Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Politik und Wirtschaft
Todesstrafe in Deutschland ?

MartensBeat - 29
Profi
(offline)
Dabei seit 11.2010
505
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 13:47 Uhr
|
|
Zitat von Marki007: Ich bin gegen die Todesstrafe. Nicht aus humanitären Gründen, sondern aus pädagogischen. Wenn einer mal tot ist, erlebt er seine Strafe nicht mehr, also hat er auch nichts mehr davon.
Wenn aber einer sehr, bis sehr sehr lange im Knast sitzt, spürt er jeden verdammten Tag seine Strafe sozusagen am eigenen Leib. So isser viel mehr bestraft.
Zuchthaus!^^
Dieser Beirag kann ihr Gehirn schädigen und macht blöd.
|
|
phoenix89 - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 12.2005
1749
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 13:59 Uhr
|
|
Zitat von Marki007: An Phoenix89.
Ja, kann man. Nur wiegen manche Straftaten so schwer, dass ich selbst da nicht mehr auf eine Änderung abzielen wollte. Es gibt ja auch für Mord bewusst nur lebenslänglich. Und Mord verjährt auch nie.
Lieber soziale und pädagogische Recourcen auch für die Opfer verwenden, die viel zu oft, viel zu wenig beachtet werden.
Weshalb nicht mehr auf eine Änderung abzielen wollen? Egal, wie „schwer“ eine Tat „wiegt“ – solange sich eine dauerhafte Verbesserung (wie auch immer diese dann aussähe) einstellen kann, sollte diese auch angestrebt werden. Dass die Opfer dabei natürlich berücksichtigt werden, versteht sich von selbst: Nur eine Seite der gesamten Situation verbessern und die andere links liegen lassen zu wollen, wäre nicht gerade förderlich.
|
|
Biebe_666 - 47
Champion
(offline)
Dabei seit 05.2005
25297
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 14:11 Uhr
|
|
Zitat von Marki007: Lieber soziale und pädagogische Recourcen auch für die Opfer verwenden, die viel zu oft, viel zu wenig beachtet werden.
Diese "Opferschutz statt Täterschutz" geblöke hört man auch meist aus den braunen Schafherden.
Mich würden schonmal gerne Fakten hierzu interessieren. Zum Beispiel wieviel Betreuung ein (z.B. vergewaltigungs-)Opfer denn bekommt.
|
|
Marki007
Experte
(offline)
Dabei seit 04.2011
1359
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 15:09 Uhr
|
|
Zitat von Biebe_666: Zitat von Marki007: Lieber soziale und pädagogische Recourcen auch für die Opfer verwenden, die viel zu oft, viel zu wenig beachtet werden.
Diese "Opferschutz statt Täterschutz" geblöke hört man auch meist aus den braunen Schafherden.
Mich würden schonmal gerne Fakten hierzu interessieren. Zum Beispiel wieviel Betreuung ein (z.B. vergewaltigungs-)Opfer denn bekommt.
Ich steh aber echt nicht auf der rechten Seite der Gesellschaft. Stell also meinen Kommentar nicht auf diese Seite, klar? Siehe meine anderen Beiträge in 1 100 Jahre Deutschland und Ist Dtl. ein Verwaltungsk. ... der Allie...?
|
|
Marki007
Experte
(offline)
Dabei seit 04.2011
1359
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 15:18 Uhr
|
|
Zitat von phoenix89: Zitat von Marki007: An Phoenix89.
Ja, kann man. Nur wiegen manche Straftaten so schwer, dass ich selbst da nicht mehr auf eine Änderung abzielen wollte. Es gibt ja auch für Mord bewusst nur lebenslänglich. Und Mord verjährt auch nie.
Lieber soziale und pädagogische Recourcen auch für die Opfer verwenden, die viel zu oft, viel zu wenig beachtet werden.
