DocLove - 43
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:33 Uhr
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Zitat von fim77: Zitat von DocLove: Zitat von fim77: na immerhin scho 52mal aber des ist ja gar nix ....gelle
Gut in den wieviel Jahren der Bundesrepublik?
Wie gesagt Paragraph 1-20 sind da sehr Jungfräulich.
wenn das net hochrechnen kannst 52 änderungen in 61 jahren BRD, im schnitt also alle 1.2 jahre aufgerundet
Gute Leistung, ^^
trotzdem, was ist daran schlimm? "Gedoktort" so einmal im Jahr nach "Gutdünken"???
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DocLove - 43
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:36 Uhr
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Zitat von fim77: damit wollte ich nur verdeutlichen dass es net das grosse thema sei, was net passen ist wird halt passend gemacht
Reine Polemik (Und eine leere Aussage) ohne Sinn dahinter.
Richtige Argumente bitte?
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Marv854 - 32
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:38 Uhr
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Kommt auf die tat an.
Kinderschänder, Vergewaltiger gehören hingerichtet.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:39 Uhr
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Zitat von Marv854: Kommt auf die tat an.
Kinderschänder, Vergewaltiger gehören hingerichtet.
Ach, ich finde auch solche die mein Autoradio stehlen.
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DocLove - 43
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:40 Uhr
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Zitat von Marv854: Kommt auf die tat an.
Kinderschänder, Vergewaltiger gehören hingerichtet.
Womit man wieder zum Kern der Sache kommt:
Wenn jemand jemanden Tötet, müsste er nicht auch dafür bestraft werden?
Wer darf "Herr" über Leben und Tod sein?
Was bei einem Irrtum?
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:42 Uhr
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Zitat von fim77: @cymru
§146 wurde einfach übergangen, hätte 1990 ausgehandelt und abgestimmt werden müssen aber in einer direkten volksabstimmung, ich bin da sehr wohl auf der höhe
dann hier nochmal der genaue wortlaut zum mitlesen
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wo steht denn im Wortlaut, dass 1990 hätte abgestimmt werden müssen.
Es heißt (zum besseren Verständnis zerlegt) hier lediglich:
"Dieses Grundgesetz gilt nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk."
"Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist"
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 22:52 Uhr
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Zitat von fim77: ja ok, 1:0 für dich aber das ist schon blöd formuliert normalerweisse sollte es heissen an dem tag wo die einheit hergestellt ist verlierts seine gültigkeit und eine neue verfassung müsste in freier entscheidung beschlossen werden
Ich hab die Kommentare zu diesem Artikel bisher nicht gelesen, aber ich nehme an, dass die Väter und Mütter des GG ihre Gründe hatten.
vorstellbar wäre für mich, dass ja nicht geahnt werden konnte, wann eine Wiedervereinigung kommen könnte. Da so klare Regeln aufzustellen, dass man eine neue Verfassung aufstellen muss, hätte Probleme bringen können.
Letztendlich wurde es mehrfach, gerade aus Rücksicht auf die ehemaligen DDR-Bürger, überlegt, eine neue gemeinsame Verfassung zu erstellen. Aber schon normale Gesetze enthalten häufig "Nebenwirkungen", eine Verfassung zu schreiben ist da ein sehr großes Kunststück. Noch dazu darf man nicht vergessen, dass das BVerfG in seiner Rechtsprechung eine verlässliche Institution für den Bürger ist und eine solche Etablierung auch nicht von heute auf Morgen geht.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 23:01 Uhr
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Zitat von fim77: so kommt man vom eigentlichen thema ab und aufeinmal hat man nen ganz anderen thread
Stimmt. Eigentlich ging es uns ja nur darum, dass die Todesstrafe gegen Art. 1 GG verstößt und dieser Artikel nicht geändert werden kann vom Parlament, wie es ihm gefällt.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 23:12 Uhr
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Zitat von fim77:
aber ändert trotzdem nichts an meiner ansicht dass mörder und kinderschänder jegliches recht auf gnade oder 2te chance verwirkt haben
"Mörder" und "KInderschänder" sind breite Spektren. Gilt das auch für physisch gestörte, für unter Drogen stehende?
