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Todesstrafe in Deutschland ?

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phoenix89 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1749 Beiträge

Geschrieben am: 14.12.2010 um 22:40 Uhr

Zitat von Krustenbrot:

Zitat von phoenix89:

Zitat von Krustenbrot:

Ob Mensch oder Tier, beides baucht Wasser.

"Ob Mensch oder Tier" - *g*

Sag' das Jasmuheen! :D


Jetzt kapier ich endlich den Witz "Was haben Blondinen mit dem Weltraum gemein? Beide haben schwarze Löcher!"^^


Der ist ja selbst in der Blondinenwitz-Kategorie schlecht! :-D
Wie auch immer - ich würde vorschlafen, dass ich mich nun schlagen lege. *hust* (Das Aufgreifen vergangener Späße ist tolerabel, oder? ^^)
Wünsche allseits eine geruhsame Nacht!
:ente:
Krustenbrot
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2010
134 Beiträge

Geschrieben am: 14.12.2010 um 22:41 Uhr

Zitat von phoenix89:

Zitat von Krustenbrot:

Zitat von phoenix89:


"Ob Mensch oder Tier" - *g*

Sag' das Jasmuheen! :D


Jetzt kapier ich endlich den Witz "Was haben Blondinen mit dem Weltraum gemein? Beide haben schwarze Löcher!"^^


Der ist ja selbst in der Blondinenwitz-Kategorie schlecht! :-D
Wie auch immer - ich würde vorschlafen, dass ich mich nun schlagen lege. *hust* (Das Aufgreifen vergangener Späße ist tolerabel, oder? ^^)
Wünsche allseits eine geruhsame Nacht!
:ente:


N8^^

Esst mehr Krustenbrot!

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 14.12.2010 um 23:57 Uhr

Zitat von phoenix89:

Zitat von Krustenbrot:

Ob Mensch oder Tier, beides baucht Wasser.

"Ob Mensch oder Tier" - *g*

Sag' das Jasmuheen! :D

Loool, von der hab ich ja ncoh nie gehört. Ich glaub mit der alten wäre das Leben echt lustig.
guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 00:13 Uhr

mann o mann habt ihr vielleicht einen schlechten humor :totlacher:
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 00:29 Uhr

Zitat von guyoncignito:

bei geistig behinderten und psychisch kranken kriminellen ist der geistige höhepunkt aber schon erreicht und die kriminelle energie schon resultiert, deshalb muss die gesellschaft dauerhaft und lebenslang vor ihnen beschützt werden.


Dann musst du aber von der Schuldtheorie des deutschen Rechts Abstand nehmen. Nach unserem System wird die Schuld bewertet. Schuld bedeutet aber, dass ein vorwerfbares vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten bestanden hat. Vorwerfbarkeit setzt voraus, dass eine Person sich hätte anders entscheiden können. Ein geistig Behinderter kann aber oftmals nicht rational entscheiden oder handeln, bei einem psychisch Kranken ist es zumindest eingeschränkt. Eine Veränderung hier würde aber das komplette System umstellen, da du nicht mehr die Schuld für eine Tat als ausschlaggebend ansehen könntest.

Zitat von guyoncignito:

also in meinem weltbild ist haft und geschlossene psychiatrie das gleiche,


An der Stelle gebe ich immer den Tipp: Schaut euch ein Gefängnis von innen an.

Natürlich: In beiden Fällen wird die Freiheit eingeschränkt. Die Ziele der beiden Institutionen sind aber grundverschieden, ebenso die Unterbringung. Hier musst du klar diefferenzieren in einem komplexen System wie dem unsrigen. Die mangelnde Unterscheidbarkeit wurde ja etwa im Zusammenhang mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung schon angeprangert.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 01:14 Uhr

@cymru
also eigentlich bin ich ja schon noch für die todesstrafe, aber da das grundgesetz nicht so einfach geändert wird, arrangiere ich mich halt mit der lebenslangen haft. Nichtsdestotrotz halte ich es immer noch für falsch, schwerverbrecher in den kontakt mit der gesellschaft kommen zu lassen. Meine moral erlaubt es mir auch, keinen unterschied zwischen geisteskranken und gemeinen schwerverbrechern zu sehen. Mir würde jetzt auch kein argument einfallen, welches dafür spricht solche individuen wieder die freiheit zu schenken, die rückfallgefahr ist einfach zu hoch, da akzeptiere ich auch keine statistiken, welche das widerlegen. Wer einmal mordet oder vergewaltigt, hat das potenzial, es wieder zu tun und das ist grund genug für lebenslang.
phoenix89 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1749 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 07:17 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Meine moral erlaubt es mir auch, keinen unterschied zwischen geisteskranken und gemeinen schwerverbrechern zu sehen.