Weshalb nicht mehr auf eine Änderung abzielen wollen? Egal, wie „schwer“ eine Tat „wiegt“ – solange sich eine dauerhafte Verbesserung (wie auch immer diese dann aussähe) einstellen kann, sollte diese auch angestrebt werden. Dass die Opfer dabei natürlich berücksichtigt werden, versteht sich von selbst: Nur eine Seite der gesamten Situation verbessern und die andere links liegen lassen zu wollen, wäre nicht gerade förderlich.
Das hab ich ja auch nicht einseitig gemeint, bestimmt nicht. Ich halte mich da an unser StGB, worin für Mord lebenslänglich gegeben wird. Wenn einer also eh sein Leben lang sitzt. Warum soll man den noch für teures Geld resozialisieren wollen. Die Hinterbliebenen müssen ja auch ihr Leben lang damit leben, dass jemand gewaltsam aus ihrer Familie gerissen wurde. Bei Diebstahl, Raub, Körperverletzung, unterlassene Hilfe und was weiß ich, was es noch alles gibt, sieht das schon anders aus.
Mein Gerechtigkeitssinn ist halt so, dass die Strafe auch zur Sühne dienen soll.
Und stellt euch das mal konkret vor: Ich würde nicht wollen, dass in meiner Straße ein Mörder lebt.
|
|
raubelefant - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2009
2426
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 15:18 Uhr
|
|
das immer so schnell die nazi und antisemitismus keule geschwungen werden muß.
die rechten nehemen doch auch nur themen auf die in der gesellschaft brisant oder aktuelle sind um damit zu punkten weil die großen parteien die themen meistens ignorieren
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
|
|
-kalinka- - 34
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 02.2009
55
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 15:29 Uhr
|
|
Zitat von Marki007: Zitat von phoenix89: Zitat von Marki007: An Phoenix89.
Ja, kann man. Nur wiegen manche Straftaten so schwer, dass ich selbst da nicht mehr auf eine Änderung abzielen wollte. Es gibt ja auch für Mord bewusst nur lebenslänglich. Und Mord verjährt auch nie.
Lieber soziale und pädagogische Recourcen auch für die Opfer verwenden, die viel zu oft, viel zu wenig beachtet werden.
Weshalb nicht mehr auf eine Änderung abzielen wollen? Egal, wie „schwer“ eine Tat „wiegt“ – solange sich eine dauerhafte Verbesserung (wie auch immer diese dann aussähe) einstellen kann, sollte diese auch angestrebt werden. Dass die Opfer dabei natürlich berücksichtigt werden, versteht sich von selbst: Nur eine Seite der gesamten Situation verbessern und die andere links liegen lassen zu wollen, wäre nicht gerade förderlich.
Das hab ich ja auch nicht einseitig gemeint, bestimmt nicht. Ich halte mich da an unser StGB, worin für Mord lebenslänglich gegeben wird. Wenn einer also eh sein Leben lang sitzt. Warum soll man den noch für teures Geld resozialisieren wollen. Die Hinterbliebenen müssen ja auch ihr Leben lang damit leben, dass jemand gewaltsam aus ihrer Familie gerissen wurde. Bei Diebstahl, Raub, Körperverletzung, unterlassene Hilfe und was weiß ich, was es noch alles gibt, sieht das schon anders aus.
Mein Gerechtigkeitssinn ist halt so, dass die Strafe auch zur Sühne dienen soll.
Und stellt euch das mal konkret vor: Ich würde nicht wollen, dass in meiner Straße ein Mörder lebt.
ich denke weil auch mord nicht gleich mord ist und lebensläglich eben nicht das selbe wie sicherheitsverwahrung ist?
ja, ich will auch nicht jemanden in der nachbarschaft haben, der absolut krank ist und eine echte gefahr für seine mitmenschen darstellt. (triebtäter, leuet die rückfällig geworden sind o.ä.)