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margee - 32
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 23:18 Uhr
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keiner sollte als herr über leben und tod wirken.
wenn man einen mord mit mord bestraft ist und bleibt beides mord. lebändig wird davon keiner. und eine (wörtlich) lebenslange haft ist quälender als der schnelle tod.
und ich mach da bei kindesschändern, oä keine ausnahme.
http://koksnuss.deviantart.com/
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 23:20 Uhr
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Zitat von fim77:
na sicher drum hatte ich auch weiter vorhin auch drogenverbrecher miterwähnt, weil für die opfer oder angehörigen kann es sicher keine entschuldigung oder schönfärberei geben, wenn mal zu den eltern eines ermordeten kindes sagst zur verteidigung des täters, er hatte ne schwere kindheit oder stand unter drogen, auf die reaktion wäre ich dann echt gespannt was sie dann entgegnen
Ich denke hier hat man schon oft genug durchgekaut dass die Gefühle der Angehörigen in einem Objektiven Prozess nicht von Bedeutung sind. Die Angehörigen werden immer unendliche Qualen erleiden. Da hilft aber weder Folter noch Todesstrafe.
Es geht darum gerecht zu bestrafen und ja, so schlimm es sich für dich auch anhören mag - die Faktoren die zu einem Vernrechen führen spielen eine Rolle und müssen berücksichtigt werden.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 23:33 Uhr
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Zitat von fim77:
dazu gibt es ja ein stgb in der brd wo drinne steht zu welchem verbrechen
welche strafe steht, und wenn lebenslang als höchststrafe ausgesprochen wird dann muss das auch lebenslang sein bis ans ende seiner tage, punkt, da sollte es nichts falsch zu verstehen geben, und verwaschungen wie besondere schwere, oder x mal lebenslänglich oder was weiss ich wieviel hundert jahre haft aussprechen find ich denn lächerlich. da sollte nix falsch zu verstehen geben
Tja, da bin ich und die deutsche Rechtschreibung dann wohl anderer Meinung. Ich finde jeder hat eine zweite Chance verdioent und ich glaube dass sich Menschen nach Jahrzehnten Haft auch ändern können. Du anscheinend nicht.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 23:44 Uhr
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Zitat von fim77: da werden wir nie auf einen grünen zweig kommen, du denkst so ich denke so
Nö, wenn Du nicht davon ausgehen kannst dass sich Menschen ändern können und das ein Grund für die Todesstrafe ist - sicher nicht.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 18.10.2010 um 23:53 Uhr
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Zitat von fim77:
davon gehe ich net aus, wer einen solchen gravierenden fehltritt macht, muss sich über die folgen denn im vorraus im klaren sein, und wenn er net soweit denken kann, dann wird er erst dann dran denken wenn er im knasst versauert oder den strick um hals hat ganz nach dem prinzip ursache > wirkung
"Sich über den Folgen im vorraus im klaren sein". Ja, sicher, Mörder und Treibtäter handeln und denken ja immer so rational und berechenbar....Konsequent weitergedacht müsste das ja zur Folge haben dass Folter und Todesstrafe abschreckt. Aber ups, das tut es ja gar nicht....
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Ketzu - 38
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Geschrieben am: 19.10.2010 um 06:43 Uhr
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Zitat von ArchRogue: Na, auf den Tag, bis wir eine neue Verfassung beschließen, warten wir noch eine ganze Weile. Und was wurde denn bisher am GG geändert, hm?
Es wurde so einiges am Grundgesetz geändert, schon allein die "Schuldensperre" aus den letzten Jahren die sie "eingebaut" haben oder viele andere Beispiele. Gewisse zentrale Punkte wurden aber nie geändert.
Zitat von fim77: du weisst schon dass das GG nach gutdünken hin und hergeändert wird wie es den regierenden gerade passt, von dem her wäre das mal das kleinste problem, einen paragraphen streichen oder passend umformulieren und alle sind glücklich und keiner bräuchte ein schlechtes gewissen haben
Es ist bei weitem nicht so einfach das Grundgesetz "nach gutdünken der Regierenden" zu ändern, dafür ist immer noch eine 2/3 Mehrheit nötig und die kommt selten zustande. Zudem gibt es noch mehr was uns von der Wiedereinführung der Todesstrafe trennt wie das ratifizierte Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtscharta das die Todesstrafe selbst in den "Ausnahmen", die in den Berichten oben angegeben sind, untersagt und von Deutschland ratifiziert wurde.