Das ist schade - wo doch hier immerhin ein ziemlicher Unterschied in den Gründen (sicherlich nicht den Folgen!) der Tat besteht.

Zitat von guyoncignito:

Mir würde jetzt auch kein argument einfallen, welches dafür spricht solche individuen wieder die freiheit zu schenken, die rückfallgefahr ist einfach zu hoch, da akzeptiere ich auch keine statistiken, welche das widerlegen. Wer einmal mordet oder vergewaltigt, hat das potenzial, es wieder zu tun und das ist grund genug für lebenslang.

Eine Darlegung, wie du sie hier verlangst, habe ich auf Seite 130 (Beitrag von 17:30) an dich gerichtet - ist aber vllt. wegen deiner Smartphone-Benutzung untergegangen. ;)
guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 07:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.12.2010 um 07:49 Uhr

@phoenix
Nein, habs schon gelesen. Ist auch gut formuliert, clever zu ende gedacht und logisch, unter verwendung meiner eigenen aussage, widergegeben. Aber, wie oben beschrieben, erlaubt es mir mein moralempfinden (nicht),(k)einen unterschied bei schwerverbrechern jeglicher art zu sehen.
Edit: er hat mal gemordet und vergewaltigt, die neuesten diagnosen zeigen aber, dass er es nicht mehr tun wird, kann ich als argument nicht akzeptieren.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 08:02 Uhr

Zitat von guyoncignito:

@phoenix
Nein, habs schon gelesen. Ist auch gut formuliert, clever zu ende gedacht und logisch, unter verwendung meiner eigenen aussage, widergegeben. Aber, wie oben beschrieben, erlaubt es mir mein moralempfinden (nicht),(k)einen unterschied bei schwerverbrechern jeglicher art zu sehen.
Edit: er hat mal gemordet und vergewaltigt, die neuesten diagnosen zeigen aber, dass er es nicht mehr tun wird, kann ich als argument nicht akzeptieren.


Vorweg: Mir scheint dass sich hier doch tatsächlich noch eine gute Diskussion entwickelt. Habe ich nicht erwartet, umso mehr freut mich das aber – das nur nebenbei.

Guy: wenn dein Moralverständis so ist müssen wir das akkzeptieren. Nachvollziehen kann ich das aber keinen Meter. Eben aus den Gründen die Phoenix (?) genannt hat – weil es been Menschen gibt die nicht das volle Urteilsvermögen besitzen.
Zum Thema „Diagnosen“: wie ich schonmal geschrieben habe ist der Mensch nicht perfekt und es passieren Fehler. Schlimme. tragische Fehler die auch Menschenleben kosten können. Aber sehe es mal von der anderen Seite: kann und darf man wirklich keine Grenze ziehen? Kannst Du eine Frau die 20 Jahre von Ihrem Mann missbraucht und geschlagen wurde, diesen dann umbringt in den gleiche Schublade stecken wie einen Serienmörder? Spiele Zahlen WIRKLICH keine Rolle? Das ist doch der Knackpunkt: nehmen wir eine (rein fiktive!!!!!) Zahl: 3 % der Menschen die wegen Mord im Knast saßen werden nach Entlassung rückfälig. 97% nicht. Du würdest die spekulativen 97% prozent (präventiv) aber genauso behandeln wie die 3%. Ganz gleich durch welche Umstände der Mord passiert ist. Das halte ich einfach für fargwürdig. Sicherlich, es ist ein heikles Thema bei dem es keine perfekte Lösung gibt. Aber deswegen diskutieren wir ja.

guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 08:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.12.2010 um 09:06 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von guyoncignito:

@phoenix
Nein, habs schon gelesen. Ist auch gut formuliert, clever zu ende gedacht und logisch, unter verwendung meiner eigenen aussage, widergegeben. Aber, wie oben beschrieben, erlaubt es mir mein moralempfinden (nicht),(k)einen unterschied bei schwerverbrechern jeglicher art zu sehen.
Edit: er hat mal gemordet und vergewaltigt, die neuesten diagnosen zeigen aber, dass er es nicht mehr tun wird, kann ich als argument nicht akzeptieren.


Vorweg: Mir scheint dass sich hier doch tatsächlich noch eine gute Diskussion entwickelt. Habe ich nicht erwartet, umso mehr freut mich das aber – das nur nebenbei.