aber wenn in meiner nachbarschaft jemand wohnt der einen extremen fehler (!!) begangen hat, das aber eingesehen und dafür gebüßt hat, hoffe ich doch, dass man geld aufgewendet hat um ihn zu resozialisieren und ihm eine zweite chance zu bieten.
ich finde,man macht es sich zu einfach, wenn man alle mörder einfach für ihr komplettes leben in eine dunkle zelle wegsperrt und sich dann noch auf die schulter klopft, weil man ja für sühne+gerechtigkeit gesorgt hat.
|
|
Roddi - 39
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
12069
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 17:02 Uhr
|
|
Zitat von Biebe_666: Zitat von Marki007: Lieber soziale und pädagogische Recourcen auch für die Opfer verwenden, die viel zu oft, viel zu wenig beachtet werden.
Diese "Opferschutz statt Täterschutz" geblöke hört man auch meist aus den braunen Schafherden.
Mich würden schonmal gerne Fakten hierzu interessieren. Zum Beispiel wieviel Betreuung ein (z.B. vergewaltigungs-)Opfer denn bekommt.
Vergewaltigungsopfer können eine Therapie machen,falls sie das möchten.
Es ist nichts neues,dass man eine Parole hinschreit obwohl die dafür gegebenen Mittel dafür schon längst existieren(eigentlich interessiert diejenigen auch nicht die Fakten oder wozu schreit man denn so eine Parole?).
"Nope".
|
|
Roddi - 39
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
12069
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 17:05 Uhr
|
|
Zitat von raubelefant: das immer so schnell die nazi und antisemitismus keule geschwungen werden muß.
die rechten nehemen doch auch nur themen auf die in der gesellschaft brisant oder aktuelle sind um damit zu punkten weil die großen parteien die themen meistens ignorieren
Nope.Die "etablierten" Parteien haben schon längst Maßnahmen erlassen,die Opfern helfen.
Parteien wie die NPD wollen nur damit populistisch punkten.Man beachte mal,dass dort auch einige Abgeordnete gibt,auf deren Computern eine beachtliche Zahl an Kinderpornos gefunden wurde und meist Ex Abgeordnete wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden.
"Nope".
|
|
GIDBGER - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 06.2011
151
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 17:09 Uhr
|
|
Bei extremen Ausnahmefällen wäre ich schon für die Todesstrafe.
Liebe...
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 17:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.07.2011 um 17:18 Uhr
|
|
Zitat von Marki007: Die Hinterbliebenen müssen ja auch ihr Leben lang damit leben, dass jemand gewaltsam aus ihrer Familie gerissen wurde. Bei Diebstahl, Raub, Körperverletzung, unterlassene Hilfe und was weiß ich, was es noch alles gibt, sieht das schon anders aus.
Mein Gerechtigkeitssinn ist halt so, dass die Strafe auch zur Sühne dienen soll.
Und stellt euch das mal konkret vor: Ich würde nicht wollen, dass in meiner Straße ein Mörder lebt.
Die Angehörigen eines Opfers müssen natürlich immer mit diesem Verlust leben. Es hilft dabei aber nicht unbedingt, dass der Täter bestraft wird. Die menschlichen Gedanken kennen nur allzu gut den Rachegedanken.
Worauf ich aber eigentlich eingehen wollte:
Man kann nur schwer verallgemeinern. Es ist richtig, dass ein Mord die schwerste Straftat gegen das Leben darstellt, deswegen mit lebenslänglich bestraft wird.
Als Opfer (oder deren Angehörigen) jedoch denke ich, ist es letztendlich egal, was im Urteil steht. Wenn der Täter nun "nur" einen Totschlag begangen hat, haben ich meinen Vater/Freund/Verwandten trotzdem für immer verloren. Auch so manche Körperverletzung führt nach einiger Zeit zum Tod.