Zitat von fim77: du weisst was bei uns lebenslang heisst, nach 15 jahre springens wieder rum, und nachträgliche sicherungsverwahrung verstösst ja wiederum nachm eu-diktat gegen "menschenrechte"
es ist sicher kein verbrechen einen täter der gerechten strafe zuzuführen sondern nur allgemein verständliches recht aber leider nicht geschriebenes recht
Von den ganzen Todesstrafenbefürwortern fordert aber auch keiner "echtes" Lebenslänglich ein zu führen, sondern die Todesstrafe.
Zudem verstößt nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht gegen "EU-Diktat", zum einen weil es dabei um Verlängerung der Sicherheitsverwahrung von verurteilten geht, die zu einer Zeit verurteilt wurden, als das Gesetz höchstens 10 Jahre Sicherheitsverwahrung vorsieht, zum anderen weil der europäische Gerichtshof nicht zur EU gehört und es somit kein "EU-Diktat" sein kann. Das ist, als würdest du sagen ein BVerfG Urteil wäre ein "Paris-Diktat".
Zudem zeigt sich eben, das du ein vollkommen anderes Verständnis des Rechtssystems hast als es in Deutschland praktiziert wird, du würdest dich eher mit dem in den USA anfreunden: Strafe!!!
In Deutschland ist oberstes Ziel die Rehabilitation um Sträflinge wieder zu einem nützlichen Mitglied der Gesellschaft zu machen, denn davon haben wir alle mehr, als wenn wir sie bis in alle Ewigkeit wegsperren. Dann kommt der Schutz der Allgemeinheit und dann die Strafe. Warum steht Strafe nicht an erster Stelle? Warum sollte sie? Bringt es Irgendwen weiter?
Es hat sich irgendwann mal raus gestellt, das Rache kein besonders gutes System für einen Rechtsstaat ist und auch nicht unbedingt dem Opfer oder Angehörigen hilft.
Zitat von fim77: @cymru
§146 wurde einfach übergangen, hätte 1990 ausgehandelt und abgestimmt werden müssen aber in einer direkten volksabstimmung, ich bin da sehr wohl auf der höhe
dann hier nochmal der genaue wortlaut zum mitlesen
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Nein hätte er nicht müssen. Das kannst du auch am genauen Wortlaut erkennen. Nirgends ist darin ein Zwang zur neuformulierung einer Verfassung angegeben, sondern nur die Möglichkeit eingeräumt. (Das es eben nach Vollendung der Einheit geschehen sollte, soll verhindern das man einen Teil Deutschlands "abschreibt" und den vorläufigen Charakter des damaligen GG betonen)
Zitat von fim77: ja ok, 1:0 für dich aber das ist schon blöd formuliert normalerweisse sollte es heissen an dem tag wo die einheit hergestellt ist verlierts seine gültigkeit und eine neue verfassung müsste in freier entscheidung beschlossen werden
Nein die Intention war, das die Wiedervereinigung sowohl über eine neue Verfassung als auch über Eingliederung zum Grundgesetz geschehen könnte (Art. 23 a.F.) Siehe z.B. Rede von Carlo Schmidt zum Grundgesetz. (211 würde sich ärgern wenn er wüsste das ich seine "Belege" nutze für das was sie wirklich belegen)
Zitat von fim77:
wenn genügend rückhalt vorhanden wäre, wäre es sicher auch kein grosses thema diesen paragraphen ganauso zu ändern oder zu ergänzen wie paragraph xy darin sind wir uns sicher einig,
aber ändert trotzdem nichts an meiner ansicht dass mörder und kinderschänder jegliches recht auf gnade oder 2te chance verwirkt haben
Nein wäre nicht möglich so und warum haben sie damit das Recht auf Gnade und eine 2te Chance verwirkt? (Zudem ist Gnade in dem Sinne kein Recht sondern eine Gewährung) "Jeder hat eine zweite Chance verdient... außer natürlich *Grund XY*"?
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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