Guy: wenn dein Moralverständis so ist müssen wir das akkzeptieren. Nachvollziehen kann ich das aber keinen Meter. Eben aus den Gründen die Phoenix (?) genannt hat – weil es been Menschen gibt die nicht das volle Urteilsvermögen besitzen.
Zum Thema „Diagnosen“: wie ich schonmal geschrieben habe ist der Mensch nicht perfekt und es passieren Fehler. Schlimme. tragische Fehler die auch Menschenleben kosten können. Aber sehe es mal von der anderen Seite: kann und darf man wirklich keine Grenze ziehen? Kannst Du eine Frau die 20 Jahre von Ihrem Mann missbraucht und geschlagen wurde, diesen dann umbringt in den gleiche Schublade stecken wie einen Serienmörder? Spiele Zahlen WIRKLICH keine Rolle? Das ist doch der Knackpunkt: nehmen wir eine (rein fiktive!!!!!) Zahl: 3 % der Menschen die wegen Mord im Knast saßen werden nach Entlassung rückfälig. 97% nicht. Du würdest die spekulativen 97% prozent (präventiv) aber genauso behandeln wie die 3%. Ganz gleich durch welche Umstände der Mord passiert ist. Das halte ich einfach für fargwürdig. Sicherlich, es ist ein heikles Thema bei dem es keine perfekte Lösung gibt. Aber deswegen diskutieren wir ja.

Zur gepeinigten frau: sie muss fähig sein,eine für sie positive entscheidung treffen. Ich hab die argumente wie hörigkeit, angst vor sozialer ausgrenzung, kinder schon vernommen. Aber ein mensch, der frust und wut in sich sammelt, bis es zur eskalation kommt, ist nunmal ein enormes risiko für die gesellschaft(ähnlich einem amokläufer)und muss deswegen isoliert werden.
Zu den 97 prozent: also präventiv ist die falsche bezeichnung,deswegen wahrscheinlich auch in klammer, immerhin handelt es sich um verurteilte schwerverbrecher. Irgendwo muss es ja auch eine bestrafung sein. Ich denke auch, mord verjährt nicht, sollte nicht nur für die anklagung, sondern auch die bestrafung gelten.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 11:56 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Zur gepeinigten frau: sie muss fähig sein,eine für sie positive entscheidung treffen. Ich hab die argumente wie hörigkeit, angst vor sozialer ausgrenzung, kinder schon vernommen. Aber ein mensch, der frust und wut in sich sammelt, bis es zur eskalation kommt, ist nunmal ein enormes risiko für die gesellschaft(ähnlich einem amokläufer)und muss deswegen isoliert werden.


Also wird sie weggesperrt, wenn sie eine zutiefst menschliche Reaktion äußert?
Ich kann mir nicht helfen, sehe immer noch leichten Zynismus darin, wenn man von einer jahrelang misshandelten Frau verlangt, rational und vorausschauend zu handeln in einer solchen Situation. Trotzdem stehst du da nicht allein da, der BGH hat im Familientyrannen-Fall ähnlich argumentiert und die Notwehr nicht gelten lassen, weil sie sich eben Frauenhäuser hätte suchen können oder sonstige Hilfe holen.

Fakt ist aber, dass diese Frau so gehandelt hat, weil sie jahrelang misshandelt wurde und keinen anderen Ausweg mehr sah. Bei einem dominanten Ehemann darf man annehmen, dass sie keine größeren freundschaftlichen Beziehungen gepflegt haben dürfte oder gar einem Beruf nachgehen konnte. Das Leben war also auf den Ehemann konzentriert. Ich weiß nicht, wie du und ich in einer derartigen Situation reagieren würden...
Tatsächlich wird diese Frau wohl nie wieder morden, weil sie es nur zu ihrer Befreiung unternommen hat. Ein Risiko für die Gesellschaft bestünde also wahrscheinlich keines. Eine 100%ige Sicherheit kann aber logischerweise niemand geben, genauso wenig wie man wissen kann, ob der eigene Vater, der Nachbar oder ein guter Bekannter sich irgendwann zum Mörder oder Vergewaltiger entwickelt. Das ist schlicht ein Restrisiko, dass man nicht ausschließen kann und es auch nicht versuchen sollte. Ansonsten landen wir in einem absoluten Überwachungsstaat. Das Strafrecht hat fragmentarischen Charakter, es geht darum, die Gesellschaft zusammenzuhalten, nicht persönliche Rachegelüste auszuleben.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 16:05 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von guyoncignito:

Zur gepeinigten frau: sie muss fähig sein,eine für sie positive entscheidung treffen. Ich hab die argumente wie hörigkeit, angst vor sozialer ausgrenzung, kinder schon vernommen. Aber ein mensch, der frust und wut in sich sammelt, bis es zur eskalation kommt, ist nunmal ein enormes risiko für die gesellschaft(ähnlich einem amokläufer)und muss deswegen isoliert werden.