Es ist eine sehr komplizierte Sache, pauschal lässt sich wenig sagen. Man denke an einen Familientyrannen: Ein Mann drangsaliert jahrelang seine Ehefrau und seine Kinder, schlägt und misshandelt sie. Er droht der Familie damit, alle umzubringen, wenn sie ihn verpetzen sollten. Irgendwann hält die Frau es nicht mehr aus, ermordet ihren Mann, indem sie ihn vergiftet oder im Schlaf ersticht.
Die Täterin hätte ohne die jahrelange Misshandlung wohl nie so gehandelt, wird auch vielleicht in ihrem gesamten Leben keine Straftat mehr begehen. Hier generell eine Resozialisierung abzulehnen, hielte ich für falsch. Der Einzelfall ist durchaus auch wichtig.
Zitat von GIDBGER: Bei extremen Ausnahmefällen wäre ich schon für die Todesstrafe.
Das ist zu schwammig. Was sind Ausnahmefälle? Wann sind sie extrem? Würdest du ins StGB schreiben "In extremen Ausnahmefällen ist die Todesstrafe zu verhängen", gäbe es keinerlei Klarheit, wann ein Richter das nun tun darf, ein Täter hätte keinerlei Rechtssicherheit, wann er die Todesstrafe zu befürchten hätte.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
Fanta_Orange
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 05.2011
256
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 18:04 Uhr
|
|
Darf man das oder darf man das?!
Das wird nieeee mals geklärt werden.
Es ist einfach nur sinnlos hier reinzuschreiben...
|
|
Marki007
Experte
(offline)
Dabei seit 04.2011
1359
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 18:15 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von Marki007: Die Hinterbliebenen müssen ja auch ihr Leben lang damit leben, dass jemand gewaltsam aus ihrer Familie gerissen wurde. Bei Diebstahl, Raub, Körperverletzung, unterlassene Hilfe und was weiß ich, was es noch alles gibt, sieht das schon anders aus.
Mein Gerechtigkeitssinn ist halt so, dass die Strafe auch zur Sühne dienen soll.
Und stellt euch das mal konkret vor: Ich würde nicht wollen, dass in meiner Straße ein Mörder lebt.
Die Angehörigen eines Opfers müssen natürlich immer mit diesem Verlust leben. Es hilft dabei aber nicht unbedingt, dass der Täter bestraft wird. Die menschlichen Gedanken kennen nur allzu gut den Rachegedanken.
Worauf ich aber eigentlich eingehen wollte:
Man kann nur schwer verallgemeinern. Es ist richtig, dass ein Mord die schwerste Straftat gegen das Leben darstellt, deswegen mit lebenslänglich bestraft wird.
Als Opfer (oder deren Angehörigen) jedoch denke ich, ist es letztendlich egal, was im Urteil steht. Wenn der Täter nun "nur" einen Totschlag begangen hat, haben ich meinen Vater/Freund/Verwandten trotzdem für immer verloren. Auch so manche Körperverletzung führt nach einiger Zeit zum Tod.
Es ist eine sehr komplizierte Sache, pauschal lässt sich wenig sagen. Man denke an einen Familientyrannen: Ein Mann drangsaliert jahrelang seine Ehefrau und seine Kinder, schlägt und misshandelt sie. Er droht der Familie damit, alle umzubringen, wenn sie ihn verpetzen sollten. Irgendwann hält die Frau es nicht mehr aus, ermordet ihren Mann, indem sie ihn vergiftet oder im Schlaf ersticht.
Die Täterin hätte ohne die jahrelange Misshandlung wohl nie so gehandelt, wird auch vielleicht in ihrem gesamten Leben keine Straftat mehr begehen. Hier generell eine Resozialisierung abzulehnen, hielte ich für falsch. Der Einzelfall ist durchaus auch wichtig.
Zitat von GIDBGER: Bei extremen Ausnahmefällen wäre ich schon für die Todesstrafe.
Das ist zu schwammig. Was sind Ausnahmefälle? Wann sind sie extrem? Würdest du ins StGB schreiben "In extremen Ausnahmefällen ist die Todesstrafe zu verhängen", gäbe es keinerlei Klarheit, wann ein Richter das nun tun darf, ein Täter hätte keinerlei Rechtssicherheit, wann er die Todesstrafe zu befürchten hätte.
