte, was ich will, ist, dir weh zu tun. Aber es steht immer noch auf der Liste.
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DocLove - 43
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.10.2010 um 22:06 Uhr
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Zitat von fim77:
du weisst was bei uns lebenslang heisst, nach 15 jahre springens wieder rum, und nachträgliche sicherungsverwahrung verstösst ja wiederum nachm eu-diktat gegen "menschenrechte"
Ja das Eine hat mit dem Anderen ja nichts am Hut.
Informier dich mal bitte über die Ansätze und Sichtweisen unseres Rechtsstaates, bevor du sowas vom Stapel lässt.
Strafmaß und Gefährdungspotential sind zwei verschiedene Dinge.
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ArchRogue - 31
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:12 Uhr
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Na, auf den Tag, bis wir eine neue Verfassung beschließen, warten wir noch eine ganze Weile. Und was wurde denn bisher am GG geändert, hm?
Das Letzte, was ich will, ist, dir weh zu tun. Aber es steht immer noch auf der Liste.
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DocLove - 43
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:13 Uhr
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Zitat von fim77: ja klar weil das GG ja so endgültig ist, was sagt uns denn § 146 GG soviel mal zu deiner ewigkeitsklausel
Und soviel zu deiner "Gutdünken" Argumentation.
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DocLove - 43
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:22 Uhr
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Zitat von fim77: Zitat von DocLove: Zitat von fim77: ja klar weil das GG ja so endgültig ist, was sagt uns denn § 146 GG soviel mal zu deiner ewigkeitsklausel
Und soviel zu deiner "Gutdünken" Argumentation.
bis was endgültiges mal feststeht wird rumgebastelt und rumdoktert wie schon des öfteren geschehen
Reine Polemik.
Für GG -Änderungen ist eine absolute Mehrheit nötig, nebenbei schaut noch das Bundesverfassungsgericht drauf.
So einfach "Rumdoktorn" ist da nicht.
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ArchRogue - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:22 Uhr
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Aber bestimmt nicht an so fundamentalen Punkten wie der Menschenwürde. Vielleicht bei der Organisation gewisser Ämter, aber wie ich schon sagte: Schau mal, WAS genau geändert wird/wurde und du wirst merken, dass §1-20 recht unberührt geblieben sind^^
Das Letzte, was ich will, ist, dir weh zu tun. Aber es steht immer noch auf der Liste.
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DocLove - 43
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:26 Uhr
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Zitat von fim77: na immerhin scho 52mal aber des ist ja gar nix ....gelle
Gut in den wieviel Jahren der Bundesrepublik?
Wie gesagt Paragraph 1-20 sind da sehr Jungfräulich.
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ArchRogue - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.10.2010 um 22:28 Uhr
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Ich komm auf 3 Male (kann mich vielleicht verzählt haben) bei §1-20 und das alles waren Behebungen von Formulierungsfehlern, keine gravierenden Inhaltsänderungen.
Das Letzte, was ich will, ist, dir weh zu tun. Aber es steht immer noch auf der Liste.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:28 Uhr
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Zitat von fim77: du weisst was bei uns lebenslang heisst, nach 15 jahre springens wieder rum, und nachträgliche sicherungsverwahrung verstösst ja wiederum nachm eu-diktat gegen "menschenrechte"
es ist sicher kein verbrechen einen täter der gerechten strafe zuzuführen sondern nur allgemein verständliches recht aber leider nicht geschriebenes recht
Nach frühestens 15 Jahren wird überprüft. Bei besonderer Schwere der Schuld ist das meist deutlich mehr.
Es gibt aber nicht nur die nachträgliche Sicherungsverwahrung, sondern man kann sie gleich von vornherein ins Urteil schreiben. Das wäre EU-konform.
Wieso sollte der Tod denn gerecht sein? Inwiefern ist er für den Täter gerecht, wenn genau das mit ihm gemacht wird, was er mit anderen gemacht hat? Wo soll da der Lerneffekt stecken?
Zitat von fim77: du weisst schon dass das GG nach gutdünken hin und hergeändert wird wie es den regierenden gerade passt, von dem her wäre das mal das kleinste problem, einen paragraphen streichen oder passend umformulieren und alle sind glücklich und keiner bräuchte ein schlechtes gewissen haben
Da irrst du dich gewaltig: Die Todesstrafe verstößt gegen Art. 1 GG (Menschenwürde). Dieser Artikel kann vom Parlament nicht geändert werden, dafür wäre eine komplett neue Verfassung nötig.
Mir scheint, du steckst nicht so wirklich tief im Thema drin. Da ist relativ viel Unwissen bei dir. Wenn du unser Rechtssystem näher kennen würdest, würdest du sicher von deinen radikalen Positionen abrücken.
Zitat von fim77: ja klar weil das GG ja so endgültig ist, was sagt uns denn § 146 GG soviel mal zu deiner ewigkeitsklausel
Der Art. 146 GG wurde bisher nicht gebraucht. Er stellt lediglich eine neue Verfassung als möglich in Aussicht. Mehr aber auch nicht.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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