Also wird sie weggesperrt, wenn sie eine zutiefst menschliche Reaktion äußert?
Ich kann mir nicht helfen, sehe immer noch leichten Zynismus darin, wenn man von einer jahrelang misshandelten Frau verlangt, rational und vorausschauend zu handeln in einer solchen Situation. Trotzdem stehst du da nicht allein da, der BGH hat im Familientyrannen-Fall ähnlich argumentiert und die Notwehr nicht gelten lassen, weil sie sich eben Frauenhäuser hätte suchen können oder sonstige Hilfe holen.

Fakt ist aber, dass diese Frau so gehandelt hat, weil sie jahrelang misshandelt wurde und keinen anderen Ausweg mehr sah. Bei einem dominanten Ehemann darf man annehmen, dass sie keine größeren freundschaftlichen Beziehungen gepflegt haben dürfte oder gar einem Beruf nachgehen konnte. Das Leben war also auf den Ehemann konzentriert. Ich weiß nicht, wie du und ich in einer derartigen Situation reagieren würden...
Tatsächlich wird diese Frau wohl nie wieder morden, weil sie es nur zu ihrer Befreiung unternommen hat. Ein Risiko für die Gesellschaft bestünde also wahrscheinlich keines. Eine 100%ige Sicherheit kann aber logischerweise niemand geben, genauso wenig wie man wissen kann, ob der eigene Vater, der Nachbar oder ein guter Bekannter sich irgendwann zum Mörder oder Vergewaltiger entwickelt. Das ist schlicht ein Restrisiko, dass man nicht ausschließen kann und es auch nicht versuchen sollte. Ansonsten landen wir in einem absoluten Überwachungsstaat. Das Strafrecht hat fragmentarischen Charakter, es geht darum, die Gesellschaft zusammenzuhalten, nicht persönliche Rachegelüste auszuleben.


also wenn jemand wirklich aus notwehr handelt, weil sein leben direkt und unmittelbar bedroht wird, also wenn es um leben oder tod geht, sollte man so jemanden freisprechen.in biebes war davon aber nicht die rede.
und was ist wenn diese frau dann auf freiem fuß ist, eine arbeit findet, dort von chef oder kollegen gemobbt wird, glaubst du nicht, dass sie wieder in ihr altes muster von frust und wutaufstauung zurückfällt, bis es wieder eskaliert, ich denke schon.

und was hat das mit einem aktuell unschuldigen nachbar oder vater zu tun? wieso werden hier immer wieder unschuldige als potenzielle kriminelle genannt, ja ich weis, weil jeder unschuldige ein potenzieller täter ist. das ist aber nicht meine denkweise.(höchstens bei geouteten unschuldigen pädophilen)aber das ist jetzt ein anderes thema.fakt ist, das wir hier von schon begangenen verbrechen reden, und diese sollten nicht verjähren.


Rotec - 40
Profi (offline)

Dabei seit 12.2008
692 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 16:09 Uhr

ja ich bin dafür....

Ich hasse alle Menschen und Tiere. Steine sind ok. ;-)

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 16:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.12.2010 um 16:16 Uhr

Zitat von guyoncignito:

Aber ein mensch, der frust und wut in sich sammelt, bis es zur eskalation kommt, ist nunmal ein enormes risiko für die gesellschaft(ähnlich einem amokläufer)und muss deswegen isoliert werden..

nur ganz kurz, hab wenig Zeit: das hört sich wieder so nach Prävention an. Vorher weiss man nie wozu Menschen fähig sind. Und gehe auch mal in Dich: Was hast Du schon vor Wut zerdeppert und tust Du das heute auch noch?

Zitat von guyoncignito:

und was ist wenn diese frau dann auf freiem fuß ist, eine arbeit findet, dort von chef oder kollegen gemobbt wird, glaubst du nicht, dass sie wieder in ihr altes muster von frust und wutaufstauung zurückfällt, bis es wieder eskaliert, ich denke schon.

Ist "ich denke schon" eine ausreichende Begründung eine Person lebenslänglich hinter Gitter zu sperren?
guyoncignito
Champion (offline)

Dabei seit 02.2009
11293 Beiträge

Geschrieben am: 15.12.2010 um 16:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.12.2010 um 16:19 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von guyoncignito:

Aber ein mensch, der frust und wut in sich sammelt, bis es zur eskalation kommt, ist nunmal ein enormes risiko für die gesellschaft(ähnlich einem amokläufer)und muss deswegen isoliert werden..

nur ganz kurz, hab wenig Zeit: das hört sich wieder so nach Prävention an. Vorher weiss man nie wozu Menschen fähig sind. Und gehe auch mal in Dich: Was hast Du schon vor Wut zerdeppert und tust Du das heute auch noch?

nicht präventiv
hier war die rede von der frau die ihren mann ermordet hat

edit: ich hatte mal eine phase als halbstarker schläger, gebe ich zu. aber mit 16 oder 17 hat das aufgehört, und seitdem habe ich gewalt nur aus notwehr eingesetzt.
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