So isses, das ist zu schwammig, und macht die Türen auf für die abstusesten Gerichtsurteile, brandgefährlich sowas. UND die Todesstrafe gehört nie und nimmer in ein deutsches Gesetz, nie mehr. Die BRD verzichtet bewusst darauf, wegen der Historie unseres Landes, gut so. Wir haben das doch auch gar nicht mehr nötig. Es ist so primitiv, dass wir in diesem Sinne nun wirklich mal, und zu Recht, über andereen Nationen stehen dürfen.
Cymru: Genau, nicht jede Tat, die zum Tode führt ist Mord. Mord kennzeichnet: Niedere Beweggründe und Heimtücke, ist im StGB so definiert. Totschlag ist anders definiert usw., Körperverletzung mit Todesfolge ....oder fahrlässig ..... vorsätzlich usw usw. Und es gibt ja auch noch 3 Paragraphen für Notstand, Nothilfe, Selbsthilfe.
Daher kann man natürlich nicht für jede Todesfolge lebensländlich fordern. Machen die Gerichte auch nicht. Ich hatte mal Rechtskunde in der Schule. Und es gibt genug erfahrene Richter, die die o. g. Unterschiede erkennen können. UND es gibt ja noch die Staatsanwälte, Rechtsanwälte und die Polizei, also alles Juristen und Beamte, die die Materie kennen. Von da her, glaube ich, kann man denen schon zutrauen, dass sie einen Fall richtig interpretieren. Ausnahmen gibt es.
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 19:31 Uhr
|
|
Zitat von Marki007: Cymru: Genau, nicht jede Tat, die zum Tode führt ist Mord. Mord kennzeichnet: Niedere Beweggründe und Heimtücke, ist im StGB so definiert. Totschlag ist anders definiert usw., Körperverletzung mit Todesfolge ....oder fahrlässig ..... vorsätzlich usw usw. Und es gibt ja auch noch 3 Paragraphen für Notstand, Nothilfe, Selbsthilfe.
Fand das Beispiel mit dem Familientyrannen darum auch ganz praktisch:
Die Frau musste ihn heimtückisch im Schlaf ermorden, weil sie sonst völlig wehrlos gewesen wäre. Trotzdem lässt sich auch in einem solchen Fall keine pauschale Regelung aufstellen. Der Einzelfall ist trotz dem menschlichen Schubladendenken immer noch genau zu betrachten.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
Marki007
Experte
(offline)
Dabei seit 04.2011
1359
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.07.2011 um 20:13 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von Marki007: Cymru: Genau, nicht jede Tat, die zum Tode führt ist Mord. Mord kennzeichnet: Niedere Beweggründe und Heimtücke, ist im StGB so definiert. Totschlag ist anders definiert usw., Körperverletzung mit Todesfolge ....oder fahrlässig ..... vorsätzlich usw usw. Und es gibt ja auch noch 3 Paragraphen für Notstand, Nothilfe, Selbsthilfe.
Fand das Beispiel mit dem Familientyrannen darum auch ganz praktisch:
Die Frau musste ihn heimtückisch im Schlaf ermorden, weil sie sonst völlig wehrlos gewesen wäre. Trotzdem lässt sich auch in einem solchen Fall keine pauschale Regelung aufstellen. Der Einzelfall ist trotz dem menschlichen Schubladendenken immer noch genau zu betrachten.
Genau, und das passier ja auch vor Gericht. Drum wird ja auch "verhandelt". Es immer jeder Fall geprüft. Auch wenn uns das Ergebnis, manchmal nicht passt. Aber das zeichnet auch die Unabhängigkeit der Judikative aus. Im Falle des Familientyrannen wäre das Notstand oder Nothilfe oder sowas.
|
|
Forum / Politik und Wirtschaft
|